Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 41

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 41 (NJ DDR 1971, S. 41); daß die Formen der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte Systemcharakter besitzen. Jede einzelne Teilnahmeform hat ihre eigenständige Existenzberechtigung, so daß eine Gegenüberstellung der verschiedenen Formen oder die quantitative Ausweitung und Hervorhebung der einen Form auf Kosten anderer unzulässig ist. Im Mittelpunkt steht vielmehr ihre gleichmäßige Entwicklung als Systemelemente und ihr aufeinander abgestimmter Einsatz zur Systemwirkung./?/ Ebenso wie sich die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen nicht im Selbstlauf überwinden lassen, kommen auch die bedeutsamen Faktoren zur Erhö- hung der Wirksamkeit der Rechtspflege, die im Recht der Mitwirkung und in der Kontrolle der Rechtsverwirklichung ihren Ausdruck finden, nur dann voll zum Tragen, wenn sie von allen Institutionen, also auch von den Gerichten, schöpferisch genutzt und bewußt gefördert werden. Das bedeutet, daß an die Leitung der Rechtsprechung ständig höhere Anforderungen gestellt werden und daß sie selbst der Vervollkommnung und Weiterentwicklung bedarf, um jedem Bürger die effektivste Ausübung seiner Rechte zu sichern. IV Vgl. Lehmann/Weber, „Theoretische Grundfragen der sozialistischen Rechtspflege“, NJ 1969 S. 606 ff. (614). Dr. HERBERT POMPOES, wiss. Mitarbeiter am Obersten Gericht Die Beratung im Kollektiv zur Vorbereitung gesellschaftlicher Kräfte auf ihre Mitwirkung im Strafverfahren Den Rechtspflegeorganen obliegt es, die Bürger auf ihre Mitwirkung im Strafverfahren vorzubereiten, damit sie ihre staatsbürgerlichen Rechte auf diesem Gebiet voll wahrnehmen können. Zwar verpflichtet § 102 StPO das Untersuchungsorgan, die grundlegenden Voraussetzungen zur Vorbereitung der gesellschaftlichen Kräfte auf ihre Mitwirkung zu schaffen. Das Gericht hat aber trotzdem bereits im Stadium der Eröffnung des Verfahrens eigenverantwortlich und gewissenhaft zu prüfen, ob den Erfordernissen des konkreten Verfahrens entsprechend gesellschaftliche Kräfte gewonnen und diese befähigt worden sind, ihre Rechte wirksam wahrzunehmen und somit zur Lösung der sich aus dem Strafverfahren ergebenden Aufgaben beizu-tragen/1/. Bei der Vorbereitung gesellschaftlicher Kräfte kommt der Beratung im Kollektiv besondere Bedeutung zu. Der Vertreter des Kollektivs soll auf der Grundlage dieser Beratung im gerichtlichen Verfahren zur allseitigen Aufklärung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen und der Persönlichkeit des Beschuldigten beitragen. Er soll die kollektiv beratene Einschätzung vortragen und insbesondere darlegen, welche Möglichkeiten zur Erziehung und Selbsterziehung des Beschuldigten im Kollektiv genutzt werden können und welche Maßnahmen dazu eingeleitet werden müssen. Dabei soll er dem Gericht auch erklären, von welchen Fakten und Umständen das Kollektiv in seiner Beratung und bei der Bildung seiner Meinung ausgegangen ist. Von diesen Anforderungen werden Inhalt und Umfang der kollektiven Beratung bestimmt/2/. Es reicht deshalb grundsätzlich nicht aus, wenn in der Beratung nur einseitig die Arbeitsleistungen und die Arbeitsdisziplin des Beschuldigten erörtert werden, nicht aber auch die Ursachen und Bedingungen seines kriminellen Verhaltens sowie die Voraussetzungen für den Erziehungs- und Selbsterziehungsprozeß, obwohl das möglich ist. Voraussetzung einer guten Beratung ist, daß die Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane in erster Linie natürlich die Untersuchungsorgane, aber auch Richter, wenn sie ergänzende Beratungen anregen oder aus- IV IV Vgl. Ziff. 3 des Berichts des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 29. Plenartagung (S. 33 ff. dieses Heftes). 121 In den folgenden Ausführungen bleiben die Fälle außer Betracht, in denen der Beschuldigte die Tat bestreitet und das Kollektiv deshalb nur seine Persönlichkeit beurteilt hat (vgl. „Probleme der Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch die Gerichte“, NJ 1970 S. 40). nahmsweise selbst eine Beratung im Kollektiv durchführen den Kollektiven vor der Beratung oder am Beginn derselben sachbezogene Hinweise geben. Das Kollektiv muß befähigt werden, sich sachkundig zu einer Reihe von Fragen zu äußern, die in Ziff. 3.4. des Berichts des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 29. Plenartagung genau aufgeführt sind. Eine wesentliche Verbesserung der Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte durch eine sachbezogene Beratung im Kollektiv wurde bisher immer dort erreicht, wo in sozialistischer Gemeinschaftsarbeit der Rechtspflegeorgane den Untersuchungsorganen unter Berücksichtigung deliktsbezogener Besonderheiten konkrete Hinweise für die inhaltliche Ausgestaltung der Beratung gegeben werden konnten. Als vorteilhaft hat es sich auch erwiesen, wenn die Beratungen des Kollektivs von den verantwortlichen Leitern und der Gewerkschaft vorbereitet und durchgeführt wurden oder wenn die dem Beschuldigten übergeordneten Leiter an der Beratung teilnahmen. In den Protokollen über die Aussprachen sollte deshalb immer festgehalten, werden, welche Leiter anwesend waren, welche Stellung sie bezogen haben und wie sie das Kollektiv bei der Gestaltung des Erziehungs- und Selbsterziehungsprozesses des Beschuldigten unterstützen wollen. Das Kollektiv ist in der Beratung zu veranlassen, sich eingehend zur allseitigen Aufklärung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen zu äußern. Das wird immer dann ohne Schwierigkeiten möglich sein, wenn die Straftat im Arbeits- und Lebensbereich des Kollektivs geschah und sich dort auch ausgewirkt hat. Aber auch dann, wenn die Straftat sich anderswo, z. B. im Wohngebiet, ereignete, sollte das Arbeitskollektiv veranlaßt werden, sich gründlich mit ihren möglichen Ursachen zu befassen, soweit sie sich aus dem Verhalten des Beschuldigten u. ä. ergeben. Gegenwärtig ist in diesen Fällen im Protokoll über die Beratung noch oft nur die Bemerkung zu finden, daß der Beschuldigte im Arbeitskollektiv keinen Anlaß zu Beanstandungen gegeben hat. Die Auseinandersetzung mit den Ursachen und Bedingungen der Straftat in der Beratung erfordert, auf Umstände in der Persönlichkeitsentwicklung des Beschuldigten und auf aktuelle Faktoren seines Lebens einzugehen, die seine Vorstellungen oder negative Einstellungen beeinflußten, aus denen die Entscheidung zur Tat erwachsen ist. Ebenso sind auch Erscheinungen, die zwar nicht zur Entscheidung zur Tat geführt haben, wohl aber diese 41;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 41 (NJ DDR 1971, S. 41) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 41 (NJ DDR 1971, S. 41)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin sowie zu den Möglichkeiten, die der Besitz von westlichen Währungen bereits in der eröffnet. Diese materiellen Wirkungen sind so erheblich,-daß von ehemaligen Bürgern im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit der zuständigen operativen Diensteinheit eine Neuregelung des Vertriebes von Kleinmechanismen und des Verkaufs von Baumaterialien sowie der Rechnungs legung im Berliner Bauwesen veranlaßt. Mit dem Ziel der Abdeckung und Ausweitung seiner Aktivitäten übernahm LAU? die Hamburger Pirma GmbH und versucht, Pilialen in anderen Gebieten der zu gründen.

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