Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 40

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 40 (NJ DDR 1971, S. 40); Stellung voll bewußt sind. Dabei ist zu beachten, daß die Kollektivvertreter sowohl Beweismittel als auch die mobilisierende und umgestaltende Kraft sind. Den gesellschaftlichen Kräften muß in der Hauptverhandlung ihre Aufgabenstellung und ihre gesellschaftliche Verantwortung kurz erläutert werden. Die Verhandlung muß so geführt werden, daß an Hand der tat- und persönlichkeitsbezogenen Erörterung des Sachverhalts und seiner Bewertung sowohl der Angeklagte als auch die gesellschaftlichen Kräfte zu Erkenntnissen und Überzeugungen gelangen, die eine wirksame Gestaltung des Prozesses der Erziehung und Selbsterziehung ermöglichen. Durch die Mitwirkung am Strafverfahren insgesamt, besonders jedoch in der Hauptverhandlung, wird den gesellschaftlichen Kräften die Kenntnis vermittelt, daß das Strafrecht ein wichtiger Faktor zum Schutz unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung, des Staates und der Rechte der Bürger ist. Dadurch werden die Werktätigen mit befähigt, in ihrem Arbeits- und Lebensbereich unduldsamer gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen aufzutreten, an der gesellschaftlichen Kontrolle über die Einhaltung des Rechts teilzunehmen und sich für Ordnung und Sicherheit im Betrieb und Wohngebiet einzusetzen. Den gesellschaftlichen Kräften muß durch ihre Mitwirkung bewußt gemacht werden, welche Möglichkeiten sie haben, um auf den Erziehungs- und Selbsterziehungsprozeß des Rechtsverletzers sinnvoll Einfluß zu nehmen, damit dieser künftig seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird. Aus der Tatsache, daß die Hauptverhandlung nur ein zeitlich kurzer, allerdings sehr bedeutungsvoller Abschnitt im Erziehungsprozeß des Täters ist, ergibt sich, daß in der Hauptverhandlung alle Erfordernisse einer kontinuierlichen Fortsetzung des Erziehungsund Bewährungsprozesses herauszuarbeiten sind. Das kann nur unter Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte erfolgen. Die zielgerichtete, Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Strafverfahren wird deshalb zu Recht als Voraussetzung für den nachfolgenden Prozeß der Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bezeichnet. Zur Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte bei der Strafenverwirklichung Die Anforderungen an Inhalt und Umfang des von den Gerichten einzuleitenden, zu unterstützenden und zu kontrollierenden Erziehungs- und Bewährungsprozesses des auf Bewährung Verurteilten wurden bereits auf der 25. Plenartagung des Obersten Gerichts herausgearbeitet./6/ Im Ergebnis neuerlicher Untersuchungen kann festgestellt werden, daß es in der Umsetzung dieser Plenartagung vielseitige Initiativen und Bemühungen gibt, die sich in einer qualifizierten Arbeit der Gerichte widerspiegeln. Trotzdem ist der erreichte Stand auf diesem Gebiet noch nicht befriedigend. Das Gericht muß den Leitern der Betriebe und Organisationen konkrete Empfehlungen zur Gestaltung des Erziehungs- und Bewährungsprozesses geben und darauf hinwirken, daß die Leiter die politisch-ideologische Erziehungsarbeit mit den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Dazu gehört, daß die Kollektive mobilisiert und gefestigt werden, damit sie in der Lage sind, die Rechtsverletzer zur Einhaltung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Moral zu erziehen. Die gegenwärtig noch auftretenden Mängel bei der /6/ Vgl. „Probleme der Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch die Gerichte“, NJ 1970 S. 36 ff. Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch die Gerichte bestehen vor allem in der unzureichenden inhaltlichen Ausgestaltung der Beratung mit den gesellschaftlichen Kräften nach Abschluß der Hauptverhandlung, in der ungenügenden schriftlichen Erfassung des wesentlichen Ergebnisses dieser Beratung als Grundlage für weitere Unterstützungs- und Kon-trollmaßnahmen des Gerichts, in der nicht genügend differenzierten Nutzung der jeweils effektivsten Möglichkeiten dieser Unterstützungs- und Kontrollmaßnahmen. Wenn die Gerichte nach Abschluß des Verfahrens in Fällen der Verurteilung auf Bewährung den Betriebsleitungen in differenzierten Schreiben konkrete Hinweise zur Gestaltung des Erziehungsprozesses geben, können sie gemäß Ziff. 4.5. des Berichts des Präsidiums als Entwurf für diese differenzierten Schreiben Formulare verwenden. Dies darf aber nicht so verstanden werden, als ob die Hinweise selbst mittels eines Formulars erteilt werden dürften. Vielmehr stellt das Formular lediglich eine rationell gestaltete Grundlage für die im konkreten Fall sorgfältig und differenziert abzufassenden schriftlichen Hinweise dar. Zur Leitungstätigkeit der Gerichte In Ziff. 5 befaßt sich der Bericht mit dem Stand der Leitungstätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte und widmet hierbei der Gemeinschaftsarbeit der Rechtspflegeorgane besondere Aufmerksamkeit, weil von ihrer Verbesserung wesentliche Impulse für die Verwirklichung der sozialistischen Demokratie durch die Teilnahme der Bürger am gerichtlichen HauptverfahJ ren ausgehen. Der Bericht des Präsidiums enthält in Ziff. 2.1. die Feststellung, daß es sich als nützlich und notwendig erwiesen hat, die Probleme der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im gerichtlichen Hauptverfahren nicht nur in Verbindung mit bestimmten Deliktsgruppen zu behandeln, sondern sie auch speziell zum Gegenstand von Plenartagungen zu machen. Diese Feststellung enthält keine Wertung in dem Sinne, daß die Probleme der Mitwirkung vorrangig prinzipiell und umfassend in Plenartagungen zu erörtern seien. Vielmehr muß sich die generelle und umfassende Behandlung dieser Fragen ergänzen mit deliktsbezogenen Erörterungen. So hat es z. B. das Stadtgericht von Groß-Berlin in einer Plenartagung gut verstanden, den Stand der Mitwirkung der Werktätigen an der Strafrechtsprechung im Zusammenhang mit Angriffen gegen sozialistisches Eigentum einzuschätzen, dabei die Besonderheiten der effektiven Gestaltung der Rechtsprechung bei Eigentumsdelikten zu analysieren und ausgehend davon prinzipielle Anforderungen an die Verwirklichung der sozialistischen Demokratie in der gesamten Strafrechtsprechung zu erörtern und entsprechende Schlußfolgerungen zu ziehen. Ausgehend von den in Vorbereitung der Plenartagung getroffenen Feststellungen kommt es vor allem darauf an, die Qualität der Mitwirkung der Werktätigen an der Rechtsprechung zu erhöhen. Dabei darf aber nicht übersehen werden, daß es sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht erhebliche Niveauunterschiede in den Bezirken und Kreisen gibt. Einige Bezirksgerichte haben bei der Analyse der Mitwirkung der Bürger festgestellt, daß es in den Kreisen hinsichtlich der einzelnen Teilnahmeformen unterschiedliche Proportionen gibt; dabei wurde auch ein gewisser Schematismus festgestellt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, 40;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der operativen und Berichterstattung sind diesem Grundsatz unterzuOici. In der ersten Zeit der Zusammenarbeit kommt es in Ergänzung der beim Werbungsgesprach aufgezeigten Grundlegende und der Anforderungen zur Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung ein unabdingbares Erfordernis bei der Durchsetzung aller Vollzugshandlungen und Maßnahmen. Das ergibt sioh, wie bereits dargelegt, einmal daraus, daß die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe. Das Zusammenwirken zwischen dem Vollzugsorgan Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. iC; Für den sauberen und ordentlichen Zustand der persönlichen Bekleidung Verhafteter sind die Mitarbeiter des operativen Vollzuges, Referat -Transport, verantwortlich.

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