Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 399

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 399 (NJ DDR 1971, S. 399); schaftsarbeit der Rechtspflegeorgane im Raum Teltow zusammen mit der Abteilung Inneres des Rates des Kreises eingeschätzt. Dabei wurden Fragen des komplexen Zusammenwirkens der Betriebe und der örtlichen Organe zur Erziehung von Rechtsverletzern, die auf Bewährung verurteilt worden sind, sowie Probleme der Information der Volksvertretungen, ihrer Organe und der Rechtspflegeorgane behandelt. Das Kreisgericht Königs Wusterhausen hat in Vorbereitung einer Kreistagssitzung, die sich mit der politisch-ökonomischen und geistig-kulturellen Entwicklung im Kooperationsbereich Mittenwalde beschäftigte, die Tätigkeit der Schiedskommissionen aus diesem Bereich eingeschätzt. Diese Einschätzung ist in das Re- ferat des Vorsitzenden des Rates des Kreises aufgenommen worden. Ausgehend von der Arbeit des Kreistages sollten die Gerichte im stärkeren Maße prüfen, inwieweit sie Ergebnisse aus der Rechtsprechung in die Tagungen der Volksvertretungen einfließen lassen können. Das kann durch einen Beitrag für das Referat, wie hier am Beispiel des Kreisgerichts Potsdam-Land und Königs Wusterhausen dargestellt, aber auch durch einen eigenen Diskussionsbeitrag geschehen. Die Gerichte haben zu sichern, daß bei der Behandlung von Grundproblemen der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auch die Probleme der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung beachtet werden. Rechtsprechung Strafrecht §§ 165, 30, 240 StGB. 1. Der Vorsitzende einer PGH ist als Inhaber einer Vertrauensstellung i. S. des § 165 StGB verpflichtet, solche Entscheidungen oder Maßnahmen zu treffen, die auf die Erhöhung der Effektivität der genossenschaftlichen Arbeit und die politisch-moralische Festigung des Kollektivs der Genossenschaft gerichtet sind. Die Entscheidung, finanzielle Mittel der Genossenschaft für die Zahlung sog. Schmiergelder zur preisgünstigen Lieferung von Materialien zu verwenden, ist als Mißbrauch übertragener Befugnisse zu beurteilen. 2. Der Vorsitzende einer PGH trägt gegenüber der Mitgliederversammlung der Genossenschaft die Verantwortung für die ökonomische und politisch-ideologische Entwicklung der PGH auf der Grundlage der Gesetze der DDR. Von dieser ihm persönlich obliegenden Rechtspflicht wird er auch dadurch nicht befreit, daß einzelne Mitglieder des Vorstands gesetz- bzw. statutenwidrige Handlungen des Vorsitzenden billigen. 3. Der Begriff „bedeutender wirtschaftlicher Schaden“ i. S. des § 165 StGB umfaßt alle negativen Auswirkungen auf den Ablauf ökonomischer Prozesse, unabhängig davon, ob sie innerhalb eines Betriebes oder zwischen den Betrieben ablaufen (hier: Störung von Bilanzbeziehungen). 4. Zur Anwendung von Strafe ohne Freiheitsentzug bei mehrfachen Straftaten gegen § 165 StGB (Vertrauensmißbrauch). 5. Scheckoriginal und die gleichzeitig mit ihm angefertigte Durchschrift stellen keine einheitliche Erklärung im Sinne einer Gesamturkunde dar. Die nachträgliche Änderung des Inhalts der Durchschrift ist demzufolge keine Urkundenfälschung. OG, Urt. vom 29. April 1971 2 Ust 8/71. Das Bezirksgericht verurteilte den Angeklagten W. wegen mehrfachen Vertrauensmißbrauchs (§ 165 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie die Angeklagte Sch. u. a. wegen Urkundenfälschung (§ 240 StGB). Dem Urteil liegt hinsichtlich dieser Verurteilungen folgender wesentlicher Sachverhalt zugrunde: Die PGH des Baunebenhandwerks erhält ihre Planauflagen vom Kreisbauamt. Infolge eines nicht ausreichenden Materialkontingents war insbesondere seit 1965 die materialmäßige Absicherung der Planerfüllung nicht mehr gewährleistet. Der Angeklagte W. als Vorsitzender der PGH war daher bemüht, Material aus anderen Quellen zu beschaffen. Er nahm u. a. Verbindung zu dem in gleicher Sache verurteilten K., ehemaliger Ab- teilungsleiter für Materialwirtschaft eines VEB, auf. Dieser hatte Überplanbestände an Materialien abzubauen. Beide kamen überein, daß K. aus den Beständen des VEB Materialien, vor allem Fußbodenbelag, zum innerbetrieblichen Materialverrechnungspreis liefert und dafür von der PGH persönlich 0,50 M pro Quadratmeter Belag erhält. Der Fußbodenbelag wurde größtenteils in den Produktionsbereichen der Genossenschaft verarbeitet, in nicht unbeträchtlichem Umfang aber auch an die Bevölkerung verkauft. Bei den einzelnen Lieferungen an die PGH wurde der jeweils an K. zu entrichtende Betrag für „Beschaffungskosten“ errechnet und in bar übergeben. Insgesamt nahm K. 21 800 M in Empfang. Nach dem Ausscheiden des Angeklagten K. aus dem VEB setzte dessen Nachfolger, der Zeuge G., die Lieferungen an die PGH fort. Er erhielt jedoch nur 0,25 M pro Quadratmeter Fußbodenbelag. Insgesamt wurden ihm 1 500 M zugewendet. Da sich der Angeklagte W. der Unrechtmäßigkeit der Zahlungen bewußt war, kam er mit der mitangeklagten Buchhalterin Sch. unter Mitwirkung einiger Vorstandsmitglieder überein, die Zuwendungen an K. im Buchwerk der PGH zu verschleiern. Dazu dienten fingierte Buchungen und Manipulationen mit Freifrachtbriefen und Scheckdurchschriften. Bei Scheckabhebungen wiesen die nachträglich im Durchschreibeverfahren hergestellten Durchschriften, die als Buchungsbelege dienten, im Gegensatz zum Scheckoriginal hinsichtlich der Empfänger und des Verwendungszwecks andere Angaben auf. Gegen das Urteil des Bezirksgerichts haben die Angeklagten Berufung eingelegt. Der Angeklagte W. wendet sich gegen die Verurteilung wegen Vertrauensmißbrauchs, die Angeklagte Sch. u. a. gegen ihre Verurteilung wegen Urkundenfälschung, soweit es die Scheckdurchschriften betrifft. Mit dem zugunsten des Angeklagten W. eingelegten Protest wird die Verurteilung auf Bewährung angestrebt. Der Protest und die Berufungen führten zur Abänderung des Urteils des Bezirksgerichts. Aus den Gründen: Das Bezirksgericht hat den Sachverhalt sorgfältig und umfassend aufgeklärt und ihn in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme festgestellt. Soweit es zunächst den Angeklagten W. betrifft, so wurde er zu Recht wegen mehrfachen Vertrauensmißbrauchs verurteilt. Zutreffend wurde auch sowohl die Alternative „bedeutender wirtschaftlicher Schaden“ als auch die Vorteilsalternative als erfüllt angesehen. Der Angeklagte war als Vorsitzender der PGH entsprechend den Bestimmungen des Musterstatuts (Anlage zur VO über Produktionsgenossenschaften des Handwerks vom 18. August 1955 [GBl. I S. 597]) verpflichtet, 399;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 399 (NJ DDR 1971, S. 399) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 399 (NJ DDR 1971, S. 399)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der unter Beachtung der Besonderheiten des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil für das Studium an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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