Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 398

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 398 (NJ DDR 1971, S. 398); Volksvertretungen und ihren Organen einen wichtigen Platz ein. Die Berichterstattung der Richter gegenüber den Volksvertretungen, die sie gewählt haben, ist eine auf dem Prinzip der sozialistischen Demokratie basierende und verfassungsmäßig (Art. 95) geregelte Form der politischen Machtausübung durch die Volksvertretungen auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege. Sie ist eine wichtige Methode, mit der die Richter den Volksvertretungen über die Realisierung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben Bericht erstatten. Durch die Berichterstattung wird allen Abgeordneten ein genauer Überblick über die Aufgaben und den Stand der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung gegeben. Die Organe der Volksvertretungen, die Betriebe, Institutionen, gesellschaftlichen Organisationen usw. erhalten durch den Bericht des Direktors des Kreisgerichts wichtige Informationen, um die in Art. 81 der Verfassung und in Art. 3 StGB festgelegten Aufgaben durchzusetzen. Als Hauptformen der Berichterstattung der Gerichte haben sich im Bezirk Potsdam entwickelt: der Rechenschaftsbericht des Direktors alle vier Jahre vor dem Kreistag anläßlich der Richterwahl, die jährlichen Berichterstattungen des Kreisgerichtsdirektors vor dem Kreistag über die Tätigkeit des Gerichts, Berichte des Direktors vor den Volksvertretungen und ihren Ständigen Kommissionen, vor den Räten und Fachorganen usiw. zu Teilbereichen der Rechtspflege. Außerdem leisten die Gerichte Zuarbedt zu Berichten, die der Stellvertreter Inneres in den Tagungen der Volksvertretung und in den Ratssitzungen gibt. Vereinzelt wird auch aus der Sicht der Rechtsprechung Zuarbeit zu Referaten für Kreistagssitzungen geleistet, die sich mit Problemen der politisch-ökonomischen und geistig-kulturellen Entwicklung des Kreises beschäftigen. Die in den Berichterstattungen der Gerichte vor den Volksvertretungen zum Ausdruck kommenden Wechselbeziehungen sind sehr unterschiedlich entwickelt. In einigen Berichten wird ungenügend beachtet, daß die Gerichte durch die Berichterstattung zu Führungsentscheidungen der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe bei der Entwicklung der komplexen Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung im Territorium beizutragen haben. Einen Bericht, der eine gute Grundlage für die Information der Volksvertretung ist, hat vor einiger Zeit das Kreisgericht Rathenow vor dem Kreistag erstattet. In dem Bericht wurde keine allgemeine Übersicht über die Tätigkeit des Kreisgerichts gegeben, sondern an Schwerpunkten deutlich gemacht, wie die rechtzeitige Orientierung der Rechtspflegeorgane auf bestimmte ökonomische Schwerpunkte und die komplexe Entwicklung von Sicherheit und Ordnung unter Wahrung der Eigenverantwortung der einzelnen Organe dazu beigetragen haben, den vorbeugenden Charakter des Rechts wirksam werden zu lassen. Mit diesem Bericht wurden die Abgeordneten unmittelbar angesprochen und auf ihre Verantwortung für die Leitung des gesellschaftlichen Kampfes gegen die Kriminalität hingewiesen. Auf einer exakten Analyse der Kriminalitätsentwicklung im Kreis auf bauend, enthält der Bericht z. B. wertvolle Schlußfolgerungen zur Zurückdrängung der Alkoholkriminalität, die zu Leitungsmaßnahmen der zuständigen staatlichen Organe führten. Auf der Grundlage der im Chemiefaserwerk Premnitz gewonnenen Erfahrungen gibt der Bericht ferner eine konkrete An- leitung, wie mit zu Strafen ohne Freiheitsentzug Verurteilten zu arbeiten ist, um die Gefahr der Rückfälligkeit dieses Personenkreises weitestgehend auszuschließen. Dabei wird die Arbeit des Leitungskollektivs des Werkes in dieser Hinsicht gewürdigt und der Abteilung Inneres empfohlen, diese Erfahrungen aufmerksam zu studieren, auszuwerten und auf andere Betriebe zu übertragen. Ausgehend von diesem Bericht hat der Kreistag Rathenow einen Maßnahmeplan zur Durchsetzung des Beschlusses des Bezirkstages zur komplexen Bekämpfung von Rechtsverletzungen beschlossen. Es wurde u. a. festgelegt, daß in den territorialen Schwerpunkten Sicherheitskonferenzen durchzuführen sind. Die Konferenzen haben stattgefunden und sind mit Unterstützung der Rechtspflegeorgane vorbereitet worden. Gegenwärtig unterstützt das Kreisgericht die Entwicklung komplexer Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung in diesen Bereichen und stützt sich dabei auf die Erfahrungen, die in Falkensee gesammelt worden sind./*/ Das Kreisgericht Gransee hat sich in seinem Bericht auf Probleme der Zurückdrängung der Jugendkriminalität beschränkt. Gegen eine derartige Beschränkung in der Berichterstattung bestehen keine Bedenken, wenn damit der Schwerpunkt des Kreises bei der Zurückdrängung der Kriminalität erfaßt wird. Besonders wertvoll ist es, daß das Kreisgericht dieses Problem komplex dargestellt hat und nicht nur bei der Strafrechtsprechung stehengeblieben ist. Es wurden auch Hinweise aus anderen Rechtsgebieten, z. B. dem Familienrecht, ausgewertet. Das Kreisgericht hat den Einfluß gestörter Familienbeziehungen und mangelnder Erziehung der Kinder auf die Jugendkriminalität sichtbar gemacht. Der Bericht enthält Anregungen für die staatliche Leitungstätigkeit und auch für die Arbeit der Wirtschaftsleitungen und gesellschaftlichen Kollektive. Bei der Berichterstattung der Kreisgerichte vor den Kreistagen ist die Eigenverantwortung jedes Organs zu wahren; dem Kreisgericht dürfen nicht Aufgaben übertragen werden, die im Zuständigkeitsbereich anderer Organe liegen. Die Berichterstattung des Kreisgerichts darf auch keine Rechenschaftslegung über die Durchsetzung des Kreistagsprogramms zur Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung sein. Darüber kann nur der Rat des Kreises Rechenschaft ablegen. Der Direktor des Kreisgerichts Oranienburg hat daher zu Recht nur den Beitrag des Gerichts zur Durchsetzung des Programms eingeschätzt und nicht wie in der ursprünglichen Konzeption des Rates gefordert über die gesamte komplexe Kriminalitätsbekämpfung im Kreis berichtet. Noch nicht genügend ist im Bezirk die Praxis entwickelt, daß die Gerichte auch zur Behandlung grundsätzlicher Probleme der politisch-ökonomischen und geistig-kulturellen Entwicklung des Kreises Materialien aus der Rechtsprechung zuarbeiten. Deshalb müssen die Beispiele der Kreisgerichte Potsdam-Land und Königs Wusterhausen verallgemeinert werden. Der Direktor des Kreisgerichts Potsdam-Land hat z. B. zum Referat auf einer Sitzung des Kreistages, die sich mit Problemen der Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Raum Teltow beschäftigte, einen Beitrag geleistet; seine Darlegungen wurden fast vollständig in das Referat aufgenommen. Das Kreisgericht hatte die Ergebnisse der Gemein- / / Vgl. hierzu Heldt/Paasch/Ullmann, „Gestaltung eines Systems der Vorbeugung und Bekämpfung der kriminellen Gefährdung ln einer kreisangehörigen Stadt“, NJ 1970 S. 347. 398;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 398 (NJ DDR 1971, S. 398) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 398 (NJ DDR 1971, S. 398)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

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