Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 383

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 383 (NJ DDR 1971, S. 383); den begegnet werden. Nur in einer Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber Disziplinverstößen und Rechtsverletzungen kann die bewußte Einstellung zum sozialistischen Recht gefördert werden. Die Garantie der Rechtssicherheit ist ein maßgeblicher Faktor der Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zu ihrem Staat und der Stärkung des sozialistischen Rechtsbewußtseins. Bei der Anwendung des Rechts und bei der Reaktion auf Rechtsverletzungen darf es keinerlei ungerechtfertigte, dem Gesetz widersprechende Unterschiede geben. Ebenso darf auch keine Unterschätzung kleinerer Verletzungen und Beeinträchtigungen der Rechte der Bürger zugelassen werden. In solchen Fällen ist durch die staatlichen und gesellschaftlichen Organe ebenfalls alles zu tun, um die Wahrung der berechtigten Interessen der Bürger zu sichern und ihnen bei der Wiederherstellung ihrer Rechte den erforderlichen Schutz und Unterstützung zu gewähren. Weitere Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung Die Erhöhung der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts und besonders seiner moralbildenden, erzieherischen Funktion setzt voraus, daß das geltende Recht, entsprechend den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung, systematisch vervollkommnet und ausgebaut wird. Das Recht muß stets im Einklang mit dem Leben stehen. Es sind in den nächsten Jahren eine Reihe gesetzgeberischer Aufgaben zu lösen, damit das sozialistische Recht in seiner Gesamtheit noch wirksamer der Verwirklichung der objektiven Gesetzmäßigkeiten des Sozialismus dient und auf die Durchsetzung der sozialistischen Denk- und Verhaltensweisen aktiv Einfluß nimmt. Die Grundlage für die weitere Rechtsgestaltung bildet die exakte Analyse der gesellschaftlichen Bedingungen und Prozesse, die Einschätzung der Wirksamkeit der geltenden normativen Regelungen und die Prognose der wirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Entwicklung. Bei der weiteren Gestaltung des sozialistischen Rechts ist die bewährte Methode der komplexen Kodifikation anzuwenden, d. h. der zusammenfassenden rechtlichen Grundsatzregelung zusammengehöriger gesellschaftlicher Beziehungen und Prozesse. Ein solches Herangehen an die Rechtsetzung wird um so dringlicher infolge der zunehmenden gesellschaftlichen Arbeitsteilung und zunehmenden Verflechtung der gesellschaftlichen Prozesse, die bei der rechtlichen Regelung berücksichtigt und erfaßt werden müssen. Zweifellos verlangen die Dynamik der gesellschaftlichen Entwicklung, die zunehmende Arbeitsteilung, Spezialisierung und wechselseitige Abhängigkeit auch spezialisierte und differenzierte Regelungen. Das aber schließt nicht aus, sondern erfordert die weitere Gestaltung des sozialistischen Rechts nach einheitlichen Prinzipien und Zielstellungen durch komplexe Grundsatzregelungen, die für einen längeren Zeitraum Geltung haben; auf ihnen können spezialisierte, nur bestimmte Bereiche oder bestimmte Gruppen der Bürger betreffende bzw. kurzfristig geltende Regelungen aufbauen. Auf diesem Wege wird die Verständlichkeit und Überschaubarkeit des geltenden Rechts erhöht und die Rechtssicherheit gestärkt; es werden weitere Voraussetzungen geschaffen, damit die Werktätigen immer umfassender von ihrem Recht Besitz ergreifen, an seiner Gestaltung und Verwirklichung aktiv teilnehmen. * In unserer sozialistischen Gesellschaft haben Gerechtigkeit, Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit ihr festes Fundament in der politischen Macht der Werktätigen, in der sozialistischen Demokratie. Indem wir auf dem Weg der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft weiter vorwärtsschreiten, die sozialistische Staatsmacht und die sozialistische Demokratie weiter stärken und entwickeln, beweisen wir auch auf dem Gebiet des Rechts überzeugender denn je die Überlegenheit des Sozialismus gegenüber dem imperialistischen System. (Nachdruck aus „Einheit“ 1971, Heft 6, mit freundlicher Zustimmung der Redaktion) JOSEF PASLER, Richter am Obersten Gericht Effektiver Schutz der Volkswirtschaft durch richtige Anwendung des Tatbestands des Vertrauensmißbrauchs Die richtige, gerechte und gesellschaftlich effektive Anwendung des Tatbestands des Vertrauensmißbrauchs (§ 165 StGB) erfordert ein tiefes Eindringen in die ökonomischen und politisch-ideologischen Zusammenhänge des Einzelfalls. Dazu gehört nicht nur die allseitige Aufklärung der mit einer bestimmten wirtschaftlichen Entscheidung wesentlich zusammenhängenden und komplex wirkenden objektiven und subjektiven Faktoren, sondern zugleich deren richtige Wertung, d. h. deren Beurteilung vom Standpunkt der gesellschaftlichen Erfordernisse und ihrer Dynamik. Deshalb ist von den Beschlüssen und Dokumenten der Partei- und Staatsführung auszugehen, die die objektiven gesellschaftlichen Notwendigkeiten in ihren komplexen Erscheinungsformen aufdecken. Sie machen zugleich die Erfordernisse sichtbar, die in der jeweiligen Entwicklungsetappe an die Leitung ökonomischer Prozesse zu stellen sind, letztlich also an die Menschen, die diese Prozesse verantwortlich leiten. Verhütung der Wirtschaftsstraftaten fester Bestandteil wissenschaftlicher Führungstätigkeit Nach der Direktive des VIII. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971 bis 1975 besteht die Hauptaufgabe des Planes „in der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität“./!/ Zugleich weist die Direktive den Hauptweg, um den Umfang und die Qualität der gesellschaftlichen Produktion zu steigern; sie charakterisiert deren Ziel und orientiert auf die produktivere Nutzung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit der umfangreichen Produktionskapazitäten, die rationelle Ausnutzung der Produktionsflächen und -räume, eine höhere Materialökonomie, die Senkung der Kosten, die Durchsetzung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation und die volle Ausnutzung der Arbeitszeit. Dazu haben die staats- und wirtschaftsleitenden Organe zahlreiche komplizierte ökonomische und politisch-ideologische Aufgaben zu lösen. Gleichzeitg sind sie dafür verantwortlich, daß in ihrem Aufgabenbereich Straftaten und anderen Rechtsverletzungen vorge- IV Direktive zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971 bis 1975, ND vom 23. Juni 1971. 383;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 383 (NJ DDR 1971, S. 383) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 383 (NJ DDR 1971, S. 383)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Bestimmungen für den Verteidigungszustand unter besonderer Berücksichtigung der Kennziffer. Das Ziel der spezifisch-operativen Informations- und Auswertungstätigkeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

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