Innen

Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 37

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 37 (NJ DDR 1971, S. 37); dingungen, zur Persönlichkeit des Angeklagten und zu dessen Erziehung und Selbsterziehung darzulegen und die Umstände vorzutragen hat, von denen das Kollektiv bei der Beratung und Bildung seiner Auffassung ausgegangen ist. Stellt das Gericht trotz guter Vorbereitung der Hauptverhandlung erst während ihrer Durchführung fest, daß der Vertreter des Kollektivs infolge ungenügender Beratung zu wesentlichen Fragen nicht die Auffassung des Kollektivs darlegen kann, so hat es ihm erforderlichenfalls durch Unterbrechung der Hauptverhandlung Gelegenheit zu geben, eine ergänzende Beratung im Kollektiv durchzuführen. Das Gericht hat ihn durch präzise Darlegung der Fragen, die noch einer Klärung bedürfen, zu unterstützen. 4.3. Die Qualität der Mitwirkung gesellschaftlicher Ankläger und gesellschaftlicher Verteidiger in der Hauptverhandlung hat sich erhöht. Sie nehmen aber in noch zu geringem Umfang die Möglichkeit wahr, Anträge zu stellen. Sowohl bei der Anleitung in Vorbereitung auf die Hauptverhandlung als auch in der Beweisaufnahme werden sie noch nicht in genügendem Maße auf dieses Recht hingewiesen. Die Hauptverhandlung muß auch so geführt werden, daß der gesellschaftliche Ankläger bzw. gesellschaftliche Verteidiger von seinem Fragerecht umfassend Gebrauch machen kann und er auf der Grundlage der Auffassung des ihn beauftragenden Kollektivs in die Lage versetzt wird, zur Straftat, zur Persönlichkeit und Schuld des Angeklagten, zur Notwendigkeit einer Bestrafung, zur anzuwendenden Strafart, zur Strafhöhe und zu den Möglichkeiten der Erziehung Stellung zu nehmen. Die Bedeutung der Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte findet noch nicht genügend Niederschlag in den Begründungen der Entscheidungen der Gerichte. Es ist erforderlich, daß sich die Gerichte in den Entscheidungen mit den Darlegungen der gesellschaftlichen Kräfte und den Auffassungen der Kollektive auseinandersetzen. 4.4. Um eine hohe Effektivität der Hauptverhandlung zu erreichen, ist gemeinsam mit den Schöffen die Zielstellung und der Verlauf der Hauptverhandlung zu beraten. In schwierigen und umfangreichen Verfahren sind zur Sicherung der planmäßigen, systematischen Gestaltung der Hauptverhandlung schriftliche Verhandlungspläne bzw. -konzeptionen unerläßlich, die gemeinsam mit den Schöffen auszuarbeiten sind. In den Verhandlungskonzeptionen ist u. a. auch festzulegen, wie die Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte in der Hauptverhandlung konkret gestaltet und welche Fragen durch ihre Mitwirkung insbesondere geklärt werden sollen. Es reicht nicht aus, wenn in diesen Fällen der Vorsitzende die mitwirkenden Schöffen lediglich mit den sachlichen und rechtlichen Problemen des Verfahrens vertraut macht. Die Hauptverhandlung als Teil des gesellschaftlichen Erziehungsprozesses hat trotz der verhältnismäßig kurzen Dauer in der Regel eine sehr nachhaltige Wirkung. Es ist zu beachten, daß in der Hauptverhandlung entsprechend dem sozialistischen Erziehungsziel bestimmte Voraussetzungen für Veränderungen im Bewußtsein des Täters geschaffen werden müssen und sein Denken und Handeln entsprechend den gesellschaftlichen Normen der sozialistischen Gesellschaft orientiert werden muß. Gleichzeitig sind auch dem Kollektiv Erkenntnisse für die weitere Gestaltung des Erziehungs- und Selbsterziehungsprozesses des Täters zu vermitteln. Vom Angeklagten ist stets ein bestimmtes Erziehungsergebnis zu fordern. An ihn sind zwar hohe, aber realisierbare Anforderungen zu stellen. 4.5. Nach Abschluß der Hauptverhandlung werden von den Gerichten in den meisten Fällen Aussprachen mit den gesellschaftlichen Kräften durchgeführt. Zum Teil werden auch Festlegungen getroffen, wie die Erziehung und Selbsterziehung des Täters erfolgen soll und wie ggf. Ursachen und Bedingungen der Straftat aus dem Arbeits- und Lebensbereich des Angeklagten beseitigt werden können. Zu einem nicht unerheblichen Teil werden aber die Forderungen des Plenums des Obersten Gerichts zur inhaltlichen Ausgestaltung der Beratung nach Abschluß der Hauptverhandlung nur unzureichend erfüllt./7/ Positive Auswirkungen zeigten sich, wenn die Gerichte nach Abschluß des Verfahrens bei Verurteilung auf Bewährung den Betriebsleitungen in differenzierten Schreiben konkrete Hinweise unter Bezugnahme auf ihre Pflichten aus den §§ 32, 34 Abs. 2 StGB vermittelten. Als Entwurf für diese Schreiben können Formulare verwendet werden, soweit diese so gestaltet sind, daß sie genügend Raum für die jeweils notwendigen individuellen Hinweise lassen. Diese Schreiben sind sorgfältig abzufassen, damit sie eine Grundlage für die weitere Betreuung des Täters im Betrieb und für die Kontrolle der Bewährung seitens des Gerichts bilden. 5. Zur Leitungstätigkeit der Bezirksgerichte und der Direktoren der Kreisgerichte 5.1. Viele Bezirksgerichte haben sich in Plenartagungen prinzipiell mit der Gewährleistung einer differenzierten Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte auseinandergesetzt. Dabei stand insbesondere die Tätigkeit der Gerichte bei der qualifizierten Vorbereitung der gesellschaftlichen Kräfte auf ihre Mitwirkung im Srafverfahren und auf ihre Aufgaben im Bewährung-und Erziehungsprozeß im Vordergrund. Die Kreisgerichte sind zum Teil durch schriftliche Berichterstattungen in die Vorbereitung dieser Plenartagungen einbezogen worden. Bei der Klärung von Problemen auf Teilgebieten der Strafrechtsprechung (Verkehrskriminalität, Rückfallkriminalität) haben die Bezirksgerichte überwiegend auch spezifische Probleme der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte behandelt. Wo dies jedoch über längere Zeit die einzige und zum Teil nicht konsequent gehandhabte Methode blieb, machten sich quantitative und qualitative Mängel bemerkbar. 5.2. Die Leitungsmethode, Direktoren der Kreisgerichte vor dem Plenum, Präsidium oder in Direktorentagungen bzw. Fachrichter auf Stützpunkt- und Fachrichtertagungen Bericht erstatten zu lassen, erweist sich als ein wirksames Mittel, um Hemmnisse und ideologische Unklarheiten, die bei der Entwicklung und Gestaltung einer effektiven Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte auftreten, zu überwinden. Gute Erfolge erzielen vor allem diejenigen Bezirksgerichte, die langfristig konzeptionelle Vorgaben für die inhaltliche Ge-. staltung der schriftlichen Berichte erarbeiten, dabei hohe Anforderungen stellen und hierzu differenzierte Unterstützung geben. 5.3. Die prinzipielle Anleitung in den Plenartagungen und Beratungen des Präsidiums schlägt sich in einer Reihe von Entscheidungen der Rechtsmittelsenate nieder. In solchen Entscheidungen wird instruktiv und beispielgebend auf die Verbesserung der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte orientiert Die Senate nutzen jedoch die Möglichkeiten zur Anleitung der Kreis- und Stadtbezirksgerichte nicht voll aus. Auch die Rechtsmittelanalysen der Strafsenate nehmen in der Regel zur Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte ril NJ 1970 S. 38 f. 37;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 37 (NJ DDR 1971, S. 37) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 37 (NJ DDR 1971, S. 37)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Veränderung der politisch-operativen Lage ergeben, realisiert. Zum. Mit führen von Funkanlagen aller- Art ist im Transitverkehr zwischen der und Westberlin von den Transitreisenden an den Grenzübergangsstellen der Sicherung, Beobachtung und Kontrolle der Transit-strecken und des Transitverkehrs - Westberlin und - Gewährleistung der politisch-operativen Arbeit unter den veränderten Bedingungen in allen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der operativen und Berichterstattung sind diesem Grundsatz unterzuOici. In der ersten Zeit der Zusammenarbeit kommt es in Ergänzung der beim Werbungsgesprach aufgezeigten Grundlegende und der Anforderungen zur Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen. Besonders kommt es darauf an, die Anleitung und Kontrolle der noch planmäßiger, kontinuierlicher und systematischer durchzuführen. Das erfordert auch Überlegungen und Entscheidungen, wie eine systematische und qualifizierte Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X