Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 364

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 364 (NJ DDR 1971, S. 364); Kaul zu dem Ergebnis, daß die Rechtsprechung des Reichsgerichts kein Ergebnis nazistisch-administrativer Manipulierung war (S. 240 ff.). Er führt dazu Beispiele an, in denen in den seit dem 1. Oktober 1942 herausgegebenen internen „Richterbriefen“ des Reichsjustizministeriums Entscheidungen des Reichsgerichts als Vorbild für die unteren Gerichte propagiert wurden. Man muß der Schlußfolgerung des Verfassers zustim- men, daß das Reichsgericht sich zum Mittäter der nazistischen Verbrechen machte, indem es die völlige Auflösung der Rechtsordnung durch den Nazismus duldete und auf diese Weise mit seiner Autorität das nazistische Terrorsystem legalisierte (S. 259). Diese Tatsachen anstelle der bisherigen Legenden über das „unparteiische Reichsgericht“ bewiesen zu haben ist das Verdienst des vorliegenden Buches. Materialien der Plenen der Bezirksgerichte Zur Gestaltung der Informationsbeziehungen zwischen den örtlichen Volksvertretungen und den Kreisgerichten Aus dem Bericht des Präsidiums an das Plenum des Bezirksgerichts Dresden vom 5. Mai 1971 Die effektive Gestaltung der Informationsbeziehungen zwischen den Kreisgerichten und den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen setzt voraus, daß die Arbeit der Kreisgerichte in die gesamtstaatliche Leitung eingeordnet wird. Dazu ist es erforderlich, daß die Arbeitspläne der Kreisgerichte nicht nur mit den Planvorgaben des Bezirksgerichts, sondern auch mit den Arbeitsplänen der Volksvertretungen und ihrer Räte abgestimmt werden. Die Kreisgerichte müssen dabei beachten, daß die Informationen an die Volksvertretungen inhaltlich so gestaltet werden, daß diese sie unmittelbar in ihrer Leitungstätigkeit verwerten können, die Informationen zeitlich und organisatorisch abgestimmt auf die Planung der Volksvertretungen rechtzeitig übermittelt werden. Die analytischen Leitungsinformationen der Kreisgerichte dürfen also die Probleme der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung sowie der Überwindung anderer Rechtsverletzungen nicht „an sich“ darstellen, sondern müssen sie stets im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen Bedingungen im Kreis behandeln. Um zu sichern, daß die Berichterstattungen oder Rechenschaftslegungen der Kreisgerichte vor den Volksvertretungen aussagekräftige Informationen enthalten, sollten die örtlichen Organe der Staatsmacht den Kreisgerichten konzeptionell inhaltliche Schwerpunkte vorgeben. Die Kreisgerichte sollten sich aber nicht auf die Übermittlung schriftlicher analytischer Leitungsinformationen beschränken, sondern in geeigneten Fällen das Forum der Plenartagung der Volksvertretung nutzen, um die Probleme der Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit allen Anwesenden unmittelbar bewußt zu machen. Im wesentlichen werden folgende Informationsarten unterschieden: Informationen durch die Berichterstattung von Direktoren oder Richtern der Kreisgerichte vor dem Plenum der Volksvertretung; Informationen durch die Übermittlung der Ergebnisse und Schlußfolgerungen aus Untersuchungen und Analysen der Rechtspflegeorgane der Kreise oder der Kreisgerichte bzw. einer ihrer Kammern; Einzelinformationen aus Verfahren, Eingaben oder anderen Quellen, die sich im Prozeß der täglichen Arbeit ergeben. In der Stadt Dresden werden die Einzelinformationen grundsätzlich den Organen im Stadtbezirk übermittelt. In den Landkreisen sollten in erster Linie ebenfalls die örtlichen Organe der Staatsmacht des Kreises Empfänger der Einzelinformationen sein. Solche Informationen können aber auch den örtlichen Organen in wichtigen Städten und Gemeinden übermittelt werden. Informationen auf dem Gebiet der komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung können nur dann zu wirksamen Ergebnissen führen, wenn sie auf gemeinsamen Untersuchungen, Analysen usw. aller Rechtspflegeorgane des Territoriums beruhen. Deshalb ist die sozialistische Gemeinschaftsarbeit zwischen den Rechtspflegeorganen des Territoriums in der Stadt Dresden durch die Gemeinschaftsarbeit der Kreisgerichte mit der Stadtstaatsanwaltschaft und dem Volkspolizeikreisamt der Stadt weiterzuentwickeln. Überall sind die Pläne dazu mit den Führungsdokumenten der Kreistage bzw. Stadtverordnetenversammlung und Stadtbezirksversammlungen abzustimmen. Im Januar 1971 haben die Leiter der Rechtspflegeorgane der Stadt Dresden auf der Grundlage des Kriminalitätsvorbeugungsprogramms der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, langfristig geplante und konzeptionell begründete Analysen der Rechtsprechung auszuarbeiten und die Schlußfolgerungen daraus der Stadtverordnetenversammlung zu übermitteln. Am Beginn eines jeden Jahres sollen in einer " gemeinsamen Beratung aller Stellvertreter der Ratsvorsitzenden für Inneres der Stadtbezirke und der Stadt Dresden mit den Direktoren der Kreisgerichte und dem Staatsanwalt der Stadt die langfristig und planmäßig von den Rechtspflegeorganen zu erteilenden Informationen für die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtbezirksversammlungen festgelegt und abgestimmt werden. Dabei kann es nicht darum gehen, zu jedem von der Volksvertretung behandelten Problem eine Analyse anzufertigen. Die Rechtspflegeorgane werden sich vielmehr auf langfristig vorbereitete qualifizierte Informationen zu konzentrieren haben, und zwar auf den Gebieten, die sich aus der analytischen Tätigkeit der Rechtsprechung ergeben, zu den Schwerpunkten unserer Arbeit gehören und inhaltlich den von der Volksvertretung im konkreten Fall behandelten Problemen entsprechen. Für die Kreisgerichte der Stadt Dresden ist die jährliche Berichterstattung im Sinne des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates (Dritter Teil, Abschn. II Ziff. 2) vor der Stadtverordnetenversammlung nicht möglich. Die Kreisgerichte haben solche Berichte nur vor der Volksvertretung zu erstatten, die nach dem Gesetz für die Wahl der Richter verantwortlich ist. Für die Kreisgerichte der Stadt Dresden sind das die Stadtbezirksversammlungen (§ 51 Abs. 2 GVG). Das schließt jedoch nicht aus, daß die Stadtverordneten- 364;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 364 (NJ DDR 1971, S. 364) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 364 (NJ DDR 1971, S. 364)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den spezifischen Aufgaben der Objcktkomnandantur im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ergeben, durchgeführt Entsprechend, des zentralen Planes werden nachstehende Themen behandelt Thema : Thema ; Die zuverlässige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges ist nicht zulässig. Verantwortung für den Vollzug. Für die Durchführung der Untersuchungshaft sind das Ministerium des Innern und Staatssicherheit zuständig.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X