Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 359

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 359 (NJ DDR 1971, S. 359); nen. Es hat sich gezeigt, daß die Überweisung der Ratsuchenden an verschiedene andere Einrichtungen das Wirksamwerden der Beratungsstellen beeinträchtigt. Die Erfahrungen, die insbesondere im Stadtbezirk Ber-lin-Lichtenberg gesammelt wurden, dessen einheitliche Beratungsstelle die höchste Besucherzahl hat, und auch die Beratungsgründe selbst erfordern zwingend die Integration der Ehe- und Sexualberatung in die Ehe-und Familienberatungsstellen unter einer Leitung. Das Hauptanliegen muß es sein, unter Verantwortung des Rates des Stadtbezirks eine einheitliche, funktionsfähige gesellschaftliche Beratungseinrichtung zu schaffen, die die in § 4 FGB und § 1 der 1. DB zum FGB vom 17. Februar 1966 geforderte Zielstellung in hohem Maße erfüllt. Ebenso erscheinen uns durch den Magistrat von Groß-Berlin (= Rat des Bezirks) organisierte regelmäßige Erfahrungsaustausche der Ehe- und Familienberatungsstellen unerläßlich. Das wäre ein erster Schritt zur Wahrnehmung der Verantwortung der Leitungsorgane des Bezirks, die Tätigkeit der nachgeord-neten örtlichen Räte bei der Entwicklung der Ehe- und Familienbdfatungsstellen zu unterstützen. Um die erforderliche hohe Wirksamkeit der Beratungstätigkeit in allen Stadtbezirken zu erreichen, soll die Beratungsstelle des Stadtbezirks Berlin-Lichtenberg als Leiteinrichtung für ganz Berlin Erfahrungsaustausche durchführen, die systematische Qualifizierung der Berater in Zusammenarbeit mit der Bezirksbildungsstätte betreiben und für eine einheitliche Dokumentation und Information Sorge tragen. Zur vorbeugenden Tätigkeit der Beratungsstellen Grundsätzlich wird nur diejenige Beratungsstelle dem gesellschaftlichen Anliegen unserer Familiengesetzgebung voll gerecht, welche die Vorbeugung zum leitenden Prinzip ihrer Tätigkeit macht. Aus Untersuchungen und auch aus der Entwicklung der demographischen sowie der Gesundheitskennziffern ist abzuleiten, daß die sexual-ethische Aufklärung unserer Jugendlichen und die Festigung sozialistischer Verhaltensnormen noch nicht den gesellschaftlichen Möglichkeiten entspricht./?/ So ist beispielsweise die altersspezifische Fruchtbarkeitsziffer (Geborene je 1000 der weiblichen Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 45 Jahren) seit 1963 bei den jugendlichen Altersklassen zwar gesunken, aber immer noch recht hoch./8/ Vor allem in jenen Fällen, in denen Jugendliche, die von einem Kind entbunden wurden, nach kurzer Zeit wieder schwanger werden, sind unsere Versäumnisse besonders sichtbar. Hier müßte eine gezielte Dispensairebetreuung einsetzen. Es wäre erforderlich, diese jungen Mütter ohne Ausnahme zu den Beratungsstellen zu schicken, damit eine allseitige Beratung erfolgen kann, in die auch die Eltern und der Kindesvater einbezogen werden sollten. Eine solche Beratung ist notwendig, um die sich aus den neuen Lebensverhältnissen ergebenden Probleme (z. B. hinsichtlich des Abschlusses der Berufsausbildung der jungen Mütter) zu lösen und eine gesunde Entwicklung von Mutter und Kind zu sichern. m Vgl.: Sozialistische Beziehungen in Familien und Hausgemeinschaften bewußter gestalten, S. 14. Zum Komplex der sexual-ethischen Erziehung vgl.: Paul, „Die Probleme der Jugendlichen und die voreheliche Beratung“, in: Mehlau, Probleme der Ehe- und Sexualberatung, Berlin 1966, S. 167 ff.; Wolf, „Die Einstellung der Eltern zur Geschlechtserziehung ihrer Kinder“, ebenda, S. 172 ff.; Grassel, „Zur Problematik der Geschlechtserziehung in der Gegenwart“, ebenda, S. 148 ff. /8/ Im Jahre 1968 betrug die Zahl der Geborenen (einschließlich Totgeborenen) je 1000 der weiblichen Bevölkerung bei IS bis 16 16 bis 17 17 bis 18 18 bis 19 jährigen jährigen jährigen jährigen Berlin 5,6 22,9 76,5 147,4 DDR-Durchschnitt 3,7 20,2 61,8 125,5 (Angaben nach: Statistisches Jahrbuch der DDR 1970, Berlin 1970, S. 456). Die voreheliche Beratung junger Bürger ist noch kaum in Angriff genommen worden. Nur durch eine gute Zusammenarbeit der Organe der Volksbildung, der FDJ, der Eltern, Jugendärzte und der Ehe- und Familienberatungsstellen kann erreicht werden, daß die jungen Bürger sich vertrauensvoll an die Beratungsstelle wenden, um sich Rat und Hilfe für die Gestaltung ihrer Partnerschaften und der späteren Ehe- und Familienbeziehungen zu holen. Die stärkere Wirksamkeit der Ehe- und Familienberatungsstellen in dieser Richtung muß als Teil unserer sozialistischen Jugendpolitik verstanden und als solcher methodisch und organisatorisch durchdacht verwirklicht werden. Eine wesentliche Seite der Ehe- und Familienberatung ist die Unterstützung der Partner bei der Familienplanung, die der Übereinstimmung von persönlichen Bedürfnissen und gesellschaftlichen Interessen dienen soll. Zur Familienplanung gehört die bewußte Elternschaft. Gewünschte Kinder haben bekanntlich in der Regel eine günstigere Ausgangsposition, günstigere Lebensbedingungen und damit bessere Gesundheits-kennziffem aufzuweisen. Durch die Gleichberechtigung der Frau, ihre berufliche Tätigkeit und Qualifizierung, ist es nötiger denn je, daß die Frau den Zeitpunkt der Schwangerschaft selbst bestimmt, wobei zugleich teilweise noch bestehende egoistische Auffassungen der Ehegatten überwunden werden müssen. Es entspricht daher unseren sozialistischen Erziehungsgrundsätzen und dem Prinzip der Vorbeugung, die Beratung auf die Erziehung zu bewußter Elternschaft auf der Basis ausreichender Kenntnisse über Antikonzeptionsmittel auszurichten./9/ In der Beratungstätigkeit spielt auch die Abortbekämpfung eine wichtige Rolle. Jede Beratungsstelle sollte sich einen Überblick über die Abortsituation in komplexer Betrachtungsweise zur Mütter- und zur Säuglingssterblichkeit unter Berücksichtigung der spezifischen sozialen und demographischen Probleme verschaffen. Die Ehe- und Familienberatungsstellen und die Kommissionen zur Genehmigung von Schwangerschaftsunterbrechungen müssen dabei eng Zusammenwirken. Familienplanung umfaßt also in erster Linie die Förderung des Willens zum Kind und des Wunsches, mehrere Kinder zu haben und zu erziehen, weil sie erst die Erfüllung des gemeinsamen Lebens bringen. Aufgabe der Ehe- und Familienberatung ist es, den Wunsch der Eltern nach mehreren Kindern zu wecken und durch geplante Elternschaft wie auch Sterilitätsbehandlung zu helfen, daß diesem Wunsch in jeder gesunden Ehe Rechnung getragen werden kann. Das ist um so notwendiger, als die Anzahl der Lebendgeborenen eine rückläufige Tendenz aufweist, die nicht nur durch die veränderte Altersstruktur der Bevölkerung zu erklären ist./10/ Daher ist ein Komplex von Maßnahmen zur Förderung besonders der Zwei- und Dreikinderfamilien erforderlich, um die Reproduktion der Bevölkerung zu sichern. Zur Zusammenarbeit der Ehe- und Familienberatungsstellen mit den Gerichten Die Zusammenarbeit der Ehe- und Familienberatungsstellen mit den Stadtbezirksgerichten ist noch unterschiedlich entwickelt. In Vorbereitung der jährlichen Berichterstattung der Direktoren der Stadtbezirksgerichte vor den örtlichen Volksvertretungen über Fragen der Wirksamkeit der Rechtsprechung werden die Ergebnisse der Ehe- und Familienberatungsstellen aus juristischer Sicht zusammengefaßt. 191 Vgl. Paul, a. a. O., S. 170. /10/ Vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1970, S. 456; ferner: Sozialistische Beziehungen in Familien und Hausgemeinschaften bewußter gestalten, S. 76 f., 119. 359;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 359 (NJ DDR 1971, S. 359) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 359 (NJ DDR 1971, S. 359)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Hauptabteilung ist von : auf : zurückgegangen. Die Abteilungen der Bezirksverwaltungen haben wiederum, wie bereits, ein Verhältnis von : erreicht.

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