Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 358

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 358 (NJ DDR 1971, S. 358); Diese Frage ist insoweit zu bejahen, als das Urteil eine Urkunde (Aufzeichnung) ist, die gemäß § 51 Abs. 2 StPO in der Beweisaufnahme verlesen werden kann. Allerdings können mit dieser Verlesung nur solche Tatsachen bewiesen werden, wie die Verurteilung des Mitbeschuldigten, die Deliktsart, Art und Höhe der erkannten Strafe, das erkennende Gericht u. a. Keinen Beweiswert für das neue Verfahren haben dagegen die im Urteil enthaltenen Feststellungen zur Art und Weise der Tatbegehung, zu ihren Ursachen, Bedingungen und Folgen, zur Persönlichkeit der Mitbeschuldigten, gegen die jetzt erst verhandelt wird, zu ihren Beweggründen, zur Art und Schwere ihrer Schuld und zu ihrem Verhalten vor und nach der Tat. Eine solche Praxis würde eindeutig gegen grundlegende Prinzipien des sozialistischen Strafverfahrensrechts, insbesondere gegen die Präsumtion der Unschuld und das Recht auf Verteidigung, verstoßen. Dr. DORIS KLESSEN und Prof. Dr. REIMER SCHORR, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Magistrats von Groß-Berlin Erfahrungen aus der Ehe- und Familienberatung in der Hauptstadt der DDR Die Materialien der Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer vom 24. Februar 1971/1/ weisen auf die Notwendigkeit hin, zu einer komplexen Arbeit auf dem Gebiet der Familienpolitik zu kommen und das bewußte gemeinschaftliche Wirken zur Herausbildung neuer, sozialistischer Einstellungen und Verhaltensweisen auch in bezug auf das Leben in der Familie zu verstärken. Sozialistische zwischenmenschliche Beziehungen in Partnerschaft, Ehe und Familie sind untrennbarer Bestandteil aller die Persönlichkeitsentwicklung fördernden Triebkräfte. Wichtige Aufgaben obliegen in diesem Zusammenhang den Ehe- und Familienberatungsstellen, die den Bürgern sachkundig helfen, bestimmte Konflikte zu lösen bzw. ihnen vorzubeugen (§4 FGB; 1. DB zum FGB vom 17. Februar 1966 [GBl. II S. 180])./2/ Die Entwicklung der Ehe- und Familienberatung, ihr beratendes und erziehendes Wirken muß immer als Element gesamtgesellschaftlicher Bemühungen zur Vervollkommnung des Menschen und seiner zwischenmenschlichen Beziehungen betrachtet werden. Der notwendige Ausbau der Wirksamkeit der Beratungsstellen kann daher nur das Gemeinschaftswerk ihrer Träger der örtlichen Organe der Staatsmacht und der Beraterkollektive sein. Im folgenden sollen auf der Grundlage eines Erfahrungsaustausches von Mitarbeitern der Ehe- und Familienberatungsstellen und der Ehe- und Sexualberatungsstellen Berlins einige Gedanken aus der Sicht des Gesundheits- und Sozialwesens dargelegt werden, wie eine weitere Verbesserung der Beratung erreicht werden kann. Zur Entwicklung einer koordinierten, zielgerichteten Ehe-, Familien- und Sexualberatung Aus Untersuchungen über Umfang und Inhalt der Tätigkeit der Ehe- und Familienberatungsstellen in den Berliner Stadtbezirken/3/, die in Vorbereitung des Erfahrungsaustausches unter Verantwortung der Be-zirksbürgermeister durchgeführt worden waren, ergibt sich, daß die Beratungskollektive in den vergangenen Jahren unter hohem persönlichen Einsatz viel geleistet haben, um ihre Aufgaben zu erfüllen und dem Vertrauen der ratsuchenden Bürger gerecht zu werden. In allen Stadtbezirken bestehen seit 1965, im Stadtbezirk Berlin-Mitte bereits seit 1964, Ehe- und Familienberatungsstellen. Im Stadtbezirk Berlin-Lichten- 11/ Vgl.: Sozialistische Beziehungen ln Familien und Hausgemeinschaften bewußter gestalten, Schriftenreihe: Aus der Tätigkeit der Volkskammer und ihrer Ausschüsse, Heft 21 1971. Ein Teil der Materialien sowie ein redaktioneller Bericht über die Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses ist ln NJ 1971 S. 192 ff., S. 205 ff. veröffentlicht. /2/ Vgl.: Sozialistische Beziehungen in Familie und Hausgemeinschaften bewußter gestalten, insb. S. 15 f., 100 ff., 105 ff. und 139 f. 131 Wir danken den Mitarbeitern der Ehe- und Familienberatungsstellen, des Stadtgerichts und der Abteilung Volksbildung des Magistrats von Groß-Berlin für die Bereitstellung von Materialien. berg kam es durch die Bildung einer einheitlichen Ehe-, Familien-, Jugend- und Sexualberatungsstelle im Jahre 1966 zu einer besonders vorteilhaften Zusammenarbeit unter Leitung der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, die durch den Rat des Stadtbezirks aktiv unterstützt wird. Die Räte der Stadtbezirke haben worauf schon Sommer hinwies/4/ die Leitungsverantwortung für die Tätigkeit der Ehe- und Familienberatungsstellen unterschiedlich festgelegt. Beim Magistrat von Groß-Berlin gibt es bisher keine Verantwortlichkeitsregelung. Aus statistischen Erhebungen der Stadtbezirke ist erkennbar, daß die Zahl der Ratsuchenden besonders in einigen Beratungsstellen stark angewachsen ist. Der erreichte Stand der Wirksamkeit ist jedoch insgesamt noch als unbefriedigend einzuschätzen. Der Hauptmangel ist, daß es im allgemeinen noch an einer gezielten Einflußnahme auf die Lösung der besonderen Probleme in der Entwicklung der Familien im jeweiligen Territorium fehlt etwa so, wie sie in enger Zusammenarbeit der Beratungsstellen mit den Kommissionen zur Förderung und Betreuung kinderreicher Familien entwickelt wurde. Die notwendige ständige Beobachtung und Betreuung einiger gesellschaftlicher Gruppen, wie z. B. Kinderreiche, jugendliche Mütter, sozial Gefährdete, setzt jedoch ein einheitliches Informationssystem und leistungsfähige Ehe- und Familienberatungsstellen voraus. Diese Forderung wird bei Betrachtung der inhaltlichen Hauptfragen der Beratungs-tätigkeit/5/ noch offensichtlicher. Wir werden uns deshalb in der nächsten Zeit vor allem darauf konzentrieren, eine einheitliche Dokumentation der Tätigkeit der Ehe- und Familienberatungsstellen zu schaffen/6/ sowie in allen Stadtbezirken in die Ehe-und Familienberatungsstellen integrierte Ehe- und Sexualberatungsstellen des Gesundheitswesens mit den notwendigen diagnostisch-therapeutischen Möglichkeiten systematisch auszubauen. Letzteres erscheint uns erforderlich, um den wachsenden Bedürfnissen der Bevölkerung nach medizinischer Beratung, Diagnostik und Behandlung an einem Ort gerecht werden zu kön- /4/ Vgl. Sommer, „Arbeitsergebnisse und Wirksamkeit der Ehe- und Familienberatungsstellen“, NJ 1970 S. 459 ff. (461). ISI Hauptgegenstand der Ratsuche bei 1463 Konsultationen der Ehe-, Familien- und Sexualberatung im Stadtbezirk Berlin-Mitte waren prozentual: eheliche Untreue 22,0 % übermäßiger Alkoholgenuß mit finanziellen Schwierigkeiten 17,5 % körperliche Mißhandlung, Tätlichkeiten der Ehepartner 6,0 % Unverständnis und Mißachtung der Gleichberechtigung 3,5 % negativer Einfluß Dritter 2,0 % Geburtenregelung 20,0 % Kinderwunsch 2,0 % Frigidität 9,0 % Potenzstörungen 5,0 % sonstige Sexualstörungen 5,0 % Schwangerschaftsunterbrechung 3,0 % andere Ursachen (insgesamt) 5,0 % /6/ Das Ministerium der Justiz teilt uns hierzu mit, daß es z. Z. gemeinsam mit den Ministerien für Gesundheitswesen und für Volksbildung eine EDV-gerechte Dokumentationsunterlage für die Ehe- und Familienberatungsstellen ausarbeitet. D. Red. 358;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 358 (NJ DDR 1971, S. 358) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 358 (NJ DDR 1971, S. 358)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß Ermittlungshandlungen, wie zum Beispiel bestimmte Untersuchungsexperinente, zur Nachtzeit durchgeführt und gesichert werden müssen. Diese Orte sind deshalb durch verdeckt oder offen dislozierte Sicherungskräfte zu sichern, in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in Durchführung der Beschlüsse der Parteiund Staatsführung, der Verfassung, der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften der und der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und einer zielgerichteten Analyse der politisch-operativen Lage in den einzelnen Einrichtungen des fvollzuges Referat des Leiters der auf der Arbeitsberatung der НА mit den für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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