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Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 353

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 353 (NJ DDR 1971, S. 353); chen. So wird z. B. die Mitwirkung eines Kollektivvertreters in der Hauptverhandlung bei einem Werktätigen, der wegen eines einmaligen Fehlverhaltens bei sonst verantwortungsvoller Fahrweise einen Verkehrsunfall herbeiführt, nicht in jedem Fall erforderlich sein. Der Nutzen der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte wird bestimmt von ihrem Beitrag zur Aufklärung der Straftat, ihrer konkreten Ursachen und Bedingungen, der Persönlichkeit des Täters soweit sie für die Beurteilung der Tat und die Strafzumessung von Bedeutung ist und zur Feststellung seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit, zur Erziehung des Rechtsverletzers und zu seiner Eingliederung in die Gesellschaft, zur Beseitigung und Überwindung von Ursachen und Bedingungen der Straftat, zur Förderung der Wachsamkeit und Aktivität gegen Undiszipliniertheil und rücksichtsloses Verhalten sowie zur Entwicklung der gesellschaftlichen Kontrolle. Daraus ergeben sich Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Mitwirkung. Sie soll schließlich über den Einzelfall hinaus wirksam werden und so zur Erhöhung der Verkehrssicherheit überhaupt beitragen. Das setzt voraus, daß kritische Hinweise der Kollektive beachtet und überhöhte Anforderungen an die Kollektive vermieden werden./3/ Die Aktivität der gesellschaftlichen Kräfte wird von den Rechtspflegeorganen in dem Maße gefördert, in dem es gelingt, ihre begründeten Vorschläge und Anregungen durchsetzen zu helfen und die Erkenntnis zu festigen, daß ihr erzieherischer Einfluß auf den Rechtsverletzer für die Wirksamkeit staatlicher Sanktionen unentbehrlich ist. Der Nutzen der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte hängt auch davon ab, ob das für den erstrebten Zweck am besten geeignete Kollektiv einbezogen wird. Die auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit besonders hohe Bereitschaft zur Mitwirkung an der Überwindung von Rechtsverletzungen erfordert, die Erfahrungen und die Sachkunde der gesellschaftlichen Kräfte differenziert zu nutzen und die für die Erziehung der Rechtsverletzer, für die Aufklärung der Straftat, für die Beseitigung der Ursachen und Bedingungen oder für die Überwindung von Unordnung und Disziplinlosigkeit' jeweils geeignetsten gesellschaftlichen Kräfte zu gewinnen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß sich die Kollektive, in denen der Täter arbeitet oder lebt, am besten bei der erzieherischen Einflußnahme im täglichen Umgang mit ihm bewähren. Verkehrssicherheitsaktive sind in solchen Verfahren zur Mitwirkung besonders geeignet, in denen es um betriebliche Probleme der Verkehrssicherheit und um die Betriebsund Verkehrssicherheit der Fahrzeuge geht. Die Arbeitsgruppen „Sicherheit im Straßenverkehr“ in den Wohngebieten und Gemeinden nehmen dagegen Einfluß auf die Gestaltung der örtlichen Verkehrsbedingungen. Die Sportclubs des ADMV können bei dem Rechtsverletzer eine sinnvolle Freizeitgestaltung auf dem Gebiet des Motorsports anregen. Ihre Vertreter sind auch in der Lage, die Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik sachkundig zu beraten. Es wäre aber verfehlt, diese unterschiedlichen Möglichkeiten undifferenziert zu nutzen oder verschie- /3/ Vgl. hierzu Sehlegel, „Fragespiegel zur Vorbereitung gesellschaftlicher Kräfte auf Ihre Mitwirkung in der Hauptverhandlung“, NJ 1971 S. 292 f. dene Kollektive nebeneinander und isoliert voneinander einzubeziehen. Das führt zur Zersplitterung und steht der Komplexität des Kampfes gegen Straftaten entgegen. Gute Erfahrungen gibt es bei der Teilnahme von Mitgliedern der Verkehrssicherheitsaktive an den Kollektivberatungen im Arbeits- und Wohnbereicn der Rechtsverletzer. Diese Methode erhöht den Nutzen der Beratungen, hilft die Tendenz zur einseitigen Einschätzung oder Überbewertung der Persönlichkeit des Täters bei der Beurteilung der Straftat und ihrer Folgen im Kollektiv zu überwinden und die Auswirkungen der Rechtsverletzung, die durch sie heraufbeschworene Gefahr für den Straßenverkehr überzeugend hervorzuheben. Gemeinsam werden Maßnahmen zur Überwindung begünstigender Bedingungen für Verkehrsstraftaten im Arbeits- oder Lebensbereich des Rechtsverletzers vorgeschlagen. Die Verkehrssicherheitsaktive stellen dem Täter bestimmte Aufgaben zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und erreichen damit gute erzieherische Erfolge. Auch Mitglieder des ADMV nehmen mit Erfolg an Beratungen in den Arbeitskollektiven teil. In einer gemeinsamen Beratung haben z. B. die Brigademitglieder die charakterlichen Vorzüge und Schwächen des Unfallverursachers eingeschätzt, während ein Mitglied des betrieblichen Verkehrssicherheitsaktivs überzeugend und sachkundig auf die Verkehrspflichtverletzungen und ihre Folgen für die Sicherheit im Straßenverkehr hinwies. Schließlich stellte ein Mitglied des ADMV fest, daß in technischen Beratungen, die der Motorsportclub in diesem Betrieb regelmäßig durchführte, der mangelhafte technische Zustand des Fahrzeugs als eine der Unfallursachen mit geringem Aufwand rechtzeitig hätte beseitigt werden können. Diese Feststellungen konnte der Kollektivvertreter bei seiner Mitwirkung in der Haupt-Verhandlung verwenden. Die Bürgschaftserklärung enthielt konkrete und kontrollierbare Verpflichtungen zur Erziehung des Täters und zur Verhütung erneuter Straftaten. Sowohl bei der Bestätigung von Bürgschaften als auch bei staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht und Kritikbeschlüssen der Gerichte ist darauf zu achten, daß den gesellschaftlichen Gremien keine Aufgaben übertragen werden, die den Leitern oder Leitungen der Betriebe bzw. Einrichtungen obliegen. Bedingungen, die Verkehrsstraftaten begünstigen oder der Verkehrssicherheit entgegenstehen, treten am häufigsten dort auf, wo sich die Leiter der Betriebe einseitig nur für ökonomische Aufgaben verantwortlich fühlen und die Fragen der Sicherheit und Ordnung, darunter auch die Verkehrssicherheit, als zweitrangig betrachten. Der Leiter hat entsprechend seiner Verantwortung für die Verhütung von Straftaten (Art. 3 StGB) auch zur Entwicklung der sozialistischen Demokratie in seinem Leitungsbereich beizutragen und die gesellschaftliche Kontrolle zu fördern. Dieser Aspekt muß auch bei der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte beachtet werden, weil sonst das Strafverfahren nur auf die Lösung des Einzelkonflikts beschränkt bleibt. Es geht um die Durchsetzung des verfassungsmäßig normierten gemeinsamen Anliegens, Straftaten und andere Rechtsverletzungen zu bekämpfen und zu verhüten (Art. 90 Abs. 2 der Verfassung), das sich in konkreten Maßnahmen der Leiter, Leitungsorgane und Kollektive widerspiegeln muß. Der steigende Anteil der Transportleistungen und der individuellen Fahrzeuge im Straßenverkehr führt zu einer enormen Erhöhung der Verkehrsdichte, die objektiv ein Wachstum der Unfallgefahren bewirkt. Die Anstrengungen der sozialistischen Gesellschaft sind 3 53;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 353 (NJ DDR 1971, S. 353) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 353 (NJ DDR 1971, S. 353)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten felgende Hauptaufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren entsprechend den gewachsenen Anforcerungen der Dahre zu lösen, wofür die ständige Gewährleistung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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