Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 352

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 352 (NJ DDR 1971, S. 352); den Schöffenschulung berichten. Beim Kreisgericht öera (Land) überprüfen die Schöffen während ihres Einsatzes am Gericht den Bewährungsprozeß der Verurteilten, wobei sie sich sowohl im Betrieb als auch im Wohngebiet informieren. Es ist aber darauf hinzuweisen, daß es nicht Aufgabe der Schöffen ist, Aussprachen mit den Kollektiven der Verurteilten in den Betrieben oder Hausgemeinschaften zu organisieren, um die Einschätzung vornehmen zu können. Sie können sich jeweils an die entsprechenden Leiter im Betrieb (Abteilungsleiter, Bereichsleiter) oder im Wohngebiet an die Hausgemeinschaftsleitung oder an den Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei wenden, um die erforderlichen Informationen zu erhalten. Werden keine besonderen Maßnahmen zur Bewährung festgelegt, dann genügt es, wenn das Gericht am Ende der Bewährungszeit eine Information über das Verhalten des Verurteilten während dieser Zeit bekommt. Diese Information ist aktenkundig zu machen. Wird in dieser Weise differenziert verfahren, dann kann sich das Gericht tatsächlich mit dem gebotenen Aufwand um diejenigen Fälle kümmern, in denen gemeinsam mit den Kollektiven und den Leitern eine intensive, straffe Gestaltung und Kontrolle des Bewährungsprozesses notwendig ist. HEINZ GE1PEL, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte in Verkehrsstrafsachen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Wie auf anderen Gebieten der Rechtspflege sind auch bei der Bekämpfung von Straftaten im Straßenverkehr beachtliche Fortschritte bei der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte an der Aufklärung der Verkehrsstraftaten, der Überwindung ihrer Ursachen und Bedingungen, der Entwicklung eines sozialistischen Gemeinschaftsverhaltens im Straßenverkehr und der wirksamen Einflußnahme auf Rechtsverletzer erzielt worden. Im Jahre 1970 wurden rund 30 Prozent der Verkehrsstraftaten vor gesellschaftlichen Gerichten behandelt. In den Hauptverhandlungen vor den Kreisgerichten waren in rund 95 Prozent Kollektivvertreter, in rund 20 Prozent gesellschaftliche Ankläger oder Verteidiger beteiligt, und in zahlreichen Fällen übernahmen Kollektive die Bürgschaft für auf Bewährung Verurteilte. In diesen Zahlen spiegeln sich der Entwicklungsstand der sozialistischen Demokratie und die Bereitschaft der Werktätigen und ihrer Kollektive wider, an der Gestaltung sozialistischer Gesellschaftsverhältnisse aktiv mitzuwirken. Diese gesellschaftliche Aktivität steht in engem Zusammenhang mit der Entfaltung gesellschaftlicher Initiativen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Kreisämter der Deutschen Volkspolizei haben im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen staatlichen Organen bzw. den Gewerkschaftsleitungen der Betriebe gemäß § 52 StVO den Verkehrssicherheitsaktiven und den Arbeitsgruppen für Verkehrssicherheit wesentliche Befugnisse zur Erhöhung der Verkehrssicherheit übertragen. In den Gemeinden und Wohngebieten bestehen gegenwärtig 8109 Arbeitsgruppen für Verkehrssicherheit mit 50 700 Mitgliedern. Sie werden gefördert von den Volksvertretungen. In den Betrieben sind 8 213 Verkehrssicherheitsaktive mit 57 603 Mitgliedern tätig, die vom FDGB unterstützt werden. Auch die Motorsportclubs des Allgemeinen Deutschen Motorsport-Verbandes (ADMV) und die Verkehrshelfer der Pionierorganisation werden in der Verkehrserziehung wirksam. Im Entwurf der Direktive des Zentralkomitees der SED zum Fünfjahrplan 1971 bis 1975 sind für das Verkehrs- und Verbindungswesen eine erhöhte Leistungsfähigkeit, insbesondere der Gütertransportleistungen, aber auch des Personen- und Kraftverkehrs sowie Maßnahmen zur erhöhten Sicherheit im Straßenwesen vorgesehen./l/ Damit wachsen die Anforderungen an die Sicherheit im Straßenverkehr und an die wirksame Bekämpfung und Verhütung von Verkehrsstraftaten. Sie erfordern das planmäßige Zu- /1/ Entwurf der Direktive des Zentralkomitees der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971 bis 1975. Sonderbeilage des ND vom 5. Mai 1971, S. 23. sammenwirken der staatlichen Leitung und der gesellschaftlichen Kräfte auf einer Stufe, die der gewachsenen politischen Reife und der höheren Sachkunde der Werktätigen entspricht. Die Mitwirkung der Werktätigen muß so gestaltet werden, daß sie zur Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins und zur Verallgemeinerung vorbildlicher Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer beiträgt. Das verlangt auch eine höhere Qualität der Mitwirkung der Werktätigen in der Rechtspflege beim Kampf gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen auf dem Gebiet des Straßenverkehrs. Bei Verkehrsstraftaten ist schon von der Aufnahme eines Unfalls oder von der Prüfung der Anzeige an zu untersuchen, wie und mit welchen gesellschaftlichen Kräften sozialistische Beziehungen der Verkehrsteilnehmer bewußt gestaltet und Bedingungen höchster Verkehrssicherheit zielstrebig entwickelt werden können. In den weiteren Stadien des Verfahrens sind diese Feststellungen durch neue Erkenntnisse aus den Ermittlungen zu ergänzen oder zu präzisieren. Dabei muß stets das Verhältnis zwischen gesellschaftlichem Aufwand und dem gesellschaftlichen Nutzen beachtet werden, der mit der Mitwirkung im Verfahren und über das Verfahren hinaus für die Erhöhung der Verkehrssicherheit, für die Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Verkehrsteilnehmer und für die Ausprägung eines verantwortungsbewußten Verhaltens im Verkehr erzielt werden soll. Die Überlegungen über den Aufwand dürfen bei den Rechtspflegeorganen aber nicht einseitig oder vorrangig von einer Zeit- und Arbeitseinsparung abhängig gemacht werden. Der gesellschaftliche Aufwand muß den durch die Mitwirkung zu erwartenden Veränderungen entsprechen./ Diese Gesichtspunkte sind bei Verkehrsstrafsachen besonders bedeutsam, weil die aktive Tätigkeit zahlreicher gesellschaftlicher Gremien wie Arbeitsgruppen „Sicherheit im Straßenverkehr“ in den Wohngebieten, Verkehrssicherheitsaktive in den Betrieben, Motorsportclubs des ADMV u. a. vielfältige Möglichkeiten zur Mitwirkung bieten. Es geht aber nicht darum, all diese Möglichkeiten nach quantitativen Gesichtspunkten auszuschöpfen. Sie sind vor allem so auszuwählen, daß eine hohe Wirksamkeit erzielt wird. Eine differenzierte Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte ist mit einer schematischen Arbeitsweise oder mit zeit-und kraftaufwendiger Geschäftigkeit nicht zu errei- /2/ Vgl. Wendland. „Für einen höheren gesellschaftlichen Nutzen im Ermittlungsverfahren!“, NJ 1971 S. 221 ff. (223); Steffens/Bahn, „Weiterführung der Merseburger Initiative zur rationellen und effektiven Gestaltung der Strafverfahren". Nj 1971 S. 225 ff. (228). 352;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 352 (NJ DDR 1971, S. 352) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 352 (NJ DDR 1971, S. 352)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Mensbhenhandelse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Ricfitlinie für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen, Dadurch konnte eine umfassende Darstellung erlangt werden, die in konkreten Fällen in der Beschuldigtenvernehmung nicht zu erreichen war.

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