Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 348

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 348 (NJ DDR 1971, S. 348); Kommunisten, die wir die humansten Ideale vertreten, ist das eine Sache des Prinzips.“/13/ Die Leiter und Leitungen sind in doppelter Hinsicht verpflichtet, Recht und Gesetzlichkeit strikt zu achten: Sie sind einmal in ihren Handlungen und Entscheidungen selbst an das sozialistische Recht gebunden. Kein Leiter ist befugt, gleich aus welchen Gründen, die sozialistische Gesetzlichkeit zu mißachten oder sie als angeblich lediglich „technische Regelung“ mit Berufung auf „besondere Situationen“ zu umgehen. „Ein Gesetz ist eine politische Maßnahme, ist Politik“./14/ Seine Verletzung ist eine Negierung des Willens der herrschenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten. Zum anderen ist jeder Leiter verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich für die bewußte und strikte Durchsetzung des sozialistischen Rechts zu sorgen. Die Verwirklichung von Recht und Gesetzlichkeit und die Gewährleistung von Sicherheit, Disziplin und Ordnung sind notwendiger Bestandteil sozialistischer wissenschaftlicher Staats- und Wirtschaftsleitung. Sie dienen dem Ziel, die Wachsamkeit der Werktätigen gegenüber allen Versuchen der ideologischen Aggression des Imperialismus zu erhöhen, ihre Unduldsamkeit gegenüber Rechts- und Disziplinverletzungen und Erscheinungen der Schlamperei und Vergeudung zu fördern, und sie sind ein wichtiges Element der Rechenschaftslegung der Leiter und ihrer Berichtspflicht. Sorglosigkeit und Nachlässigkeit auf dem Gebiet der Gesetzlichkeit und des Rechts sind eine ernste Gefahr. „Die geringste Ungesetzlichkeit ist schon eine Lücke, die sofort von den Feinden der Werktätigen ausgenutzt wird.“/15/ Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit, /13/ Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, Moskau/Berlin 1971, S. 109/ 110. Hinsichtlich der Maßnahmen zur Verbesserung der gerichtlichen Tätigkeit vgl. Keil, „Einige Aufgaben der sowjetischen Rechtspflegeorgane im Zusammenhang mit dem XXIV. Parteitag der KPdSU“, NJ 1971 S. 256 ff. IW Lenin, Werke, Bd. 23, Berlin 1968, S. 40. '15/ Lenin, Werke, Bd. 29, Berlin 1961, S. 548. Schutz der Würde, der Freiheit und Rechte der Bürger sind feste Prinzipien und Grundpfeiler der sozialistischen Demokratie, die durch die Macht des werktätigen Volkes unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei garantiert werden. Die unbedingte Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit, die jedem Bürger die volle Ausübung seiner Rechte gewährleistet, ist eine wichtige Bedingung für die freie und allseitige Entfaltung der Persönlichkeit in der sozialistischen Gesellschaft. Das sozialistische Recht bringt zum Ausdruck, „daß die engen Mauern des Privatinteresses, des Egoismus und des Konkurrenzkampfes, die der Kapitalismus zwischen den Menschen errichtet hat, gebrochen sind und dem neuen Prinzip der Zusammenarbeit, der gegenseitigen kameradschaftlichen Hilfe, der gemeinsamen Arbeit an der schnellen Verbesserung des Lebens der Gesellschaft und dadurch des Wohlstandes jedes einzelnen Platz gemacht haben“./16/ Das sozialistische Recht dient der Verwirklichung der menschlichen Freiheit. Entscheidende Bedeutung für die unablässige Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit in allen Bereichen des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens hat die staatliche und gesellschaftliche Kontrolle über die konsequente Durchführung des sozialistischen Rechts. Sie ist unabdingbarer Bestandteil unserer sozialistischen Rechtsordnung. Zu ihr gehören Überprüfungen durch übergeordnete staatliche und wirtschaftsleitende Organe, die Organe der Arbei-ter-und-Bauern-Inspektion und die Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts ebenso wie die Eingaben der Bürger und ihrer Gemeinschaften, in deren Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen und Beschwerden sich ausdrückt, daß die Werktätigen mehr und mehr von ihrem Recht selbst Besitz ergreifen und die sozialistische Rechtsordnung in der DDR zu ihrer eigenen Sache, zur Sache der gesamten Gesellschaft machen. /16/ Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR vor der Volkskammer am 4. Oktober 1960, Berlin 1960, S. 39. Oberrichter Dr. JOACHIM SCHLEGEL, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen Zu einigen Problemen der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte in der gerichtlichen Hauptverhandlung und bei der Strafenverwirklichung Die Materialien der 25. Plenartagung des Obersten Gerichts über Probleme der Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch die Gerichte/1/ und die der 29. Plenartagung über Probleme der Verwirklichung der sozialistischen Demokratie durch die Mitwirkung der Bürger im gerichtlichen Hauptverfahren/2/ haben bei der überwiegenden Anzahl der Gerichte zu einer wesentlichen Verbesserung der Arbeit, insbesondere zu einer höheren gesellschaftlichen Wirksamkeit der Strafrechtsprechung, geführt. Jedoch gibt es wie die Praxis zeigt immer noch Fälle, wo der Aufwand, der im Einzelverfahren betrieben wird, nicht im richtigen Verhältnis zu den Anforderungen steht, die sich aus der Tat, der Person des Täters und den der Tat zugrunde liegenden gesellschaftlichen Konflikten ergeben. Den Gerichten gelingt es noch nicht immer, die vorhandenen Kräfte richtig differenziert in denjenigen Fällen einzusetzen, in denen ein entsprechender Aufwand an gesellschaftlicher Mitwirkung, insbesondere /l/ Materialien der 25. Plenartagung des Obersten Gerichts sind in NJ 1970 S. 36 ff. veröffentlicht. 121 Materialien der 29. Plenartagung des Obersten Gerichts sind in NJ 1971 S. 33 ff. veröffentlicht. bei der Gestaltung der Erziehung des Verurteilten, erforderlich ist. Die Bemühungen zur Gestaltung des Erziehungsprozesses erstrecken sich noch oft unterschiedslos auf alle Täter, mag es sich nun um einen an sich positiv zu bewertenden Menschen handeln, der sich auch ohne besondere Bewährungs- und Kontrollmaß-nahmen künftig einwandfrei verhalten wird, oder um einen Verurteilten, der sich bisher der notwendigen gesellschaftlichen Einwirkung entzogen hat und Schwierigkeiten bei der Überwindung negativer Verhaltensweisen bereitet. Dadurch kommt es z. T. zur Festlegung von Maßnahmen, die der Erziehung des Verurteilten dienen sollen, obwohl sich solche Maßnahmen erübrigen bzw. durch das Kollektiv in eigener Verantwortung eingeleitet und kontrolliert werden können. Bei einer derart undifferenzierten Praxis wird ein Gericht natürlich nicht in der Lage sein, das Kollektiv gerade in den Fällen wirksam zu unterstützen, in denen eine solche Hilfe bei der Gestaltung des Erzie-hungs- und Selbsterziehungsprozesses des Verurteilten unbedingt notwendig ist. Diese und ähnliche Feststellungen trafen die Bezirksgerichte Gera und Frankfurt (Oder), die kürzlich vor 34ft;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 348 (NJ DDR 1971, S. 348) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 348 (NJ DDR 1971, S. 348)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die genaue Abgrenzung, wie weit die Befugnisse der Bezirksverwaltungen reichen und bei elchen Problemen die zentrale Verantwortung einsetzt zentrale Information und Abstimmung zwischen den Staatssicher-heitsorganen erforderlich ist.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X