Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 344

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 344 (NJ DDR 1971, S. 344); gen sind, um die vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen. Dabei dürften zu den Kosten in diesem Sinne sicherlich auch die Ausgleichszahlungen für die Freistellung des Werktätigen und ggf. für die Bereitstellung von Werkzeugen und Material zu zählen sein. Die Kosten hat der Betrieb zu tragen (§ 65 GBA). Das Gesetz enthält aber keinen Grundsatz, daß vom Betrieb alle Kosten der Qualifizierung zu tragen sind und dem Werktätigen Kosten überhaupt nicht entstehen dürfen. Auch der Werktätige hat Kosten zu tragen. Ihr Umfang ist allerdings unterschiedlich, und zwar je nach der Art der Qualifizierung und der in Anspruch genommenen Bildungseinrichtungen. Nach der Unterschiedlichkeit und Vielzahl der möglichen Qualifizierungsmaßnahmen, die von der unmittelbaren Qualifizierung im Prozeß der Arbeit über die Aus- und Weiter-' bildung an betrieblichen Einrichtungen bis hin zu einem Studium an einer Hoch- und Fachschule reichen, werden die dem Werktätigen erwachsenden Kosten nach Art und Höhe unterschiedlich sein. Fordert der Werktätige vom Betrieb die Erstattung von Qualifizierungskosten oder besteht Streit über seine Pflicht zur Bezahlung von Kosten, so ist zu prüfen, ob für den Betrieb eine Rechtspflicht besteht, diese Kosten zu tragen. Diese Rechtspflicht kann sich aus dem Gesetz und anderen Rechtsvorschriften ergeben, aber auch aus Vereinbarungen, die im Betriebskollektivvertrag oder in der individuellen Qualifizierungsvereinbarung getroffen worden sind■ Die Ausgestaltung der Betriebskollektivverträge und der individuellen Vereinbarung hinsichtlich der Qualifizierung ist daher eine bedeutsame Aufgabe. Die gründliche Diskussion mit den Werktätigen zur Vorbereitung dieser Dokumente sowie die aktive Mitwirkung der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen an der Aufstellung der Qualifizierungspläne und ihrer Durchsetzung werden entscheidend dazu beitragen, die rechtlichen Beziehungen von vornherein zu klären und die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Betrieben und Werktätigen genau abzugrenzen (vgl. hierzu auch den Beschluß des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB vom 30. Oktober 1970 zur Verwirklichung des Beschlusses der Volkskammer über die Grundsätze für die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen vom 16. September 1970, Tribüne vom 25. November 1970, Beilage). Für die inhaltliche Gestaltung der individuellen Vereinbarungen kann es kein Schema geben. Hierbei werden sicherlich auch die betrieblichen Möglichkeiten mit berücksichtigt werden müssen. Prinzipiell aber bestehen keine Bedenken dagegen, die Erstattung von Aufwendungen des Werktätigen durch den Betrieb nach dem Leistungsprinzip zu staffeln oder soziale Erwägungen zugrunde zu legen oder beide Prinzipien in sinnvoller Verbindung zur Grundlage für die Übernahme von Kosten durch den Betrieb zu machen, wie dies z. B. im vorliegenden Falle geschehen ist. Die geltenden Rechtsvorschriften lassen für betriebliche Regelungen einen großen Spielraum. Es wird daher nicht zu vermeiden sein, daß in den einzelnen Betrieben sehr unterschiedliche Festlegungen getroffen werden. In künftigen gesetzlichen Regelungen sollten m. E. bestimmte Grundsätze und Maßstäbe für betriebliche Regelungen vorgegeben werden. Christoph Kaiser, Richter am Obersten Gericht Berichtigung Im Urteil des BG Leipzig vom 9. April 1970 3 BSB 73/70 (NJ 1971 S. 276) muß der erste Satz des vorletzten Absatzes der rechten Spalte auf S. 276 lauten: „Das Kreisgericht hat die Handlung des Angeklagten am 27. Juni 1969 richtig als Diebstahl sozialistischen Eigentums gemäß §§ 158 und 162 Abs. 1 Ziff. i StGB beurteilt.“ Inhalt Seite Erklärungen der Parteiorganisationen des Obersten Gerichts, der Generalstaatsanwaltschaft der DDR und des Ministeriums der Justiz zu den Beschlüssen der 16. Tagung des Zentralkomitees der SED 313 Generalstaatsanwalt Dr. Josef Streit zum 60. Geburtstag 314 Dr. Helmut R u t s c h / Dr. Hans Kaiser : Zur Entwicklung der komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung 315 Eike Strobel: Zusammenwirken der Gerichte mit den Leitern der Betriebe zur Verhütung von Rechtsverletzungen . . 319 Rudolf Winkler/ Karl Ba rwinsky : Einige Erfahrungen bei der Anleitung der Schiedskommissionen durch die Kreis- und Bezirksgerichte . 322 Dr. Hans-Werner Teige/ Günter Schönemann : Durchsetzung von Gewährleistungs- und Garantie-rechten 324 Zur Diskussion Arno H a rt m a Rechtsfolgen bei Verwaltung und - Recht und Justiz i/erletzung der Aufgaben der Straßeneinigung sowie von Anliegerpflichten im Imperialismus 325 Carlos Foth/Cr. Peter Przybylski: Welche Ziele ve folgt die BRD mit dem westdeutsch-französischen Kriegsverbrecherabkommen? 328 Informationen der zentralen Rechtspflegeorgane 333 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zur Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Lehrkräfte und Erzieher bei der Beförderung von Schülern mit Omnibussen 334 Oberstes Gericht: Kann der Oberholer auf das Beibehalten der bisherigen Fahrspur und Fahrweise des zu überholenden vertrauen? 335 BG Leipzig: Zur Einholung von psychiatrischen Gutachten bei Sexualdelikten älterer Täter 337 'BG Halle: Zum Vorliegen des Tatbestandsmerkmals des Zusammenschlusses zur gemeinschaftlichen Tatbegehung i. S. des §128 Abs. 1 Zrff. 2 StGB . 338 BG Cottbus: Zu den Pflichten der Arbeitsschutzverantwortlichen für den Schutz betriebsfremder Personen 338 KrG Rügen: Zur Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bei der Absperrung von Straßen und zur Verantwortlichkeit bei einem Verkehrsunfall infolge mangelhafter Beleuchtung von Straßensperren . 340 Arbeitsrecht ** / . Oberstes Gericht: Zum Anspruch Werktätiger auf anteilige Jahresendprämie bei Betriebswechsel während des Planjahres wegen günstiger Qualifizierungsbedingungen . 341 Oberstes Gericht: Wer trägt die Kosten der Qualifizierung? Anm. Christoph Kaiser 342 344;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 344 (NJ DDR 1971, S. 344) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 344 (NJ DDR 1971, S. 344)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher sowie aus der Berücksichtigung jugendtypischen Persönlichkeitseigenschaften ergeben, konsequent durchzusetzen. Stets sind die Dugendpolitik der Partei und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik Dietz Verlag Berlin Breshnew, Sozialismus ist der Bannerträger des Friedens und des Fortschritts Grußansprache auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem aus den in den Struktur- und Stellenplänen der Diensteinheiten und den Funktions- und Qualifikationsmerkmalen getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfüllung abzuleiten.

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