Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 34

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 34 (NJ DDR 1971, S. 34); nicht durchgängig gesichert. Deshalb werden die Forderungen nach einer inhaltlich guten Gestaltung der Mitwirkung nicht überall im erforderlichen Maße durchgesetzt. Einige Richter erkennen zwar allgemein die Bedeutung der Mitwirkung, aber die Verwirklichung der im Gesetz genannten Prinzipien bereitet ihnen erhebliche Schwierigkeiten, obwohl sie danach streben, den Verfassungsgrundsatz der Mitwirkung durchzusetzen. Im Ergebnis wird dann die Mitwirkung nicht differenziert, sondern schematisch gehandhabt. Bei der Leitung der gerichtlichen Tätigkeit fehlt es zum Teil an Auseinandersetzungen mit ungenügenden Arbeitsergebnissen einiger Richter. Die erforderliche Qualifizierung geschieht nicht konsequent genug. 2.3. Qualitative Fortschritte sind von den Gerichten vor allem dann erzielt worden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen für eine qualifizierte Mitwirkung geschaffen wurden, und zwar beginnend bei den Ermittlungsorganen; das Interesse und das Verantwortungsbewußtsein der gesellschaftlichen Kräfte zur Mitwirkung an der Bekämpfung und Verhütung von Rechtsverletzungen aufgegriffen, gefördert und gezielt in die Erfüllung der Aufgaben der Rechtspflegeorgane eingeordnet wurde; die Gerichte von der Erkenntnis ausgingen, daß die fristgemäße Durchführung der Hauptverhandlung eine wesentliche Voraussetzung für eine hohe gesellschaftliche Effektivität, insbesondere auch der Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte, darstellt; die Vorbereitung der Bürger auf ihre Mitwirkung am Verfahren als eine wichtige Voraussetzung zur Erhöhung der Qualität der Rechtsprechung angesehen wurde und durch das Gericht konkrete, gründlich überlegte schriftliche oder mündliche Hinweise gegeben wurden; die Leiter der Betriebe und gesellschaftlichen Organisationen ihrer Verantwortung gemäß Art. 41 und 90 der Verfassung sowie Art. 3 StGB nachkamen, insbesondere wenn zwischen den Betrieben, örtlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen ein systematisches Zusammenwirken entwickelt ist, die in Gemeinschaftsarbeit entstandenen Werkleiteranweisungen verantwortungsbewußt durchgesetzt v/erden und über die erzielten Ergebnisse durch die örtlichen Volksvertretungen Rechenschaft gefordert wird. 3. Die Verantwortung des Gerichts im Eröffnungsverfahren für die Vorbereitung der Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte 3.1. Die im Eröffnungsverfahren durchzuführende Beratung des Gerichts über die Probleme der Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte im Strafverfahren dient dem Ziel, zu sichern, daß die Bürger von ihren verfassungsmäßig garantierten Rechten und Pflichten im Interesse der gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafprozesses aktiv Gebrauch machen können. Die Gerichte haben in diesem Verfahrensstadium eigenverantwortlich zu prüfen, ob entsprechend den Erfordernissen des konkreten Verfahrens gesellschaftliche Kräfte gewonnen und befähigt worden sind, ihr Recht wirksam wahrzunehmen und somit zur Lösung der sich aus dem Strafverfahren ergebenden Aufgaben beizutragen. Diese Prüfung hat unter Beachtung der Spezifik des Einzelverfahrens vor allem unter folgenden Gesichtspunkten zu erfolgen: Sind in der Kollektivberatung gründlich die Fragen der allseitigen Aufklärung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen und der Persönlichkeit des Beschuldigten erörtert worden? Wurden die Probleme erörtert, welche für die weitere gesellschaftliche Einflußnahme auf den Beschuldigten und für seine Selbsterziehung von Bedeutung sind? Das Gericht hat ferner zu prüfen, ob folgende Fragen Gegenstand der sach- und tatbezogenen Beratung im Kollektiv waren: Wie schätzt das Kollektiv die Straftat ein? Welche Stellung nimmt es zur Straftat, zum Beschuldigten, insbesondere auch zu seinen Motiven ein? Welche Vorschläge unterbreitet es zur Beseitigung von Ursachen und Bedingungen der Straftat im Betrieb oder/und im Wohngebiet? Welche erzieherischen Maßnahmen hat es bereits im Kollektiv gegeben? Welche konkreten Möglichkeiten und Zielstellungen sind dafür vorhanden? Welche gemeinsamen Interessen gibt es im Kollektiv? Besteht Verbindung zum Wohngebiet? Welche Gründe liegen dafür vor, wenn eine solche Ver' bindung fehlt? Das Gericht braucht auch Kenntnisse über die Struktur und die Organisiertheit des Kollektivs, da sich daraus Schlußfolgerungen für die Möglichkeiten und die Anforderungen zur Verwirklichung des Erziehungsprozesses ergeben können (z. B. kein gemeinsamer Arbeitsplatz, nur routinemäßiges Zusammentreffen in größeren Zeitabständen u. ä.). Aufschlußreich sind auch Feststellungen darüber, ob bei den Beratungen mit dem Kollektiv in Wahrnehmung ihrer Verantwortung aus Art. 3 und § 26 StGB übergeordnete Leiter anwesend waren, ob dem Kollektiv Unterstützung bei der Erarbeitung einer sachbezogenen Einschätzung gewährt wurde und wie die Leitung bisher das Kollektiv bei der Erziehung unterstützt hat bzw. was künftig getan werden muß. 3.2. Zu den Voraussetzungen der Rückgabe des Verfahrens an den Staatsanwalt (§ 190 Abs. 1 Zlff. 2 StPO) Das Plenum des Obersten Gerichts hat in seiner 25. Tagung festgestellt, daß mit der Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit der Rechtspflegeorgane o:e Voraussetzungen dafür zu schaffen sind, daß ungenügende Arbeitsergebnisse vermieden werden und gewährleistet wird, daß die Gerichte von der Möglichkeit der Rückgabe der Sache in das Ermittlungsverfahren keinen Gebrauch machen müssen./l/ Die Untersuchungen haben ergeben, daß eine richtig organisierte, auf die Lösung der inhaltlichen Schwerpunkte der Rechtsprechung gerichtete Gemeinschaftsarbeit zu qualitativen Veränderungen führt. Eine wesentliche Verbesserung der Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte durch eine sachbezogene Beratung im Kollektiv wurde dort erzielt, wo im Ergebnis der Gemeinschaftsarbeit für die Untersuchungsorgane Hinweise über die inhaltliche Ausgestaltung der Beratung im Kollektiv entwickelt wurden, in denen unter Berücksichtigung deliktsbezogener Besonderheiten diejenigen Fragen enthalten sind, die in der Kollektivberatung als Grundlage für die gerichtliche Entscheidung beantwortet werden müssen./2/ III Vgl. „Probleme der Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch die Gerichte“, NJ 1970 S. 36 ff. (40). 121 Formulare mit Fragen für die Beratung im Kollektiv sollen dazu dienen, daß die Auffassung des Kollektivs festgestellt wird zur Straftat, zu den Ursachen und begünstigenden Bedin- 34;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 34 (NJ DDR 1971, S. 34) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 34 (NJ DDR 1971, S. 34)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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