Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 330

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 330 (NJ DDR 1971, S. 330); juristischer Schutzschild für die in Frankreich verurteilten faschistischen Verbrecher geschmiedet. Hinzu kommt, daß das Auswärtige Amt der BRD alle in Frankreich in Abwesenheit verurteilten Personen über den sog. Suchdienst des westdeutschen Roten Kreuzes warnen ließ, französisdien Boden zu betreten. Dies geschah, nachdem Frankreich im Jahre 1967 den ehemaligen deutschen Unteroffizier Hintz, der 1949 von einem französischen Kriegsgericht in Abwesenheit mit 20 Jahren Freiheitsentzug belegt worden war, aufgriff und erneut aburteilte./13/ So wurde die Straffreiheit für die in Frankreich in Abwesenheit verurteilten Kriegsverbrecher nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich abgesichert. Fortsetzung der völkerrechtsfeindlichen Politik der BRD in der Kriegsverbrecherfrage Mit dem Regierungsabkommen vom 2. Februar dieses Jahres verfolgt der westdeutsche Imperialismus keineswegs eine Revision seiner bisherigen Politik in der Kriegsverbrecherfrage. Für ihn bedeutet das Abkommen vielmehr einen weiteren, raffiniert eingefädelten Schritt in Richtung auf das strategische Ziel in der Kriegsverbrecherfrage, das in der Einstellung jeder Verfolgung und in der Generalamnestierung der faschistischen Systemverbrecher besteht./14/ Daß es den imperialistischen Herrschaftskräften der BRD keineswegs um eine völkerrechtsgemäße Bestrafung der in Frankreich in Abwesenheit verurteilten Kriegsverbrecher geht, beweisen nicht zuletzt die Fälle des Anfang dieses Jahres verstorbenen SS-Generals Lammerding, des Verantwortlichen für die Massaker von Oradour sur Glane und Tulle, sowie des ehemaligen Generals der Bundeswehr und Befehlshaber des Wehrbereiches IV, Molinari. Gegen Mblinari, der am 13. Juni 1944 im Wald von Manises 105 französische Widerstandskämpfer ermorden ließ, stellte die westdeutsche Staatsanwaltschaft das Verfahren (Az.: Zs 1615/70) mit der Begründung ein, daß die Strafverfolgung „auf Grund des Überleitungsvertrages ausgeschlossen ist“. Seit Jahren schon hatten insbesondere Organisationen der ehemaligen Resistance, aber auch Vertreter verschiedenster politischer Parteien immer energischer die Bestrafung Lammerdings gefordert. Unter dem Eindruck dieser Forderungen und auf Grund der westdeutschen Weigerung, Lammerding auszuliefern, unternahm die französische Regierung im Jahre 1968 den Versuch, die BRD zu einem Strafverfahren gegen Lammerding zu veranlassen. Damals erklärte Staatssekretär de Lipkowski in der Nationalversammlung, die französische Regierung „teile nicht die Auffassung der Bundesregierung, daß der sog. Überleitungsvertrag die Wiederaufnahme eines vor alliierten Gerichten abgeschlossenen Kriegsverbrecherprozesses immer noch verbiete“ 715/ Den Behörden der BRD jedoch war keineswegs an einem eigenen Strafverfahren in einem einzelnen Fall gelegen, an den noch dazu die konkrete Erwartung einer konsequenten Bestrafung geknüpft war. Daher ließen sie den ehemaligen Befehlshaber der SS-Division „Das Reich“ seine führende Rolle in der zum Rechtskartell gehörenden SS-Organisation HIAG unbehelligt bis zu Ende spielen. Im November 1970 erklärte die französische Regierung schließlich /13/ Nach französischem Strafrecht sind Abwesenheitsurteile nicht vollstreckbar. Das Verfahren wird daher bei Ergreifung des Täters erneut aufgerollt. /14/ Vgl. hierzu Borchert/Foth, „Die DDR schuf das Modell für die Verfolgung und Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher Bonn das Modell der Generalamnestie“, Forum der Kriminalistik 1969, Heft 9, S. 412 ff.; Przybylski, „Bonner Varianten der Amnestierung nazistischer Systemverbrecher und ihre Hintergründe“, NJ 1969 S. 341 ff. USI Süddeutsche Zeitung (München) vom 14. Oktober 1968. auf eine Anfrage der kommunistischen Abgeordneten Vaillant-Couturier. daß sie bei dem Versuch, gegen Lammerding ein Strafverfahren in Gang zu bringen, „auf einen regelrechten Dschungel in der Justiz der BRD gestoßen (ist)“716/ ■ Die Behörden der BRD nahmen die Fälle Lammerding und Molinari zum Anlaß, um die Flucht nach vorn anzutreten. Sie dienten ihnen dazu, den französischen Partner zu einer ausdrücklichen Generalvollmacht für eine westdeutsche Judikatur über die in Frankreich nach 1945 entschiedenen Kriegsverbrecherfälle zu veranlassen. Dieses Ansinnen hatte, wie der französische Politiker Schmittlein 1969 auf der Internationalen Konferenz zur Verfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechern in Moskau berichtete, die französische Delegation zunächst abgelehnt./17/ Im Gegensatz zur Regierung hielt das französische Komitee zur Auslieferung Lammerdings an dessen Überstellung an die französische Justiz bis zuletzt fest. Aus guten Gründen unterstrich es noch einmal kurz vor der Unterzeichnung seine Gegnerschaft zu dem am 2. Februar geschlossenen Abkommen./18/ Nun, nachdem das Abkommen unterzeichnet ist, machen die imperialistischen Kräfte der BRD kein Hehl mehr daraus, worum es ihnen damit in Wirklichkeit geht, nämlich, die in Frankreich verurteilten und in der BRD unbehelligt lebenden Kriegs- und Menschlichkeitsverbrecher nach den völkerrechtsfeindlichen Kriterien der westdeutschen Gesetzgebung und Spruchpraxis zu exkulpieren. Daran ist die BRD um so mehr interessiert, als sich unter den in Frankreich wegen schwerster Kriegsverbrechen Verurteilten Täter wie Molinari oder Leute befinden, die eng mit offiziellen Persönlichkeiten der BRD, beispielsweise mit dem FDP-Bundestagsabgeordneten Achenbach, liiert sind, der übrigens selbst der Teilnahme an faschistischen Mordverbrechen im damaligen nazibesetzten Frankreich dringend verdächtig ist, u. a. der Teilnahme an der Deportation von 2 000 Juden./19/ Die vom westdeutschen Imperialismus mit dem Vertrag vom 2. Februar 1971 in Wahrheit verfolgten Ziele plauderte am 23. Januar dieses Jahres die großbürgerliche „Frankfurter Allgemeine“ offen aus: „Der (westdeutschen Justiz liegt an diesem Abkommen, um wenigstens einige der krassesten Ungerechtigkeiten korrigieren zu können.“ Die Tatsache, daß die BRD den in Staaten der ehemaligen Anti-Hitler-Koalition gefällten Kriegsverbrecherurteilen keinerlei rechtliche, geschweige denn präjudizielle Wirkung zuerkennt, ist nicht erst seit heute und gestern bekannt. Bereits in der sog. Kriegsverbrecherdebatte des Bundestages im Jahre 1952 wurden die von den Mächten der Anti-Hitler-Koalition geführten Prozesse gegen faschistische Kriegs- und Menschlichkeitsverbrecher als „eine Ungerechtigkeit im Hinblick auf die Rechtsgrundlagen, im Hinblick auf prozessuale Methoden, im Hinblick auf die Begründung der Urteilssprüche und im Hinblick auf die Vollstreckung“ gewertet. Schon damals wurde unverfroren dazu aufgefordert, den Begriff Kriegsverbrecher „allgemein zu vermeiden“ 720/ Diese vom Revanchestreben diktierte Doktrin wurde ■ auch justiziell mit allen Konsequenzen durchgesetzt und IlBI ND (Ausgabe B) vom 4. November 1970. 11V Vgl.: Die Strafe darf nicht ausblelben, Internationale Konferenz zu Fragen der Verfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechern (Moskau, 25. bis 28. März 1969), Moskau 1969, S. 111. IW Vgl. Frankfurter Rundschau (Frankfurt am Main) vom 11. Januar 1971. /19/ Vgl.: Der Spiegel (Westberlin) vom 29. März 1971, S. 87. /20/ Verhandlungen des Bundestages, I. Wahlperiode, Stenographische Berichte, Bd. 13, S. 10505. 330;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 330 (NJ DDR 1971, S. 330) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 330 (NJ DDR 1971, S. 330)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit erfüllt. Entsprechend seiner Aufgabenstellung trägt Staatssicherheit die Hauptverantwortung bei der Bekämpfung der Feindtätigkeit. Die Art und Weise sowie Angriffsriehtungen der Feindtätigkeit machen ein konsequentes Ausschöpfen des in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den druderorganen. Mittels den werden in anderen sozialistischen Staaten politisch-operative Maßnahmen zur Bearbeitung von Personen in Operativen Vorgängen, zur Operativen Personenkontrolle und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X