Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 324

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 324 (NJ DDR 1971, S. 324);  Besonders effektiv arbeiten diejenigen Beiräte für Schiedskommissionen, in denen die verantwortlichen Organe und Organisationen die Planung, Festlegung und Durchsetzung der Schwerpunktaufgaben bei der Anleitung der Schiedskommissionen und bei der Analyse ihrer Tätigkeit koordinieren. Dabei sind die Schwerpunktaufgaben aus den Aufgabenstellungen der übergeordneten Organe sowie der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe abzuleiten. Die im Bezirk Frankfurt (Oder) entwickelte Tätigkeit nach dem Plan der gemeinsamen Hauptaufgaben und dem Plan der analytischen Tätigkeit wird dieser Forderung ge-recht/11/. Aufgabe der Direktoren der Kreisgerichte und der Präsidien der Bezirksgerichte ist es, die Arbeitsweise der Beiräte für Schiedskommissionen unter Beachtung dieser Gesichtspunkte zu organisieren. Wie die Praxis zeigt, bedarf es hier in vielen Kreisen noch erheblicher 111/ Vgl. „Zur Planung und Koordinierung der Aufgaben im Prozeß des Zusammenwirkens der Gerichte mit den örtlichen Organen der Staatsmacht“, Aus dem Bericht des Präsidiums an das Plenum des Bezirksgerichts Frankfurt (Oder) vom 30. November 1970, NJ 1971 S. 145 f. Anstrengungen. Auf der Konferenz der Schiedskommissionen des Bezirks Halle am 12. November 1970 wurde kritisch festgestellt, daß die für die Anleitung und Unterstützung der Schiedskommissionen verantwortlichen Organe und Organisationen in einigen Kreisen die Bedeutung des Beirats noch unterschätzen. Nicht immer wird die aktive und eigenverantwortliche Mitarbeit der Beiratsmitglieder gesichert, und es fehlen . gemeinsame Untersuchungen mit entsprechenden Schlußfolgerungen für die Verbesserung der Arbeit dieser Organe./12/ Der hier für die Gestaltung der Arbeit des Beirats gegebenen Orientierung ist zuzustimmen. Unseres Erachtens ist es an der Zeit, daß unter Auswertung der vielfältigen Erfahrungen der Beiräte eine Ordnung über Stellung, Aufgaben und Arbeitsweise der Beiräte für Schiedskommissionen bei den Direktoren der Kreisgerichte und den Präsidien der Bezirksgerichte ausgearbeitet wird. /12/ Vgl. Jahn, „Zur Stellung der Schiedskommissionen im System der Rechtsprechung“, Der Schöffe 1971, Heft 1, S. 20 ff. (25). Dr. HANS-WERNER TEIGE, Abteilungsleiter, und GÜNTER SCHÖNEMANN, wiss. Mitarbeiter der Abt. Recht des Ministeriums für Handel und Versorgung Durchsetzung von Gewährleistungs- und Garantierechten Die Verwirklichung der generellen Forderung, eine hohe Qualität der Konsumgüter zu sichern, ist von großer Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung. Das gilt besonders in bezug auf technisch hochwertige Industriewaren. Für die Versorgung mit qualitätsgerechten Konsumgütern tragen insbesondere die entsprechenden Industriebetriebe, aber auch der Handel eine große Verantwortung. Ergebnis ihrer gemeinsamen Bemühungen muß es sein, den Bürgern funktionstüchtige Erzeugnisse mit hohem Gebrauchswert, hohem technischen Ausstattungsgrad und Bedienungskomfort sowie langer Nutzungsdauer anzubieten. Aus dieser Verpflichtung ergibt sich das Recht des Käufers auf eine solche Qualität des von ihm erworbenen Erzeugnisses und zugleich auf eine ordnungsgemäße Behandlung auftretender Reklamationen durch den Handel. Diese Pflicht ist im Verhältnis zum Bürger ein wesentlicher Bestandteil seiner Versorgungspflicht der Bevölkerung gegenüber. Zu dieser Problematik sind in letzter Zeit, insbesondere an Hand der Gewährleistungs- und Garantierechte beim Kauf von Kraftfahrzeugen/*/, eine Reihe von Fragen diskutiert worden, zu denen im folgenden aus der Sicht des Ministeriums für Handel und Versorgung Stellung genommen werden soll. Einheitliche Reklamationsgrundsätze für alle Waren Göhring/Orth haben zutreffend auf die allgemeinen Prinzipien der Behandlung der Gewährleistungsund Garantierechte hingewiesen. Man kann sowohl Jablonowski als auch Hempel/Lämmel nicht folgen, wenn sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Kauf von Kraftfahrzeugen aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen eine besondere Behandlungsweise der Garantie- und Gewährleistungsrechte bejahen. Das ist nicht möglich, weil die Ausführungen zur Stellung der Nachbesserung im System der Gewähr- /*/ Vgl. Jablonowski, „Gewährleistungsrechte beim Kauf von Kraftfahrzeugen“, NJ 1970 S. 576; Göhring/Orth, „Realisierung zivilrechtlicher Gewährleistungsrechte“, NJ 1971 S. 103; Hempel/Lämmel, „Garantie- und Gewährleistungsrechte beim Kauf von Kraftfahrzeugen“, NJ 1971 S. 140. leistungs- und Garantierechte und zum Vorteilsausgleich wenn sie überhaupt zuträfen dann auch für andere Waren gelten müßten, so z. B. für Motorräder, Waschmaschinen, Pelzmäntel, Fernsehapparate, Schuhe, Zelte usw. Unbestritten dürfte sein, daß sowohl die Grundsätze des BGB über die Gewährleistung wegen Mängeln der Sache (§§ 459 ff.) als auch die der AO über die Behandlung von Kundenreklamationen vom 20. Mai 1£(66 (GBl. II S. 386) auf dem Prinzip der allgemeinen Gültigkeit für alle Waren beruhen. Abweichungen hinsichtlich einzelner Erzeugnisse bedürften der normativen Regelung. Dafür besteht aber bei dem hier interessierenden Fragenkomplex absolut keine Notwendigkeit. Hempel/Lämmel begründen ihre Auffassung, daß bei Kraftfahrzeugen eine besondere Beurteilung der Reklamationskriterien notwendig sei, mit dem Stand der Technik und dem Grad der Bedarfsdeckung. Beide können aber schon deshalb keine geeigneten Maßstäbe für die Beurteilung von Reklamationskriterien sein, weil sie einer fortlaufenden Entwicklung und Veränderung unterliegen und der Versuch, sie zu berücksichtigen, zu einer großen Zersplitterung des Reklamationsrechts führen würde. Auch der Hinweis von Hempel/Lämmel, ihre Forderung entspreche den gegebenen technischen und ökonomischen Voraussetzungen, verkennt, daß die Grundsätze der Gewährleistungsrechte für alle Waren in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen und Möglichkeiten jahrelang mit Erfolg einheitlich angewendet und durchgesetzt wurden. Es bedarf an dieser Stelle keiner Begründung dafür, daß die Anwendung einheitlicher Grundsätze für die Erfüllung der Ansprüche den Bürgern eine bessere und unkompliziertere Wahrnehmung ihrer Rechte und gleichzeitig eine sachdienlichere Anleitung der Mitarbeiter des Einzelhandels auf diesem Gebiet gestattet. Zur Stellung der Nachbesserung im System der Gewährleistungsrechte Die praktischen Erfahrungen des Handels bei der Durchsetzung der Reklamationsansprüche der Käufer zeigen, daß mit den im BGB geregelten Anspruchsarten 324;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Planung materiell-technischen Bedarfs im Staatssicherheit - Materielle Planungsordnung -. für eine den Anforderungen entsprechende Wartung, Pflege und Instandsetzung zu sorgen.

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