Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 323

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 323 (NJ DDR 1971, S. 323); Eine beispielhafte Arbeit hat das Kreisgericht Altenburg entwickelt. Hier wird die Anleitung der Schiedskommissionen planmäßig in die Leitungstätigkeit des Kreisgerichts einbezogen. Entsprechend der Struktur des Kreises Altenburg wurden Stützpunkte gebildet, in denen mehrere Schiedskommissionen zusammengefaßt sind, für deren Anleitung jeweils ein Richter verantwortlich ist. Die Richter führen monatlich die Schulungen und vierteljährlich einen Erfahrungsaustausch mit den Mitgliedern der Schiedskommissionen durch. Sie nehmen planmäßig an Beratungen einzelner Schiedskommissionen teil (Hospitation) und helfen bei der Klärung von Fragen (Konsultation). Sie sind auch für die Auswertung der Protokolle und Beschlüsse der Schiedskommissionen ihres Stützpunktes verantwortlich. In den Richterdienstbesprechungen berichten die Richter über ihre Erfahrungen. Der Direktor des Kreisgerichts verschafft sich so einen ständigen Überblick über die Tätigkeit und die unmittelbare Anleitung der Schiedskommissionen. Danach bestimmt er den Inhalt der Schulungspläne, damit die Schulungsmaßnahmen inhaltlich den in der Praxis auftretenden Schwerpunkten entsprechen. Er legt auch fest, mit welcher Zielstellung Analysen über die Tätigkeit der Schiedskommissionen gefertigt werden. Die Gerichte erkennen immer mehr, daß sie ihrer Verantwortung zur Anleitung der Schiedskommissionen nur dann gerecht werden können, wenn sie sich durch kontinuierliche und auf Schwerpunkte gerichtete Analysen den erforderlichen Überblick über die Tätigkeit der Schiedskommissionen verschaffen. So hat z. B. das Kreisgericht Altenburg die Tätigkeit der vier Schiedskommissionen der Stadt Altenburg analysiert. Daran haben alle Richter mitgewirkt. Die Analyse ergab, daß die Beratungen wegen Miet- und Hausstreitigkeiten den Hauptanteil der Tätigkeit der Schiedskommissionen bilden. Überwiegend waren diese Streitigkeiten auf das Fehlen schriftlicher Mietverträge und eindeutiger Hausordnungen zurückzuführen. Auf Grund dieser Feststellungen hat der Direktor des Kreisgerichts Maßnahmen für die Schulung der Mitglieder der Schiedskommissionen festgelegt. Er hat außerdem dem Rat der Stadt empfohlen, zur Vorbeugung solcher Rechtskonflikte dafür zu sorgen, daß schriftliche Mietverträge abgeschlossen, Hausordnungen festgelegt und die Hausgemeinschaften bei der Entwicklung eines sozialistischen Gemeinschaftslebens unterstützt werden. Der Rat der Stadt Altenburg hat auf der Grundlage dieser Informationen und Empfehlungen Maßnahmen für die weitere Arbeit der Fachorgane festgelegt. Zur Anleitung durch das Bezirksgericht Auch die Bezirksgerichte sind um eine hohe Qualität der Anleitung der Schiedskommissionen bemüht. Dabei haben sich folgende Leitungsmethoden bewährt: Tagungen des Plenums und des Präsidiums zu Grundfragen der Rechtsprechung und zu den Aufgaben der Bezirks- und Kreisgerichte bei der Anleitung der Schiedskommissionen; schriftliche Hinweise und Informationen des Direkt tors des Bezirksgerichts; Tagungen mit den Direktoren der Kreisgerichte; Erfahrungsaustausche mit Vorsitzenden von Schiedskommissioneny Konferenzen mit Vorsitzenden von Schiedskommissionen und Direktoren der Kreisgerichte; Beratungen des Beirats für Schiedskommissionen beim Präsidium des Bezirksgerichts. Zunehmend verstehen es die Bezirksgerichte, bei Einschätzungen und Analysen einzelner Rechtsgebiete auch jeweils die Tätigkeit und die Erfahrungen der gesellschaftlichen Gerichte einzubeziehen. Uneingeschränkt zuzustimmen ist der Forderung vonProbst, daß jede Einschätzung der Qualität der Leitung der Rechtsprechung und ihrer Wirksamkeit im ganzen oder auf Teilgebieten die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte einschließen muß./7/ Die Qualität der Tätigkeit der Schiedskommissionen wird vor allem durch solche Plenartagungen der Bezirksgerichte weiter erhöht, die sich mit wichtigen Schwerpunkten aus der Tätigkeit der Schiedskommissionen befassen. Beispielhaft seien an dieser Stelle genannt die Plenartagungen des Bezirksgerichts Erfurt im März 1970 zur Arbeit der gesellschaftlichen Gerichte auf dem Gebiet des Zivil- und Unterhaltsrechts/8/, des Bezirksgerichts Dresden im September 1970 zur Arbeitsweise der Schiedskommissionen auf dem Gebiet der Verfehlungen/9/ und des Stadtgerichts von Groß-Berlin im Dezember 1970 zur Mitwirkung der Werktätigen an gerichtlichen Verfahren und an Beratungen gesellschaftlicher Gerichte bei Angriffen auf das sozialistische Eigentum./10/ Typisch für diese Plenartagungen ist, daß ihre Vorbereitung und Durchführung langfristig geplant wurde. Die Vorbereitung der Plenartagungen erfolgte nach einer gründlich erarbeiteten Konzeption unter Einbeziehung der Senate und des Beirats für Schiedskommissionen. Durch die gründliche Vorbereitung und die Beratung im Plenum wurde ein umfassender Überblick über die Erfahrungen, Probleme, Schwerpunkte und Tendenzen in der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte auf dem jeweiligen Rechtsgebiet geschaffen. Im Ergebnis dieser Plenartagungen konnte deshalb konkretes Material für die Anleitung der Schiedskommissionen herausgegeben werden. Wertvolles Arbeitsmaterial für die Schiedskommissionen sind die Informationsblätter. Hierbei gibt es in den einzelnen Bezirken unterschiedliche Methoden: Im Bezirk Gera ist das Präsidium des Bezirksgerichts Herausgeber; im Bezirk Schwerin wird das Informationsblatt gemeinsam vom Bezirksvorstand des FDGB, vom Bezirksgericht und vom Rat des Bezirks herausgegeben. Das Geraer Informationsblatt wendet sich in erster Linie an die Schiedskommissionen, während das Schweriner Inforjnationsblatt sowohl für Konfliktkommissionen als auch für Schiedskommissionen bestimmt ist. Die Informationsblätter informieren über die Hauptaufgaben der Rechtspflegeorgane im Bezirk, über Einschätzungen und Berichte des Präsidiums des Bezirksgerichts, soweit sie die gesellschaftlichen Gerichte betreffen, über Erfahrungen bei der Anleitung und Schulung der Mitglieder der Schieds- und Konfliktkommissionen, über gut begründete Beschlüsse und Entscheidungen über Einsprüche gegen Beschlüsse sowie über die richtige Anwendung bestimmter gesetzlicher Bestimmungen. Die planmäßige.und kontinuierliche Arbeit des Beirats für Schiedskommissionen ist eine wichtige Form sozialistischer Gemeinschaftsarbeit bei der Leitung der Tätigkeit der Schiedskommissionen. Die Beiräte werden von den staatlichen Gerichten zur Zeit noch zu wenig auf inhaltliche Schwerpunkte der Kriminalitätsvorbeugungsprogramme orientiert. Ihre Aufgabenstellung muß auf der Grundlage des Plans der gemeinsamen Aufgaben der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane auf die Lösung der Schwerpunktaufgaben der Kriminalitätsvorbeugungsprogramme konzentriert sein. 77/ Vgl. Probst, a. a. O., S. 68. /8/ Vgl. Fröhlich, „Wie arbeiten die Schiedskommissionen des Bezirks Erfurt auf dem Gebiet der Lösung zivilrechtlicher Streitigkeiten?“, Der Schöffe 1970, Heft 7, S. 243 ff. 191 Vgl. „Erhöhung der Wirksamkeit der Schiedskommissionen bei Verfehlungen“, Der Schöffe 1970, Heft 12, S. 404 ff. /10/ Vgl. Probst, a. a. O. 323;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 323 (NJ DDR 1971, S. 323) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 323 (NJ DDR 1971, S. 323)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist, um den Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Untersuchungshaftanstalt und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Wahrnehmung der Rechte der Verhafteten, insbesondere das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß die in den entsprechenden Vorschriften der geforderten tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind.

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