Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 321

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 321 (NJ DDR 1971, S. 321); Verletzungen auseinanderzusetzen, müssen die Leiter davon ausgehen, daß das sozialistische Recht wesentlich dazu beiträgt, „daß die ethischen Prinzipien und politisch-moralischen Maßstäbe der Arbeiterklasse zu allgemeingültigen Regeln für die gesamte Gesellschaft werden“./9/ Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung des Kollektivs mit Mitgliedern, die Straftaten und andere Rechtsverletzungen begangen haben oder mit bestimmten Konflikten nicht fertig werden, sollten die Leiter aber auch nicht übersehen, daß durch die politisch-fachliche und kulturelle Weiterbildung des Kollektivs die positive Entwicklung des Rechtsverletzers wirksam gefördert wird; dem Rechtsverletzer bei familiären, persönlichen oder anderen Schwierigkeiten im Zusammenwirken mit gesellschaftlichen Kräften des Territoriums geholfen werden muß; genaue Kontroll- und Berichtspflichten der nachge-ordneten Leiter festgelegt werden; bei einer vorbildlichen Entwicklung eines auf Bewährung Verurteilten ein Antrag auf vorzeitige Beendigung der Bewährungszeit gemäß § 35 Abs. 2 StGB gestellt werden kann. Informationsbeziehungen zwischen Betrieb und Gericht Aus diesen Aufgaben des Betriebsleiters bei der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung und der damit verbundenen gesellschaftlichen Erziehung des Rechtsverletzers leiten sich auch Inhalt und Umfang der Informationsbeziehungen zwischen den Rechtspflegeorganen hier speziell dem Gericht und den Betrieben ab. Die §§ -18 und 19 StPO geben in dieser Hinsicht eine grundsätzliche Orientierung, die jedoch zu konkretisieren ist, um einen wirksamen und gut funktionierenden Informationsfluß zwischen Gericht und Betrieb, insbesondere volkseigenen Großbetrieben, zu erreichen. Dabei treten in der Praxis u. a. folgende Fragen auf: 1. In welchen Fällen ist der Betriebsleiter über das einzelne Strafverfahren zu informieren und zur Teilnahme an der Hauptverhandlung aufzufordern (§ 209 StPO)? Welche Kriterien sind dabei zu beachten? Als geeignet haben sich dabei diejenigen Verfahren erwiesen und so wird es auch in der gerichtlichen Praxis größtenteils gehandhabt , in denen erhebliche Verstöße gegen die Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes festgestellt wurden, hohe materielle Schäden entstanden sind, Straftaten von Leitungskadern begangen wurden, Straftaten durch Mängel in der Leitungstätigkeit oder durch andere betriebliche Mißstände wesentlich beeinflußt worden sind, über Straftaten von Rückfalltätern zu entscheiden ist, bei denen das Bewährungs- und Erziehungssystem im Betrieb nicht wirksam geworden ist. Dadurch wird eine qualifizierte Auswertung des Verfahrens gewährleistet. 2. Unterschiedlich wird die Frage beantwortet, ob die aus der Verantwortung des Betriebsleiters gemäß Art. 3 StGB folgenden Aufgaben bei der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung und zur Gewährleistung des Erziehungs- und Bewährungsprozesses auf nachgeord-nete Leiter oder Funktionalorgane des Betriebsleiters delegiert werden können. 191 W. Ulbricht, Die politische Vorbereitung des VIII. Parteitages. Berlin l71, S. 57. Es wäre lebensfremd, wollte man vom Betriebsleiter verlangen, daß er alle damit zusammenhängenden Aufgaben selbst erfüllen muß. In der Praxis werden diese Aufgaben zum Teil von der Kaderabteilung übernommen. Häufig wird ein Mitarbeiter dieser Abteilung speziell mit der Betreuung Haftentlassener und der auf Bewährung verurteilten Werktätigen beauftragt. Durch eine derartige Delegierung von Aufgaben wird aber die Verantwortung des Betriebsleiters gemäß Art. 3 StGB nicht aufgehoben. Der Betriebsleiter muß also seinerseits die von ihm beauftragten Leiter und Funktionalorgane kontrollieren und ggf. die Maßnahmen verschiedener Organe koordinieren. Er bleibt auch Adressat der Informationen, die das Kreisgericht dem Betrieb zuleitet. 3. Das Untersuchungsorgan hat in geeigneten Fällen dem Betriebsleiter davon Mitteilung zu machen, wenn gegen einen Mitarbeiter der Verdacht einer Straftat besteht (§102 StPO). Auf die Bedeutung dieser Mitteilungspflicht sowohl für die Arbeit des Untersuchungsorgans als auch für die Beratung im Kollektiv des Beschuldigten ist zutreffend in den Aufgaben zur Weiterführung der Merseburger Initiative hingewiesen worden./10/ 4. Unmittelbare Informationsbeziehungen zwischen dem Gericht und dem Betrieb beginnen somit erst dann, wenn das Gericht in den- geeigneten Verfahren Leitungskader zur Teilnahme an der Hauptverhandlung auffoVdert (§ 209 StPO). Aus dieser Einladung muß ersichtlich sein, weshalb die Teilnahme dieser Funktionäre vom Gericht für erforderlich gehalten wird. 5. Nach der Urteilsverkündung werden soweit dies erforderlich ist den gesellschaftlichen Kräften, die am Verfahren teilgenommen haben, Hinweise für die weitere Erziehung des Verurteilten im Betrieb gegeben (§256 StPO). Haben an dieser Beratung Leiter der Betriebe nicht teilgenommen, so werden die erforderlichen Informationen in der Regel über den Kollektivvertreter weitergegeben. Geeignet erscheint auch die in der Praxis der Gerichte teilweise angewandte Methode, den Betriebsleiter durch ein Schreiben (Vordruck) über die festgelegten gerichtlichen Maßnahmen, die Rechte und Pflichten des Betriebes und die am Verfahren beteiligten gesellschaftlichen Kräfte zu informieren. Gleichzeitig damit werden die Leiter gebeten, zu bestimmten - Terminen mitzuteilen, welche Ergebnisse im Erziehungsprozeß erreicht worden sind. Die Art und Weise der Informationsübermittlung wird in jedem Fall unterschiedlich sein. Sie muß aber so gestaltet werden, daß die am Erziehungsprozeß Beteiligten ohne Zeitverlust die erforderlichen konkreten Hinweise für die Weiterführung des gesellschaftlichen Erziehungs- und Bewährungsprozesses erhalten./ll/ 6. In den Fällen, in denen besondere Kontroll- und . Erziehungsmaßnahmen seitens des Gerichts für erforderlich gehalten werden, muß gesichert sein, daß das Gericht vom Betrieb über folgende Fragen informiert wird: Wie und in welchem Kollektiv wurden die Hauptverhandlung und das Verfahren ausgewertet? War der Verurteilte anwesend, und welche Stellungnahme bezog er im Kollektiv? /10/ Vgl. Steffens/Bahn, „Weiterführung der Merseburger Initiative zur rationellen und effektiven Gestaltung der Strafverfahren“, NJ 1971 S. 225 ff., insb. Ziff. 2 auf S. 226. /II/ Vgl. hierzu die §§ 342 ff. StPO, §§ 14 bis 16 der 1. DB zur StPO und die Gemeinsame Anweisung des Ministeriums der Justiz und des Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR vom 25. Juni 1968 {. d. F. vom 17. März 1969 zur Arbeitsweise der Gerichte bei der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz 1969, Nr. 7, S. 21). 321;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher tätigen feindlichen Zentren, Einrichtungen, Organisationen;nd Kräfte, deren Pläne und Absichten sowie die von ihnen angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts für die weitere Qualifizierung dar vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher.

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