Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 32

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 32 (NJ DDR 1971, S. 32); hilfsweiser Ganstagsarbeit BOO M statt sonst von ihr verdienten 250 M, so würde der Wertberechnung ein um 1 800 M überhöhter Betrag zugrunde gelegt (4 X 450 M). In diesem Fall hätten die Parteien bei jeweils drei Gebühren an Mehrkosten zu tragen: In einer Instanz ohne Anwaltsvertretung 54 M, bei einem Anwalt 162 M, bei zwei Anwälten 270 M. Geht das Verfahren mit zwei Anwälten durch zwei Instanzen, dann erhöht sich dieser Betrag sogar auf 675 M. Ein solches Ergebnis ist in hohem Maße unbillig und nicht zu vertreten. Der vom BG Neubrandenburg praktizierten Berechnungsmethode kann demzufolge nicht gefolgt werden. Abzulehnen ist auch die Auffassung des BG Neubrandenburg, daß § 9 Abs. 2 Satz 1 GKG in Ehesachen entsprechend angewendet werden könnte. Nach dieser Bestimmung müßte jede im Verlauf des Verfahrens eintretende Verbesserung der Einkommensverhältnisse der Parteien zu einer Streitwerterhöhung führen, eine Streitwertminderung wegen einer Einkommensverschlechterung käme dagegen nicht in Frage. Ein solches die Parteien benachteiligendes Ergebnis widerspricht worauf das BG Karl-Marx-Stadt richtig hinweist dem Grundsatz einer angemessenen Streitwertbegrenzung in Familienrechtssachen. Im übrigen kann auch den Gerichten nicht zugemutet werden, bei jeder tatsächlichen oder vermeintlichen Einkommenserhöhung neue Ermittlungen anzustellen. Eine einmalige Feststellung des realen monatlichen Einkommens zur Zeit der Klageerhebung muß genügen. Dem vorstehenden Beschluß des BG Karl-Marx-Stadt kann allerdings insoweit nicht gefolgt werden, als evtl, auch Einkommen aus zurückliegender Zeit bei der Errechnung des monatlichen Durchschnittseinkommens berücksichtigt werden soll, das infolge Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mehr für die bei Klageerhebung gegebenen realen Einkommensverhältnisse typisch ist. So muß wie das BG Neubrandenburg richtig dargelegt hat das frühere Einkommen einer Partei außer Betracht bleiben, wenn diese (hier: infolge Inhaftierung) bei Klageerhebung und in der folgenden Zeit kein Einkommen hatte. Das ist die Konsequenz dessen, daß es bei dem nach § 43 Abs. 1 Satz 1 zu errechnenden Betrag um das Vierfache des realen Monatseinkommens bei Klageerhebung geht. Ist aber das zu dieser Zeit typische Einkommen eines Ehegatten gleich Null, so ist das Vierfache dessen auch gleich Null. Aus alledem ergibt sich: 1. Entscheidend für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Klageerhebung. 2. Ist ein Ehegatte oder sind beide Ehegatten berufs- : tätig und unterliegt deren monatliches Einkommen keinen erheblichen Schwankungen, so wird das vierfache monatliche Bruttoeinkommen durch Addition des Monatseinkommens beider Ehegatten errechnet und mit 4 multipliziert. 3. Unterliegt das monatliche Bruttoeinkommen eines oder beider Ehegatten erheblichen Schwankungen, so ist unter Berücksichtigung des früheren Einkommens das bei Klageerhebung erzielte monatliche Durchschnittseinkommen zu errechnen und der so ermittelte monatliche Durchschnittsbetrag mit 4 zu multiplizieren. 4. Ist ausnahmsweise früheres Einkommen für die realen Einkommensverhältnisse bei Klageerhebung nicht mehr typisch, so bleibt es bei der Wertberechnung unberücksichtigt. Das reale durchschnittliche Monatseinkommen ist nach anderen verläßlichen Faktoren zu errechnen und mit 4 zu multiplizieren. Dr. Franz Thoms, Richter am Obersten Gericht Inhalt Seite Dr. Heinrich T o e p I i t z : Grundfragen der Leitungstätigkeit der Kreisgerichte . 1 Dr. Josef Streit: Die „neue Sozialverteidigung" ein untaugliches Konzept zur Bekämpfung der Kriminalität in der kapitalistischen Gesellschaft 7 Hans-H. Fröhlich: Methodologische Aspekte der Feststellung der Schuldfähigkeit Jugendlicher 9 Arno Schmidt-Bock / Hermann Bodenburg/ Kurt Kunze.: Zur Anwendung der Strafaussetzung auf Bewährung 14 Dr. Siegfried Bergmann : Die Verordnung über Kooperationsgemeinschaften ein bedeutsamer Rechtsakt zur Herausbildung des sozialistischen Organisationsrechts 16 Zur Diskussion Dr. Gerd Breitenfeld : Sozialistische Wohnbedürfnisse und Vermieterpflichten nach §536 BGB 18 Aus anderen sozialistischen Ländern Prof. Dr. habil. Frithjof Kunz: Bedeutsame Weiterentwicklung des sowjetischen Arbeitsrechts (Zum Inkrafttreten der Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung) 20 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Voraussetzungen für die Anwendung der Freiheitsstrafe anstelle einer Strafe ohne Freiheitsentzug bei wiederholter Straffälligkeit 24 Oberstes Gericht: Zur Gesellschaftsgefährlichkeit und Strafzumessung, insbesondere zur Anwendung der Grundsätze über die außergewöhnliche Strafmilderung, bei versuchter Vergewaltigung 26 Oberstes Gericht: Zum Ausweichen von Fahrzeugen auf unbefestigte Randstreifen neben der Fahrbahn und zur Pflichtenlage beim Schleudern des Fahrzeugs infolge plötzlich auftretender Höhenunterschiede zwischen Randstreifen und Fahrbahn 27 Familienrecht Stadtgericht von Groß-Berlin: Zu den Voraussetzungen, unter denen ein altrechtlicher Unterhaltsanspruch nicht den Prinzipien des Familiengesetzbuchs widerspricht 28 Kreisgericht Jena (Stadt): Zur Frage, für welche Zeit ein außerhalb der Ehe geborenes Kind rückwirkend eine Unterhaltserhöhung verlangen kann. (Anm. Elfriede Göldner) . . . 29 BG Karl-Marx-Stadt: Zur Ermittlung des Bruttoeinkommens der Ehegatten für die Festsetzung des Streitwerts im Eheverfahren. (Anm. Dr. Franz Thoms) 30 32;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 32 (NJ DDR 1971, S. 32) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 32 (NJ DDR 1971, S. 32)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gemäß Strafgesetzbuch in allen Entwicklungsstadien und Begehungsweisen, die inspirierende und organisierende Rolle des Gegners beweiskräftig zu erarbeiten und - Bericht des Politbüros an die Tagung des der Partei , und die Anweisung des Ministeriums für Kultur zur Arbeit mit diesen Laienmusikgruppen eingehalten und weder sektiererische noch liberalistische Abweichungen geduldet werden, Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben befugt, den ihm unterstellten Angehörigen Weisungen zu erteilen sowie die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Er führt die Bearbeitung, Registrierung und Weiterleitung von Eingaben und Beschwerden von Inhaftierten und Strafgefangenen durch.

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