Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 301

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 301 (NJ DDR 1971, S. 301); die Schiedskommissionen bei der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger, der ZurUckdrängung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen eine gute Arbeit. So hat z. B. die Schiedskommission Neuzittau/Gosen eine Beratung wegen eines Vergehens gründlich vorbereitet und neben Vertretern des Rates der Gemeinde auch einen Vertreter des Ortsausschusses der Nationalen Front, den Abschnittsbevollmächtigten der Deutschen Volkspolizei und die Leiterin der Gaststätte eingeladen, in der es zu der Straftat gekommen war. Der beschuldigte Bürger N. hatte unter starker alkoholischer Beeinflussung in der Gaststätte randaliert und ist nach heftigem Wortwechsel mit den Gästen der Aufforderung zum Verlassen der Gaststätte nicht nachgekommen. In der Beratung der Schiedskommission wurde N. als labiler, dem Alkohol ergebener und zu Arbeitsbummelei neigender Bürger charakterisiert. Er stand in keinem Arbeitsrechtsverhältnis und verrichtete nur Gelegenheitsarbeiten. Hit aller Deutlichkeit wurde ihm in der Beratung gesagt, daß ein solches Verhalten nicht weiter geduldet werden kann. Die in der Beratung mitwirkenden gesellschaftlichen Kräfte unterstützten die Schiedskommission mit einer Reihe von Hinweisen und Vorschlägen für die Gestaltung des Erziehungs- und Selbsterziehungsprozesses. N. wurde eine Rüge ausgesprochen. Doch damit begnügte sich die Schiedskommission nicht, sondern gab dem Rat der Gemeinde die Empfehlung, auf der Grundlage des §2 der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 15. August 1968 (GBl. II S. 751) mit N. eine Vereinbarung zur Erziehung, Betreuung und Unterstützung abzuschließen. In dieser Vereinbarung sollten insbesondere solche Festlegungen getroffen werden, die eine sinnvolle Freizeitgestaltung und die richtige Verwendung des Arbeitseinkommens bewirken. Das ist inzwischen geschehen. Solche Erfahrungen der Schiedskommissionen sollten- in die Leitungstätigkeit der örtlichen Organe einfließen. Die Schiedskommission Neuzittau/Gosen hat durch ihre Arbeitsmethoden erreicht, daß die Probleme, die sich aus den Beratungen ergeben, regelmäßig in den Ratssitzungen und auch in den Beratungen der Kommission Ordnung und Sicherheit behandelt werden. MARTIN LASCH, Inspekteur beim Bezirksgericht Frankfurt (Oder) URSULA ZUPP, Vorsitzende des Schöffenkollektivs des CTK Fürstenwalde HEINZ ROSLER, Vorsitzender der Schiedskommission Neuzittau/Gosen Erfahrungsaustausch mit gesellschaftlichen Kräften, die in Strafverfahren mitgewirkt haben Die Probleme der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Strafverfahren waren im Kreis Merseburg in den vergangenen Jahren mehrmals Gegenstand von Diskussionen in den einzelnen Dienststellen der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane, in gemeinsamen Dienstbesprechungen und auch in gemeinsamen Mitgliederversammlungen der Grundorganisationen der SED. Außerdem führen wir seit etwa zwei Jahren in bestimmten Zeitabständen Erfahrungsaustausche mit gesellschaftlichen Kräften in Großbetrieben, Städten und Gemeinden des Kreises durch. Wir haben jeweils etwa 20 bis 25 Kollektivvertreter, gesellschaftliche Ankläger, gesellschaftliche Verteidiger und dazu staatliche Leiter aus den Betrieben, Mitarbeiter der örtlichen Organe und Vertreter der Gewerkschaft eingeladen. In den Großbetrieben hat sich hierbei eine gute Zusammenarbeit mit den gewerkschaftlichen Leitungsorganen entwickelt. Bei diesen Beratungen geht es uns darum, die Erfahrungen, Meinungen und Vorschläge der gesellschaftlichen Kräfte kennenzulemen. Daraus können wir Schlußfolgerungen für die Leitungstätigkeit der einzelnen Rechtspflege- und Sicherheitsorgane im Kreis ziehen, um eine höhere Qualität der Mitwirkung zu erreichen. Zugleich werden den ge- sellschaftlichen Kräften untereinander Erfahrungen vermittelt, die sie bei der Erziehung von Rechtsverletzern nach der Hauptverhandlung gewonnen haben. Im Mittelpunkt der bisherigen Beratungen standen u. a. folgende Fragen: Wie müssen die gesellschaftlichen Kräfte vorbereitet werden, um mit hoher Qualität im Verfahren mitwirken zu können? Welche Maßstäbe sind an die inhaltliche Gestaltung der kollektiven Beratung zu stellen, in der der Vertreter des Kollektivs den Auftrag zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung erhält?. Wie schätzen die gesellschaftlichen Kräfte selbst die Qualität der Beratung des Kollektivs ein? Enthielt der Auftrag des Kollektivs inhaltliche Anforderungen an den Vortrag des Kollektivvertreters in der gerichtlichen Hauptverhandlung ? In welchem Umfang müßten die Rechtspflege- und Sicherheitsorgane die gesellschaftlichen Kräfte bei ihrer Vorbereitung unterstützen? Wie waren die gesellschaftlichen Kräfte bisher auf die Hauptverhandlung vorbereitet? Konnten sie die Fragen des Gerichts sachbezogen beantworten? Gab es Fälle, wo sie sich in der Haupt- verhandlung überfragt fühlten? Woran kann das gelegen haben? Welche Hinweise halten sie selbst bei der Ladung durch das Gericht für notwendig, damit sie sich gründlich auf die Hauptverhandlung vorbereiten können? Inwieweit sind sie bisher von betrieblichen Leitern, gewerkschaftlichen Organen, durch Schöffen oder durch Mitglieder der Konfliktkommissionen unterstützt worden? Aus diesen Fragen wird sichtbar, daß sich der Erfahrungsaustausch mit den gesellschaftlichen Kräften nicht nur auf die Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bezog, sondern Erfahrungen und Vorschläge zur Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Verfahren überhaupt betraf. Die Vorschläge und Hinweise wurden in gemeinsamen Leitungssitzungen der Grundorganisationen der SED sowie in gemeinsamen Dienstbesprechungen der Rechtspflege-und Sicherheitsorgane des Kreises ausgewertet. Die Hinweise der gesellschaftlichen Kräfte waren sehr unterschiedlich. Vorherrschend war die Meinung, daß die Kollektivberatungen sehr gründlich und mit hoher Qualität durchgeführt wurden. Einige Kollektivvertreter beklagten sich jedoch darüber, daß die Beratungen zu einseitig oder zu oberflächlich waren. Teilweise sei bei den Anwesenden der Eindruck entstanden, daß es dem Ermittlungsführer hauptsächlich darum ging, einen Kollektivvertreter, einen gesellschaftlichen Ankläger oder Verteidiger benannt zu bekommen. Andere Kollektivvertreter mußten die Erfahrung machen, daß sie nach der Kollektivberatung allein dastanden und sie niemand bei der Vorbereitung auf ihr Auftreten in der Hauptverhandlung unterstützte. So wurde einem Kollektivvertreter nach der Beratung im Kollektiv auf seine Frage, was er denn nun tun müsse, wie er sich vorbereiten solle usw., geantwortet, er brauche nichts weiter zu machen, er solle nur zur Verhandlung gehen und da würde man ihm schon erklären, was er sagen soll. Manche Kollektivvertreter und gesellschaftlichen Ankläger berichteten, sie hätten sich so „durchgefragt“, bis sie wußten, was sie eigentlich in dieser Funktion für Aufgaben haben. Diese negativen Beispiele zeigen, daß noch nicht überall Klarheit darüber besteht, daß die , Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte eine Form der Verwirklichung der politischen Macht der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten, eine Form der Teilnahme der Werktätigen an der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane und zugleich eine wichtige Voraussetzung für die Erhöhung der Qualität der Rechtsprechung ist. Deshalb müssen die Hinweise im Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts auf der 29. Plenartagung (NJ 1971 S. 33 ff.) in der Praxis strikt beach- 301;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 301 (NJ DDR 1971, S. 301) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 301 (NJ DDR 1971, S. 301)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen des Leitersud er Abteilung sowie der dienstlichen Bestimmungen für die Durchsetzung des operativen Untrsyciiungshaftvollzuges - der polii t-isch ideologische und politisch operative Bildungsund Srzi ehungsprozeB, der die Grundlage für die qualifizierte In- dexierung der politisch-operativen Informationen und damit für die Erfassung sowohl in der als auch in den Kerblochkarteien bildet. Der Katalog bildet zugleich eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage im Ver antwortungsbereich, aller objektiven undsubjektiven Umstände der begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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