Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 301

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 301 (NJ DDR 1971, S. 301); die Schiedskommissionen bei der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger, der ZurUckdrängung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen eine gute Arbeit. So hat z. B. die Schiedskommission Neuzittau/Gosen eine Beratung wegen eines Vergehens gründlich vorbereitet und neben Vertretern des Rates der Gemeinde auch einen Vertreter des Ortsausschusses der Nationalen Front, den Abschnittsbevollmächtigten der Deutschen Volkspolizei und die Leiterin der Gaststätte eingeladen, in der es zu der Straftat gekommen war. Der beschuldigte Bürger N. hatte unter starker alkoholischer Beeinflussung in der Gaststätte randaliert und ist nach heftigem Wortwechsel mit den Gästen der Aufforderung zum Verlassen der Gaststätte nicht nachgekommen. In der Beratung der Schiedskommission wurde N. als labiler, dem Alkohol ergebener und zu Arbeitsbummelei neigender Bürger charakterisiert. Er stand in keinem Arbeitsrechtsverhältnis und verrichtete nur Gelegenheitsarbeiten. Hit aller Deutlichkeit wurde ihm in der Beratung gesagt, daß ein solches Verhalten nicht weiter geduldet werden kann. Die in der Beratung mitwirkenden gesellschaftlichen Kräfte unterstützten die Schiedskommission mit einer Reihe von Hinweisen und Vorschlägen für die Gestaltung des Erziehungs- und Selbsterziehungsprozesses. N. wurde eine Rüge ausgesprochen. Doch damit begnügte sich die Schiedskommission nicht, sondern gab dem Rat der Gemeinde die Empfehlung, auf der Grundlage des §2 der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 15. August 1968 (GBl. II S. 751) mit N. eine Vereinbarung zur Erziehung, Betreuung und Unterstützung abzuschließen. In dieser Vereinbarung sollten insbesondere solche Festlegungen getroffen werden, die eine sinnvolle Freizeitgestaltung und die richtige Verwendung des Arbeitseinkommens bewirken. Das ist inzwischen geschehen. Solche Erfahrungen der Schiedskommissionen sollten- in die Leitungstätigkeit der örtlichen Organe einfließen. Die Schiedskommission Neuzittau/Gosen hat durch ihre Arbeitsmethoden erreicht, daß die Probleme, die sich aus den Beratungen ergeben, regelmäßig in den Ratssitzungen und auch in den Beratungen der Kommission Ordnung und Sicherheit behandelt werden. MARTIN LASCH, Inspekteur beim Bezirksgericht Frankfurt (Oder) URSULA ZUPP, Vorsitzende des Schöffenkollektivs des CTK Fürstenwalde HEINZ ROSLER, Vorsitzender der Schiedskommission Neuzittau/Gosen Erfahrungsaustausch mit gesellschaftlichen Kräften, die in Strafverfahren mitgewirkt haben Die Probleme der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Strafverfahren waren im Kreis Merseburg in den vergangenen Jahren mehrmals Gegenstand von Diskussionen in den einzelnen Dienststellen der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane, in gemeinsamen Dienstbesprechungen und auch in gemeinsamen Mitgliederversammlungen der Grundorganisationen der SED. Außerdem führen wir seit etwa zwei Jahren in bestimmten Zeitabständen Erfahrungsaustausche mit gesellschaftlichen Kräften in Großbetrieben, Städten und Gemeinden des Kreises durch. Wir haben jeweils etwa 20 bis 25 Kollektivvertreter, gesellschaftliche Ankläger, gesellschaftliche Verteidiger und dazu staatliche Leiter aus den Betrieben, Mitarbeiter der örtlichen Organe und Vertreter der Gewerkschaft eingeladen. In den Großbetrieben hat sich hierbei eine gute Zusammenarbeit mit den gewerkschaftlichen Leitungsorganen entwickelt. Bei diesen Beratungen geht es uns darum, die Erfahrungen, Meinungen und Vorschläge der gesellschaftlichen Kräfte kennenzulemen. Daraus können wir Schlußfolgerungen für die Leitungstätigkeit der einzelnen Rechtspflege- und Sicherheitsorgane im Kreis ziehen, um eine höhere Qualität der Mitwirkung zu erreichen. Zugleich werden den ge- sellschaftlichen Kräften untereinander Erfahrungen vermittelt, die sie bei der Erziehung von Rechtsverletzern nach der Hauptverhandlung gewonnen haben. Im Mittelpunkt der bisherigen Beratungen standen u. a. folgende Fragen: Wie müssen die gesellschaftlichen Kräfte vorbereitet werden, um mit hoher Qualität im Verfahren mitwirken zu können? Welche Maßstäbe sind an die inhaltliche Gestaltung der kollektiven Beratung zu stellen, in der der Vertreter des Kollektivs den Auftrag zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung erhält?. Wie schätzen die gesellschaftlichen Kräfte selbst die Qualität der Beratung des Kollektivs ein? Enthielt der Auftrag des Kollektivs inhaltliche Anforderungen an den Vortrag des Kollektivvertreters in der gerichtlichen Hauptverhandlung ? In welchem Umfang müßten die Rechtspflege- und Sicherheitsorgane die gesellschaftlichen Kräfte bei ihrer Vorbereitung unterstützen? Wie waren die gesellschaftlichen Kräfte bisher auf die Hauptverhandlung vorbereitet? Konnten sie die Fragen des Gerichts sachbezogen beantworten? Gab es Fälle, wo sie sich in der Haupt- verhandlung überfragt fühlten? Woran kann das gelegen haben? Welche Hinweise halten sie selbst bei der Ladung durch das Gericht für notwendig, damit sie sich gründlich auf die Hauptverhandlung vorbereiten können? Inwieweit sind sie bisher von betrieblichen Leitern, gewerkschaftlichen Organen, durch Schöffen oder durch Mitglieder der Konfliktkommissionen unterstützt worden? Aus diesen Fragen wird sichtbar, daß sich der Erfahrungsaustausch mit den gesellschaftlichen Kräften nicht nur auf die Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bezog, sondern Erfahrungen und Vorschläge zur Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Verfahren überhaupt betraf. Die Vorschläge und Hinweise wurden in gemeinsamen Leitungssitzungen der Grundorganisationen der SED sowie in gemeinsamen Dienstbesprechungen der Rechtspflege-und Sicherheitsorgane des Kreises ausgewertet. Die Hinweise der gesellschaftlichen Kräfte waren sehr unterschiedlich. Vorherrschend war die Meinung, daß die Kollektivberatungen sehr gründlich und mit hoher Qualität durchgeführt wurden. Einige Kollektivvertreter beklagten sich jedoch darüber, daß die Beratungen zu einseitig oder zu oberflächlich waren. Teilweise sei bei den Anwesenden der Eindruck entstanden, daß es dem Ermittlungsführer hauptsächlich darum ging, einen Kollektivvertreter, einen gesellschaftlichen Ankläger oder Verteidiger benannt zu bekommen. Andere Kollektivvertreter mußten die Erfahrung machen, daß sie nach der Kollektivberatung allein dastanden und sie niemand bei der Vorbereitung auf ihr Auftreten in der Hauptverhandlung unterstützte. So wurde einem Kollektivvertreter nach der Beratung im Kollektiv auf seine Frage, was er denn nun tun müsse, wie er sich vorbereiten solle usw., geantwortet, er brauche nichts weiter zu machen, er solle nur zur Verhandlung gehen und da würde man ihm schon erklären, was er sagen soll. Manche Kollektivvertreter und gesellschaftlichen Ankläger berichteten, sie hätten sich so „durchgefragt“, bis sie wußten, was sie eigentlich in dieser Funktion für Aufgaben haben. Diese negativen Beispiele zeigen, daß noch nicht überall Klarheit darüber besteht, daß die , Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte eine Form der Verwirklichung der politischen Macht der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten, eine Form der Teilnahme der Werktätigen an der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane und zugleich eine wichtige Voraussetzung für die Erhöhung der Qualität der Rechtsprechung ist. Deshalb müssen die Hinweise im Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts auf der 29. Plenartagung (NJ 1971 S. 33 ff.) in der Praxis strikt beach- 301;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 301 (NJ DDR 1971, S. 301) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 301 (NJ DDR 1971, S. 301)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der und der anderen Organe des zur Feststellung von Hinweisen auf feindlich-negative Handlungen Einfluß zu nehmen, insbesondere bei der Untersuchung von Straftaten der allgemeinen Kriminalität; Kontrolle ausgewählter Personenkreise; Bearbeitung von Anträgen auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Übersiedlung in nichtsozialistische Staaten und nach Westberlin sowie Eheschließung mit Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit in einem Ermittlungsverfahren oder bei der politisch-operativen Vorkommnis-Untersuchung bestimmt und ständig präzisiert werden. Die Hauptfunktion der besteht in der Gewährleistung einer effektiven und zielstrebigen Untersuchungsführung mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge solche Personen kontrolliert werden, bei denen tatsächlich operativ bedeutsame Anhaltspunkte auf feindlich-negative Handlungen vorliegen.

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