Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 300

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 300 (NJ DDR 1971, S. 300); richtig angewandt werden kann, wenn die Persönlichkeit des Angeklagten und der Grad der Gesellschaftswidrigkeit seiner Straftat gründlich untersucht wurden. Des weiteren ist es erforderlich, daß die betreffenden Betriebe und Einrichtungen ihre Verantwortung bei der Kontrolle und Unterstützung der bedingt Verurteilten in vollem Ausmaße erkennen und ihr ständig gerecht werden. Schließlich ist noch zu erwähnen, daß das Präsidium des Obersten Sowjets mit seinem Erlaß vom 31. August 1970 die Art. 22 und 36 der Grundlagen der Strafprozeßgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken geändert hat./28/ Durch die Neufassung des Art. 22 werden die Rechte des Verteidigers im Untersuchungsverfahren erweitert. Für eine bestimmte Reihe besonders bedeutsamer Strafverfahren wird die Mitwirkung eines Verteidigers während des Verfahrens vor Anklageerhebung zwingend vorgeschrieben. Als Verteidiger sind hier neben Rechtsanwälten auch Vertreter der Gewerkschaften und anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie weitere Personen zu verstehen, denen nach den Gesetzen der Unionsrepubliken ein Verteidigungsrecht zusteht. /28/ Vgl. Bulletin des Obersten Gerichts der UdSSR 1970, Heft 5, S. 5 ff. (russ.). Die Änderung des Art. 36 verfolgt ebenfalls das Ziel, eine noch gründlichere Vorbereitung der Strafverfahren zu gewährleisten. Während im allgemeinen ein einzelner Richter über die „Übergabe des Beschuldigten an das Gericht“ entscheidet, werden in Strafverfahren gegen Jugendliche sowie in Strafverfahren wegen schwererer Straftaten und in verschiedenen anderen Fällen gesonderte gerichtliche Vorverhandlungen durchgeführt. Im Ergebnis dieser Verhandlungen kann z. B. das Strafverfahren in die Ermittlung zurückgegeben werden, oder es können bestimmte Punkte aus der Anklageschrift gestrichen werden. Man kann zusammenfassend feststellen, daß den Rechtspflegeorganen der UdSSR in Vorbereitung auf den XXIV. Parteitag der KPdSU gewichtige Aufgaben gestellt wurden. Die Lösung dieser Aufgaben ist mit großer politischer Reife und schöpferischer Initiative in Angriff genommen worden. Die Ergebnisse der Arbeit sind eine gute Voraussetzung, um auf der Grundlage der Dokumente des XXIV. Parteitages weitere bedeutsame Schritte bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und bei der Vervollkommnung der sowjetischen Rechtsordnung zu gehen. Aus der Praxis für die Praxis Schöffenkollektive und Schiedskommissionen im Prozeß der Verwirklichung des sozialistischen Rechts Das Plenum des Bezirksgerichts Frankfurt (Oder) hatte sich bereits im November 1970 mit dem sinnvollen Zusammenwirken aller staatlichen und gesellschaftlichen Organe bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen befaßt (vgl. NJ 1971 S. 145 f.). Inzwischen ist an zahlreichen Beispielen staatlicher und gesellschaftlicher Initiativen in unserem Bezirk sichtbar geworden, daß das Verantwortungsbewußtsein für die Gewährleistung und Festigung der sozialistischen Rechtsordnung spürbar gewachsen ist. Das zeigen z. B. die Erfahrungen des Schöffenkollektivs des Chemie- und Tankanlagen-Kombinats Betrieb Gaselan Fürstenwalde (CTK). Die Schöffen dieses Betriebes sehen es als eine wesentliche Aufgabe an, in den Arbeitskollektiven und Gewerkschaftsgruppen stärker an der Herausbildung sozialistischer Verhaltensweisen mitzuwirken. Das Schöffenkollektiv arbeitet dabei eng mit der Betriebsleitung und der BGL zusammen. Die Vorsitzende des Schöffenkollektivs' wird zu bestimmten Tagesordnungspunkten der Direktionsberatungen und der BGL-Sit-zungen eingeladen. Dort werden gegenseitig notwendige Informationen über die Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung und über andere Schwerpunkte im Betrieb ausgetauscht. Im Zusammenwirken mit der Ge- werkschaft haben die Schöffen im Betrieb regelmäßige Sprechstunden eingerichtet. In diesen Aussprachen werden die Schöffen auf allen Rechtsgebieten, u. a. auch im Familienrecht, um Rat gefragt. So hatten sich die Eheleute H. nach Einreichung der Scheidungsklage an das Schöffenkollektiv gewandt. Drei erfahrene Schöffen bemühten sich, eine Reihe von Unstimmigkeiten und Schwierigkeiten, mit denen die Eheleute nicht fertig wurden, zu beseitigen. Sie hatten Erfolg. Das Eheverfahren wurde zunächst ausgesetzt. In dieser Zeit der Aussetzung hat das Arbeitskollektiv die Möglichkeit, die Ehepartner gemeinsam mit den Schöffen bei der sinnvollen Gestaltung ihres ' Familienlebens zu beraten und zu unterstützen. Für die Arbeit des Schöffenkollektivs ist es auch nützlich, daß die Vorsitzende von der Kaderabteilung nicht nur darüber informiert wird, welche Betriebsangehörigen Straftaten oder andere Rechtsverletzungen begangen haben, sondern auch über damit zusammenhängende gerichtliche Maßnahmen. So erfuhr das Schöffenkollektiv, daß der junge Arbeiter S. aus dem Strafvollzug vorzeitig entlassen und der Rest seiner Strafe auf Bewährung ausgesetzt worden war. S. war im Betrieb als haltloser und dem Alkohol ergebener Mensch bekannt. Deshalb bestanden bei einigen Kollegen in bezug auf seine Erziehungsbereitschaft Bedenken, zumal er wieder mit dem übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke angefangen hatte, und wenig tat, um davon Abstand zu nehmen. Eine Schöffin übernahm die Aufgabe, den Selbsterziehungsprozeß dieses jungen Arbeiters durch individuelle Aussprachen zu fördern und das Arbeitskollektiv bei der Gestaltung seiner Einflußnahme auf ihn zu unterstützen. Es gelang der Schöffin, aus dieser Brigade einen Paten zu gewinnen, der sich u. a. auch um die Freizeitgestaltung von S. kümmerte. Durch den beharrlichen Einsatz der Schöffin und durch die Bemühungen des Arbeitskollektivs wurde erreicht, daß S. seine Lebenshaltung positiv verändert hat und sich in der Betriebsberufsschule zum Facharbeiter qualifiziert. Außerdem ist das Arbeitskollektiv selbst an der Übernahme dieser Erziehungsaufgabe gewachsen. Eine gute Zusammenarbeit des Schöffenkollektivs hat sich auch mit den Konfliktkommissionen des Betriebes entwickelt. Bewährt hat es sich dabei, daß erfahrene Schöffen in die Konfliktkommissionen gewählt wurden und das Schöffenkollektiv auf deren Arbeit Einfluß nimmt. So wurde z. B. eine Konfliktkommission angeregt, der Betriebsleitung die Überarbeitung der Prämien- und Lohnvereinbarung zu empfehlen, weil die Bestimmungen über die disziplinarische Verantwortlichkeit (§ 109 GBA) im Zusammenhang mit der Anwendung von Prämienzuschlägen verletzt und die Werktätigen ausschließlich materiell zur Verantwortung gezogen wurden. In Städ+en und Gemeinden sowie in Produkte n;genc:.:;en.chaften leisten 300;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Angesichts des zunehmenden aggressiven, antikommunistischen, antisowjetischen und antisozialistischen Charakters der politisch-ideologischen Diversion macht sich auch der Einsatz wirksamerer rechtlicher Mittel notwendig. Unter diesem Gesichtspunkt erlangen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit ergeben. Ich setze voraus, daß der Inhalt dieses Abkommens im wesentlichen bekannt ist. Im Verlaufe meiner Ausführungen werde ich aufbestimmte Regelungen noch näher eingehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und insbesondere durch die Anwendung von operativen Legenden und Kombinationen sowie anderer operativer Mittel und Methoden; die Ausnutzung und Erweiterung der spezifischen Möglichkeiten der Sicherheitsbeauftragten, Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, Angaben über die Art und Weise sowie den Umfang der Gefahr zu machen oder zur Abwehr von weiteren Folgen beizutragen.

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