Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 300

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 300 (NJ DDR 1971, S. 300); richtig angewandt werden kann, wenn die Persönlichkeit des Angeklagten und der Grad der Gesellschaftswidrigkeit seiner Straftat gründlich untersucht wurden. Des weiteren ist es erforderlich, daß die betreffenden Betriebe und Einrichtungen ihre Verantwortung bei der Kontrolle und Unterstützung der bedingt Verurteilten in vollem Ausmaße erkennen und ihr ständig gerecht werden. Schließlich ist noch zu erwähnen, daß das Präsidium des Obersten Sowjets mit seinem Erlaß vom 31. August 1970 die Art. 22 und 36 der Grundlagen der Strafprozeßgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken geändert hat./28/ Durch die Neufassung des Art. 22 werden die Rechte des Verteidigers im Untersuchungsverfahren erweitert. Für eine bestimmte Reihe besonders bedeutsamer Strafverfahren wird die Mitwirkung eines Verteidigers während des Verfahrens vor Anklageerhebung zwingend vorgeschrieben. Als Verteidiger sind hier neben Rechtsanwälten auch Vertreter der Gewerkschaften und anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie weitere Personen zu verstehen, denen nach den Gesetzen der Unionsrepubliken ein Verteidigungsrecht zusteht. /28/ Vgl. Bulletin des Obersten Gerichts der UdSSR 1970, Heft 5, S. 5 ff. (russ.). Die Änderung des Art. 36 verfolgt ebenfalls das Ziel, eine noch gründlichere Vorbereitung der Strafverfahren zu gewährleisten. Während im allgemeinen ein einzelner Richter über die „Übergabe des Beschuldigten an das Gericht“ entscheidet, werden in Strafverfahren gegen Jugendliche sowie in Strafverfahren wegen schwererer Straftaten und in verschiedenen anderen Fällen gesonderte gerichtliche Vorverhandlungen durchgeführt. Im Ergebnis dieser Verhandlungen kann z. B. das Strafverfahren in die Ermittlung zurückgegeben werden, oder es können bestimmte Punkte aus der Anklageschrift gestrichen werden. Man kann zusammenfassend feststellen, daß den Rechtspflegeorganen der UdSSR in Vorbereitung auf den XXIV. Parteitag der KPdSU gewichtige Aufgaben gestellt wurden. Die Lösung dieser Aufgaben ist mit großer politischer Reife und schöpferischer Initiative in Angriff genommen worden. Die Ergebnisse der Arbeit sind eine gute Voraussetzung, um auf der Grundlage der Dokumente des XXIV. Parteitages weitere bedeutsame Schritte bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und bei der Vervollkommnung der sowjetischen Rechtsordnung zu gehen. Aus der Praxis für die Praxis Schöffenkollektive und Schiedskommissionen im Prozeß der Verwirklichung des sozialistischen Rechts Das Plenum des Bezirksgerichts Frankfurt (Oder) hatte sich bereits im November 1970 mit dem sinnvollen Zusammenwirken aller staatlichen und gesellschaftlichen Organe bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen befaßt (vgl. NJ 1971 S. 145 f.). Inzwischen ist an zahlreichen Beispielen staatlicher und gesellschaftlicher Initiativen in unserem Bezirk sichtbar geworden, daß das Verantwortungsbewußtsein für die Gewährleistung und Festigung der sozialistischen Rechtsordnung spürbar gewachsen ist. Das zeigen z. B. die Erfahrungen des Schöffenkollektivs des Chemie- und Tankanlagen-Kombinats Betrieb Gaselan Fürstenwalde (CTK). Die Schöffen dieses Betriebes sehen es als eine wesentliche Aufgabe an, in den Arbeitskollektiven und Gewerkschaftsgruppen stärker an der Herausbildung sozialistischer Verhaltensweisen mitzuwirken. Das Schöffenkollektiv arbeitet dabei eng mit der Betriebsleitung und der BGL zusammen. Die Vorsitzende des Schöffenkollektivs' wird zu bestimmten Tagesordnungspunkten der Direktionsberatungen und der BGL-Sit-zungen eingeladen. Dort werden gegenseitig notwendige Informationen über die Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung und über andere Schwerpunkte im Betrieb ausgetauscht. Im Zusammenwirken mit der Ge- werkschaft haben die Schöffen im Betrieb regelmäßige Sprechstunden eingerichtet. In diesen Aussprachen werden die Schöffen auf allen Rechtsgebieten, u. a. auch im Familienrecht, um Rat gefragt. So hatten sich die Eheleute H. nach Einreichung der Scheidungsklage an das Schöffenkollektiv gewandt. Drei erfahrene Schöffen bemühten sich, eine Reihe von Unstimmigkeiten und Schwierigkeiten, mit denen die Eheleute nicht fertig wurden, zu beseitigen. Sie hatten Erfolg. Das Eheverfahren wurde zunächst ausgesetzt. In dieser Zeit der Aussetzung hat das Arbeitskollektiv die Möglichkeit, die Ehepartner gemeinsam mit den Schöffen bei der sinnvollen Gestaltung ihres ' Familienlebens zu beraten und zu unterstützen. Für die Arbeit des Schöffenkollektivs ist es auch nützlich, daß die Vorsitzende von der Kaderabteilung nicht nur darüber informiert wird, welche Betriebsangehörigen Straftaten oder andere Rechtsverletzungen begangen haben, sondern auch über damit zusammenhängende gerichtliche Maßnahmen. So erfuhr das Schöffenkollektiv, daß der junge Arbeiter S. aus dem Strafvollzug vorzeitig entlassen und der Rest seiner Strafe auf Bewährung ausgesetzt worden war. S. war im Betrieb als haltloser und dem Alkohol ergebener Mensch bekannt. Deshalb bestanden bei einigen Kollegen in bezug auf seine Erziehungsbereitschaft Bedenken, zumal er wieder mit dem übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke angefangen hatte, und wenig tat, um davon Abstand zu nehmen. Eine Schöffin übernahm die Aufgabe, den Selbsterziehungsprozeß dieses jungen Arbeiters durch individuelle Aussprachen zu fördern und das Arbeitskollektiv bei der Gestaltung seiner Einflußnahme auf ihn zu unterstützen. Es gelang der Schöffin, aus dieser Brigade einen Paten zu gewinnen, der sich u. a. auch um die Freizeitgestaltung von S. kümmerte. Durch den beharrlichen Einsatz der Schöffin und durch die Bemühungen des Arbeitskollektivs wurde erreicht, daß S. seine Lebenshaltung positiv verändert hat und sich in der Betriebsberufsschule zum Facharbeiter qualifiziert. Außerdem ist das Arbeitskollektiv selbst an der Übernahme dieser Erziehungsaufgabe gewachsen. Eine gute Zusammenarbeit des Schöffenkollektivs hat sich auch mit den Konfliktkommissionen des Betriebes entwickelt. Bewährt hat es sich dabei, daß erfahrene Schöffen in die Konfliktkommissionen gewählt wurden und das Schöffenkollektiv auf deren Arbeit Einfluß nimmt. So wurde z. B. eine Konfliktkommission angeregt, der Betriebsleitung die Überarbeitung der Prämien- und Lohnvereinbarung zu empfehlen, weil die Bestimmungen über die disziplinarische Verantwortlichkeit (§ 109 GBA) im Zusammenhang mit der Anwendung von Prämienzuschlägen verletzt und die Werktätigen ausschließlich materiell zur Verantwortung gezogen wurden. In Städ+en und Gemeinden sowie in Produkte n;genc:.:;en.chaften leisten 300;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten der an der Durchführung des Ermittlungsverfahrens Beteiligten; die konseguente Durchsetzung der für die Durchführung von Beweisführungsmaßnahmen geltenden. VerfahrensVorschriften; die Einhaltung der Bearbeitungsfristen von Ermittlungsverfahren; die ortsfeste, sich in der Regel gegen Personen richten Beschwerde sucht, auch als sogenannte Haftquerulanz bezeichnet. Solche Verhafteten nehmen alles zum Anlaß, um in Permanenz Eingaben an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung und sein Kollektiv kommt es jetzt insbesondere darauf an, die amnestiebedingte Pause intensiv zu einer gründlichen und sachlichen Auswertung der gesammelten Erfahrungen zu nutzen und auf der Grundlage eines soliden marxistisch-leninistischen Grundwissens zu widerlegen. Besonders bedeutsam sind diese Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich der Arbeit mit den übergebenen GMS.

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