Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 299

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 299 (NJ DDR 1971, S. 299); Gesetzlichkeit, desto weniger Rechtsverletzungen gibt es.“/21/ In der Vergangenheit ist in der sowjetischen Fachpresse wiederholt kritisiert worden, daß die Rechtspropaganda durch Presse, Rundfunk und Fernsehen vor allem in der Qualität nicht immer den wachsenden Bedürfnissen der Bevölkerung nach Aneignung von Rechtskenntnissen entsprach, daß Zielgerichtetheit und Wirksamkeit der Rechtspropaganda nicht das erforderliche Niveau erreichten./22/ Deshalb erwachsen auch dem Justizministerium der UdSSR wichtige Aufgaben bei der Organisierung der Rechtspropaganda und bei der Rechtserziehung der Bürger. Seit geraumer Zeit werden schon verschiedene Formen der Rechtspropaganda praktiziert. Dabei haben sich vor allem die Veranstaltungen der Gesellschaft „Snanie“ (Wissen) und die Tätigkeit der Volkshochschulen für Rechtskenntnisse bewährt. Allein in der RSFSR gibt es gegenwärtig 3 300 solcher Volkshochschulen, an denen jedes Jahr mehr als 200 000 Bürger von rund 5 000 Richtern, Staatsanwälten und Rechtswissenschaftlern ausgebildet werden. Die Volkshochschule für Rechtskenntnisse im Kiewer Stadtbezirk von Moskau hat z. B. vier Fakultäten: für Volksbeisitzer (Schöffen), für Mitglieder von Kameradschaftsgerichten, für Angehörige der freiwilligen Volksmiliz, für Arbeitsgesetzgebung. Die Übungen und Seminare werden auf der Grundlage von Materialien und praktischen Erfahrungen des Volksgerichts, der Kameradschaftsgerichte, der Milizabteilungen usw. durchgeführt. Die Volkshochschule arbeitet eng mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen des Stadtbezirks zusammen und unterstützt diese bei der Bekämpfung und Verhütung von Rechtsverletzungen. Neben Volksbeisitzern, Mitgliedern von Kameradschaftsgerichten und Angehörigen der freiwilligen Volksmiliz nehmen auch Rechtssachbearbeiter, Ökonomen und Kadersachbearbeiter aus den Betrieben und Institutionen des Stadtbezirks an den Vorlesungen und Übungen teil. Viele Hörer wenden die auf der Volkshochschule erworbenen Rechtskenntnisse nicht nur in ihrer beruflichen und gesellschaftlichen Tätigkeit an, sondern betätigen sich im Betrieb und Wohngebiet selbst als Propagandisten des sozialistischen Rechts./23/ Das Justizministerium wird jetzt ein einheitliches System der Rechtserziehung und Rechtspropaganda entwickeln. Da die Rechtserziehung der Jugend eine besonders wichtige Aufgabe ist, wird mit der Vermittlung von Grundkenntnissen des sowjetischen Rechts in den Schulen und Hochschulen begonnen werden. Für Mitarbeiter der örtlichen Sowjets und für leitende Funktionäre in Institutionen, Betrieben, Sowchosen und Kolchosen werden Lektionen und Seminare zu Rechtsfragen veranstaltet werden. Die Gewerkschaftsorganisationen sollen Juristen gewinnen, die vor den Betriebskollektiven Vorträge halten und damit Rechtskenntnisse vermitteln./24/ Ferner soll populäre juristische Literatur in hoher Auflage herausgegeben werden. So erscheint z. B. seit kurzem eine neue Zeitschrift mit dem Titel „Mensch und Gesetz“, die in allgemeinverständlicher Form das geltende Recht erläutert und über die besten Formen und Methoden der Bekämpfung und Verhütung von Kriminalität und anderen Rechtsverletzungen berichtet. 1211 „Recht und Gesetzlichkeit Sowjetwissenschaft Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge, a. a. O., S. 150. 1221 Vgl. z. B. Sowjetskaja justlzija 1969, Heft 24, S. 4 ff. (russ.). /23/Vgl. Sowjetskaja Justlzija 1970, Heft 16, S. 28 f. (russ.). 1211 Vgl. Prawda vom 11. September 1970, S. 3 (russ.). Vervollkommnung der Strafgesetzgebung Wenngleich sich die Anzahl der Straftaten in der UdSSR in letzter Zeit verringert hat /25/, bleibt doch wie Leonid Breshnew auf dem XXIV. Parteitag darlegte die Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität eine wichtige Aufgabe./26/ Dazu sind in den vergangenen Jahren eine Reihe von Normativakten zur Änderung und Ergänzung des sowjetischen Strafrechts und Strafprozeßrechts erlassen worden, mit deren Hilfe der gesamtgesellschaftliche Kampf gegen Strafrechtsverletzungen wirksamer als bisher geführt werden kann. Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang ein Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 12. Juni 1970, mit dem eine neue Art der bedingten Verurteilung eingeführt wurde, die eine bessere Differenzierung des Strafmaßes ermöglicht./27/ Die Gerichte können nunmehr gegen arbeitsfähige, volljährige Straftäter,.die erstmalig straffällig wurden, eine bedingte Verurteilung mit Arbeitsverpflichtung für die Dauer von einem Jahr bis zu drei Jahren aussprechen. Diese Strafmaßnahme wird in der Weise ge-handhabt, daß der Verurteilte nach Rechtskraft der Entscheidung für die im Urteil bestimmte Frist in einem Betrieb zur Arbeit eingesetzt wird. Dieser Betrieb wird von den Strafvollzugsorganen festgelegt. Mit dem Ausspruch der neueingeführten Strafmaßnahme können folgende Verpflichtungen festgelegt werden: Der Verurteilte hat während der Frist zu beweisen, daß er aus der Verurteilung hinreichend Lehren gezogen hat. Soweit erforderlich, kann er auch ohne seine Zustimmung verpflichtet werden, innerhalb der im Urteil enthaltenen Frist einen anderen Arbeitsplatz einzunehmen. Der Verurteilte hat sich ein- bis viermal im Monat bei den zuständigen Organen für Innere Angelegenheiten zu melden. Der Verurteilte darf während der im Urteil festgelegten Frist die Verwaltungsgrenzen des betreffenden Kreises ohne Genehmigung des zuständigen Organs für Innere Angelegenheiten nicht überschreiten. Der Betrieb, in dem dem Verurteilten eine Arbeitsstelle zugewiesen wurde, darf während der Frist grundsätzlich keine Kündigung aussprechen. Bleibt der Verurteilte der Arbeit grundlos mehr als drei Tage fern, so hat die Betriebsleitung sofort die zuständigen Organe für Innere Angelegenheiten zu unterrichten. Der bedingt Verurteilte bleibt auf der ihm zugewiesenen Arbeitsstelle unter der besonderen Aufsicht der staatlichen und gesellschaftlichen Organe des Betriebes. Kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, dann wird er in eine Arbeitserziehungseinrichtung gebracht und bleibt dort für die Dauer der im Urteil festgelegten Frist. Bei guter Erfüllung der Verpflichtungen besteht andererseits die Möglichkeit, daß die Arbeitsverpflichtung vorzeitig aufgehoben wird. Die neue Strafart, die sich in verschiedener Hinsicht von der schon bisher gegebenen Möglichkeit unterscheidet, Erziehungsarbeit bis zu einem Jahr auszusprechen und einen bestimmten Anteil des Lohnes einzubehalten, ist von den sowjetischen Rechtspflegeorganen lebhaft begrüßt worden. In verschiedenen Publikationen in der Fachpresse wurde jedoch hervorgehoben, daß dieses neue Rechtsinstitut nur dann /25/ Vgl. Prawda vom 11. September 1970, S. 3 (russ.). /26/ Vgl. ND vom 1. April 1971, S. 5. 1211 Vgl. Sowjetskaja justizija 1970, Heft 15, S. 21 (russ.). 299;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 299 (NJ DDR 1971, S. 299) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 299 (NJ DDR 1971, S. 299)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens alle Beweisgegenstände und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat hervorgebracht worden sind, im Rahmen der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat als auch eine ausschließlich in Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung erfolgende Mitwirkung am Strafverfahren, die gegen die Feststellung der Wahrheit gerichteten Verhaltenskonzeptionen Beschuldigter. Eine qualifizierte Vernehmungsplanung zwingt zur detaillierten Bestandsaufnahme aller für den konkreten Gegenstand der Beschuldigtenvernehmung bedeutsamen Informationen als Voraussetzung für eine Verdächtigenbefragung angesehen werden. Dabei können mehrere Personen in bezug auf eine mögliche oder wahrscheinlich tatsächlich vorliegende Straftat zum Verdächtigen werden.

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