Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 298

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 298 (NJ DDR 1971, S. 298); sowjetischen Werktätigen in Vorbereitung des XXIV. Parteitages der KPdSU fanden Ende des Jahres 1970 auch die Wahlen der Volksrichter statt. Die inhaltliche Vorbereitung war wesentlich durch die Anforderungen des Beschlusses des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR vom 30. Juli 1970 geprägt. So wurde z. B. vom Gericht der Altai-Region/15/ ein Plan zur Vorbereitung der Wahlen der Volksrichter ausgearbeitet, der davon ausging, daß die qualifizierte Durchführung der anhängigen gerichtlichen Verfahren, die Einleitung wirksamer, zielgerichteter kriminalitätsvorbeugender Maßnahmen, die schnelle Behandlung von Eingaben und die aufmerksame Durchführung der Sprechstunden wesentliche Bestandteile der Wahlvorbereitung jedes Richters sein müssen. Um die Rechtspropaganda zu entwickeln, wurden u. a. Thesen für beispielhafte Rechenschaftsberichte vor den Wählern ausgearbeitet. Aufgaben der neugebildeten Justizministerien In engem Zusammenhang mit dem Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR vom 30. Juli 1970 steht der Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 31. August 1970 „Über die Bildung des Unions- und Republikministeriums der Justiz der UdSSR“/16/, auf dessen Grundlage auch in den einzelnen Unions- und Autonomen Republiken Justizministerien sowie bei den Exekutivkomitees der Regions- und Gebietssowjets Justizabteilungen geschaffen wurden./17/ Das Justizministerium der UdSSR hat danach zu gewährleisten, daß die Leitung der Justizorgane auf ein höheres Niveau gehoben, die juristische Betreuung in den wirtschaftsleitenden Organen verbessert, die Gesetzgebung weiter vervollkommnet und die sozialistische Gesetzlichkeit gefestigt wird./18/ Die Anleitung und Kontrolle der Gerichte durch das Justizministerium beschränkt sich auf organisatorische Fragen und bedeutet keine Einmischung in die Rechtsprechung. So wird das Ministerium z. B. dafür sorgen, daß die Kultur der gerichtlichen Verhandlungen erhöht wird und die Richter von allen überflüssigen organisatorischen und administrativen Aufgaben befreit werden, damit sie sich auf ihre Hauptaufgabe die Rechtsprechung konzentrieren können. Ferner wird das Ministerium die besten Erfahrungen der Gerichte, beispielsweise in der Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen und den gesellschaftlichen Organisationen, analysieren und verallgemeinern. Dem Justizministerium obliegt es auch, auf eine Verbesserung der Rechtshilfe für die Bevölkerung hinzuwirken, insbesondere die Tätigkeit der Rechtsanwälte und der Notare zu unterstützen. Die Justizabteilungen -bei den Exekutivkomitees der örtlichen Sowjets sind deshalb verpflichtet worden, die erforderlichen Bedingungen für eine erfolgreiche Arbeit der Rechtsanwälte und der Mitarbeiter der Staatlichen Notare zu schaffen. Große Aufgaben hat das Justizministerium auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung der juristischen Kader. Zur Struktur des Ministeriums gehört deshalb das neugeschaffene Unionsinstitut für Qualifizierung von Mitarbeitern der Justiz, wo sich Richter, Rechtsanwälte, Notare, Justitiare und andere juristische Kader weiteres/ Vgl. Sowjetskaja justizija 1970, Heft 19, S. 7 (russ.). /16/ Mitteilungen des Obersten Sowjets der UdSSR 1970, Nr. 36, S. 503 (russ.). 117/ Vgl. z. B. für die RSFSR: Mitteilungen des Obersten Sowjets der RSFSR 1970, ,Nr. 40, S. 647 f. (russ.). 118/ Vgl. hierzu und zum folgenden: „Die Arbeit der Justizorgane muß verbessert werden (Interview mit dem Justizminister)“, Prawda vom 11. September 1970, S. 3 (russ.). 298 bilden sollen. Das System der Weiterbildung wird, auch in den Unionsrepubliken entwickelt werden. Vertreter des Justizministeriums wirken ferner an der Ausarbeitung von Lehrprogrammen der juristischen Institute und Fakultäten an den Universitäten sowie bei der Berufslenkung der Hochschulabsolventen mit. Ein gänzlich neuer, wichtiger Aufgabenbereich des Justizministeriums ist die methodische Anleitung auf dem Gebiet des Rechts in der Volkswirtschaft. Bisher fehlte es an einer zentralen Stelle für die methodisch und organisatorisch einheitliche Anleitung der Rechtsabteilungen aller Ministerien und anderer staatlicher Organe. Deshalb stand die Arbeit der Justitiare häufig nicht auf dem Niveau, das angesichts der Vielfältigkeit und Kompliziertheit der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Beziehungen bei der Durchsetzung der Wirtschaftsreform in der UdSSR geboten ist. Nicht selten haben Justitiare aus betriebsegoistischen Motiven heraus die gesamtvolkswirtschaftlichen Interessen aus den Augen verloren. Das Justizministerium wird nun gemeinsam mit den Leitern der wirtschaftsleitenden Organe dafür Sorge tragen, daß die Tätigkeit der Rechtsabteilungen und aller Justitiare sowie der Arbitrage auf der Grundlage der strikten Einhaltung der sowjetischen Gesetze erfolgt. Ein maßgebliches Dokument für die Erfüllung dieser Aufgabe ist der Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR vom 23. Dezember 1970, der auf die Verbesserung der juristischen Tätigkeit in den Betrieben und Einrichtungen der Volkswirtschaft gerichtet ist./19/ Er besitzt viele Berührungspunkte zu dem oben behandelten Beschluß vom 30. Juli 1970 und macht insbesondere die Komplexität der Probleme bei der Festigung der sozialistischen Rechtsordnung deutlich. In Punkt 1 des Beschlusses vom 23i Dezember 1970 werden die Partei-und Staatsorgane aller Ebenen verpflichtet, Maßnahmen zu beraten und zu beschließen, die das Niveau der juristischen Tätigkeit erhöhen und gewährleisten, daß die sozialistische Gesetzlichkeit in den Betrieben und Einrichtungen strikt beachtet, die juristischen Mittel für die Lösung der wirtschaftlichen Aufgaben wirksam genutzt, die Staatsdisziplin gefestigt und vertraglich übernommene Verpflichtungen exakt eingehalten werden. Die Justizministerien tragen somit in entscheidendem Maße zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zum Schutze der Interessen des Staates sowie der Rechte der Bürger bei. Rechtspropaganda und Rechtserziehung Im Rechenschaftsbericht an den XXIV. Parteitag der KPdSU wies Leonid Breshnew u. a. darauf hin, daß die Festigung der Gesetzlichkeit nicht nur eine Aufgabe des Staatsapparates ist. Auch die Parteiorganisationen, die Gewerkschaften und der Komsomol seien verpflichtet, „alles zu tun, um die strengste Einhaltung der Gesetze zu sichern und die Erziehung der Werktätigen im Sinne unserer Rechtsordnung zu verbessern. Achtung vor Recht und Gesetz muß zur persönlichen Überzeugung eines jeden Menschen werden“./20/ Damit wird wie schon im Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR vom 30. Juli 1970 auf den unmittelbaren Zusammenhang hingewiesen, der zwischen der Rechtspropaganda und der Einhaltung der Gesetze besteht: „Je wirksamer, überzeugender und zweckmäßiger die Rechtserziehung ist, desto höher ist das Niveau der /19/ Vgl. Sowjetskaja justizija 1971, Heft 4, S. 4 ff. (russ.) /20/ ND vom 1. April 1971, S. 5.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 298 (NJ DDR 1971, S. 298) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 298 (NJ DDR 1971, S. 298)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und anderer politisch motivierter schwerer Verbrechen gegen die verhaftete Personen als Kräftereservoir zu erhalten und zur Durchführung von feindlichen Handlungen unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß sie die besondereGesellschaftsgefährlichkeit dieser Verbrechen erkennen. Weiterhin muß die militärische Ausbildung und die militärische Körperertüchtigung, insbesondere die Zweikanpf-ausbildung, dazu führen, daß die Mitarbeiter in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n. Aus den vorstehenden Ausführungen wird deutlich, daß die richtige Bestimmung und ständige Präzisierung des Gegenstandes der Beweisführung im UntersuchungsVorgang für eine qualifizierte Beweisführungsarbeit ein wesentlicher erfolgbestimmender Faktor ist.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X