Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 281

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 281 (NJ DDR 1971, S. 281); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 25. JAHRGANG 2. MAIHEFT 10/71 S. 281-312 KÄTE GOLDENBAUM und DIETER SANDER, Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt der DDR Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit auf dem Gebiet der Jugendpolitik Erfordernis der Vorbeugung der Jugendkriminalität In seiner Rede auf der Festveranstaltung zum 25. Jahrestag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands hob Walter Ulbricht hervor, daß für „die gegenwärtige Etappe der vollen Ausbildung des sozialistischen Gesellschaftssystems die Prägung sozialistischer Persönlichkeiten und der dem Sozialismus gemäßen zwischenmenschlichen Beziehungen durch die gesellschafts- und menschenbildende Kraft der Arbeiterklasse charakteri'stisch‘71/ ist. Die strategische Orientierung für die Lösung der Aufgaben in dieser Etappe gibt die sozialistische Verfassung. „Sie enthält in verbindlicher Weise die Aufgaben, Grundsätze und Normen, die bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft verwirklicht werden müssen“ 17.1 auch für die Staatsanwaltschaft, die zur Sicherung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung und der Rechte der Bürger auf der Grundlage der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit wacht. Zur wissenschaftlichen Leitung des Kampfes gegen Straftaten Ais Hauptaufgabe wurde der Staatsanwaltschaft durch Art. 97 der Verfassung die Leitung des Kampfes gegen Straftaten übertragen. Die wichtigste Seite dieser Hauptaufgabe ist die Verhütung von Straftaten. Dabei kann die Staatsanwaltschaft von der Tatsache ausgehen, „daß es in der DDR keine unaufhebbaren Ursachen und Bedingungen für das Verbrechen gibt. Eine Ausnahme bilden allein die vom Klassenfeind inspirierten und organisierten Verbrechen. Alle anderen Ursachen und Bedingungen füi die Begehung von Straftaten können wenn auch in langer Zeit durch die organisierende und bewußtseinsbildende Kraft des Staates und der sozialistischen Gesellschaft aufgehoben werden“./3/ Diese Tatsache gehört zu „den geschichtlichen Resultaten der tiefgreifenden gesellschaftlichen Umwälzung, die in den zurückliegenden 25 Jahren un- 111 111 W. Ulbricht, „Die historische Mission der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“, Neues Deutschland vom 22. April 1971, S. 4. 121 Vgl. W. Ulbricht, „Staat und Revolution und die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands“, Staat und Recht 1971, Heft 4, S. 517 ff. (539). 131 Streit, „Aktuelle Fragen der Kriminalitätsbekämpfung“, Staat und Recht 1971, Heft 3, S. 438. ter der Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands erzielt worden sind“/4/. Die wissenschaftliche Leitung des Kampfes gegen Straftaten im allgemeinen und gegen Straftaten Jugendlicher im besonderen setzt somit exakte Kenntnisse über „die Erfordernisse und Möglichkeiten der Kriminalitätsverhütung“/5/ in der Etappe der vollen Ausbildung des sozialistischen Gesellschaftssystems voraus. In der Rechtswissenschaft und Rechtspraxis besteht Übereinstimmung darüber, daß die Kriminalität in ihrer Gesamtheit keine homogene Erscheinung ist. Dennoch halten wir es für erforderlich, noch einmal darauf hinzuweisen, weil diese Tatsache für die Verhütung der Kriminalität weitreichende Konsequenzen hat. Es bedarf keiner näheren Begründung, daß z. B. das Wesen sowie die konkreten Ursachen und Bedingungen der Verkehrsstraftaten und der Verbrechen gegen den Staat nicht vergleichbar sind; ebenso unterscheidet sich die Determinationsstruktur der Jugendkriminalität grundsätzlich von der des asozialen Verhaltens usw. Straftaten Jugendlicher werden in der Mehrzahl dadurch determiniert, daß Störfaktoren im Prozeß der Formung der jugendlichen Persönlichkeit zum sozialistischen Staatsbürger auftreten. Der Charakter dieser Störfaktoren und die Erfordernisse ihrer Überwindung sind wesentlich anderer Art als z. B. bei asozialem Verhalten oder bei schweren Wirtschaftsdelikten. Wir bezweifeln zwar keinesfalls, daß der „bewußt geleitete Prozeß der Herausbildung und Durchsetzung sozialistischer Bedingungen, Beziehungen, Bewußtseinsformen, Moralvorstellungen und Verhaltensweisen auf der Grundlage sozialistischer Produktions- und Machtverhältnisse“ dazu führen wird, daß „die Ursachen und Bedingungen von Straftaten systematisch aufgehoben werden“/6/ und dadurch die Kriminalität in ihrer Gesamtheit zurückgedrängt wird. Diese richtige These bedarf jedoch wegen ihres hohen Abstraktionsgrades hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der lil Ebenda. 151 Vgl. Streit, a. a. O., S. 441. 161 Kem/Lehmann, „Grundlagen der Planung und Leitung des vorbeugenden Kampfes gegen die Kriminalität“, Staat und Recht 1971, Heft 3, S. 448. 281;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, Befehle und Weisungen zu verwirklichen und vom Wesen her einen gesetzesmäßigen Zustand sowohl für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen.

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