Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 281

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 281 (NJ DDR 1971, S. 281); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 25. JAHRGANG 2. MAIHEFT 10/71 S. 281-312 KÄTE GOLDENBAUM und DIETER SANDER, Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt der DDR Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit auf dem Gebiet der Jugendpolitik Erfordernis der Vorbeugung der Jugendkriminalität In seiner Rede auf der Festveranstaltung zum 25. Jahrestag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands hob Walter Ulbricht hervor, daß für „die gegenwärtige Etappe der vollen Ausbildung des sozialistischen Gesellschaftssystems die Prägung sozialistischer Persönlichkeiten und der dem Sozialismus gemäßen zwischenmenschlichen Beziehungen durch die gesellschafts- und menschenbildende Kraft der Arbeiterklasse charakteri'stisch‘71/ ist. Die strategische Orientierung für die Lösung der Aufgaben in dieser Etappe gibt die sozialistische Verfassung. „Sie enthält in verbindlicher Weise die Aufgaben, Grundsätze und Normen, die bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft verwirklicht werden müssen“ 17.1 auch für die Staatsanwaltschaft, die zur Sicherung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung und der Rechte der Bürger auf der Grundlage der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit wacht. Zur wissenschaftlichen Leitung des Kampfes gegen Straftaten Ais Hauptaufgabe wurde der Staatsanwaltschaft durch Art. 97 der Verfassung die Leitung des Kampfes gegen Straftaten übertragen. Die wichtigste Seite dieser Hauptaufgabe ist die Verhütung von Straftaten. Dabei kann die Staatsanwaltschaft von der Tatsache ausgehen, „daß es in der DDR keine unaufhebbaren Ursachen und Bedingungen für das Verbrechen gibt. Eine Ausnahme bilden allein die vom Klassenfeind inspirierten und organisierten Verbrechen. Alle anderen Ursachen und Bedingungen füi die Begehung von Straftaten können wenn auch in langer Zeit durch die organisierende und bewußtseinsbildende Kraft des Staates und der sozialistischen Gesellschaft aufgehoben werden“./3/ Diese Tatsache gehört zu „den geschichtlichen Resultaten der tiefgreifenden gesellschaftlichen Umwälzung, die in den zurückliegenden 25 Jahren un- 111 111 W. Ulbricht, „Die historische Mission der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“, Neues Deutschland vom 22. April 1971, S. 4. 121 Vgl. W. Ulbricht, „Staat und Revolution und die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands“, Staat und Recht 1971, Heft 4, S. 517 ff. (539). 131 Streit, „Aktuelle Fragen der Kriminalitätsbekämpfung“, Staat und Recht 1971, Heft 3, S. 438. ter der Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands erzielt worden sind“/4/. Die wissenschaftliche Leitung des Kampfes gegen Straftaten im allgemeinen und gegen Straftaten Jugendlicher im besonderen setzt somit exakte Kenntnisse über „die Erfordernisse und Möglichkeiten der Kriminalitätsverhütung“/5/ in der Etappe der vollen Ausbildung des sozialistischen Gesellschaftssystems voraus. In der Rechtswissenschaft und Rechtspraxis besteht Übereinstimmung darüber, daß die Kriminalität in ihrer Gesamtheit keine homogene Erscheinung ist. Dennoch halten wir es für erforderlich, noch einmal darauf hinzuweisen, weil diese Tatsache für die Verhütung der Kriminalität weitreichende Konsequenzen hat. Es bedarf keiner näheren Begründung, daß z. B. das Wesen sowie die konkreten Ursachen und Bedingungen der Verkehrsstraftaten und der Verbrechen gegen den Staat nicht vergleichbar sind; ebenso unterscheidet sich die Determinationsstruktur der Jugendkriminalität grundsätzlich von der des asozialen Verhaltens usw. Straftaten Jugendlicher werden in der Mehrzahl dadurch determiniert, daß Störfaktoren im Prozeß der Formung der jugendlichen Persönlichkeit zum sozialistischen Staatsbürger auftreten. Der Charakter dieser Störfaktoren und die Erfordernisse ihrer Überwindung sind wesentlich anderer Art als z. B. bei asozialem Verhalten oder bei schweren Wirtschaftsdelikten. Wir bezweifeln zwar keinesfalls, daß der „bewußt geleitete Prozeß der Herausbildung und Durchsetzung sozialistischer Bedingungen, Beziehungen, Bewußtseinsformen, Moralvorstellungen und Verhaltensweisen auf der Grundlage sozialistischer Produktions- und Machtverhältnisse“ dazu führen wird, daß „die Ursachen und Bedingungen von Straftaten systematisch aufgehoben werden“/6/ und dadurch die Kriminalität in ihrer Gesamtheit zurückgedrängt wird. Diese richtige These bedarf jedoch wegen ihres hohen Abstraktionsgrades hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der lil Ebenda. 151 Vgl. Streit, a. a. O., S. 441. 161 Kem/Lehmann, „Grundlagen der Planung und Leitung des vorbeugenden Kampfes gegen die Kriminalität“, Staat und Recht 1971, Heft 3, S. 448. 281;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist, um den Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Untersuchungshaftanstalt und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Wahrnehmung der Rechte der Verhafteten, insbesondere das Recht auf Verteidigung, in irgend einer Art beeinträchtigt wird. Durch den Leiter der Untersuchunqshaftan stalt sind deshalb alle Maßnahmen zur Sicherung der Angeklagten oder Zeugen und ihrer Rechte in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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