Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 273

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 273 (NJ DDR 1971, S. 273); eingewirkt, wird er zur künftigen gewissenhaften Erfüllung seiner Arbeitspflichten und zum Schutz des sozialistischen Eigentums angehalten. Darüber hinaus erstreckt sich die erzieherische Wirkung der materiellen Verantwortlichkeit aber auch auf andere Werktätige, insbesondere auf die Arbeitskollegen, die an der Aufdeckung und Beseitigung der konkreten Schadensursachen beteiligt waren. Die materielle Verantwortlichkeit ist also ein wichtiges Mittel, um das sozia- listische Eigentümer- und Verantwortungsbewußtsein der Werktätigen zu entwickeln und zu fördern. Aus dieser Erkenntnis heraus hat sich unser Schöffenkollektiv die Aufgabe gestellt, in Zukunft verstärkt darauf zu achten, daß die materielle Verantwortlichkeit entsprechend den Bestimmungen des GBA durchgesetzt wird. (Auszug aus dem Diskussionsbeitrag auf der 30. Plenartagung des Obersten Gerichts) Bericht über die 30. Plenartagung des Obersten Gerichts Das Präsidium des Obersten Gerichts hatte dem Plenum zu seiner 30. Tagung am 24. März 1971 einen schriftlichen Bericht vorgelegt/1/, der die grundlegenden Erfahrungen der Gerichte bei der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit ihrer Tätigkeit auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts zusammenfaßt und Schlußfolgerungen für die künftige Arbeit enthält. In seinem einleitenden Referat begründete Oberrichter Dr. Strasberg, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, diesen Bericht, wobei er hervorhob, daß die Thematik der Plenartagung einen wichtigen Platz innerhalb der gesellschaftlichen Initiativen zur Vorbereitung des VIII. Parteitages der SED einnimmt./2/ Auch Staatssekretär Dr. Ranke (Ministerium der Justiz) unterstrich in seinem Diskussionsbeitrag den engen Zusammenhang zwischen der politischen Vorbereitung des VIII. Parteitages und den im Bericht des Präsidiums behandelten Problemen der Integration der gerichtlichen Tätigkeit in die staatliche Leitung im Territorium. Ranke erinnerte daran, daß bereits im Rechtspflegeerlaß des Staätsrates von 1963 (Dritter Teil, Abschn. I) festgelegt wurde, aus der gerichtlichen Tätigkeit Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Wirksamkeit der. staatlichen Leitung bei der Lösung der vielfältigen Probleme des sozialistischen Aufbaus zu ziehen. Ausgangspunkt und Grundlage der Integration der gerichtlichen Tätigkeit in die gesamtstaatliche Leitung sei die richtige Verhandlung und Entscheidung der einzelnen Verfahren. Dabei müßten die wirksame Ausgestaltung und die fristgemäße, exakte Erledigung des Verfahrens stets als Einheit betrachtet werden. Diese Forderung unterstützten Direktor Stranovsky (BG Neubrandenburg), Direktor Knecht (BG Potsdam) und Stellvertretender Direktor Dr. Herzog (BG Suhl). Sie begrüßten, daß der Bericht des Präsidiums gerade der gesellschaftlich wirksameren Ausgestaltung der Einzelverfahren breiten Raum widmet und den Richtern konkrete Hinweise gibt. Dr. Reinwarth (Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“) schlug ergänzend vor, Typenmodelle für politisch-juristische Verfahrenskonzeptionen auszuarbeiten, die eine gut durchdachte Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und die Herausarbeitung der Hauptprobleme des Verfahrens ermöglichen sollen. Welche Erfolge bei der Erhöhung der Effektivität der Verfahren erzielt werden können, wenn die Kraft und die Aktivität der Schöffen richtig genutzt wird, verdeutlichte der Diskussionsbeitrag des Vorsitzenden des Schöffenkollektivs im VEB Automobilwerk Eisenach, W e i r i c h./3/ Hl Der Bericht ist ln diesem Heft veröffentlicht. Hl Ein Auszug aus dem Referat ist in diesem Heft veröffentlicht. 131 Vgl. hierzu den Beitrag von Weirich in diesem Heft. Zu der komplizierten Frage, welchen Inhalt die Ursachenfeststellung im einzelnen Verfahren haben muß, wodurch ihr Umfang begrenzt wird und welche Auswirkung das Verfahren auf die Überwindung von Ursachen hat, äußerten sich Oberrichter R u d e 11, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts, und Dozent Dr. habil. Kietz (Sektion Rechtswissenschaft an der Karl-Marx-Universität Leipzig) 74/ Gegenstand des Erfahrungsaustausches war auch die Zusammenarbeit der Gerichte mit örtlichen Organen der Staatsmacht, Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Organisationen sowie Betrieben im Einzelverfahren. Direktor Kubasch (BG Erfurt) sowie die Direktoren Knecht, Stranovsky und Dr. Herzog berichteten, daß sich bei den meisten Kreisgerichten enge Verbindungen vor allem mit den Räten für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft, den Fachabteilungen Wohnungswirtschaft, Volksbildung und Gesundheitswesen, den Vorständen der Gewerkschaften und den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung herausgebildet haben. Diese Beziehungen haben maßgeblich zur Qualifizierung der Rechtsprechung beigetragen, die dadurch eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit entfalten konnte. Gute Erfahrungen wurden auch wie die Direktoren Kubasch, Knecht und Dr. Herzog darlegten mit Verhandlungen der- Gerichte vor organisierter Öffentlichkeit und mit der Auswertung von Verfahren gemacht, insbesondere in Verfahren gegen hartnäckige Mietschuldner. Darüber hinaus gibt es in diesen Bezirken aber auch Bemühungen, die Öffentlichkeitsarbeit als wichtiges Instrument der Entwicklung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger verstärkt zu nutzen. So wird im Bezirk Erfurt eine Konzeption für eine planmäßige und zielgerichtete ' Öffentlichkeitsarbeit ausgearbeitet und damit dieser Teil der gerichtlichen Tätigkeit organisch in die politisch-ideologische Erziehungsarbeit eingeordnet. Hierzu werden sowohl im Bezirk als auch in den Kreisen Aktivs für Öffentlichkeitsarbeit gebildet. Im Bezirk Potsdam werden Rundfunksendungen vorbereitet, die vor allem zur Bekämpfung von Mietrückständen beitragen sollen. Im Bezirk Suhl gibt es Vereinbarungen der Gerichte mit Presseorganen über Berichterstattungen und andere Publikationen auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts. Breiten Raum nahmen in der Diskussion auch diejenigen Probleme ein, die mit der Entwicklung einer generellen systematischen Zusammenarbeit der Gerichte mit den Volksvertretungen und ihren Organen, mit gesellschaftlichen Organisationen und den entscheidenden Betrieben im Territorium auftreten. Dr. Eein-warth machte deutlich, daß die Integration der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Zivil-, Fami- Hl Die beiden Diskussionsbeiträge von Kietz und Rudelt werden gegenwärtig zu einem gemeinsamen Artikel überarbeitet, der in einem der nächsten Hefte veröffentlicäit werden wird. 273;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 273 (NJ DDR 1971, S. 273) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 273 (NJ DDR 1971, S. 273)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der immer komplizierter und umfangreicher werdenden Aufgaben zu mobilisieren, sie mit dem erforderlichen politisch-ideologischen und operativ-fachlichen Wissen, Kenntnissen und Fähigkeiten auszurüsten, ist nur auf der Grundlage anderer rechtlicher Bestimmungen als den bisher genutzten handeln kann. Grundsätze und allgemeine Voraussetzungen der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie realisiert werden, alle möglichen Einzelmaßnahmen zur Identitätsfeststellung zu nutzen und in hoher Qualität durchzuführen, um mit den Ergebnissen die politisch-operative Arbeit aller Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitstrecken zu lösenden Aufgaben durchführen und zu diesem Zweck auch über die notwendigen Direktverbindungen zu den jeweils verantwortlichen Diensteinheiten bzw, Kräften des verfügen.

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