Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 273

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 273 (NJ DDR 1971, S. 273); eingewirkt, wird er zur künftigen gewissenhaften Erfüllung seiner Arbeitspflichten und zum Schutz des sozialistischen Eigentums angehalten. Darüber hinaus erstreckt sich die erzieherische Wirkung der materiellen Verantwortlichkeit aber auch auf andere Werktätige, insbesondere auf die Arbeitskollegen, die an der Aufdeckung und Beseitigung der konkreten Schadensursachen beteiligt waren. Die materielle Verantwortlichkeit ist also ein wichtiges Mittel, um das sozia- listische Eigentümer- und Verantwortungsbewußtsein der Werktätigen zu entwickeln und zu fördern. Aus dieser Erkenntnis heraus hat sich unser Schöffenkollektiv die Aufgabe gestellt, in Zukunft verstärkt darauf zu achten, daß die materielle Verantwortlichkeit entsprechend den Bestimmungen des GBA durchgesetzt wird. (Auszug aus dem Diskussionsbeitrag auf der 30. Plenartagung des Obersten Gerichts) Bericht über die 30. Plenartagung des Obersten Gerichts Das Präsidium des Obersten Gerichts hatte dem Plenum zu seiner 30. Tagung am 24. März 1971 einen schriftlichen Bericht vorgelegt/1/, der die grundlegenden Erfahrungen der Gerichte bei der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit ihrer Tätigkeit auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts zusammenfaßt und Schlußfolgerungen für die künftige Arbeit enthält. In seinem einleitenden Referat begründete Oberrichter Dr. Strasberg, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, diesen Bericht, wobei er hervorhob, daß die Thematik der Plenartagung einen wichtigen Platz innerhalb der gesellschaftlichen Initiativen zur Vorbereitung des VIII. Parteitages der SED einnimmt./2/ Auch Staatssekretär Dr. Ranke (Ministerium der Justiz) unterstrich in seinem Diskussionsbeitrag den engen Zusammenhang zwischen der politischen Vorbereitung des VIII. Parteitages und den im Bericht des Präsidiums behandelten Problemen der Integration der gerichtlichen Tätigkeit in die staatliche Leitung im Territorium. Ranke erinnerte daran, daß bereits im Rechtspflegeerlaß des Staätsrates von 1963 (Dritter Teil, Abschn. I) festgelegt wurde, aus der gerichtlichen Tätigkeit Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Wirksamkeit der. staatlichen Leitung bei der Lösung der vielfältigen Probleme des sozialistischen Aufbaus zu ziehen. Ausgangspunkt und Grundlage der Integration der gerichtlichen Tätigkeit in die gesamtstaatliche Leitung sei die richtige Verhandlung und Entscheidung der einzelnen Verfahren. Dabei müßten die wirksame Ausgestaltung und die fristgemäße, exakte Erledigung des Verfahrens stets als Einheit betrachtet werden. Diese Forderung unterstützten Direktor Stranovsky (BG Neubrandenburg), Direktor Knecht (BG Potsdam) und Stellvertretender Direktor Dr. Herzog (BG Suhl). Sie begrüßten, daß der Bericht des Präsidiums gerade der gesellschaftlich wirksameren Ausgestaltung der Einzelverfahren breiten Raum widmet und den Richtern konkrete Hinweise gibt. Dr. Reinwarth (Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“) schlug ergänzend vor, Typenmodelle für politisch-juristische Verfahrenskonzeptionen auszuarbeiten, die eine gut durchdachte Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und die Herausarbeitung der Hauptprobleme des Verfahrens ermöglichen sollen. Welche Erfolge bei der Erhöhung der Effektivität der Verfahren erzielt werden können, wenn die Kraft und die Aktivität der Schöffen richtig genutzt wird, verdeutlichte der Diskussionsbeitrag des Vorsitzenden des Schöffenkollektivs im VEB Automobilwerk Eisenach, W e i r i c h./3/ Hl Der Bericht ist ln diesem Heft veröffentlicht. Hl Ein Auszug aus dem Referat ist in diesem Heft veröffentlicht. 131 Vgl. hierzu den Beitrag von Weirich in diesem Heft. Zu der komplizierten Frage, welchen Inhalt die Ursachenfeststellung im einzelnen Verfahren haben muß, wodurch ihr Umfang begrenzt wird und welche Auswirkung das Verfahren auf die Überwindung von Ursachen hat, äußerten sich Oberrichter R u d e 11, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts, und Dozent Dr. habil. Kietz (Sektion Rechtswissenschaft an der Karl-Marx-Universität Leipzig) 74/ Gegenstand des Erfahrungsaustausches war auch die Zusammenarbeit der Gerichte mit örtlichen Organen der Staatsmacht, Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Organisationen sowie Betrieben im Einzelverfahren. Direktor Kubasch (BG Erfurt) sowie die Direktoren Knecht, Stranovsky und Dr. Herzog berichteten, daß sich bei den meisten Kreisgerichten enge Verbindungen vor allem mit den Räten für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft, den Fachabteilungen Wohnungswirtschaft, Volksbildung und Gesundheitswesen, den Vorständen der Gewerkschaften und den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung herausgebildet haben. Diese Beziehungen haben maßgeblich zur Qualifizierung der Rechtsprechung beigetragen, die dadurch eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit entfalten konnte. Gute Erfahrungen wurden auch wie die Direktoren Kubasch, Knecht und Dr. Herzog darlegten mit Verhandlungen der- Gerichte vor organisierter Öffentlichkeit und mit der Auswertung von Verfahren gemacht, insbesondere in Verfahren gegen hartnäckige Mietschuldner. Darüber hinaus gibt es in diesen Bezirken aber auch Bemühungen, die Öffentlichkeitsarbeit als wichtiges Instrument der Entwicklung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger verstärkt zu nutzen. So wird im Bezirk Erfurt eine Konzeption für eine planmäßige und zielgerichtete ' Öffentlichkeitsarbeit ausgearbeitet und damit dieser Teil der gerichtlichen Tätigkeit organisch in die politisch-ideologische Erziehungsarbeit eingeordnet. Hierzu werden sowohl im Bezirk als auch in den Kreisen Aktivs für Öffentlichkeitsarbeit gebildet. Im Bezirk Potsdam werden Rundfunksendungen vorbereitet, die vor allem zur Bekämpfung von Mietrückständen beitragen sollen. Im Bezirk Suhl gibt es Vereinbarungen der Gerichte mit Presseorganen über Berichterstattungen und andere Publikationen auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts. Breiten Raum nahmen in der Diskussion auch diejenigen Probleme ein, die mit der Entwicklung einer generellen systematischen Zusammenarbeit der Gerichte mit den Volksvertretungen und ihren Organen, mit gesellschaftlichen Organisationen und den entscheidenden Betrieben im Territorium auftreten. Dr. Eein-warth machte deutlich, daß die Integration der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Zivil-, Fami- Hl Die beiden Diskussionsbeiträge von Kietz und Rudelt werden gegenwärtig zu einem gemeinsamen Artikel überarbeitet, der in einem der nächsten Hefte veröffentlicäit werden wird. 273;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 273 (NJ DDR 1971, S. 273) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 273 (NJ DDR 1971, S. 273)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet Zielstellungen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen und qualitative Erweiterung des Bestandes gemäß den dieser Richtlinie genannten Hauptrichtungen zu erfolgen. Gewinnung von für die Vorgangs- und personenbezogone Arbeit im und nach dem Operationsgebiet und ist auch in allen anderen Bezirksverwaltungen Verwaltungen konsequent durchzusetzen. In diesem Zusammenhang einige weitere Bemerkungen zur Arbeit im und nach dem Operationsgebiet; Koordinierung aller bedeutsamen Maßnahmen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet im Rahmen der linienspezifischen Zuständigkeit; Organisation der Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten konnte in mehreren Fällen rechtzeitig gesichert werden, daß unvertretbare Aktivitäten von bei der operativen Bearbeitung verdächtiger Personen, insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Koordinierungstätigkeit der Leiter, Das gilt in besonderem Maße für die operative Personenaufklärung als einem Bestandteil des Klärungsprozesses Wer ist -wer?.

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