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Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 271

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 271 (NJ DDR 1971, S. 271); Grabens durch alle Anlieger vereinbart, wobei der Rat der Gemeinde und der Ortsausschuß die notwendige Unterstützung geben werden. Gegenwärtig wird der Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Rat der Stadt Eisenach und dem Kreisgericht über das kompiex-territöriale Zusammenwirken beraten, der insbesondere Fragen der Mietrückstände, Wohnungsfragen, die Tätigkeit der Schiedskommissionen und die Arbeit mit Haftentlassenen-erfassen soll. Hierzu gibt es im einzelnen folgende Vorstellungen über die Zusammenarbeit: 1. Problemkreis „Mietrückstände“: Verhandlungen im Wohngebiet oder mit Gruppen von Schuldnern; Austausch von analytischen Einschätzungen über Ursachen der Miet rück stände; Auswertung von Feststellungen aus Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie Zahlungsbefehlen; Auswertung von Problemen aus der Rechtsauskunftstätigkeit des Kreisgerichts, aus der Tätigkeit der Gerichtsvollzieher und der Sprechstunden beim Rat des Kreises. 2. Problemkreis „Wohnungsfragen“: Informationen über Ehescheidungen, aus denen Wohnungsprobleme entstehen; Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Entscheidungen aus Räumungsklagen durch Informationen über anhängige Verfahren und durch enge Zusammenarbeit der Gerichtsvollzieher mit dem Vertreter des Rates; Auswertung von Einschätzungen über Maßnahmen der Wohnraumlenkung, die in der Tätigkeit der Gerichte ihren Niederschlag finden. 3. Problemkreis „Schiedskommissionstätigkeit“: Gegenseitige Übermittlung von Feststellungen über Besonderheiten der Arbeit der Schiedskommissionen im Bereich der Stadt. Organisierung von gemeinsamen Erfahrungsaustauschen mit den Schiedskommissionen. 4. Problemkreis „Arbeit mit Haftentlassenen“: Informationen des Rates der Stadt an das Kreisgericht über Unterhalts- und Mietschuldner, die vor einiger Zeit aus der Haft entlassen wurden und bei denen die gesellschaftliche Wiedereingliederung nicht reibungslos verläuft; Informationen des Kreisgerichts an den Rat der Stadt über Feststellungen von Fehlverhalten oder anderen Problemen Haftentlassener, die vom Rat der Stadt betreut werden. Uber diese vier Hauptkomplexe hinaus sollen weitere Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit genutzt werden. So sollen insbesondere leitungsbezogene Informationen aus der Rechtsauskunftstätigkeit übermittelt werden, gemeinsame Dienstbesprechungen der für bestimmte Sachgebiete verantwortlichen Mitarbeiter des Rates der Stadt und des Kreisgerichts (z. B. Zivilrichter mit den Vertretern der Kommunalen Wohnungsverwaltung oder einem zuständigen Stadtrat) stattfinden und Schulungen von Mitarbeitern des Rates der Stadt und Mitgliedern Ständiger Kommissionen der Stadtverordnetenversammlung über rechtliche Probleme veranstaltet werden. Ferner wird die Zusammenarbeit bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Betreuung kinderreicher Familien sowie von arbeitsrechtlichen Pröblemen angestrebt, die die Tätigkeit des Rates der Stadt und der nadigeordneten Einrichtungen oder Betriebe betreffen. Es mag die Frage entstehen, ob diese und andere hier nicht dargestellte Maßnahmen der gesellschaftlichen Wirksamkeit auf den Gebieten des Zivil-, Familien-und Arbeitsrechts die Richter nicht arbeitsmäßig überfordern. Dieser Gedanke trat auch bei uns zuerst auf. Die Praxis hat jedoch gezeigt, daß planvolle, systematische und rationell organisierte Maßnahmen der gesellschaftlichen Wirksamkeit nicht zu einer solchen Belastung führen, daß die Erledigung der anfallenden Verfahren gefährdet ist. Wir gehen von folgenden Grundgedanken aus: 1. Nicht jedes Verfahren erfordert einen hohen Aufwand, um es gesellschaftlich wirksam zu machen. Der Aufwand muß also sehr stark differenziert werden. 2. Die Richter werden in Dienstbesprechungen und durch ihre Rechtsprechung ständig besser befähigt, das Notwendige' und Wesentliche zu erkennen, also Verfahren mit relativ geringem Aufwand gesellschaftlich wirksam zu machen. 3. Jedem Richter obliegt im Rahmen der Gesamtverantwortung des Kreisgerichtsdirektors auf einem bestimmten Gebiet Teilverantwortung für Maßnahmen der gesellschaftlichen Wirksamkeit. So ist z. B. ein Richter für die Verwirklichung des Maßnahmeplanes zur Durchsetzung der sozialistischen Familienpolitik, ein anderer für die Einhaltung der vorgesehenen Vereinbarung mit dem Rat der Stadt verantwortlich. 4. Erste Erfahrungen zeigen, daß sich mancher anfängliche Mehraufwand später dadurch auszahlt, daß die staatlichen Organe und die gesellschaftlichen Kräfte aus eigener Initiative wirksam werden. Ein gutes Beispiel dafür liefert das Schöffenkollektiv im VEB Automobilwerk Eisenach./3/ (Auszug aus dem Diskussionsbeitrag auf der 30. Plenartagung des Obersten Gerichts) /3/ Vgl. hierzu die Darlegungen von Weirlch ln diesem Heft. HANS WEIRICH, Vorsitzender des Schöffenkollektivs im VEB Automobilwerk Eisenach Erzieherische Wirksamkeit eines Schöffenkollektivs im Betrieb bei der Durchsetzung des Familien- und des Arbeitsrechts Der Auftrag der Partei- und Staatsführung, das sozialistische Recht bei der Entwicklung sozialistischer Denk-und Lebensgewohnheiten und Verhaltensweisen der Bürger der DDR voll wirksam ,zu machen, enthält auch für die Schöffen bedeutsame Aufgaben. Das Schöffenkollektiv im VEB Automobilwerk Eisenach, zu dem 55 Schöffen gehören, sieht es als sein Anliegen an, die staatlichen Leiter und die gesellschaftlichen Kräfte im Betrieb bei der Verwirklichung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Rechts und der Rechtspflege tatkräftig zu unterstützen. So hat. das Schöffenkollektiv wesentlich dazu beigetragen, daß eine Werkleiter-Anweisung zu Fragen der Ordnung und Sicherheit im Betrieb ausgearbeitet und in Kraft gesetzt wurde' die für die staatlichen Leiter folgende Hauptaufgaben festlegt: Die Fragen der Entwicklung und Festigung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins sind 271;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 271 (NJ DDR 1971, S. 271) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 271 (NJ DDR 1971, S. 271)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Vollzug der Untersuchungshaft zu garantieren. Damit leisten die Angehörigen der Linie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Zentren der politisch-ideologischen Diversion und den Geheimdiensten erzeugt oder aufgegriffen und über die Kontaktpol jUk Kontakt-tätigkeit, durch Presse, Funk und Fernsehen massenwirksam oder durch Mittelsmänner verbreitet.

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