Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 267

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 267 (NJ DDR 1971, S. 267); Rechtsprechung die gesellschaftlichen Zusammenhänge und Umstände von Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen allseitig und gründlich zu erforschen haben. Eine wirksame erzieherische Einflußnahme auf die am Konflikt beteiligten Bürger, die Verwirklichung des gesellschaftsgestaltenden Inhalts des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts, hat die Aufdeckung der Ursachen und Zusammenhänge der Rechtsverletzungen und Rechtskonflikte zur Voraussetzung, weil anders weder eine richtige und überzeugende Entscheidung ergehen- kann noch individuelle und allgemeine Maßnahmen einer gezielten, differenzierten Einwirkung eingeleitet werden können. Ausgehend von dieser Grundaufgabe, über die jeder Richter volle Klarheit haben muß, ist natürlich immer die Spezifik der sich im jeweiligen Verfahren ausdrückenden Widersprüche zu beachten. Die Möglichkeiten bzw. die in der FVerfO und in der AGO positiv formulierten Aufgabenstellungen des Verfahrensrechts für eine effektivere Rechtsprechung werden gegenwärtig noch unzureichend verwirklicht. Wir müssen von den inhaltlichen Schwerpunkten der Rechtsprechung ausgehen, bei denen ein wirksamer Beitrag zur Entwicklung und Kesti'gung des sozialistischen Bewußtseins geleistet werden kann. Es geht darum, das Verfahren in Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechtssachen noch effektiver als Instrument der staatlichen Leitung gesellschaftlicher Prozesse und dadurch zur Verstärkung der Rechtsgarantien der Bürger einzusetzen. Zahlreiche Gerichte haben mit örtlichen Organen, FDGB-Vorständen, anderen gesellschaftlichen Organisationen und Betrieben Vereinbarungen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten des Zivil-, Familien-und Arbeitsrechts abgeschlossen. Es ist jedoch nicht genügend Klarheit darüber vorhanden, daß der bloße Abschluß von Vereinbarungen keine Probleme löst, Zeitverlust bedeutet und nicht selten sogar von den konkreten inhaltlichen Aufgaben und ihrer effektiven Lösung ablenkt. Einer prinzipienlosen Ausweitung des Abschlusses von Vereinbarungen muß daher nachdrücklich entgegengetreten werden./8/ Die schrittweise Entwicklung einer systematischen Zusammenarbeit mit den örtlichen Leitungsorganen und den entscheidenden Betrieben im Territorium ist von der inhaltlichen Seite her zu erfassen. Das heißt: Es geht um die Veränderung der gesellschaftlichen Praxis, um die Zurückdrängung und Verhütung von Rechtsverletzungen und Rechtskonflikten durch das koordinierte Zusammenwirken unter voller Wahrnehmung der eigenen Verantwortung aller Beteiligten. Dabei können nur konkrete, kontrollierbare und auf eine reale Einflußnahme hinzielende gemeinsame Festlegungen von Nutzen sein, die verantwortungsbewußt realisiert werden und deren Verwirklichung kontrolliert und ausgewertet wird. Von der inhaltlichen Aufgabenstellung auszugehen bedeutet für das Einzelverfahren vor allem auch, die Formen und Methoden zur Verstärkung der gesellschaftlichen Wirksamkeit differenziert anzuwenden und rationell zu arbeiten. Das Aufwand-Nutzen-Denken ist stärker zu entwickeln. Die spezifischen Erfordernisse der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte sind nicht nur auf den verschiedenen Verfahrensgebieten, sondern auch innerhalb einer Verfahrensart unterschiedlich. In der Praxis erweist es sich vor allem in bestimmten Arbeits- und Mietrechtsverfahren als notwendig, unter den im Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts genannten Voraussetzungen eine differenzierte Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im /S/ So auch Toeplitz, a. a. O., S, S. Verfahren, insbesondere Vertreter der Arbeitskollektive und Hausgemeinschaften, zu organisieren. Für eine richtige Arbeitsweise im Familienverfahren enthält der Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts über die erzieherische Tätigkeit der Gerichte zur Erhaltung von Ehen vom 24. Juni 1970 (NJ-Beilage 3/70) entsprechende Kriterien. Die Untersuchungen zur Vorbereitung der 30. Plenartagung des Obersten Gerichts haben ergeben, daß in den Bezirken vielfältige Initiativen vorhanden sind, um die Wirksamkeit der gesamten Tätigkeit auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts systematisch zu erhöhen. Ein grundlegender Gesichtspunkt der Verwirklichung unserer Aufgaben ist dabei die Sicherung der Einheit von gesellschaftlicher Effektivität und rationeller Arbeitsweise. Die Durchsetzung dieses Grundsatzes wird, wie z. B. die Erfahrungen im Bezirk Erfurt zeigen, in starkem Maße durch eine mit konkreten Verpflichtungen zielstrebig geführte Wettbewerbsbewegung. gefördert. Notwendig ist auch die Konzentration auf die sachlichen und örtlichen Schwerpunkte sowie das zielstrebige Aufgreifen und Verallgemeinern der positiven Ergebnisse einer konzentrierten und differenzierten Arbeitsweise. Klare konzeptionelle Vorstellungen über die Durchführung des Verfahrens sind von grundlegender Bedeutung für die Konzentration und Qualität im Einzelverfahren. Schon bei der Klageaufnahme muß stärker darauf geachtet werden, daß alle für eine konzentrierte Verfahrensdurchführung erforderlichen Angaben erfaßt werden. Dazu gehören neben den zur rechtlichen Beurteilung notwendigen Ausführungen besonders Angaben über die Arbeitsstellen der Parteien und darüber, was bisher in der Sache unternommen worden ist, welche Organe bereits damit befaßt waren und zur Aufklärung beitragen können, welche gesellschaftlichen Kräfte tätig waren bzw. auf die Beseitigung des Konflikts Einfluß nehmen können. Erhebliche zeitliche Reserven sind beispielsweise auch zu erschließen, wenn die Regelungen in den §§ 272 b, 498 und 499 b Abs. 2 ZPO stärker beachtet werden. Die Klageerwiderung ist dem Kläger sofort zu übersenden und nicht erst in der Verhandlung zu übergeben. Dies gewährleistet eine bessere Vorbereitung des Verfahrens und eine konzentrierte Verhandlungsführung. Diese Beispiele sollen hier genügen, um die Breite der Aufgabenstellung bei der Sicherung der Einheit von Qualität und rationeller Arbeitsweise zu verdeutlichen. Im Staatsverlag der DDR ist erschienen: Buchholz/Hartmann/Lekschas/Stiller Sozialistische Kriminologie ihre theoretische und methodologische Grundlegung 491 Seiten; Preis: 12,80 M. Die 2., erweiterte Auflage des inzwischen international bekanntgewordenen Werkes enthält die Teile: Theoretische Grundlagen der sozialistischen Kriminologie Die sozialen Bedingungen der Kriminalität in der DDR Die Persönlichkeit des Gesetzesverletzers als eine selbständige Größe der komplexen Ursachen und die Aufgaben der Kriminologie Zur Technik und Methodologie der kriminologischen Forschung. In einem ausführlichen Vorwort fassen die Autoren neue Erkenntnisse und Erfahrungen der Theorie und Praxis zusammen, die zu den Fragen der wissenschaftlichen Leitung der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität gewonnen worden sind. 267;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 267 (NJ DDR 1971, S. 267) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 267 (NJ DDR 1971, S. 267)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze des Wach- und Sicherungsdienstes. Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt.

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