Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 266

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 266 (NJ DDR 1971, S. 266); die Dynamik der besonders bei der Integration der gerichtlichen Tätigkeit in die gesamtstaatliche Leitung zu gestaltenden Prozesse lassen eine zusammenfassende Darstellung und verpflichtende Regelung in einer Richtlinie oder in einem Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts noch nicht zu. Wir halten die Orientierung und Anleitung durch den Bericht des Präsidiums in Verbindung mit den dort genannten Leitungsdokumenten des Plenums und des Präsidiums für ausreichend, aber auch für notwendig, um die unmittelbar vor uns liegenden Aufgaben schrittweise und aus perspektivischer Sicht erfüllen zu können. Auch' auf den Gebieten des Zivil-, Familien-’ Arbeitsund LPG-Rechts gehen wir vom Verfassungsauftrag der Gerichte aus, die Mitwirkung der Bürger an der Rechtsprechung als Ausdruck der Verwirklichung der sozialistischen Demokratie in der Rechtspflege zielbewußt zu organisieren und einen ständigen Beitrag zur wissenschaftlichen Führungstätigkeit in allen Bereichen zu leisten. Bei den Gerichten der DDR waren im vergangenen,, Jahr rund 102 000 Klagen anhängig. Von den Konflikt- und Schiedskommissionen sind im gleichen Zeitraum ca. 27 000 Beratungen auf dem Gebiet des Arbeitsund Zivilrechts durchgeführt worden./l/ Hinzu kommen noch etwa 130 000 Mahnverfahren. Damit bestimmen durch das sozialistische Recht ausgestaltete Verhaltensweisen von etwa 500 000 Bürgern sowie Rechte und Pflichten einer nicht geringen Anzahl von Betrieben unmittelbar den Inhalt unserer jährlichen Tätigkeit. Darüber hinaus haben die Gerichte im letzten Jahr ungefähr 248 000 Rechtsauskünfte erteilt. Inhaltlich werden hierbei grundlegende Bereiche der sozialistischen Persönlichkeitsentfaltung, wie die kollektive Arbeit in den sozialistischen Betrieben, die Lebensbedingungen in den Wohngebieten und die Entwicklung sozialistischer Familienbeziehungen erfaßt. Es ist für die Arbeit der Gerichte überaus wichtig, bei der Mitgestaltung dieser entscheidenden gesellschaftlichen Prozesse mit den Mitteln der Rechtsanwendung, die den durch die erwähnten Zahlen angedeuteten Massenumfang besitzt, die aktive, differenzierte Mitwirkung der Bürger entsprechend den höheren Anforderungen zielbewußt zu organisieren. Darin besteht ein wichtiger Beitrag, den die Gerichte in Vorbereitung des VIII. Parteitages der SED zu leisten haben. Es geht darum, auch in unserer Arbeit die von Walter Ulbricht auf der 15. Plenartagung des Zentralkomitees der SED hervorgehobene Frage, „wie in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft die Macht von den Werktätigen praktisch ausgeübt wird“/2/, immer effektiver und überzeugender zu beantworten. Auch auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeitsund LPG-Rechts steht im Mittelpunkt der gerichtlichen Tätigkeit die Aufgabe, die Vorzüge und Triebkräfte der sozialistischen Gesellschaft noch systematischer und zielstrebiger zu nutzen, damit durch die eigenverantwortliche und schöpferische Verwirklichung des sozialistischen Rechts im täglichen Leben der Bürger ein wesentlicher Beitrag zur Ausprägung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen und damit auch zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen und -konflikten geleistet wird. Das Arbeits- und das LPG-Recht, das Familien- und das Zivilrecht sind als bedeutsame Bestandteile unseres sozialistischen Rechtssystems so einzusetzen, daß sie immer besser dazu beitragen, daß „die ethischen Prinzipien und politisch-moralischen Maß- /l/ Da nicht alle Beratungen statistisch erfaßt wurden, ist die wirkliche Zahl noch höher. /2/ W. Ulbricht, Die politische Vorbereitung des VIII. Parteitages, Berlin 1971, S. 56/57. Stäbe der Arbeiterklasse zu allgemeingültigen Regeln für die gesamte Gesellschaft werden“./3/ Davon ging der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer in seiner auch für die Arbeit der Gerichte wegweisenden Beratung am 24. Februar 1971 aus, in der er sich mit der Wirksamkeit des Familien- und des Zivilrechts bei der Entwicklung des Staats- und Rechtsbewußtseins, bei der Herausbildung sozialistischer Denk- und Lebensgewohnheiten und Verhaltensweisen und bei der Festigung sozialistischer zwischenmenschlicher Beziehungen der Bürger beschäftigte./4/ Es ist notwendig, daß sich alle Richter mit dem Material dieser Beratung in Verbindung mit der Auswertung der Ergebnisse der 30. Plenartagung des Obersten Gerichts gründlich vertraut machen. Die Schlußfolgerungen des Verfassungs- und Rechtsausschusses sind von prinzipieller Bedeutung für die Weiterentwicklung und systematische Koordinierung der staatlichen und gesellschaftlichen Initiativen zur Erhöhung der Wirksamkeit des Familien- und Zivilrechts bei der Entwicklung des Staats- und Rechtsbewußtseins. Dadurch erhalten auch die Bezirks- und Kreisgerichte eine festere Basis für die Entwicklung wechselseitiger Informationsbeziehungen zu den örtlichen Organen und den gesellschaftlichen Organisationen sowie für die Ausgestaltung weiterer Formen der Zusammenarbeit auf diesen Rechtsgebieten. Die systematische Nutzung von Ergebnissen der gerichtlichen Tätigkeit für die gesamtstaatliche Leitung im jeweiligen Territorium ist eine Aufgabe, die sich aus den objektiven Anforderungen an die gesamte sozialistische Leitungstätigkeit ergibt. Dabei wird besonderes Gewicht auf eine wirksame analytische Tätigkeit der Gerichte im Hinblick auf die Aufgabenstellung im Beschluß des Staatsrates zur Entwicklung sozialistischer Kommunalpolitik vom 16. April 1970 gelegt. Das Oberste Gericht sieht es als eine wichtige Aufgabe an, im Zusammenwirken mit Bezirks- und Kreisgerichten schrittweise die weiteren Probleme einer effektiven analytischen Tätigkeit der Gerichte auf allen Rechtsgebieten zu klären./5/ Hierbei sind auch die Erfahrungen der gesellschaftlichen Gerichte systematisch zu nutzen. # Die wirksame Ausgestaltung jedes einzelnen gerichtlichen Verfahrens und das systematische Zusammenwirken der Gerichte mit den örtlichen Organen der Staatsmacht, den gesellschaftlichen Organisationen und den entscheidenden Betrieben im Territorium sind Aufgaben, die einander bedingen. Dabei ist das wirksam gestaltete Einzelverfahren der spezifische Beitrag der Gerichte und das feste Fundament einer effektiven systematischen Zusammenarbeit./6/ Andererseits müssen sich die in der Zusammenarbeit erzielten Fortschritte auch in einer höheren Qualität der Rechtsprechung niederschlagen. Besondere Bedeutung hat die Aufgabe der Gerichte, auch in Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechtsver-fahren die Ursachen des jeweils zur Entscheidung vorliegenden Konflikts festzustellen und auf ihre Überwindung hinzuwirken./7/ Diese Pflicht folgt u. ä. aus § 2 Abs. 2 GVG, wonach die Gerichte in ihrer gesamten /3, W. Ulbricht, a. a. O., S. 57. l'ij Vgl. die Materialien der Beratung des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer in NJ 1971 S. 192 fl. sowie den Bericht über diese Beratung in NJ 1971 S. 203 ff. /5/ Näheres hierzu bei Toeplitz, „Grundfragen der Leitungstätigkeit der Kreisgerichte“, NJ 1971 S. 1 ff. (3f.). /6/ Vgl. hierzu Strasberg/Pfeufer/Stranovsky, „Integration der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts in die komplexe sozialistische Ge-sellsehaftsgestaltung“, NJ 1970 S. 416 ff. /7/ Näheres hierzu wird ein Beitrag von Kietz/Rudelt enthalten, der in einem der nächsten Hefte veröffentlicht werden wird. D. Red. 266;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 266 (NJ DDR 1971, S. 266) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 266 (NJ DDR 1971, S. 266)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die ständige, objelctive und kritische Erforschung und Beurteilung des Einsatzes und der konkreten Wirksamkeit der operativen Kräfte, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur umfassenden Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit während des Untersuchungshaftvollzuges. Entsprechend der vom Autorenkollektiv durchgeführten Analyse zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges im Zeitraum von bis auf die Alterskategorie bis Jahre zwischen, und, des Gesamtanteils der in Bearbeitung genommenen Beschuldigten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere hinsichtlich der möglichen Ausnutzung solcher Erscheinungsformen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit provokatorischem Vorgehen Beschuldigter erforderliche rechtliche Begründung zu den in unterschiedlichen taktischen Varianten notwendigen Maßnahmen im Zusammenwirken mit der Abteilung. Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

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