Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 265

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 265 (NJ DDR 1971, S. 265);  4.6. Zur Öffentlichkeitsarbeit Von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung der sozialistischen Denk- und Verhaltensweisen der Bürger bei der Gestaltung des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts ist die zielgerichtete Propagierung des sozialistischen Rechts, die Darlegung erkannter Ursachen für Rechtskonflikte und die Erläuterung der konkreten Aufgaben zur umfassenden Verwirklichung des sozialistischen Rechts, zur Vertiefung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins. Der hierzu von den Richtern zu leistende Beitrag ist als Bestandteil der gesamten Öffentlichkeitsarbeit im Territorium systematisch zu gestalten. Das geschieht vor allem durch ein an Schwerpunkten orientiertes Auftreten vor den Werktätigen, das gezielt in die Erfüllung der breiten Aufgabenstellung zur Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins im jeweiligen Bereich eingeordnet ist. Bewährt haben sich dabei solche konkreten Formen wie Aussprachen und Auswertungen in Betrieben und Genossenschaften, Vorträge in Veranstaltungen staatlicher Organe, der Gewerkschaften und anderer gesellschaftlicher Organisationen, insbesondere in Einwohnerversammlungen der Nationalen Front, Mitwirkung der Richter bei der Schulung der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte, Gespräche mit Schülern, Eltern und Erziehern in Schulen, Jugendklubs und Lehrlingswohnheimen, Teilnahme an Beratungen der Schöffenkollektive mit Brigaden und Betriebsleitungen, Beiträge in Publikationsorganen. 5. Zusammenfassende Schlußfolgerungen zur Leitungstätigkeit der Bezirksgerichte und der Direktoren der Kreisgerichte 5.1. Die Bezirksgerichte müssen sich kontinuierlich in ihrer Leitungstätigkeit auf der Grundlage der zentral gestellten Schwerpunktaufgaben und unter Berücksichtigung territorialer Gesichtspunkte mit den bei der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Tätigkeit der Gerichte auf dem Gebiet des ZiviL-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts erzielten Ergebnissen befassen. Dabei ist besonders die Durchführung der in den Leitungsdokumenten des Obersten Gerichts festgelegten Aufgaben straff zu kontrollieren. Auf der Grundlage schwerpunktmäßiger kritischer Einschätzungen des erreichten Standes in Verwirklichung des Prinzips der Einheit von politisch-ideologischer und fachlich-juristischer Leitung und unter Umsetzung der Einzelfeststellungen dieses Berichts sind konkrete Maßnahmen zur wirksameren und differenzierten Ausgestaltung der Verfahren und zur systematischen Nutzung der Ergeb- nisse der Rechtsprechung und sonstigen gerichtlichen Tätigkeit für die Führungstätigkeit im Territorium festzulegen. 5.2. Als wirksames Mittel zur Überwindung von Hemmnissen, besonders von ideologischen und theoretischen Unklarheiten, ist die Berichterstattung von Kreisgerichtsdirektoren vor dem Plenum, Präsidium oder in Direktorentagungen sowie von Richtern auf Fachrichtertagungen zu diesen Fragen stärker zu entwickeln. Um die Qualität der Berichterstattungen und eine gründlichere und kritische Einschätzung der Praxis im Richterkollektiv des Kreisgerichts zu fördern, sollten von den Bezirksgerichten für die schriftlich vorzubereitenden Berichterstattungen konzeptionelle Vorgaben mit den konkreten Gegebenheiten entsprechenden Aufgabenstellungen übermittelt und eine differenzierte Unterstützung gegeben werden. 5.3. Die vorhandenen Möglichkeiten der Senate der Bezirksgerichte zur Anleitung der Kreisgerichte sind stärker zu nutzen. In den Entscheidungen der Rechtsmittelsenate ist beispielgebend auf die Anwendung von Maßnahmen zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Verfahren zu orientieren. Die Rechtsmittelanalysen müssen die Verwirklichung dieser Maßnahmen erfassen. Besondere Aufmerksamkeit erfordert die differenzierte operative Anleitung und die Qualifizierung der Richter zu einer effektiven, den konkreten Möglichkeiten entsprechenden analytischen Tätigkeit. 5.4. Anhand einer schwerpunktmäßigen Einschätzung der Rechtsprechung muß in den Dienstbesprechungen der Kreisgerichte stärker eine kritische Auseinandersetzung im Richterkollektiv über die bei der Erhöhung der Wirksamkeit der Verfahren und der Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen und anderen Leitungsorganen erzielten konkreten Ergebnisse erfolgen. Dabei sind die den praktischen Fragen zugrunde liegenden theoretischen Probleme aus komplexer Sicht zu erfassen und konkrete Lösungswege in Verwirklichung der Leitungsdokumente der übergeordneten Gerichte zu erarbeiten. 5.5. In kontinuierlich durchzuführenden gemeinsamen Beratungen mit Vertretern der örtlichen Organe, der Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Organisationen sollten der erreichte Stand der Zusammenarbeit im Bezirk oder Kreis kritisch eingeschätzt und gemeinsam sich daraus ergebende Aufgaben zur Entwicklung leitungsbezogener stabiler Informationsbeziehungen und Maßnahmen zur effektiveren Verwirklichung des Zivil-, Familien-, Arbeitsund LPG-Rechts "im Rahmen der generellen Zusammenarbeit der Rechtspflegeorgane mit den örtlichen Leitungsorganen entsprechend der konkreten Verantwortung jedes Organs festgelegt werden. Oberrichter Dr. WERNER STRASBERG, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen Zur Einordnung der gerichtlichen Tätigkeit in die staatliche Leitung im Territorium Dem nachstehenden Beitrag liegt eine gekürzte Fassung des Referats zugrunde, das der Verfasser zur Erläuterung des Berichts des Präsidiums des Obersten Gerichts auf der 30. Plenartagung am 24. März 1971 gehalten hat. D. Red. Der Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts faßt grundlegende Erfahrungen der Gerichte bei der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit ihrer Tätigkeit auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts zusammen. Die Breite dieser Aufgabengebiete und die Fülle der hier vorhandenen Probleme erforderten sowohl in der Untersuchung der Praxis als auch in der wissenschaftlichen Durchdringung und Darstellung der Untersuchungsergebnisse ein Vorgehen, das auf die Hauptfragen, auf die entscheidenden Schwerpunkte der politischen Leitung der gerichtlichen Tätigkeit, auf die nächsten Schritte in unserer Arbeit konzentriert ist. Der gegenwärtig erreichte Stand der Erfahrungen und 265;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unter-rich ten. Weitere Aufklärunqspflichten.

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