Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 264

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 264 (NJ DDR 1971, S. 264); Verfahren, die kinderreiche Familien betreffen, und die wiederholten Ehescheidungen. Im Mittelpunkt einer systematischen Analysearbeit können z. B. folgende Fragen stehen: Aus welchen territorialen Bereichen, sozialen Gruppen und ggf. Betrieben kommen gehäuft Scheidungsklagen? Welche überholten Lebens- und Denkgewohnheiten liegen ehestörenden Verhaltensweisen gehäuft zugrunde? Welche Beziehungen bestehen zwischen ehestörenden Faktoren und Mängeln in der Leitungstätigkeit von Betrieben und von staatlichen Organen (z. B. bei der Durchführung der Verordnung zur Unterstützung kinderreicher Familien) ? Welche konkreten Hinweise ergeben sich für eine wirksamere Ausgestaltung der Vorbereitung junger Menschen auf Ehe und Familie? Welche positiven Erfahrungen oder Mängel zeigen sich in der staatlichen und gesellschaftlichen Hilfe und Unterstützung für gefährdete Ehen? Welche Hinweise ergeben sich bei wiederholten Ehescheidungen für eine wirksamere Ausgestaltung der gerichtlichen und gesellschaftlichen erzieherischen Einflußnahme? Welche Erkenntnisse ergeben sich zur Situation der von Familienkonflikten betroffenen Kinder? In einer nicht geringen Anzahl von Verfahren, aber auch aus der Rechtsauskunftstätigkeit ergibt sich die Notwendigkeit der Einleitung und Förderung von Un-terstützungs- und Vorbeugungsmaßnahmen in den jeweiligen Verantwortungsbereichen. Hierbei haben die Gerichte ihren Beitrag zur Entwicklung einer stabilen Zusammenarbeit mit Fachabteilungen der örtlichen Räte, den Ehe- und Familienberatungsstellen, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen zu leisten. Dabei ist auch stärker die Kraft und Initiative der Schöffenkollektive in den Betrieben zu fördern und zu lenken. 4.5. Zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zivilrechts Auf- dem Gebiet des Zivilrechts zeigt sich eine erhebliche Anzahl von Verletzungen selbstverständlicher Pflichtanforderungen durch Bürger. Das spiegelt sich zu einem großen Teil in Wohnungsmietsachen, insbesondere in Mietrückständen, wider. Die Erhöhung der Effektivität der zivilrechtlichen Rechtsprechung und sonstigen gerichtlichen Tätigkeit muß daher noch stärker auf ihren Beitrag zur Beseitigung von Mietrückständen, zur Aufdeckung und Überwindung von Konflikten im Zusammenleben der Bürger, zur Gewährleistung der mietrechtlichen Rechte und Pflichten der Bürger im Rahmen der Entwicklung der sozialistischen Lebensbedingungen konzentriert werden, ohne jedoch Probleme aus anderen Bereichen, die eine Eingliederung der gerichtlichen Tätigkeit in die Lösung territorialer Probleme erfordern (z. B. Handelsfragen), außer betracht zu lassen. Die grundlegende inhaltliche Orientierung für die Eingliederung der Rechtsprechung und sonstigen gerichtlichen Tätigkeit in die komplex-territoriale Leitung der Entwicklung der Wohnbedingungen als eines wesentlichen Bestandteiles der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen vermittelt Abschn. V Ziff. 3 des Staatsratsbeschlusses zur Entwicklung sozialistischer Kommunalpolitik vom 16. April 1970. In der Zusammenarbeit mit den örtlichen Leitungsorganen kommt es insbesondere darauf an, aus den gemeinsamen Erfahrungen verallgemeinernde Schlußfolgerungen zu ziehen und alle Fragen der Entwick- lung sozialistischer Wohnverhältnisse im Zusammenhang mit den politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben, die von den Volksvertretungen zu lösen sind, zu sehen. Dabei sind in der Praxis besonders folgende, die Zusammenarbeit erfordernde Problemkreise zu erkennen: Mietrückstände, Recht auf Wohnung (Mieterschutzgesetz, Wohnungsfragen nach Scheidung und während eines Ehekonflikts); Wohnungszustand, Werkwohnungen. Bei Mietzahlungsverpflichtungen hat sich besonders ein kontinuierlicher und systematischer Erfahrungsaustausch des Gerichts mit dem Rat und der KWV als eine gute Grundlage für die wirksame Bekämpfung der Rückstände bewährt. Inhalt einer solchen Zusammenarbeit sind u. a. „ die konkrete Einschätzung der Mietrückstände, ihrer Ursachen und Tendenzen durch die KWV mit Unterstützung der Gerichte, die Einschätzung der Entwicklung der Rechtsprechung auf diesem Gebiet (die Ergebnisse aus der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte und auch die Mahnverfahren eingeschlossen), die Analyse der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Erhöhung der Zahlungsdisziplin der Bürger. Zu den hieraus abzuleitenden Schlußfolgerungen können z. B. gehören die Vorbereitung und Auswertung von Verfahren vor organisierter Öffentlichkeit und anderer Verfahren von besonderer Bedeutung, die Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit, die Erörterung von effektiven Formen der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte. Die Verbindung mit der Nationalen Front bedarf dabei einer grundlegenden Verbesserung. Treten in bestimmten Gebieten mietrechtliche Konflikte öfter auf, dann haben die Gerichte mit den zuständigen Ausschüssen bei Zahlungsrückständen im Zusammenwirken mit der KWV diese Erscheinungen einzuschätzen und geeignete Maßnahmen zu ihrer Überwindung zu beraten. Dabei sind bestehende Hausgemeinschaftsleitungen unmittelbar einzubeziehen. In viel stärkerem Maße ■ ist in diesem Zusammenhang auch über die Schöffen eine kontinuierliche Verbindung zwischen dem Gericht und den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front zu gewährleisten. Das erfordert, daß die Schöffen über den Stand der Rechtsverwirklichung in ihrem Bereich und dabei auftretende Probleme orientiert sind und die Wohnbezirksausschüsse vom Gericht erfahren, welche Schöffen in ihrem Bereich wohnen. Für den Beitrag der Gerichte zu einer wirksamen gesamtgesellschaftlichen Einflußnahme auf die Gestaltung der Wohnungsverhältnisse ist es notwendig, in den Verfahren vor allem die Ursachen der Rückstände, die sozialen Verhältnisse des Mietschuldners sowie vorangegangene gesellschaftliche Einflußnahmen exakt zu erfassen, weil nur auf dieser Grundlage die Wirksamkeit des Einzelverfahrens und eine effektive analytische Tätigkeit gestaltet werden können. Eine stärkere Aufmerksamkeit erfordert insgesamt die Entwicklung der Mahn- und Vollstreckungsverfahren. Diese liefern vielfach Ausgangspunkte für eine Einschätzung des Standes und der Veränderungen der Einstellung zur Erfüllung von Zahlungspflichten bzw. was konkret im Zusammenwirken mit den jeweiligen Organen festzustellen ist auch der Formen und Methoden des Reagierens auf mangelnde Zahlungsdisziplin in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. Diese Verfahren müssen daher ebenso wie Ergebnisse aus der Rechtsauskunftstätigkeit noch stärker in Analysen zu konkreten Sach-komplexen einbezogen werden. 264;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 264 (NJ DDR 1971, S. 264) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 264 (NJ DDR 1971, S. 264)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und auf den gleichen rechtlichen Grundlagen wie der Untersuchungshaftvollzug in der außerhalb Staatssicherheit . Die aufgeführten Besonderheiten im Regime des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen. Die Entscheidung dazu ist vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der in der Arbeit dar gestellten Ihttersuehfimgeergehnisse weitere Maßnahmen zur Beseitigung beziehungsweise Einschränkung Geffihvdtmgssehwerpunlc-ten beziehungsweise begifcuJtigendcn Bedingungen und Umstände für mögliche feindliehe Angriffe notwendig.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X