Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 263

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 263 (NJ DDR 1971, S. 263); diesem Gebiet geht es um die politisch-ideologische und materielle erzieherische Einwirkung auf den Schädiger und die aktive Einflußnahme auf die weitere Qualifizierung der betrieblichen Leitungstätigkeit und der Tätigkeit der wirtschaftsleitenden und Staatsorgane zur Vorbeugung künftiger Schäden am sozialistischen Eigentum. Der Beschluß des Staatsrates vom 16. April 1970 (Abschn. V) regelt das Recht der Volksvertretungen und ihrer Räte, - „von den an der Versorgung im Territorium beteiligten Produktions- und Handelsbetrieben, unabhängig von ihrer Unterstellung, Rechenschaft über die Durchführung der versorgungspolitischen Aufgaben zu verlangen“. Dazu sind sie berechtigt, Auflagen z. B. auch zur Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit zu erteilen. Das erfordert von den Gerichten, durch analytische Auswertung der Verfahren wegen materieller Verantwortlichkeit und anderer geeigneter Verfahren aus den betreffenden Bereichen die Volksvertretungen bei der Erfüllung dieser Aufgaben zielgerichtet zu unterstützen. Die systematische Auswertung der Ergebnisse aus Verfahren wegen materieller Verantwortlichkeit ist ein Schwerpunkt der Zusammenarbeit. Diese erschöpft sich aber nicht darin. Es sei hier nur auf die Verfahren, die Rechtsauskunftstätigkeit und die unmittelbare Untere Stützung in den Betrieben zu lohnrechtlichen Problemen sowie zu Fragen der Begründung, Änderung und Beendigung von Arbeitsrechtsverhältnissen hingewiesen, deren Ergebnisse wichtige Hinweise vermitteln. Zur Vorbereitung der entsprechenden Analysen und Informationen, in die Ergebnisse der Tätigkeit der Konfliktkommissionen einzubeziehen sind, ist auch die Gemeinschaftsarbeit mit der Staatsanwaltschaft und den Gewerkschaften zu nutzen. Meßbare Ergebnisse werden dann erzielt, wenn analytische Feststellungen aus Verfahren in geeigneten Fällen auch Hinweise aus Einzelverfahren zielgerichtet in Form von Berichterstattungen an. die Volksvertretungen, die FDGB-Vorstände, Ständigen Kommissionen und Räte sowie durch Hinweise und Empfehlungen an die Fachabteilungen, wirtschaftsleitenden Organe und Betriebe vermittelt werden. Adressat und 'Form bestimmen sich nach dem Inhalt und der leitungsmäßigen Zielrichtung der getroffenen Feststellungen. Hauptsächliche Fragestellungen einer Analyse auf dem Gebiet der materiellen Verantwortlichkeit können beispielsweise sein: In welchen Bereichen oder Betrieben kommt es gehäuft zu Verletzungen des sozialistischen Eigentums? Welche hauptsächlichen Ursachen zeigen sich dabei? Gibt es betriebliche Anweisungen über die Feststellung von Schäden und die Aufdeckung ihrer Ursachen? Welche Erfahrungen werden damit gemacht? Werden die Werktätigen in die Aufdeckung der Schadensursachen einbezogen? Erfolgt eine leitungsmäßige Erfassung und Auswertung der Schadensfälle in den Betrieben und Kombinaten? Werden besonders die verschiedenen Formen der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung des Betriebes, z. B. Produktions-Komitee und Ständige Produktionsberatung, genutzt, um die Schadensfälle systematisch zu analysieren und aus den Feststellungen über ihre Ursachen Schlußfolgerungen zu ziehen? Wichtig ist, die Ergebnisse der analytischen Arbeit über die Auswertung in den Vorständen des FDGB in die Schulung der Konfliktkommissionen hineinzutragen und auch zum Gegenstand der Anleitung der Schöffen und Schöffenkollektive zu machen, um deren Initiative in den Betrieben zur Verwirklichung des sozialistischen Rechts weiter, zu fundieren und auf Schwerpunkte zu richten. 4.3. Zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet des LPG-Rechts Im wesentlichen die gleichen methodischen Grundsätze gelten auch für die Ausgestaltung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des LPG-Rechts (Hauptpartner der Zusammenarbeit sind die RLN). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß Verfahren auf diesem Gebiet nur einen sehr geringen Anteil der gerichtlichen Verfahren ausmachen, so daß die Basis analytischer Verallgemeinerung sehr schmal ist. Dennoch ergeben sich auch aus diesen Verfahren und Rechtsauskünften, besonders wenn sie im Rahmen des Bezirks analysiert werden, Feststellungen für leitungsmäßig verwertbare Hinweise insbesondere an die RLN und für eine zielgerichtete gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit in den LPG und Gemeinden. Die enge Zusammenarbeit mit dem RLN erweist sich oft im Hinblick sowohl auf die Schaffung der Voraussetzungen von Verfahren als auch auf die Qualifizierung der gerichtlichen Entscheidungen als notwendig. In den LPG-Rechtsverfahren bestehen sehr häufig gute Voraussetzungen, mit den Verfahren und Entscheidungen über den Einzelfall hinaus Maßstäbe von allgemeiner Bedeutung für die Verwirklichung des LPG-Rechts durch die Leitungsorgane und die Mitglieder der Genossenschaften zu setzen. Die gemeinsame Auswertung dieser Entscheidungen stellt ein wichtiges Element der Zusammenarbeit der Gerichte mit den RLN dar. 4.4. Zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Familienrechts Die Integration der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechts in die staatliche Leitung und Öffentlichkeitsarbeit im Territorium ist auf die Mitwirkung bei der Entwicklung stabiler und harmonischer Familienbeziehungen konzentriert. Dabei sind die Anstrengungen der Richter darauf gerichtet, ihren Beitrag zu leisten, daß durch eine enge Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen und ihren Organen und mit den gesellschaftlichen Organisationen die vielfältigen Initiativen und Aktivitäten der staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte auf diesem Gebiet in einem einheitlichen Leitungsprozeß zusammengefaßt werden. Die in den Eheverfahren sowie in der Öffentlichkeitsarbeit getroffenen Feststellungen über die in Ehe und Familie auftretenden Störfaktoren und Entwicklungsprobleme sind systematisch zu analysieren und zu leitungsbezogenen Schlußfolgerungen und Hinweisen zu verdichten. In dieser analytischen Tätigkeit sind die Aussagen der familienrechtlichen Gerichtsstatistik und vor allem der Ehelösungsstatistik .entsprechend zu nutzen. Dabei müssen verstärkt die Feststellungen und Schlußfolgerungen aus Analysen der übergeordneten Gerichte ausgewertet und der Konkretisierung der örtlichen Feststellungen zugrunde gelegt werden. Das trifft insbesondere hinsichtlich der analytischen Aussagen über hauptsächliche Ursachen, begünstigende Umstände, Struktur und Auswirkungen von Ehelösungen' und der sich daraus ergebenden grundlegenden Schlußfolgerungen für eine koordinierte und aktivere Durchsetzung der sozialistischen Familienpolitik zu. Die analytische und Öffentlichkeitsarbeit ist auf die Ballungsgebiete der Ehescheidungen sowohl innerhalb des Kreises als auch aus bezirklicher Sicht zu konzentrieren. Einen Schwerpunkt innerhalb der Scheidungsverfahren bilden dabei die 263;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 263 (NJ DDR 1971, S. 263) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 263 (NJ DDR 1971, S. 263)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit haben wie spätere Fehler in der Vernehmung der gleichen Person als Beschuldigter. Wir sind such aus diesem Grund veranlaßt, unter dem Aspekt der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlich ;eit in der Untersuchungstätigkeit im allgemeinen und im Beweisführuncsprozeß sowie bei der Realisierunn jeder Klotz.

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