Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 261

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 261 (NJ DDR 1971, S. 261); lauf des Verfahrens sollte festgelegt werden, inwieweit über das Verfahren hinaus die gesellschaftlichen Kräfte wirksam werden können. * Jedes Verfahren ist auf seine Eignung zur Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte zu prüfen; das bedeutet nicht, daß die Mitwirkung in jedem Fall notwendig oder möglich ist. Die Mitwirkung dient vor allem der Ursachenfeststellung und der Aufdeckung bestimmter gesellschaftlicher Zusammenhänge, der Erziehung der am Verfahren beteiligten Parteien oder darüber hinaus der Einwirkung auf andere Bürger zur Überwindung einer gesellschaftlich abträglichen Erscheinung. Die Mitwirkung der Werktätigen sowie der Vertreter der örtlichen Organe, der Gewerkschaften und anderer gesellschaftlicher Organisationen darf keine Wiederholung der gesellschaftlichen Einflußnahme sein, die bereits vor dem Gerichtsverfahren veranlaßt wurde; sie muß vielmehr darauf aufbauen und auch ihrerseits Wege eröffnen, wie die Erziehungsarbeit weitergeführt werden kann./*/ In der Praxis wird zutreffend davon ausgegangen, daß die Aussagen von mitwirkenden gesellschaftlichen Kräften Beweismittel sind, soweit sie die Mitteilung von Tatsachen zum Inhalt haben. Es muß stärker darauf geachtet werden, daß sich das Gericht in den Entscheidungsgründen auch mit den Ausführungen der im Verfahren mitwirkenden gesellschaftlichen Kräften auseinandersetzt. 3.5. Zur Verhandlung vor organisierter Öffentlichkeit Die Möglichkeiten zur Verhandlung vor organisierter Öffentlichkeit müssen entschieden stärker genutzt werden. Das trifft besonders hinsichtlich der Verhandlung von Arbeitsrechtssachen in Betrieben, und von Mietrückstandsverfahren in Wohngebieten zu. Bei den Verhandlungen vor organisierter Öffentlichkeit geht es darum, den erzieherischen Einfluß über den Einzelfall hinaus zu organisieren, wenn die sich im Einzelkonflikt zeigenden Probleme eine größere Zahl von Bürgern berühren oder die Lösung eine Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte an Ort und Stelle erfordert. Dabei sind solche Faktoren zu beachten wie die richtige Auswahl des Teilnehmerkreises, der. Ort der Verhandlung, ihre voraussichtliche Dauer, die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse und Erfordernisse der Prozeßökonomie. Es ist auch zu prüfen, ob im gegebenen Fall die Verhandlung vor organisierter Öffentlichkeit mit einer ’ anschließenden Auswertung und Diskussion der Probleme mit den Zuhörern zu verbinden ist. 3.6. Zur Gerichtskritik Auch die Arbeit mit der Gerichtskritik kann nicht befriedigen. Um ihre Anwendungsmöglichkeit voll aus- / / Zu den konkreten Formen der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte vgl. folgende Leitungsdokumente des Obersten Gerichts: ZifE. 9. 4. der Richtlinie Nr. 29 vom 25. März 1970 zur Anwendung der §§ 112 fl. GBA (NJ-Beilage 2/70); AbsChn. B 1 des Beschlusses des Plenums vom 22. September 1964 zu Fragen des WohnungsmietreChts (NJ 1964 S. 609 fl.); AbsChn. I des Beschlusses des Plenums vom 30. März 1966 Aufgaben der Gerichte bei der Durchsetzung des LFG-Rechts unter besonderer Beachtung der durch die rasche Weiterentwicklung der Produktionsverhältnisse auf dem Lande entstandenen rechtlichen Probleme (NJ 1966 S. 268 fl.); Zifl. 2 des Beschlusses des Plenums vom 24. Juni 1970 über die erzieherische Tätigkeit der Gerichte zur Erhaltung von Ehen (NJ-Beilage 3/70): Beschluß des Präsidiums vom 25. August 1965 zur Verbesserung der Arbeit der Kreis- und Bezirksgerichte (Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen) bei der Mitwirkung der Gewerkschaften im arbeitsrechtlichen Verfahren (NJ 1965 S. 580 fl.); Zifl. 8 des Beschlusses des Präsidiums vom 21. September 1966 zu Fragen der Garantie und Gewährleistung beim Einzelhandelskauf und bei Dienstleistungen für Bürger (NJ 1966 S. 636 fl.). zunutzen, muß stärker darauf geachtet werden, daß die Konfliktlösung richtig in den Zusammenhang der gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse eingeordnet, das Allgemeine im Einzelkonflikt erkannt und den Konfliktursachen nachgegangen wird, ohne daß es zu einer Verselbständigung der Gerichtskritik gegenüber der gerichtlichen Hauptaufgabe kommt (z. B. Gerichtskritik losgelöst von der rechtsprechenden Tätigkeit oder Vernachlässigung und Verzögerung notwendiger Entscheidungen im Interesse der Gerichtskritik). Das Gericht hat stets von Amts wegen zu kontrollieren, daß das kritisierte Organ fristgemäß zur Gerichtskritik sachlich Stellung nimmt und darlegt, inwieweit das gesetzesverletzende Verhalten überwunden ist. Diese Kontrolle ist aktenkundig zu machen. Verletzt das kritisierte Organ die Pflicht zur Stellungnahme oder ist die Erklärung unzureichend, ist es aufzufordern, die gestellten Anforderungen noch zu erfüllen. Bleibt das erfolglos, sind das übergeordnete Organ, erforderlichenfalls zusätzlich die Staatsanwaltschaft anzusprechen, mit ihren Mitteln auf die Erfüllung der Pflicht zur Stellungnahme hinzuwirken. 3.7. Zur Verfahrensauswertung Die Verfahrensauswertung ist notwendig, wenn anderen Organen, Organisationen, Betrieben, Kollektiven oder Leitern Kenntnisse und Erkenntnisse aus einem oder mehreren Verfahren vermittelt werden sollen, um auf Erscheinungen aufmerksam zu machen und Maßnahmen zu initiieren, für die die Angesprochenen Verantwortung tragen und die zur Verwirklichung oder besseren Anwendung des sozialistischen Rechts notwendig sind. Eine Auswertung kann auch erfolgen, um die Wirkung unseres sozialistischen Rechts in allgemeiner Form sichtbar zu machen. Die vom Gericht eingeleiteten Maßnahmen müssen im wesentlichen aus den Prozeßakten ersichtlich sein. In die Kontrolle dieser Maßnahmen sollten stärker auch die Schöffen in geeigneter. Weise einbezogen werden. 4. Zur Entwicklung einer systematischen Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Organen, insbesondere den Volksvertretungen, mit den Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Organisationen und den entscheidenden Betrieben und Kombinaten im Territorium 4.1. Zur Arbeitsplanung und analytischen Tätigkeit Ein wichtiges praktisches Problem besteht darin, die Feststellungen aus der Arbeit der Gerichte auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts zu aufgabenbezogenen Informationen und Empfehlungen als Grundlage für Führungsmaßnahmen der Volksvertretungen und ihrer Organe zu verdichten. Das bereitet vielfach noch Schwierigkeiten. Die Bezirks- und Kreisgerichte unternehmen jedoch in zunehmendem Maße Anstrengungen, schrittweise eine Lösung dieser Aufgabe zu sichern. Sie erkennen immer mehr, daß dies eine möglichst langfristige, die Aufgabenstellung des übergeordneten Gerichts mit den Aufgaben des Territoriums verknüpfende und konsequent auf die politisch-juristischen Schwerpunkte konzentrierte Arbeitsplanung erfordert. Den Gerichten müssen die Führungsaufgaben im Territorium, wie sie sich insbesondere aus den Festlegungen der Volksvertretungen ergeben, auf der Grundlage stabiler Informationsbeziehungen bekannt sein, um die zentralen und bezirklichen Aufgabenstellungen sowie die sich aus der Analyse ihrer eigenen Arbeit ergebenden Feststellungen rechtzeitig und schwerpunktmäßig der Arbeitsplanung zugrunde legen zu können. Dadurch werden die Präsidien der Bezirksgerichte und die Direktoren der Kreisgerichte in die 261;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie weiter an Bedeutung. Da vom Gegenstand des Gesetzes auch Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten erfaßt werden, sofern sie mit Gefah. Dieser hohe Anteil von Sachverhaltsklärungen auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - - durchzuführen. Ähnlich wie bei Straftaten ist bei der Abwehr von aus Ordnungswidrigkeiten oder ihren Ursachen und Bedingungen resultierenden Gefahren zu beachten, daß die Festlegung des Zieles nicht zu eng erfolgt, sondern der gesamten Breite des Ermittlungsverfahrens Rechnung trägt. Es sind möglichst alle Informationen in einer Vernehmung zu erarbeiten, die für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ertnittlungsverfahren durch die zielstrebige und allseitige Nutzung der damit verbundenen vielfältigen Möglichkeiten der Gewinnung politisch-operativ bedeutsamer und zuverlässiger Informationen zur Erfüllung der Gesant-aufgabenstellung Staatssicherheit beizutranen.

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