Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 258

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 258 (NJ DDR 1971, S. 258); Die bisherigen Ergebnisse der marxistisch-leninistischen . Staats- und Rechtstheorie zur erzieherischen Rolle des sozialistischen Rechts und die hier dargelegten Auffassungen lassen sich wie folgt zusammenfassen : 1. Erziehungsziel des Rechts in der sozialistischen Gesellschaft ist die Formung des bewußten, schöpferisch tätigen Menschen. Das sozialistische Recht enthält graduell unterschiedliche Verhaltensanforderungen. 2. Das sozialistische Recht hat nichts zu tun mit einer blinden Unterordnung, Manipulierung oder polizei-staatlichen Reglementierung der Gesellschaftsmitglieder. 3. Es gibt objektive gesellschaftliche Erfordernisse, bei denen die Gesellschaft nicht warten kann, bis der letzte Bürger überzeugt ist und sich danach verhält, sondern die eine rechtliche Regelung, Allgemeinverbindlichkeit und Durchsetzbarkeit verlangen. Die Erziehung zur Disziplin mittels des Rechts ist ihrem Wesen nach Einordnung in die sozialistische Gesellschaft und ihre Organisiertheit. 4. Angriffe auf die sozialistischen Grundlagen und Errungenschaften, auf die gesellschaftlichen Interessen und die Rechte und Interessen der Bürger müssen mit geeigneten Mitteln unterbunden werden. Die Rechtsverletzer müssen zur Normeinhaltung soweit nötig auch mit staatlichem Zwang erzogen werden. 5. In der Führung der Menschen auf den Weg zur Bewußtheit muß den objektiven Erfordernissen und dem erreichten Stand der Bewußtseinsentwicklung Rechnung getragen werden. Daraus ergeben sich differenzierte Anforderungen an das Handeln der Menschen, an den Prozeß der Rechtsentwicklung und Rechtsverwirklichung. Die Rechtszweige tragen auf unterschiedliche Weise graduell unterschiedlich t zur Persönlichkeitsformung bei. Nur als System erzielt das Recht seinen höchsten Effekt. Vom Gesamtsystem des Rechts her finden die Rechtszweige ihr Erziehungsziele. 6. Der Inhalt der Verhaltenssteuerung durch das sozialistische Recht ist die Sicherung zentraler Führungsentscheidungen durch die Bewußtmachung der Interessenübereinstimmung, die Entwicklung der sozialistischen Persönlichkeit im Prozeß der Lösung der rechtlich gestellten und geregelten Aufgaben. Hierbei ist der einzelne aktives Subjekt, das sich mit den äußeren Einwirkungen auseinandersetzt. Materialien der 30. Plenartagung des Obersten Gerichts Zu Problemen der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Tätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts Bericht des Präsidiums an das Plenum des Obersten Gerichts auf der 30. Plenartagung am 24. März 1971 1. Die wachsende Rolle von Staat und Recht bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus erfordert von den Gerichten, auch auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts die Effektivität ihrer Tätigkeit systematisch zu erhöhen. Die Beratung damit zusammenhängender Leitungsfragen auf der 30. Plenartagung des Obersten Gerichts dient der Befähigung der Gerichte, in Durchführung ihres Verfassungsauftrages einen immer wirksameren Beitrag zur weiteren Zurückdrängung und Vorbeugung auch von Konflikten zu leisten, die sich in zivil-, familien-, arbeits- und LPG-rechtlichen Streitigkeiten ausdrücken und die noch in beachtlichem Maße die Durchsetzung sozialistischer Beziehungen hemmen. Bei der Gestaltung sozialistischer Beziehungen und der Entwicklung sozialistischen Denkens und Handelns gewinnen die sozialistische Moral und das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein ständig an Bedeutung. Die zielgerichtete Förderung dieses Prozesses, die Erziehung der Bürger, insbesondere zur eigenverantwortlichen und schöpferischen Verwirklichung der vom Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Recht gestalteten Grundrechte, steht im Mittelpunkt der Tätigkeit der Gerichte auf diesen Rechtsgebieten. Grundlage des Berichts sind Berichterstattungen von vier Bezirksgerichten vor dem Präsidium des Obersten Gerichts, Untersuchungen des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen und der Inspektionsgruppe in den Bezirken Erfurt und Halle, eigene Einschätzungen der Bezirksgerichte Frankfurt (Oder), Gera und Suhl, Ergebnisse langfristiger Tätigkeit von Arbeitsgruppen des Kollegiums und die gewonnenen Erfahrungen aus Beratungen dieser Thematik auf Plenartagungen der Bezirksgerichte. 2. Zusammenfassende Einschätzung 2.1. . Bei den Richtern vertieft sich die Erkenntnis der Notwendigkeit, die Rechtsprechung und die sonstige gerichtliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts effektiver zu gestal-, ten. In Verwirklichung dieser Erkenntnis sind die Gerichte bestrebt, die Rechtsprechung inhaltlich und organisatorisch in das System der komplexen staatlichen und gesellschaftlichen Leitung einzuordnen. Sie haben auf dieser Grundlage damit begonnen, erste Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Erfahrungen aus der Rechtsprechung und ihrer sonstigen Tätigkeit unter Einschluß der Ergebnisse der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte systematisch ausgewertet und durch die Vermittlung an die Volksvertretungen, andere Leitungsorgane und die entscheidenden Betriebe und Kombinate im Territorium für die Festlegung von Maßnahmen zur Förderung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen und zur Stärkung der sozialistischen Rechtsordnung genutzt werden. Dieser Prozeß der Integration der gerichtlichen Tätigkeit in die planmäßige Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens unter Führung der Volksvertretungen zeigt besonders dort deutliche Fortschritte, wo die Bezirksgerichte Maßnahmen getroffen haben, um die schrittweise Lösung der damit verbundenen Probleme zielstrebig zu leiten (Neubrandenburg, Erfurt, Suhl). Dabei kommt es besonders darauf an, die kontinuierliche Behandlung von Fragen der Wirksamkeit der Tätigkeit der Gerichte auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts schon von der Arbeitsplanung her zu sichern und sich dabei auf Schwerpunkte zu konzentrieren. Notwendig ist, daß sich alle 258;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 258 (NJ DDR 1971, S. 258) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 258 (NJ DDR 1971, S. 258)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in Durchführung der Beschlüsse der Parteiund Staatsführung, der Verfassung, der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften der und der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Abteilung durch kluges operatives Auftreten und Verhalten sowie durch eine aktive, zielgerichtete Kontrolle und Observant tion seitens der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer vertraut gemacht werden, und es beständen Möglichkeiten der zielgerichteten Prüfung ihrer Eignung für die Tätigkeit als Untersuchungsführer. lEine mit Hochschulabsolventen geführte Befragung eroab daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht über die für diese verantwortungsvolle Aufgabe erforderliche Befähigung, zum Teil auch nicht immer über die. notwendige operative Einstellung. Es sind in allen Diensteinheiten der Linie zu sichern, daß geeignete Tonaufzeichnungsgeräte zur Auswertung derartiger Telefonanrufe vorhanden sind und klug auf diese Anrufer reagiert wird. Grundlage für die Einschätzung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung. Aus dem Wesen der Zersetzung geht hervor, daß die durc h-. geführten Maßnahmen nicht als solche erkannt werden dürfen.

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