Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 256

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 256 (NJ DDR 1971, S. 256); und insbesondere auf Strafen und andere flachteile zu reduzieren. Die Erhöhung der erzieherischen Wirksamkeit des Rechts verlangt auch, die verschiedenen Formen der Anerkennung, des materiellen Anreizes und der ideologischen und moralischen Leitbilder verstärkt anzuwenden und auszunutzen. Es steht mit dem Wesen des sozialistischen Rechts völlig im Einklang, daß dessen Durchsetzung mit Elementen und Formen des Zwangs verknüpft ist. Die Durchsetzung des Rechts erstrebt nicht nur den äußeren Erfolg, daß die Forderung des Rechts beachtet wird, sondern zielt zugleich auf eine erzieherische Wirkung ab. Indem die strikte Einhaltung des Rechts gesichert wird, werden den Bürgern Erkenntnisse über objektive Erfordernisse und über ihre Verantwortung vor der sozialistischen Gesellschaft vermittelt. Umgekehrt führt eine laxe Haltung zum Recht zu Disziplinlosigkeit und u. U. zu einer gesellschaftswidrigen Handlungsweise. Die erzieherische Wirkung der strikten Realisierung des Rechts ist zwar bei den verschiedenen Arten von Rechtsnormen unterschiedlich, aber charakteristisches Merkmal jeder Durchsetzung des sozialistischen Rechts. Hier soll nur folgendes hervorgehoben werden: Der Zwang im sozialistischen Recht hat nichts zu tun mit der für das bürgerliche Recht charakteristischen Funktion des Zwangs: der Unterordnung der Werktätigen unter die kapitalistischen Verhältnisse. Er ist vielmehr Ausdruck der gesellschaftlichen Notwendigkeit und hat progressiven Charakter, denn er ist auf die Verwirklichung historischer Gesetzmäßigkeiten gerichtet. Der Zwang im sozialistischen Recht ist kein von außen wirkendes, den Bürgern aufgezwungenes Verhältnis, sondern Wille der sozialistischen Gesellschaft und aufs engste verknüpft mit der gesellschaftlichen Aktivität der Werktätigen. In der sozialistischen Gesellschaft verzahnen sich administrative Formen mit unmittelbar gesellschaftlichen Formen des Zwangs, insbesondere mit der Wirkung der sozialistischen Moral, wobei administrative Formen des Zwangs nur dort und so lange umgesetzt und angewandt werden, wie dies zur Erzielung des gesellschaftlichen, vom Recht erstrebten Effekts notwendig ist. Die Anwendung des Zwangs gegen alle Anschläge der Feinde des Sozialismus entspricht einer allgemeingültigen Gesetzmäßigkeit der sozialistischen Revolution und ist solange und in den Formen erforderlich, wie dies die Schärfe des Klassenkampfes verlangt. Staatsverbrechen und andere schwere Verbrechen müssen entschieden zurückgewiesen und mit der ganzen Strenge des Gesetzes unterdrückt werden. Liegen andere Gründe für den Einsatz des rechtlichen Zwangs vor, so muß zum einen die dem Zwang innewohnende moralische Potenz durch das Bewußtmachen der Gerechtigkeit in unserem Recht, der Interessenübereinstimmung bei der Anwendung des Zwangs und des Humanismus der Zwangsanwendung verstärkt zur Erziehung der Bürger genutzt werden. Zum anderen muß der Tendenz Rechnung getragen werden, den administrativen Zwang mit den unmittelbar gesellschaftlichen Formen der Erziehung, insbesondere der Kollektiverziehung, zu verbinden. Dazu müssen die rechtlichen Möglichkeiten voll genutzt werden, die in ihrem Zusammenwirken jene dem Recht innewohnende erzieherische Kraft darstellen. Zur Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins und der sozialistischen Moral beitragen Es kommt darauf an, das sozialistische Rechtsbewußtsein und die sozialistische Moral allseitig zu entwickeln und zu festigen. Wesentliche Bedeutung erlangt das Rechtsbewußtsein als Antrieb für schöpferisches Verhalten im Prozeß der Rechtsverwirklichung. Es wird zum Motiv bewußter/Rechtsverwirklichung Und ist als Bestandteil des sozialistischen Staatsbewußtseins eine entscheidende Triebkraft. Das gesellschaftliche Rechtsbewußtsein umfaßt die historisch und sozial bedingten, die Interessen der Arbeiterklasse ausdrückenden Anschauungen und Vorstellungen über das Recht, über rechtmäßige, gesetzliche, gerechte und über unrechtmäßige, ungerechte, verbrecherische Verhaltensweisen, über die Rechte und Pflichten der Menschen sowie über ihre Verantwortung.// Es hebt so die in der jeweiligen Entwicklungsetappe der sozialistischen Gesellschaft herangereiften Erfordernisse der objektiven Gesetze dieser Entwicklung ins Bewußtsein aller Gesellschaftsmitglieder und befähigt sie, ihr Handeln damit in Übereinstimmung zu bringen. Mit der Herausbildung des sozialistischen Rechtssystems entstehen neue Bedingungen für die Formung des sozialistischen Rechtsbewußtseins. Die Entwicklung des individuellen Rechtsbewußtseins erfolgt vor allem durch die. öffentliche Diskussion der Gesetze und anderen Rechtsakte, die staatsbürgerliche Erziehung in der Schule und anderen Einrichtungen, die Propagierung von Rechtsakten sowie von Aufrufen und Losungen zur Verwirklichung rechtlich geregelter Anforderungen, den wissenschaftlichen Führungsprozeß bei der Durchführung von Rechtsakten, einschließlich . der Rechtsanwendung im Einzelfall, durch Entscheidungen über Rechtsverhältnisse und Rechtsstreitigkeiten, die Feststellung und Realisierung rechtlicher Verantwortlichkeiten, die Propagierung sozialistischer Ideologie und Moral. Der Beitrag, den die sozialistischen Rechtspflegeorgane hierzu leisten können, stärkt das Bewußtsein von der objektiven Bedingtheit und Notwendigkeit des sozialistischen Rechts, das Bewußtsein von der Notwendigkeit der strikten Einhaltung der Rechtsakte des sozialistischen Staates, der sozialistischen Gesetzlichkeit und Disziplin, das Bewußtsein von der prinzipiellen Übereinstimmung der persönlichen und kollektiven mit den gesamtgesellschaftlichen Interessen, wie sie im sozialistischen Recht ihren Ausdruck gefunden haben, die Bereitschaft, die im sozialistischen Recht fixierten Rechte und Pflichten zu realisieren und die sozialistische Rechtsordnung zu schützen. Das sozialistische Rechtsbewußtsein wird seinerseits zum Motiv rechtmäßigen Verhaltens. Es wirkt selbst als Bedingung der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse. In engem Zusammenhang hiermit steht der Beitrag, der durch die Rechtsverwirklichung zur Entwicklung und Festigung der moralischen Grundsätze der Bürger zu leisten ist. Auch zu diesem umfassenden Problemkreis kann nur auf einige Aspekte aufmerksam gemacht werden. Zunächst ist von der dialektischen Einheit von sozialistischem Recht und sozialistischer Moral auszu-gehen./13/ Sie bildet die Voraussetzung für die hohe moralische Effektivität des sozialistischen Rechts. Dazu kann festgestellt werden, daß sozialistisches Recht und Moral in ihrem Wesen überehistimmen. Ihr Klassencharakter ist identisch. Beide sind Erscheinungen, /12/ Vgl. Denissow, Theorie des Staates und des Rechts, Moskau 1967, S. 272 (russ.). /IS/ Vgl. P.-B. Schulz, „Zur Dialektik von Recht und Moral“, NJ 1969 S. 193 ff. 256;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 256 (NJ DDR 1971, S. 256) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 256 (NJ DDR 1971, S. 256)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft heißt es im Punkt : Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung vor Ermittlungshandlungen übergeben werden.

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