Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 255

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 255 (NJ DDR 1971, S. 255); ist orientiert am sozialistischen Menschenbild und widerspiegelt das objektive Erfordernis, den freien, schöpferisch tätigen, geistig und kulturell hochgebildeten Menschen zu formen. Sie ist folglich nicht auf eine ideologische Einwirkung oder die Beeinflussung psychischer Elemente beschränkt/9/ Die Erziehung durch das sozialistische Recht ist notwendig komplexer Natur. Die Persönlichkeit wird in ihrer Totalität und in der Vielschichtigkeit ihrer Entwicklung erfaßt. Zur Orientierung könnte folgendes formuliert werden: Erziehung durch das sozialistische Recht ist der Prozeß der Überwindung der Spontaneität und zugleich der Formung der sozialistischen Persönlichkeit zu einem klassenbewußten, schöpferisch tätigen, bewußten Mitglied und Gestalter der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse. Erziehung durch das sozialistische Recht ist der Prozeß der Führüng von Menschen zu einem bewußt gesellschaftlichen Verhalten, das im Ergebnis der Integration jedes Gesellschaftsmitgliedes in die politisch organisierte sozialistische Gesellschaft, in den lebendigen Organismus unseres Staates mit seinen sozialen Gemeinschaften und Kollektiven erreicht wird und auf die Verwirklichung der objektiven gesellschaftlichen Gesetze gerichtet ist. Erziehung durch das sozialistische Recht erfolgt vor allem über die allseitige und jedes Gesellschaftsmitglied erfassende Herausbildung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins und über den Beitrag, den das sozialistische Recht bei der Entwicklung und Durchsetzung der sozialistischen Moral leistet. Hiervon ausgehend ergeben sich einige Probleme der Verwirklichung der erzieherischen Aufgabe des sozialistischen Rechts, die in unserer Staatspraxis noch nicht voll gemeistert werden. Auf einige solcher Probleme soll im folgenden eingegangen werden. Ein zentrales Problem erzieherischer Einwirkung durch das sozialistische Recht ist die Wahrnehmung des verfassungsmäßigen Rechts auf Mitgestaltung des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates (Art. 2i der Verfassung). Denn nur in dem Maße, in dem der einzelne aktiv die konkreten gesellschaftlichen Verhältnisse in den dazu entwickelten Organisationsformen mitgestaltet, formt sich seine Persönlichkeit, entwickeln sich die sozialistischen Beziehungen vereinfacht ausgedrückt zum sozialistischen Staat, zur Arbeit und zu den anderen Menschen. Es kommt folglich darauf an, diese Verhältnisse bewußt zu gestalten, den Prozeß der Einbeziehung der Werktätigen von seinem Wesen ausgehend zu vollziehen und zu leiten. Haney schrieb hierzu bereits: „Der Prozeß der Einbeziehung der Werktätigen in die staatliche Tätigkeit muß in erster Linie inhaltlich begriffen werden. Die Einbeziehung darf nicht bloß als ein additives Hinzufügen, als Erweiterung der Öffentlichkeit, Vergrößerung der Beratung, als demokratisches Anhängsel und passive Teilnahme der Werktätigen betrachtet werden, sondern alle Formen der Einbeziehung sind inhaltlich auf die Überwindung der alten Trennung von Staat und Bürger, auf die Vervollkommnung der Machtausübung durch die Werktätigen gerichtet Die Einbeziehung der Werktätigen, die sich nicht spontan herstellt, bedarf der konkreten Leitung und Führung durch die staatlichen Organe. Das den Werktätigen grundsätzlich eingeräumte Recht auf Mitgestaltung bedarf nicht nur der gesetzlichen Konkretisierung und ständigen gesetzlichen Vervollkommnung auf den verschiedensten Lebensgebieten, 19/ Vgl. hierzu Haney, Sozialistisches Recht und Persönlichkeit, Berlin 1967, S. 231 ff. seine Effektivität hängt vor allem auch davon ab, wie es die einzelnen staatlichen Organe verstehen, den Werktätigen praktische Aufgaben zu stellen. Ein allgemeiner Leitungsstil, der infolge ungenügender Wissenschaftlichkeit nicht in die gesellschaftlichen Prozesse eindringt, der keine genaue Kenntnis der Lage vermittelt, keine Widersprüche aufdeckt, nicht analytisch ist, vermag die Einbeziehung der Werktätigen nicht zu stimulieren.“/10/ Diese Hinweise sind auch gegenwärtig noch aktuell. Noch nicht immer werden die rechtlich geregelten Möglichkeiten genutzt, um den in einem Rechtsstreit oder Strafverfahren bekannt werdenden Rechtsverletzungen anderer Organe oder Personen entgegenzutreten und Rechtskonflikten vorzubeugen. Hier stehen die Volksvertretungen und ihre Räte sowie die staatlichen und gesellschaftlichen Rechtspflegeorgane vor komplizierten Aufgaben, deren Lösung die ganze Kraft der staatlichen und gesellschaftlichen Potenzen verlangt. Wachsende Bedeutung erlangt in diesem Zusammenhang auch die Dialektik. von Bildung und Erziehung. Die Wahrnehmung des Rechts auf umfassende Mitgestaltung (Art. 21 der Verfassung) ist zunehmend mit dem Recht auf Bildung (Art. 25 der Verfassung) verknüpft; denn um Wissenschaft und moderne Technik zu meistern, um mit hoher Sachkunde an der Leitung von Staat und Gesellschaft mitzuwirken, bedarf es eines hohen Bildungsniveaus. Besonders die wissenschaftlich-technische Revolution bringt hier neue Erfordernisse hervor. Dabei ist die Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution als eine gesellschaftliche Aufgabe, als ein Problem der allgemeinen Bildung im Sinne unseres sozialistischen Bildungssystems aufzufassen. Steenbeck sagte dazu treffend: „Das gilt genauso für die Werkhalle, wo Facharbeiter an einem VerbesserungsVorschlag knobeln, wie für die Laboratorien der Hochschule und der Akademie. Diese Bereitschaft und die Fähigkeit, hinauszudenken über seinen eigenen Handgriff, über sein engstes Spezialistentum, so wie es die wissenschaftlich-technische Revolution von uns verlangt, ist zugleich die Garantie, daß der Mensch in Zukunft nicht im Spezialistentum untergehen und nicht vom Automaten beherrscht werden wird, sondern daß er die Technik als das ansieht, was sie in Wirklichkeit ist: als den Diener der Gesellschaft. Jedenfalls gilt das für unsere sozialistische Gesellschaft.‘711/ Daraus folgt die Einheit von fachlicher Qualifizierung, weltanschaulicher Bildung und klassenmäßiger Erziehung. Die Verstärkung der politisch-ideologischen Arbeit, die Aneignung der sozialistischen Ideologie ist daher eine unerläßliche Voraussetzung für die Vollendung der sozialistischen Gesellschaft. Viele Entwicklungsprobleme der Menschen sind mit den steigenden beruflichen Anforderungen und den Veränderungen in den Produktionsstätten verknüpft. Auch die Rechtspflegeorgane müssen dazu beitragen, die Bürger zu befähigen, diese Probleme zu meistern, Konflikte zu verhindern oder sie auf sozialistische Art und Weise zu lösen. Der Zwang im sozialistischen Recht hat progressiven Charakter Die Erhöhung der erzieherischen Wirksamkeit des sozialistischen Rechts verlangt ferner, das System der Stimuli und Sanktionen weiter auszugestalten. Sie sind unmittelbar mit dem Erziehungsprozeß verknüpft. Sanktionen sind nicht nur im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit bei Rechtsverletzungen zu sehen /10/ Haney, a. a. O., S. 197 f. ill/ Steenbeck. „Der Mensch ln der sozialistischen Gesellschaft im Zeitalter der wissenschaftlich-technischen Revolution“, Die' Volkspolizei 1970, Heft 3, Beilage, S. XV. 255;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 255 (NJ DDR 1971, S. 255) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 255 (NJ DDR 1971, S. 255)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden wachsenden Anforderungen an eine qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in den StVfc auf der Grundlage der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und einer zielgerichteten Analyse der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der operativen Diensteinheiten ist die ständige Einflußnahme auf die konsequente Durchsetzung ihrer Vorgaben und Orientierungen sowie die praxiswirksame Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die wissenschaftlich gesicherten Verfahren und Regeln des logisch schlußfolgernden Denkens. Das Erkenntnisobjekt und das Ziel des Erkenntnisprozesses in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und die verdächtigte Person, die Grundlage für den Nachweis des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Untersuchungshaft sind. Es hat den Staatsanwalt über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Haupt- selbständigen Abteilungen haben darauf Einfluß zu nehmen und dazu beizutragen, daß Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung für die Durchsetzung der aggressiven Ziele des Imperialismus treffen, daß sie sich nicht auf eine Zuspitzung der Lage bis hin zu bewaffneten Auseinandersetzungen vorbereiten.

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