Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 24

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 24 (NJ DDR 1971, S. 24); garie wird die Anordnung der Wiedereinstellung eines zu Unrecht Gekündigten, die Entlohnung für die Zeit des dadurch erzwungenen Arbeitsausfalls oder der Ausführung einer niedriger bewerteten Arbeit sowie die materielle Verantwortlichkeit des daran schuldigen Funktionärs geregelt. Auch hier sind die Rechtsgarantien für die Werktätigen gegenüber früher erweitert worden. So ist z. B. in Art. 92 die maximale Zeit der Zahlung des Durchschnittsverdienstes bei Arbeitsausfall infolge ungesetzlicher Kündigung von früher 20 Tagen auf drei Monate ausgedehnt worden. Ebenso sind z. B. die Rechtsgarantien des Werktätigen bei seiner Heranziehung zur materiellen Verantwortlichkeit gemäß Art. 49 verstärkt worden, denn der Betrieb muß, falls der Werktätige nicht seine schriftliche Zustimmung erklärt, einen entsprechenden Antrag an das zuständige Volksgericht stellen/13/. Die umfassenden Rechte der Gewerkschaften und die Teilnahme der Werktätigen an der Leitung der Produktion werden im zwölften Kapitel geregelt. Die Gewerkschaften werden auf der Grundlage der von ihnen angenommenen Statuten tätig und unterliegen nicht der Registrierung durch staatliche Organe. Die staatlichen Organe und Betriebe sind verpflichtet, die Gewerkschaften in ihrer Tätigkeit optimal zu unterstützen. Die Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeiter und Angestellten auf dem Gebiet der Arbeit und des täglichen Lebens. Sie wirken an der Ausarbeitung und Erfüllung der Pläne mit, setzen sich für die Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung der Produktion ein, arbeiten an der Arbeitsrechtssetzung und der Kontrolle ihrer Einhaltung mit und leiten die staatliche Sozialversicherung. Die Beziehungen zwischen dem Fabrik-, Werk- oder Ortskomitee der Gewerkschaft und der Leitung der Betriebe werden durch ein entsprechendes Gesetz der UdSSR gesondert geregelt. Das dreizehnte Kapitel normiert grundsätzliche Fragen der staatlichen Sozialversicherung und die Arten der Leistungen. Alle Arbeiter und Angestellten unterliegen der obligatorischen staatlichen Sozialversicherung. Ent- /13/ Vgl. hierzu: N. G. Alexandrow, „Gesetz über die Arbeit“, Iswesti.ia vom 18. September 1970 (russ.). sprechend dem in der Sowjetunion verwirklichten Versorgungsprinzip brauchen die Werktätigen keine Beiträge zu zahlen. Vielmehr trägt der Staat die Kosten und erhebt seinerseits von den Betrieben Beiträge, die natürlich nicht vom Lohn abgezogen werden dürfen. Die Rentengewährung erfolgt nach den Bestimmungen des Unions-Gesetzes über staatliche Renten. Große Aufmerksamkeit wird in den Grundlagen der Aufsicht und Kontrolle über die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung geschenkt. Gemäß Art. 104 obliegt sie erstens speziell hierzu bevollmächtigten staatlichen Organen und Inspektionen, die in ihrer Tätigkeit von der Leitung der Betriebe, Institutionen oder Organisationen und deren übergeordneten Organen unabhängig sind, und zweitens den Gewerkschaften sowie ihren technischen und rechtlichen Arbeitsinspektionen. Die Sowjets und ihre Organe kontrollieren ebenfalls die Einhaltung der Gesetzlichkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, ebenso . die Ministerien und staatlichen Organe in den ihnen unterstellten Betrieben und Einrichtungen. Die oberste Aufsicht über die exakte Durchführung der Arbeitsgesetzgebung übt der Generalstaatsanwalt der UdSSR aus. * Die Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken umfassen alle grundsätzlichen Normen des Arbeitsrechts, die in einer die Grundlagen des Kommunismus aufbauenden Gesellschaft notwendig sind, um die Arbeitsverhältnisse der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und sozialistischen gegenseitigen Hilfe weiter zu festigen. Gleichzeitig vereinheitlichen sie das geltende Arbeitsrecht für alle Arbeiter und Angestellten. Sie tragen aktiv dazu bei, die Effektivität der Arbeit weiter zu erhöhen, das Schöpfertum der Werktätigen und ihre Arbeitsdisziplin zu entwickeln, das Leistungsprinzip vollkommener durchzusetzen und so alle Betriebe und Werktätigen noch besser zur Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution zu befähigen. Die Grundlagen vermitteln daher auch vielfältige Anregungen für die Vertiefung der wissenschaftlichen Konzeption des Arbeitsrechts der DDR, für seine künftige Weiterentwicklung und wirksamere Durchsetzung. Rechtsprechung Strafrecht § 43 StGB. 1. Anliegen des § 43 StGB ist es, unter den dort genannten Voraussetzungen im Interesse einer effektiven Bekämpfung wiederholter Straffälligkeit solche Täter auch dann mit einer Freiheitsstrafe zur Verantwortung zu ziehen, wenn das verletzte Gesetz keine Freiheitsstrafe androht. 2. Ist der Angeklagte wegen einer anderen Handlung zu Freiheitsentzug verurteilt worden und ist diese Strafe noch nicht getilgt, so liegen in der Regel die Voraussetzungen für die Anwendung des § 43 StGB vor. Davon kann es dann eine Ausnahme geben, wenn z. B. zwischen der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und den erneuten Straftaten ein längerer Zeitraum liegt und der Täter während dieser Zeit den gesellschaftlichen Anforderungen an sein Verhalten gerecht geworden ist. Das gilt jedoch nicht, wenn ein Täter auch nach Verbüßung oder Teilverbüßung einer Freiheitsstrafe keine Lehren gezogen, weiterhin die Normen des gesell- schaftlichen Lebens mißachtet hat und nunmehr erneut mit den Gesetzen in Konflikt gekommen ist. OG, Urt. vom 13. November 1970 3 Zst 21/70. Der Angeklagte wurde 1967 wegen staatsgefährdender Gewaltakte in Tateinheit mit Begünstigung und Hehlerei zu einem Jahr und fünf Monaten Zuchthaus verurteilt. Am 12. Juni 1968 wurde ihm Strafaussetzung auf Bewährung bewilligt und ihm im Dezember 1969 die Reststrafe erlassen. Im gleichen Monat mußte er wegen Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis und wegen Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit zur Bewährung unter Androhung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt werden. Am 13. Februar 1967 wurde dem Angeklagten für die Zeit bis zum 31. Dezember 1967 verboten, das Jugendklubhaus „F.-H.“ zu betreten. Als er sich danach in den Räumen des Klubhauses wiederum flegelhaft benahm und andere Gäste provozierte, wurde gegen ihn 1968 erneut ein Hausverbot ausgesprochen. Er hielt sich jedoch nicht daran und wurde deshalb am 30. Juni 1969 schriftlich erinnert. Trotzdem begab er sich auch danach mehrmals im angetrunkenen Zustand in die;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Transporte maßgeblichen spezifischen Arbeitsmittel, wie es die Transportfahrzeuge darstellen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als wesentliche Qualitätskriterien müssen hierbei besonders der Ausbau und die Spezifizierung der muß mit entscheidend dazu beitragen daß den perspektivischen Anforderungen an die Erhöhung der Sicherheit, Qualität und Effektivität der Transporte entsprochen wird. Dazu ist es erforderlich, das System der Außensicherung, die Dislozierung der Posten, so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden, die Kräfte der AuBensicherung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Gewinnung von Informationen entsprechend der Aufgabenstellung Staatssicherheit sich gesetzlich aus dem Verfassungsauftrag Staatssicherheit begründet, also prinzipiell zulässiger ist. Vfi.

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