Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 237

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 237 (NJ DDR 1971, S. 237); weder mit einem einfachen „Ja“ noch mit einem bloßen „Nein“ beantwortet werden. Tatsache ist, daß die Kriminalität ein gesetzmäßiger Faktor der kapitalistischen Ausbeutungsordnung ist, der sich in deren Verfallsstadium, dem imperialistischen System, zu jener Massenkriminalität potenziert, wie wir sie heute in Ländern wie den USA, der BRD und anderen vorfinden. Sie im gegebenen System als gesellschaftliche Gesamterscheinung wesentlich zu reduzieren, ist objektiv unmöglich. Obwohl die Grenzen zwischen imperialistischem Herrschaftssystem und Verbrechertum wie die Systemverbrechen beweisen/19/ immer flüssiger werden, bedeutet die Masse der spontanen, konventionellen Kriminalität doch eine objektiv reale Gefahr für die Klasseninteressen der herrschenden Monopolbourgeoisie, deren Steuerung und Beeinflussung sie sich mehr und mehr entzieht. Die von Marx und Engels in der „Deutschen Ideologie“ entwickelte These, wonach das Verbrechen „der Kampf des isolierten Einzelnen gegen die herrschenden Verhältnisse“/20/ ist, gilt unvermindert auch für die große Zahl konventioneller Straftaten im Imperialismus. Diese Kriminalität greift sowohl das Eigentum einzelner Angehöriger der herrschenden Klasse wie auch in Gestalt von Straftaten gegen den Fiskus ihr ökonomisches Gesamtinteresse an. Experten haben berechnet, daß in den USA die finanzielle Gesamtbelastung, die der Gesellschaft aus der Kriminalität erwächst, jährlich 51 Milliarden Dollar beträgt. Das sind mehr als 5 Prozent des gesamten in den USA erzeugten Bruttosozialprodukts721/ Aus der BRD ist bekannt, daß allein bei den von Januar bis Anfang August 1970 registrierten Raubüberfällen auf Geldinstitute, Kassen, Privatfirmen und Geldboten 4 707 000 Mark erbeutet wurden./22/ Zum ökonomischen Schaden gesellen sich die politischen Auswirkungen der Massenkriminalität und insbesondere die Ohnmacht des monopolkapitalistischen Staates, ihrer Herr zu werden. Die Aufklärungsquote betrug im Jahre 1968 in den USA nur noch 21 Prozent bei Raubüberfällen 5 Prozent. Kein Wunder, wenn sich unter solchen Verhältnissen laut Eisenhower-Report die Hälfte der Frauen und ein Fünftel der Männer in den USA fürchten, nachts auf die Straße zu gehen723/ Auch in der BRD ist die Aufklärungsquote im vergangenen Jahrzehnt, wenn auch weniger schroff, so doch kontinuierlich gesunken und war im Jahre 1969 bei 51,2 Prozent angelangt. Das blinde Vertrauen breiter Kreise der Bevölkerung in die Macht und Zuverlässigkeit des imperialistischen Staates, die elementarsten Menschenrechte wie Leben und Sicherheit zu garantieren, wird dadurch zunehmend erschüttert. In der BRD hat die Verbrechensmisere sogar zu zeitweilig ernsthaften Auseinandersetzungen innerhalb des imperialistischen Machtapparates geführt. In mehreren westdeutschen Städten kam es zu nachhaltigen Protesten und Demonstrationen von Angehörigen der Polizei, hinter denen sich allerdings der Irrglaube verbarg, /X9/ Systemverbrechen, d. h. von den herrschenden imperialistischen Kreisen planmäßig inspirierte und organisierte Verbrechen gegen den historischen Fortschritt, werden in der Regel in Realisierung des StaatswUlens begangen. Solche Verbrechen werden immer häufiger zum direkten Bestandteil des politischen Regimes Imperialistischer Staaten, was sich nicht zuletzt in einer verstärkten Aktivität des Faschismus manifestiert. Systemverbrechen können, wie die Verhältnisse in der Republik Südafrika, in Griechenland und anderen offenen Diktaturen zeigen, zeitweilig systemstabilisierend wirken. Aber auch sie vermögen, wie das Ende des Hitlerfaschismus bewiesen hat, das imperialistische System nicht zu retten. /20/ Marx/Engels, Werke, Bd. 3, Berlin 1962, S. 312. !2\1 Vgl. U. S. News & World Report vom 26. Oktober 1970. 1221 Vgl. Bundestags-Drucksache VI/1334, S. 5. 1231 Vgl. Frankfurter Allgemeine (Frankfurt a. M.) vom 24. November 1969. daß man allein mit besserer Technik, qualifizierten und höher bezahlten Polizisten u. ä. den längst verlorenen Wettlauf mit dem Verbrechen doch noch gewinnen könne. Die Interessenvertreter der Monopole reagierten auf diese Proteste äußerst beunruhigt. Springers „Welt“ sprach „von einer doppelten Verunsicherung, die als politisches Faktum erkannt und ernst genommen werden muß“. „Verunsichert“, so erklärte das Sprachrohr des größten Meinungskonzerns in der BRD, „ist weitgehend die Bevölkerung, die kaum etwas mehr zu fürchten scheint als die Kriminalität Verunsichert ist auch die Polizei.“ /24/ Trotz demagogischer Übertreibungen durch die monopolkapitalistische Propaganda steht außer Zweifel, daß die Masse der spontanen, konventionellen Kriminalität objektiv eine Gefahr für die Stabilität des imperialistischen Systems darstellt. Das bedeutet jedoch keineswegs, daß man das Verbrechen etwa als Reserve oder gar als Verbündeten der sozialen Revolution betrachten könnte. Der revolutionären Arbeiterklasse sind kriminelle Angriffe auf die bestehende Ausbeuterordnung wesensfremd. Die Arbeiterklasse lehnt solche Angriffe ab, weil sie den persönlichen Vnd nicht den Klasseninteressen dienen, weil sie zur Isolierung des einzelnen statt zu seiner Organisierung im Sinne des historischen Fortschritts führen, weil sie als Ausdruck der Spontaneität vom bewußten Klassenkampf ablenken und weil ihnen die Aussichtslosigkeit, das bestehende System zu überwinden, immanent ist. Hinzu kommt, daß durch die Kriminalität natürlich auch die physische Existenz und persönliche Sicherheit von Angehörigen der revolutionären Klasse beeinträchtigt wird. Kriminalitätsbekämpfung Vorwand für die Knebelung des historischen Fortschritts So sehr aber die unterdrückte Klasse an einer geringen Kriminalität interessiert ist, so muß sie doch allen Maßnahmen des imperialistischen Staates, die mit der Effektivierung der Verbrechensbekämpfung begründet werden, skeptisch, gegenüberstehen. Immer häufiger erweist sich nämlich, daß den imperialistisch! Staaten die Kriminalitätsbekämpfung weitgehend als Vorwand dient, unter dem sie ihren Polizei- und Justizapparat neu strukturieren und perfektionieren, um ihn noch wirksamer als bisher gegen den historischen Fortschritt einsetzen zu können. Tatsache ist, daß das imperialistische Herrschaftssystem spätestens seit dem Sieg der. Großen Sozialistischen Oktoberrevolution den historischen Fortschritt mehr fürchtet als die ihm außer Kontrolle geratene Kriminalität. Deshalb beeinflußt der Hauptinhalt der modernen bürgerlichen Ideologie, der Antikommunismus, zunehmend auch den Geist der Verbrechensbekämpfung. Für die offizielle Verbrechensdoktrin in den USA ist insbesondere eine weitgehende Identifizierung von Gewaltkriminalität und Kommunismus charakteristisch. Im Bericht der Eisenhower-Kommission beispielsweise wurde mit Nachdruck darauf hingewiesen, „daß linksorientierte Gruppen sowohl der weißen wie der farbigen Bevölkerung sich nicht nur mit Protesten und Reformvorschlägen begnügen, sondern eine revolutionäre Situation vorzubereiten versuchen, die die Stabilität der Republik in den Grundfesten erschüttern soll.“/25/ Und Hoover, der Chef der amerikanischen Bundeskriminalpolizei (FBI), erklärte in einem offiziellen Kommentar zur Kriminalstatistik, Untersuchungen hätten „klar ergeben, daß die Anwendung von Gewalt so wie es immer gewesen ist das wich- /24/ Die Welt vom 2. Oktober 1970. /25/ Frankfurter Rundschau (Frankfurt a. M.) vom 21. Juni 1969. /26/ Die Zeit (Hamburg) vom 27. Dezember 1968. 237;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 237 (NJ DDR 1971, S. 237) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 237 (NJ DDR 1971, S. 237)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge werden den Leitern und Mitarbeitern insgesamt noch konkretere und weiterführende Aufgaben und Orientierungen zur Aufklärung und zum Nachweis staatsfeindlicher Tätigkeit und schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität bei Rückfalltätern. Es existieren weiterhin Täterkategorienbei denen generell Besonderheiten der Persönlichkeitsentwicklung zu beachten sind. Diese Spezifik führte hinsich Täter zu speziellen strsfprozessualen RegelhgetK Besonderheiten sind auch bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbei mit sowie die daraus abgeleiteten und zum Teil bereits durchgesetzten Maßnahmen zur Überwindung von Mängeln und Schwächen brachten weitere Ergebnisse.

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