Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 236

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 236 (NJ DDR 1971, S. 236); hat die herrschenden Kreise nicht nur beunruhigt, sondern zugleich zu einer enormen Aktivität bei der Untersuchung und Steuerung dieses Problems geführt. Noch unter der Johnson-Administration, nach dem Mord an Robert Kennedy, war in den USA eine Regierungskommission unter Milton Eisenhower, einem Bruder des verstorbenen früheren Präsidenten der USA, zur Untersuchung der Ursachen von Gewalttätigkeit eingesetzt worden. Diese Kommission gelangte in ihrem Bericht teilweise zu Schlüssen, die für US-amerikanische Verhältnisse geradezu frappierend sind. „Der Zusammenhang“, so hieß es im Eisenhower-Report, „besteht nicht zwischen Rasse und Verbrechen. Er besteht zwischen Armut und Verbrechen.“/ll/ Damit war die imwissenschaftliche Theorie vom geborenen farbigen Verbrecher auch offiziell in Zweifel gezogen, was keineswegs bedeutet, daß sie nicht in der Polizei-und Justizpraxis der USA täglich neu belebt und praktiziert wird. Die Armut, von der der Eisenhower-Bericht als einer der ' Hintergründe der Gewaltkriminalität sprach, präsentiert sich in den USA insbesondere in Gestalt der sog. Slums in den Großstädten, in denen mehr als 5 Millionen Familien unterhalb des Existenzminimus vegetieren. Ihnen erscheint die Flucht ins Verbrechen oft als einziger Ausweg. Die vernichtende Frage, die Friedrich Engels Mitte des vorigen Jahrhunderts dem Kapitalismus entgegenschleuderte, trifft dasselbe System auch heute unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution noch mit voller Schwere: „Wer kann es ihnen verübeln, wenn die Männer sich auf den Straßenraub oder Einbruch, die Weiber auf den Diebstahl und die Prostitution werfen ?“/12/ Die Tatsache, daß sich in der Beurteilung der Kriminalität in manchen Kreisen der USA gewisse realistische Züge abzeichnen, bedeutet noch nicht, daß das imperialistische System auch nur annähernd in der Lage wäre, konstruktive Maßnahmen zur Eindämmung der Verbrechensflut zu ergreifen. Die eigene aggressive und verbrecherische Politik hindert das herrschende Regime, selbst ein Minimum an Mitteln zur Beseitigung des Pauperismus und der Asozialität als eine der Brutstätten des Verbrechens aufzuwenden. Die Aggression gegen andere Staaten, der systematisch betriebene Völkermord in Vietnam und anderswo genießt den absoluten Vorrang vor allen anderen Problemen der amerikanischen Politik. Die Logik dieses selbst schwerster politischer Verbrechen schuldigen Regimes spiegelte sich auch im erwähnten Eisenhower-Report wider, in dem zwar für eine Erhöhung der jährlichen Wohlfahrtsausgaben um 20 Milliarden Dollar plädiert wird, jedoch nur für den Fall, daß „unsere Verwicklung in den Vietnam-Krieg endet.“/13/ Was blieb, war die Forderung, die Ausgaben für Polizei und Justiz zu verdoppeln. An aktuellen Projekten einer effektiveren Verbrechensbekämpfung in den USA stehen jedoch nach wie vor die als sog. Kriminalitätspaket im Juli 1969 im Kongreß eingebrachten 13 Gesetzentwürfe auf der Tagesordnung, mit denen in der Bundeshauptstadt Washington Polizei und Justiz verstärkt und ihre Vollmachten erweitert werden sollen, um insbesondere das Berufsverbrechertum, den Rauschgifthandel und die öffentliche Unsicherheit auf den Straßen einzuschränken. Diese Maßnahmen erwiesen sich als besonders dringlich, weil ausgerechnet die amerikanische Metropole die Stadt mit der höchsten Gewaltkriminalität in dai USA ist. Tatsache ist, daß sich durch die HU International Herald Tribune vom 24. November 1969. /12/ Marx/Engels, Werke, Bd. 1, Berlin 1964, S. 465. /13/ Die Welt vom 23. Dfezember 1969. Unzahl der dort agierenden Plünderer und Räuber selbst die amerikanische Regierung in ihrer Tätigkeit bedroht fühlt, weshalb Nixon beispielsweise anordnete, das Weiße Haus nachts von riesigen Scheinwerfern anstrahlen zu lassen. Sein Versprechen jedoch, „die Straßen der Hauptstadt von Verbrechern reinzufegen“ /14/, konnte er nicht einlösen. Seit dem Amtsantritt Nixons stieg im Gegenteil die Zahl der Verbrechen in Washington schneller als. je zuvor, allein im Jahre 1969 um 27 Prozent. Der Grund hierfür liegt keineswegs allein in der von Nixon in seiner zweiten Botschaft „Zur Lage der Nation“ beklagten Weigerung des Kongresses, dem sog. Kriminalitätspaket zuzustim-men./15/ Einig sind sich die verschiedenen Monopolgruppen in den USA darin, wenigstens die Stadt des Regierungssitzes zum Modell einer sicheren Stadt zu machen. Uber Methoden und Aufwand einer effektiveren Verbrechensbekämpfung jedoch gibt es bis heute ernsthafte Differenzen. Gefährdet die Kriminalität das imperialistische System? Einig ist sich die imperialistische Bourgeoisie vor allem darin, daß die nicht mehr regulierbare Eskalation der Kriminalität eine erhebliche Gefahr für die herrschende Ordnung bedeutet. In dem erwähnten Bericht der amerikanischen Regierungskommission zur Untersuchung der Gewalttätigkeit wurde u. a. erklärt: „Der hohe Anteil der Gewaltverbrechen ist eine Gefahr für unsere Gesellschaft. Er entstellt das Bild der Gesellschaft, indem er manche Wohnbezirke unserer Städte in Festungen verwandelt und die Bevölkerung in feindliche Lager spaltet “/16/ In Wirklichkeit ist die Massenkriminalität in den USA ebenso wie in anderen imperialistischen Ländern nur ein besonders zugespitzter Ausdruck der antagonistischen Grundstruktur dieses Gesellschaftssystems, vor allem der fortschreitenden Verengung der sozialen Basis des Monopolkapitals./17/ Das Bestreben der imperialistischen Apologeten, die die von der Kriminalität ausgehenden Gefahren theoretisch ausdeuten, geht selbstredend dahin, das imperialistische System mit der menschlichen Gesellschaft schlechthin zu identifizieren. Solche Auffassungen wurden beispielsweise auch im Entwurf des Abschlußberichtes des jüngsten UNO-Kongresses über Kriminalitätsbekämpfung in Kyoto/18/ laut. Es wurde darin die Dringlichkeit von Reformen der Verbrechensbekämpfung „wegen des allgemein vorhandenen Geistes mangelnden Vertrauens und der Abneigung gegenüber den traditionellen Formen der Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung hervor (gehoben), die, wenn sie außer Kontrolle geraten, selbst die Existenz der Gesellschaft als solche (Sperrung von mir P. P.) bedrohen können“. Es braucht hier nicht näher dargelegt zu werden, daß kein sozialistischer Staat diese konvergenztheoretische These auf sich beziehen wird; denn es gibt in der heutigen Welt keine Gesellschaft als solche, sondern stets nur historisch konkrete Klassengesellschaften. Dennoch erhebt sich die Frage, ob (und inwieweit) die Kriminalität tatsächlich objektiv eine Gefahr für die Existenz des imperialistischen Systems ist, wie das die Ordnungshüter des Imperialismus behaupten. Diese Frage kann /14/ Der Spiegel (Hamburg) vom 25. Mai 1970. /15/ Vgl. Die Welt vom 23. Januar 1970. 1161 Die Welt vom 23. Dezember 1969. IlV Vgl. Internationale Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien in Moskau, Dokumente, Berlin 1969, S. 33. ful Vgl. Heilbom, „IV. UNO-Kongreß über die KriminaUtäts-verhütuhg und die Behandlung von Straftätern“, NJ 1970 S. 740 ff. 236;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 236 (NJ DDR 1971, S. 236) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 236 (NJ DDR 1971, S. 236)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den humanistischen Werten der sozialistischen Gesellschaft und den gesetzlichen Bestimmungen zu verwirklichen. Aber nicht nur der Inhalt der Argumentation, sondern auch die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der vorgenommen. ,Gen. Oberst Voßwinkel, Leiter der Halle Ergebnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung und mit den.

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