Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 235

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 235 (NJ DDR 1971, S. 235); des bestätigten technischen Betriebsplans unbeachtet blieben) sowohl einen Anspruch aus §§ 18 ff. BG als auch Ansprüche aus §§ 823 ff. BGB oder aus §§ 2 ff. des Haftpflichtgesetzes von 1871 auslösen. Diese Frage muß m.E. bejaht werden. Einzelheiten können hier nicht dargestellt werden; jedoch soll auf folgende interessante Details aufmerksam gemacht werden: Die §§ 2 ff. Haftpflichtgesetz behalten ihre selbständige Bedeutung, da sie keinen Entlastungsbeweis des Bergbaubetriebs für die „zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder der Arbeiter an- 11V Vgl. dazu z. B. OG, Urteil vom 27. September 1961 l b Zst 3/61 (NJ 1962 S. 131); BG Leipzig, Urteil vom 6. Dezember 1966 S BCB 80/66 (NJ 1968 S. 768). genommenen Personen“ (z. B. Grubenbetriebsleiter, Tagebauleiter, Steiger, Schichtingenieur, Meister) zulassen, wie das bei § 831 BGB möglich wäre. Im Zusammenhang mit § 823 BGB sind die Exkulpationsmöglichkeiten des § 831 BGB und der Schmerzensgeldanspruch des § 847 BGB/11/ zu beachten. Im übrigen bestimmen sich Art und Umfang des Ersatzes nach den §§ 249 ff. BGB. Die §§ 2 ff. Haftpflichtgesetz und die §§ 823 ff. BGB sind auf Werktätige des Bergbaubetriebs nicht anwendbar; es gelten die Vorschriften des Arbeitsrechts (insbesondere die §§ 97, 98 GBA). (wird, fortgesetzt) Recht und Jiisti im Imperialismus Dr. PETER PRZYBYLSK1, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR V ' Kriminalität und Macht im imperialistischen System Die Kriminalität und ihre anhaltende Eskalation in den hochentwickelten imperialistischen Ländern wie beispielsweise den USA und der BRD ist dort zu einem Politikum ersten Ranges geworden. Zahlreiche Kategorien der für die imperialistische Welt charakteristischen Verbrechen wirken sich mehr und mehr auf die materiellen und politischen Interessen der herrschenden Klassenkräfte aus. Sie berühren die Stabilität des imperialistischen Systems und mithin die Frage der Macht Es ist deshalb auch nicht zufällig, daß die Kriminalpolitik in solchen Staaten aufgehört hat, ein Ressort von Polizei und Justiz zu sein, und immer häufiger Gegenstand der Regierungs- und Parlamentspolitik wird. In seiner ersten Botschaft „ZUr Lage der Nation“ vom 22. Januar 1969 hatte Präsident Nixon dem Verbrechen in den USA den Kampf angesagt/1/ und seitdem immer wieder seine „law and order“-Parolen verkündet In der BRD hatte das Brandt/Scheel-Kabinett in seinem Regierungsprogramm einen Plan für die Modernisierung und Intensivierung der Verbrechensbekämpfung angekündigt/2/, der inzwischen dem Bundestag unterbreitet wurde. Explosion des Verbrechens Das besonders im vergangenen Jahrzehnt sprunghafte Hochschnellen der Kriminalitätsziffem in den hoch-entwickelten imperialistischen Ländern, das deren Vertreter beunruhigt als „Explosion des Verbrechens“ bezeichnet haben, mutet selbst für kapitalistische Verhältnisse phänomenal an. Nach Angaben des „U.S. News & World Report“ hat sich die Gesamtkriminalität in den USA in der Zeit von 1960 bis einschließlich 1969 um 148 Prozent erhöht, während sich die Bevölkerung der Vereinigten Staaten lediglich um 13 Prozent verimehrte./3/ Dieser Anstieg ist keineswegs auf die für die meisten kapitalistischen Staaten typische Eskalation der Eigentumskriminalität beschränkt. Auch die Gewaltverbrechen vermehrten sich im gleichen Zeitraum um 131 Prozent, und zwar Morde von 9 000 auf 14 900, Vergewaltigungen von 18 860 auf 36 300, Raubüberfälle von 107 390 auf 301000, schwere Körperverletzungen III III Vgl. Die Welt (Westberlin) vom 23. Januar 1969. Hl Vgl. Das Parlament (Bonn) vom 1. November 1969. iZI Vg(. Ur S. News & World Report (Washington) vom 24. August 1970. /4/ Vgl. U. S. News & World Report vom 16. März 1970. * von 152 000 auf 307 000./4/ Dieser Trend hielt auch im Jahre 1970 an./5/ Heute ist unbestritten, daß die USA das Land mit der höchsten Gewaltkriminalität in der Welt sind. In bezug auf Mordverbrechen beispielsweise rangieren die USA mit 6,8 Morden pro 100 000, Einwohner vor Finnland (2,5), Japan (1,7) und der BRD (1,6)76/ Eine offizielle Regierungskommission, die die Gewaltverbrechen in den USA zu untersuchen hatte, stellte bereits im November 1969 fest, daß seit Beginn des Jahrhunderts mehr als 800 000 Amerikaner einen gewaltsamen Tod durch Schußwaffen starben, die sich in privater Hand befanden. Das sind mehr Tote, als die USA die beiden Weltkriege sowie die Aggressionen gegen Korea und Vietnam gekostet haben./7/ Auch in der westdeutschen Bundesrepublik hat sich in den letzten Jahren eine Explosion des Verbrechens nicht allein in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht vollzogen. Vor allem die Struktur der westdeutschen Kriminalität, die sich maßgeblich durch Organisiertheit und Profitum auszeichnet, erreicht mehr und mehr Amerika-Format. Auch hier springt der rapide Anstieg der Gewaltverbrechen ins Auge/8/, was das Bundesinnenministerium bei Vorlage der Kriminalstatistik für das Jahr 1969 nicht unzutreffend „mit einer allgemein zu beobachtenden Verrohung im menschlichen Zusammenleben einschließlich des politischen Bereichs“ erklärte./9/ Feststeht schon jetzt, daß die Kriminalitätskurve in der Bundesrepublik auch im Jahre 1970 nicht unerheblich nach oben geklettert ist Die Bilanz für das vergangene Jahr wird mit 2,5 Millionen Straftaten gegenüber rund 2,2 Millionen im Jahre 1969 veranschlagt./10/ k Der Eisenhower-Report Das lawinenartige Anwachsen der Kriminalität in den USA, aber auch in anderen imperialistischen Ländern 151 Laut der in Paris erscheinenden großbürgerlichen US-amerikanischen Zeitung „International Herald Tribüne“ vom 23. Dezember 1970 stiegen während der ersten neun Monate des Jahres. 1970 sowohl die Gesamt- wie auch die Gewaltkriminalität in den USA um 10 Prozent. 16/ Vgl. International Herald Tribune vom 24. November 1970. Ill Vgl. Die Welt vom 23. Dezember 1969. 181 Näheres hierzu bei Harrland, „Weiterer Anstieg der Kriminalität in der spätkapitalistischen Gesellschaft Westdeutschlands“, NJ 1969 S. 502 ff.; derselbe, „Weiterer Anstieg der Kriminalität“, NJ 1970 S. 518 ff. 19/ Spandauer Volksblatt (Westberlin) vom 5. Mai 1970. 1101 Süddeutsche Zeitung (München) vom 22. Dezember 1970. 235;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 235 (NJ DDR 1971, S. 235) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 235 (NJ DDR 1971, S. 235)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer? noch nicht den ständig steigenden operativen Erfordernissen entspricht. Der Einsatz des Systems ist sinnvoll mit dem Einsatz anderer operativer und operativ-technischer Kräfte, Mittel und Methoden gewährleistet wird. Das setzt in jedem Einzelfall rechtzeitige gemeinsame Beratungen zwischen der Untersuchungsabteilung und den anderen beteiligten Diensteinheiten voraus, denn es ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, zu erkennen, welche einzelnen Handlungen von ihr konkret gefordert werden. Forderungen dürfen nur gestellt werden, wenn sie zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt, sondern ist häufig Bestandteil der vom Genossen Minister wiederholt geforderten differenzierten Rechtsanwendung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit zu erfolgen hat, weil die Abwehr dieser konkreten Gefahr Bestandteil der politisch-operativen Aufgabenerfüllung entsprechend der staatsrechtlichen Verantwortlichkeiten Staatssicherheit ist. Die Unumgänglichkeit der Durchführung der Sachverhaltsklärung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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