Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 23

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 23 (NJ DDR 1971, S. 23); dung gewährt. - Bei komplizierten oder Mehrlingsgeburten erhöht sich der Wochenurlaub auf 70 Tage. Für diese Zeit werden von der staatlichen Sozialversicherung Beihilfen gezahlt. Außerdem ist den werktätigen Müttern auf ihren Wunsch unbezahlte Freistellung bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes zu gewähren (Art. 71). Weiter sehen die Grundlagen für werdende und stillende Mütter sowie Frauen mit Kindern bis zu einem Jahr oder von einem Jahr bis zu acht Jahren besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich Nacht-, Überstunden- und Ruhetagsarbeit sowie der Entsendung auf Dienstreisen vor (Art. 69), Ähnlich großzügige Bedingungen gewährleisten die Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung den Jugendlichen. Sie bestehen insbesondere in kürzerer Arbeitszeit, in der längeren Urlaubsdauer von einem Monat (Art. 33) wobei dieser im Sommer oder zu jeder anderen vom Jugendlichen gewünschten Jahreszeit zu gewähren ist , in der besonderen Sicherung des Rechts auf Arbeit für Absolventen, im speziellen Kündigungs- und Arbeitsschutz sowie in den guten Möglichkeiten der Verbindung von Arbeit und Studium. Als fundamentales Arbeitsgrundrecht sichert Art. 2 das Recht auf unentgeltliche Berufsausbildung und Qualifizierung. Unter sozialistischen Bedingungen ist es typisch, daß die Anforderungen aus der wissenschaftlich-technischen Revolution das Lernen immer enger mit dem gesamten Arbeitsleben verbinden, während es früher hauptsächlich als eine einmalig zu durchlaufende Etappe am Beginn der beruflichen Tätigkeit stand. Demzufolge legt das zehnte Kapitel der Grundlagen Vergünstigungen für diejenigen Arbeiter und Angestellten fest, die ihre Arbeit mit einem Studium verbinden. Zur Berufsausbildung und fachlichen Weiterbildung der Arbeiter und Angestellten, insbesondere der Jugendlichen haben die Leitungen der Betriebe gemäß Art. 83 auf ihre Kosten Ausbildungsmöglichkeiten individueller und kollektiver Art, Lehrgänge usw. zu organisieren. Auch für die Werktätigen, die sich beruflich bilden oder ohne ihre Arbeit zu unterbrechen eine Lehranstalt besuchen, muß der Betrieb die notwendigen Bedingungen für die Verbindung von Arbeit und Studium schaffen. Allen Werktätigen, die während des Arbeitsrechtsverhältnisses studieren, werden beträchtliche Vergünstigungen zuerkannt. So wird gemäß Art. 84 für Werktätige, die ihre Arbeit mit einem Studium an allgemeinbildenden Lehranstalten. öder technischen Berufsschulen verbinden, die Arbeitswoche oder tägliche Arbeitszeit verkürzt, wobei der Arbeitslohn voll weitergezahlt wird. Indem die Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung in Übereinstimmung mit der Verfassung das Prinzip der Entlohnung nach Quantität und Qualität der Arbeit und des gleichen Lohnes für gleiche Arbeitsleistung festlegen und dabei Maßnahmen zur Überwindung übermäßiger Fluktuation treffen, tragen sie aktiv zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Erfüllung der volkswirtschaftlichen Aufgaben bei. Art. 37 regelt das Tarifsystem und die Eingruppierung, Art. 38 die Lohnformen und Art. 39 die Normung. Daran schließen sich Vorschriften an, die die Regelung der Entlohnung bei Überstunden-, Feiertags- und Nachtarbeit, bei Nichterfüllung der Norm, Ausschuß Und Qualitätsminderung, bei Übertragung anderer Arbeit (Art. 40 44), die Fristen der Lohnzahlung und der Ausgleichszahlung, die Normierung der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen (Art. 49) und die Beschränkung der Lohnabzüge betreffen. Die Entlohnung der Arbeiter erfolgt nach zentral festgesetzten Tarifsätzen, die der Angestellten nach ebenfalls zentral festgesetzten Gehaltsgruppenplänen. Die Eingruppierung der auszuführenden Arbeiten in die entsprechenden Tarifgruppen geschieht nach Qualifikationsmerkmalen und ist Aufgabe der Betriebsleiter, die sie an Hand des Tarif- und Qualifikationsbuchs und im Einvernehmen mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung vornehmen (Art. 37). Entlohnt wird im Zeitoder Stücklohn. Daher können gemäß Art. 38 zur Erhöhung der materiellen Interessiertheit der Werktätigen an der Erfüllung und Übererfüllung der Pläne, an höherer Effektivität und Rentabilität, an der Steigerung der Arbeitsproduktivität, an der Qualitätsverbesserung der Erzeugnisse und der Einsparung von Mitteln Prämienzeitlohn- oder Prämienstücklohnsysteme eingeführt werden. In Berücksichtigung der Erfahrungen des neuen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sieht Art. 38 vor, daß eine Vergütung der Werktätigen entsprechend den Ergebnissen der Jahresarbeit aus dem Gewinnfonds der Betriebe ergänzend zu den Lohnsystemen erfolgen kann. Dieser Passus über eine Jahresendprämie war im Entwurf noch nicht enthalten. Die Höhe dieser Vergütung wird gemäß den Arbeitsergebnissen des Werktätigen und der Dauer seiner Tätigkeit im Betrieb bemessen. Sie wirkt also gleichzeitig als Stimulierungsmittel für langjährige Betriebszugehörigkeit. Im Vergleich zu dem System unseres GBA ist bemerkenswert, daß der sowjetische Gesetzgeber in den Grundlagen die materielle Verantwortlichkeit der Werktätigen im Lohnkapitel (Art. 49) geregelt hat. Hierbei scheint der Aspekt der Sicherung einer angemessenen Lohnzahlung sowie die niedrigere Grenze der Schadenersatzpflicht in Gestalt des verursachten direkten Schadens, aber grundsätzlich nur maximal in Höhe eines Drittels des Monatstariflohns (Gehalts), ausschlaggebend gewesen zu sein. Das sechste Kapitel enthält die notwendigen Grundbestimmungen zur Festigung der sozialistischen Arbeitsdisziplin. Art. 51 umreißt die Pflichten der Arbeiter und Angestellten und Art. 53 die der Betriebsleitung. Die Grundlagen unterstreichen, daß die Arbeitsdisziplin durch bewußtes Verhalten der Werktätigen zur Arbeit, durch die Methode der Überzeugung sowie durch Belohnung gewissenhafter Arbeit gewährleistet wird (Art. 52). Sie eröffnen den Betriebsleitern und Gewerkschaften umfangreiche Möglichkeiten der Auszeichnung für hervorragende Arbeitsleistungen, die von einer Danksagung bis zur Verleihung staatlicher Auszeichnungen reichen (Art. 55). Sie schließen auch die bevorzugte kulturelle und soziale Betreuung sowie Förderung in der Arbeit ein. In der gemäß Art. 54 auszuarbeitenden betrieblichen Arbeitsordnung können weitere Auszeichnungen festgelegt werden. Die Grundlagen sehen bei der Gewährleistung der Arbeitsdisziplin auch vor, gegenüber einzelnen nicht gewissenhaft arbeitenden Werktätigen ggf. „Maßnahmen der disziplinarischen und gesellschaftlichen Einwirkung“ anzuwenden. Der Leitung des Betriebes wird durch Art. 56 das Recht eingeräumt, eine der dort vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen vom Verweis bis zur Entlassung ohne Zahlung von Kündigungsgeld zu ergreifen oder statt dessen die Sache dem Kameradschaftsgericht bzw. einer gesellschaftlichen Organisation zur Beratung zu übergeben. Im elften Kapitel über die Arbeitsstreitigkeiten werden zunächst in Art. 86 als Organe zu deren Entscheidung erstens die Kommissionen für Arbeitskonflikte, zweitens die, Fabrik-, Werk- oder Ortskomitees der Gewerkschaften sowie drittens die Volksgerichte und nur in den gesetzlich in Art. 94 geregelten Fällen die übergeordneten Organe aufgeführt. In den folgenden Artikeln werden ihre Kompetenzen bestimmt. Nach der Regelung der Fristen für die Anrufung der Rechtspflegeor- 23;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 23 (NJ DDR 1971, S. 23) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 23 (NJ DDR 1971, S. 23)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung.

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