Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 226

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 226 (NJ DDR 1971, S. 226);  Tätigwerdens. Deshalb tragen die Rechtspflegeorgane des Bezirks eine große Verantwortung für die schnelle Verallgemeinerung neuer Arbeitsmethoden. Durch gemeinsame Arbeitshinweise, durch gemeinsame Tagungen und Dienstbesprechungen im Bezirk oder in Stützpunkten sowie auf gemeinsamen Lehrgängen bzw. Schulungen erhalten alle Rechtspflegeorgane der Kreise Von den Bezirksdienststellen grundsätzliche Orientierungen. Bewährt hat sich eine seit 1967 jährlich neu belebte und auf Schwerpunkte gerichtete Verpflichtungsbewegung in allen Organen der Rechtspflege. Die Rechenschaftslegungen über die Erfüllung der Verpflichtungen vor den Leitern der Bezirksdienststellen sind zu Höhepunkten in der Arbeit der Rechtspflegeorgane geworden. Im vergangenen Jahr wurden z. B. zu Ehren des 100. Geburtstages Lenins sichtbare Erfolge erzielt, insbesondere bei der Gestaltung der Informationsbeziehungen zwischen den Rechtspflegeorganen, den Volksvertretungen sowie anderen Organen und gesellschaftlichen Kräften, bei der vorbeugenden Bekämpfung von Rechtsverletzungen in Großstädten und industriellen Ballungsgebieten sowie bei der Realisierung der Vereinbarungen, die die Rechtspflegeorgane mit Leitungen des FDGB und der Nationalen Front abgeschlossen haben. Natürlich ist das Niveau der Arbeit in den einzelnen Rechtspflegeorganen und in den verschiedenen Kreisen noch unterschiedlich. Da die Aufgaben im wesentlichen übereinstimmen und auch die Arbeitsbedingungen keine nennenswerten Unterschiede aufweisen, wird daran deutlich, daß noch Reserven zu erschließen sind, um die Wirksamkeit unserer Arbeit weiter zu erhöhen. Aufgaben zur Weiterführung der Merseburger Initiative im Jahre 1971 Das Jahr 1971 erfordert neue, größere Anstrengungen zur allseitigen Stärkung und Entwicklung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Die Leiter der Rechtspflegeorgane des Bezirks und der Stellvertreter für Inneres des Vorsitzenden des Rates des Bezirks haben deshalb zu Beginn des Jahres in einem gemeinsamen Aufruf in Vorbereitung des 25. Jahrestages der Gründung der SED auf die Fortführung der Verpflichtungsbewegung orientiert, die sich über das gesamte Jahr 1971 erstrecken soll. Gegenstand der Verpflichtungen sollten folgende Komplexe sein: Sicherung einer hohen Wirksamkeit der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung. Dazu zählen die Beseitigung unvertretbarer Arbeitsreste sowie die Durchsetzung von Konzentrations- und Beschleunigungsprinzipien. Erhöhung der Qualität der Arbeit, wobei vor allem das Verhältnis zwischen dem Aufwand an Ermittlungen und gesellschaftlicher Initiative einerseits und der Gesellschaftsgefährlichkeit bzw. Gesell- Schaftswidrigkeit der Handlung sowie der Erziehungsfähigkeit des Täters andererseits zu beachten ist. Verstärkte und planmäßige Öffentlichkeitsarbeit. Als spezielle Verpflichtungen wurden empfohlen: konkrete Maßnahmen zur Durchsetzung der Beschlüsse der Volksvertretungen, Abschluß und Realisierung von Vereinbarungen mit gesellschaftlichen Organen (Nationale Front, FDGB) und mit Betrieben, Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der Jugendkriminalität sowie der wiederholten Straffälligkeit und schließlich Maßnahmen zum Schutz der sozialistischen Volkswirtschaft, speziell der Automatisierungs- und Rationalisierungsvorhaben. Der gemeinsame Aufruf der Rechtspflegeorgane des Bezirks löste in allen Kreisdienststellen vielfältige Initiativen aus. Vor allem in Merseburg bewährte sich die bereits erzielte hohe Qualität der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit und die politisch-ideologische Reife der Mitarbeiter der einzelnen Organe. Nach gründlicher Diskussion in Mitgliederversammlungen der Parteigrundorganisationen,- in der Leiterberatung und in den Arbeitskollektiven wurde zu Ehren des 25. Jahrestages der Gründung der SED ein Kampfprogramm der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane des Kreises Merseburg verabschiedet, das folgende Schwerpunkte enthält: Sicherung einer hohen Wirksamkeit der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung, Erhöhung der Qualität der Arbeit, Beachtung des Verhältnisses von Aufwand an Ermittlungen und gesellschaftlicher Initiative zur Schwere der Straftat und zur Erziehungsfähigkeit des Täters, verstärkte und planmäßige Öffentlichkeitsarbeit, Rationalisierung des Ermittlungsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens in Strafsachen, erhöhte und differenzierte Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte im Strafverfahren. Zur Erfüllung dieser Schwerpunktaufgaben wurde im einzelnen festgelegt: 1. Der Kreisstaatsanwalt nimmt regelmäßig (dreimal wöchentlich) an den sog. Frühbesprechungen bei der Abt. K des Volkspolizeikreisamtes Merseburg teil, um schneller und gründlicher auf die Einleitungspraxis und die Ermittlungshandlungen einwirken zu können. Dabei kommt es insbesondere auf die rationelle Bearbeitung des Verfahrens, die differenzierte Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte, die zweckmäßige Ausgestaltung des Schlußberichts 'sowie die Nutzung des Strafbefehlsverfahrens und des beschleunigten Verfahrens entsprechend den Möglichkeiten der StPO an. 2. Der Kreisstaatsanwalt und der K-Leiter sind dafür verantwortlich, daß die Untersuchungsführer in geeigneten Fällen den Leitern der Betriebe und Einrichtungen davon Mitteilung machen, wenn gegen einen Mitarbeiter der Verdacht einer Straftat besteht. Durch die Mitteilung soll darauf hingewirkt werden, daß im Kollektiv des Beschuldigten eine Beratung mit dem Ziel stattfindet, Vertreter des Kollektivs und andere gesellschaftliche Kräfte zur Mitwirkung am Verfahren zu gewinnen. Die Leiter der Betriebe und Einrichtungen sollen damit befähigt werden, ihre Verantwortung für die Bekämpfung und Verhütung von Straftaten (Art. 3 StGB) wahrzunehmen. 3. Die Leiter aller drei Rechtspflegeorgane sind dafür verantwortlich, daß in den gesetzlich möglichen Fällen von der Verbindung von Strafsachen Gebrauch gemacht wird, insbesondere bei solchen Delikten wie Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit, Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten, Staatsverleumdung und bei Eigentumsdelikten. 4. Die Öffentlichkeitsarbeit ist auf der Grundlage des Planes der gemeinsamen Aufgaben durchzuführen. Hierzu sollen auch verstärkt Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit genutzt werden. 5. Die Erhöhung der Qualität der Ermittlungsverfahren ist die entscheidende Voraussetzung dafür, daß die gerichtliche Hauptverhandlung konzentriert durchgeführt werden kann. Der Kreisgerichtsdirektor hat dafür zu sorgen, daß die Hauptverhandlungen gemeinsam mit den Schöffen so vorbereitet werden, daß eine zügige Beweisaufnahme gewährleistet ist und Verta- 226;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt und zur Aufdeckung von Handlungen, die in einem möglichen Zusammenhang mit den Bestrebungen zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher stehen. Dabei sind vor allem die aufgabenbezogene Bestimmung, Vorgabe Übermittlung des Informationsbedarfs, insbesondere auf der Grundlage analytischer Arbeit bei der Realisierung operativer Prozesse, die Schaffung, Qualifizierung und der konkrete Einsatz operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und mit dem Ausmaß der Störung von Ordnung um Sicherheit entsprechenden, gesetzlich zulässigen sowie operativ wirksamen Mitteln und Methoden zu unterbinden.

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