Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 224

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 224 (NJ DDR 1971, S. 224); staltet werden muß. Im Bereich der Strafrechtspflege ist es unser Anliegen, diese wertvolle gesellschaftliche Kraft auch zielstrebig einzusetzen. Dabei geht es nicht schlechthin um mehr oder weniger Mitwirkung, sondern um sorgfältigere Auswahl der notwendigen Maßnahmen, die mit höherer Wirksamkeit verwirklicht werden. Es ist nicht zu verantworten, die notwendige schnelle staatliche Reaktion (die z. B. auch in einer durch Strafbefehl entschiedenen Geldstrafe bestehen kann) durch unnötige, weil substanzlose gesellschaftliche Maßnahmen zu ersetzen. Gesellschaftliches Schutzbedürfnis und Erziehungsfähigkeit des Täters sind zwei grundsätzliche Kriterien für die Entscheidung über den notwendigen Aufwand. Beschleunigung der Begutachtung und Anforderungen an die Gutachten Die Wirksamkeit aller Unserer Maßnahmen wird wesentlich durch den Faktor Zeit beeinflußt. Die besten Überlegungen bleiben theoretisch, wenn seit der Straftat soviel Zeit vergangen ist, daß die Öffentlichkeit „über die Sache hinweggegangen ist“. Zeitsparende Arbeit verlangt exakte Planung der Untersuchungen und eine grundlegende Einschätzung, was notwendig und möglich ist. Das trifft auch und insbesondere auf Begutachtungen zu, wobei sich die folgenden Bemerkungen nur auf psychiatrische und psychologische Gutachten beziehen. Es kostet uns Zeit und mindert die Wirksamkeit, wenn die Ermittlungen abgeschlossen werden und sich dann erst die Begutachtung anschließt, die regelmäßig sechs Wochen bis über drei Monate dauert. In vielen Fällen wird schon zu Beginn des Verfahrens zu erkennen sein, ob eine Begutachtung überhaupt erforderlich ist. Die Praxis zeigt, daß mit Hilfe erfahrener Psychologen* oder Psychiater im Wege einer „Vorbegutachtung“ leichter zu entscheiden ist,. ob eine Begutachtung zu fordern ist. Wird das rechtzeitig geprüft, dann können Begutachtung und weitere Ermittlungen zumindest in vielen Fällen zu gleicher Zeit bewältigt werden, so daß erhebliche Zeitreserven nutzbar gemacht werden können. Im übrigen bedarf es auch einer erneuten Überlegung, welche Anforderungen an ein Gutachten zu stellen sind. Der gegenwärtige Umfang der einzelnen Gutachten ist für die Beurteilung durch das Gericht zumeist nicht notwendig und -widerspricht auch der Forderung, die Begutachtung schneller abzuschließen. Bis zur Hauptverhandlung ist es wesentlich, vom Gutachter zu erfahren, ob die Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gegeben sind. In diesen Fällen wird es auch notwendig sein, für das Gericht zu sichern, daß geprüft werden kann, wie der Gutachter zu seiner Meinung gekommen ist. Dennoch läßt sich hier manches vereinfachen und einsparen. Das ist auch deshalb bedeutsam, weil schließlich Gutachter selbst erklären, daß die Begutachtung manchmal nicht so belastend ist wie die Schreibarbeiten. Nur zur Vervollständigung sei darauf hingewiesen, daß generell gründlicher zu prüfen ist, wann eine Begutachtung notwendig ist. Die Erfahrungen besagen, daß es immer noch Fälle offensichtlich unnötiger Begutachtungen gibt. Es ist bezeichnend, daß eine große Anzahl der begutachteten Täter strafrechtlich voll verantwortlich ist. Schon bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens wird es einerseits notwendig sein, daß Staatsanwalt und Kriminalist die Voraussetzungen für die Anforderung eines Gutachtens kritischer prüfen. Unzulässig, ja geradezu schädlich ist es andererseits, wenn mit dem Blick auf die Kosten notwendige Begutachtungen erst zu einem Zeitpunkt veranlaßt werden, in dem schon das Gericht für die Beiziehung des Gutachtens verantwortlich ist. Vereinfachung der Arbeitsweise Es ist notwendig, einmal zu analysieren, ob sich nicht echte Reserven auch dort ergeben, wo die sinnvolle Formalisierung bestimmter Vorgänge möglich ist und der Einsatz der Technik zu Vereinfachungen führen kann. So ist es z. B. üblich, im Tatortbefundsbericht den Tatort ausführlich zu beschreiben, und zwar so genau, daß er auch für den ortsunkundigen Richter oder Staatsanwalt plastisch vorstellbar ist. Warum ist das jedoch notwendig, wenn es daneben eine exakte Tatortfotografie gibt, die die Verhältnisse besser als jede Erläuterung wiedergibt? Gilt das nicht auch für manche ausführlichen Schriftstücke, die eigentlich überflüssig sind? Gerade jene Arbeiten, die nicht unmittelbar der Sicherung von Beweisen dienen, belasten das Verfahren oft. Bei einfachen Verfahren ist es z. B. vorstellbar, daß dem Staatsanwalt ein wesentlich verkürzter Schlußbericht übergeben wird, der neben den wichtigsten Daten zur Person die Darstellung des Geschehens und der Beweismittel enthält und erkennen läßt, auf welcher rechtlichen Grundlage ermittelt wurde. In solchen einfachen und eindeutigen Fällen trägt der Zeitgewinn nicht unwesentlich zur Wirkung des Verfahrens bei. Es muß gemeinsames Anliegen der Rechtspflegeorgane sein, die „Umlaufzeit“ eines Verfahrens zu verkürzen und zugleich die Qualität zu erhöhen. * Die in diesem Beitrag dargelegten Gedanken beziehen sich fast ausschließlich auf das Ermittlungsverfahren. Es sind eigentlich auch nur einige wenige Vorstellungen, die einer Diskussion wert erscheinen. In der gegenwärtigen Phase ist es unsere Pflicht, uns ständig zu erziehen, das Erreichte kritisch einzuschätzen. Die kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem eigenen Arbeitsergebnis ist eine Garantie, nicht selbstzufrieden zu sein und ständig zu prüfen, ob der von der Partei- und Staatsführung geforderte Gleichklang zwischen Rechtspflege und gesellschaftlicher Entwicklung von uns begriffen und gestaltet wird. Da ist mit einmaligen Erkenntnissen und Leistungen nichts getan; wir müssen uns selbst des ständigen Entwicklungsprozesses bewußt sein, den wir mitgestalten. Gerade in Vorbereitung des VIII. Parteitages der SED ist das ein wichtiger Beitrag, den wir leisten können. Zu dem Kreis der Fragen gehört auch das ständige Bemühen um höhere Effektivität des Verfahrens. Eine höhere Wirksamkeit mit geringem -Aufwand zu erzielen, ist eine Forderung, die nur durch gemeinsame Bemühungen aller Rechtspflegeorgane erfüllt werden kann. Unter strikter Beachtung der Verantwortung jedes Organs sind einheitliche, abgestimmte Maßnahmen zu konzipieren und praktisch zu erproben. Unter diesen Umständen wird deutlich, daß die „Merseburger Initiative“ heute aktueller denn je ist. Die Erfahrungen der Genossen in den Bezirken und Kreisen sind der Fundus, dessen kluge Nutzung es uns ermöglichen wird, einheitliche, rationellere und zugleich wirksamere Maßstäbe für das Ermittlungsverfahren auszuarbeiten. Es gehört zu den ehernen Grundsätzen sozialistischer Rechtspflege, die Lenin entwik-kelte und die durch die Praxis der sozialistischen Staaten vielfach bestätigt wurden, daß die Vorbeugung von Straftaten dort beginnt, wo durch kluge staatliche Maßnahmen und unter breiter Mitwirkung der Bevölkerung jede Straftat aufgedeckt, zielstrebig und konzentriert aufgeklärt und über das Verhalten des Täters ein gerechtes Urteil gefällt wird. 224;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 224 (NJ DDR 1971, S. 224) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 224 (NJ DDR 1971, S. 224)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes abgeleitet. Ausgehend von der Stellung des strafprozessualen Prüfungsstadiums in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit wurden vor allem die Stellung des straf prozessualen Prüfungsstadiums, die inhaltlich-rechtlichen Anforderungen an die Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten felgende Hauptaufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren entsprechend den gewachsenen Anforcerungen der Dahre zu lösen, wofür die ständige Gewährleistung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Schwerpunktaufgaben der informalionsbeschaffungj Wirksamkeit aktiver Maßnahmen; Effektivität und Lücken Am Netz. Nut Atngsiacl der im Netz vor-handelten operativen. Möglichkeiten; Sicherheit des und Aufgaben zur Erhöhung der Sicherheit und der Konspiration. Die Herausarbeitung der Aufgaben für die Arbeit mit ist eng mit der Analyse des- operativen Regimes zu verbinden.

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