Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 220

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 220 (NJ DDR 1971, S. 220); Inhalt ausgelegt, daß hierunter Arbeit während des gesamten Planjahres im Betrieb zu verstehen ist, sofern nicht der Werktätige aus rechtlich anzuerkennenden Gründen (z. B. Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder eines Arbeitsunfalls) zeitweilig an der Arbeitsleistung verhindert war oder kraft ausdrücklicher Regelungen (bei Schwangerschafts- und Wochenurlaub werktätiger Frauen, Teilnahme an Reservistenübungen bei der NVA) sich Arbeitszeitausfälle nicht auf die Höhe der Jahresendprämie auswirken dürfen. Diese Rechtsauffassung, die in Übereinstimmung mit der Zielsetzung der Jahresendprämie eine lediglich nominelle Zugehörigkeit zum Betrieb von gerechtfertigten Ausnahmen abgesehen nicht als ausreichend für den Anspruch auf Jahresendprämie ansieht, wird in § 12 Ziff. 4 der PrämienVO 1971 zur Behebung bisher möglicher Zweifel deutlich ausgedrückt. Hiernach erhält der Werktätige eine Jahresendprämie beim Vorliegen der weiteren Voraussetzungen, wenn er während des gesamten Planjahres im Betrieb tätig war. 4. Der vorstehende Beschluß berührt nicht unmittelbar die Frage, ob Werktätige bei von ihnen begangenen Straftaten (Verbrechen oder Vergehen) trotzdem Anspruch auf Jahresendprämie haben. Der verklagte Betrieb hatte die Jahresendprämie für 1969 auch nicht mit der Begründung verweigert, der Kläger habe in den Jahren 1967 und 1968 Straftaten begangen, wie das später in einem Strafverfahren rechtskräftig festgestellt wurde. Vielmehr berief er sich auf die Untersuchungshaft des Klägers im Jahre 1969, wegen der dieser nicht während des gesamten Planjahres im Betrieb tätig sein konnte. Es bestand kein Anlaß, die Auswirkungen der Vergehen des Klägers in den Jahren 1967 und 1968 auf den Anspruch auf Jahresendprämie für 1969 zu prüfen, da sie aus einem anderen Grund nicht gewährt wurde. Verschiedentlich mußten die Gerichte aber hierzu Stellung nehmen. Das Präsidium des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt hat z. B. die Erfahrungen der Rechtsprechung des Bezirks in seinem Bericht an das Plenum zu Problemen des Arbeitslohnes und der Jahresendprämie (NJ 1970 S. 614) zusammengefaßt. Auch aus anderen Bezirken liegen verschiedentlich veröffentlichte Entscheidungen über den Anspruch auf Jahresendprämie bei Straftaten vor (z. B. Arbeit und Arbeitsrecht 1970, Heft 19, S. 607). Das Präsidium des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt hebt völlig zu Recht hervor, daß die Leistungen des Werktätigen allseitig und gerecht gewertet und Verletzungen der staatsbürgerlichen Pflichten und der sozialistischen Arbeitsdisziplin differenziert berücksichtigt werden müssen. In diesem Sinne hat sich eine im wesentlichen einheitliche Rechtsprechung herausgebildet, wenn auch nicht zu übersehen ist, daß in den Betrieben unterschiedliche Entscheidungen über den Anspruch auf Jahresendprämie beim Vorliegen von Straftaten getroffen wurden. Mit ursächlich hierfür war das Fehlen klarer Maßstäbe bereits vom Gesetz her. Deshalb ist zu begrüßen, daß die PrämienVO 1971 mit ihrer Regelung in § 16 Abs. 3 für die Zukunft viele Unsicherheiten ausräumen hilft. Hier wurden die Fälle abgegrenzt, in denen ein Werktätiger wegen eines Verbrechens oder wegen schwerwiegender Verletzungen der Staats- und Arbeitsdisziplin keine Jahresendprämie erhalten kann. Liegen die Voraussetzungen des § 16 -Abs. 3 nicht vor, so ist auf Verletzungen der Staats- und Arbeitsdisziplin ggf. durch eine differenzierte Festsetzung der Höhe der Jahresendprämie zu reagieren. Oberrichter Walter Ru d eit, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Seite Dr. Josef Streit: Die führende Rolle der SED beim Aufbau demokratischer Rechtspflegeorgane und bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit 189 Zur Wirksamkeit des Familien- und des Zivilrechts bei der Herausbildung sozialistischer Verhaltensweisen (Aus einem Bericht des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer) 192 Ursachen und Tendenzen der Ehescheidungen sowie Schlußfolgerungen für die Durchsetzung der sozialistischen Familienpolitik (Aus einem Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts) 197 Dr. Siegfried Wittenbeck : Verletzung der Pflicht zur Hilfeleistung und' der Obhutspflicht 201 Berichte Beratung des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer über Grundfragen der Wirksamkeit des Familien- und Zivilrechts 205 Nachrichten Dr. Rolf Helm zum 75. Geburtstag Informationen der zentralen Rechtspflegeorgane 209 Rechtsprechung Familienrecht Oberstes Gericht: Zum Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten, der sich unter erschwerten Bedingungen (Erziehungsrecht für mehrere Kinder, Erwerbsminderung) auf die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit umstellen muß, sowie zur Unterhaltsbemessung für ein Kind, das sich für dauernd oder auf unbestimmte Zeit in einem Heim befindet 210 Stadtgericht von Groß-Berlin: Zur Beurteilung des Sinngehalts einer Ehe 211 BG Karl-Marx-Stadt: Zur Gültigkeit der Ehe eines beschränkt Geschäftsfähigen oder Geschäftsunfähigen 213 BG Karl-Marx-Stadt: Zur Frage, ob unentgeltliche Pflege eines invaliden Unterhaltsberechtigten eine Verringerung der Unterhaltsverpflichtung begründen kann 213 BG Rostock: Zur Anrechnung von Bezügen aus einer Krankentagegeld-Versicherung auf das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten 214 BG Potsdam: 1. Zur Festsetzung der Unterhaltshöhe, wenn beide Elternteile nach §§ 81 ff. FGB verpflichtet sind. 2. Zur Begründetheit des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen, bereits wirtschaftlich selbständig gewesenen Kindes gegen seine Eltern bei Aufnahme eines Direktstudiums 215 BG Frankfurt (Oder): Zur Festsetzung der Unterhaltshöhe, wenn ein volljähriges Kind bereits wirtschaftlich selbständig war und infolge einer Lehrausbildung erneut unterhaltsbedürftig wird 216 BG Karl-Marx-Stadt: Zur Erstattung der Kosten eines nicht im Zusammenhang mit der gemeinsamen Lebensführung stehenden Prozesses durch den unterhaltsverpflichteten Ehegatten 217 Arbeitsrecht Oberstes Gericht: 1. Zur Sachdienlichkeit der Rücknahme eines vor der Konfliktkommission gestellten Antrags. 2. Zum Grundsatz der Betriebszugehörigkeit während des gesamten Planjahres als Voraussetzung für die Gewährung von Jahresendprämie. (Anm. Walter Rudelt) 218 220;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter in den Untersuchungshaftanstslten, besonders in denen es konzentrier zu Beschwerden, die vermeidbar waren, kommt, zu leisten. Schwerpunkte der Beschwerdetätigkeit der Ständigen Vertretung der auf Umstände der Festnahme, der Straftat, der Motive, auf Schuldbekenntnisse sowie der Verneh-mungststigkeit des Untersuchungsorgans Staatssicherheit konnte aufgrund energischer Rückweisungen während der Besuche sowie ent-sprechenderrdiplomatischer Maßnahmen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der irr der das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ,v die Ständige Vertretung . in der in der akkreditieiÄoannalisten westlicher MassennWlen weitere westlich Massenmedien iiÄiJwBozialistischer Botschaften, Staaten inEel weiterefstatliche Einrichtungen der sonstige Parteien, Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme gemäß sind von wesentlicher Bedeutung für den Beweisführungsprozeß im Diese Maßnahmen dienen der Auffindung von Gegenständen und Aufzeichnungen, die für die Untersuchung als Beweismittel von Bedeutung sein können. So verlangt der Strafgesetzbuch in Abgrenzung zu den, Strafgesetzbuch das Nichtbefolgen einer Aufforderung durch die Sicherheitsorgane oder andere zuständige Staatsorgane.

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