Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 209

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 209 (NJ DDR 1971, S. 209); Informationen der zentralen Rechtspflegeorgane : ■' Das Präsidium des Obersten Gerichts erörterte in seiner Sitzung am 17. Februar 1971 Ergebnisse der Beratungen mit den Direktoren der Kreisgerichte, die Anfang Dezember 1970 in verschiedenen Bezirken der DDR stattgefunden hatten (vgl. dazu Toeplitz in NJ 1971 S. 1 ff.). Es wurden Schlußfolgerungen zur effektiveren Gestaltung der politischen Führungstätigkeit des Obersten Gerichts, hinsichtlich der Anforderungen an die analytische Tätigkeit der Kreisgerichte, zur Gestaltung der Beziehungen der Gerichte zu den örtlichen Organen der Staatsmacht, insbesondere der Informationsbeziehungen, hinsichtlich der Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte sowie hinsichtlich der Qualifizierung der Direktoren und Richter der Kreisgerichte gezogen. Die Direktoren der Bezirksgerichte Dresden und Karl-Marx-Stadt informierten über Maßnahmen und erste Ergebnisse der Umsetzung der Beratungen mit den Kreisgerichtsdirektoren. * Der Minister der Justiz und seine Stellvertreter führten im Februar 1971 unter Mitwirkung von Mitgliedern des Präsidiums des Obersten Gerichts sowie leitenden Mitarbeitern des Ministeriums in den Bezirken mit den Direktoren der Bezirksgerichte und deren Stellvertretern Problemberatungen über die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des sozialistischen Rechts durch. Gegenstand der Aussprachen war insbesondere, wie die Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen in die staatliche Leitung der Gesellschaft in den Bezirken und Kreisen einbezogen werden kann. Es konnte festgestellt werden, daß die Mitarbeiter der Gerichte und Staatlichen Notariate ihren Verfassungsauftrag mit großer Einsatzbereitschaft erfüllen. Die Bezirksgerichtsdirektoren berichteten ferner über Fortschritte bei der Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit zwischen den Rechtspflegeorganen und bei der Anwendung wissenschaftlich begründeter Arbeitsmethoden. * Der Generalstaatsanwalt der DDR hat Anfang März 1971 anläßlich der 27. Tagung der UNO-Men-schenrechtskommission in Genf zum Tagesordnungspunkt „Frage der Bestrafung von Kriegsverbrechern und Personen, die Verbrechen gegen' die Menschlichkeit begangen haben“ eine Erklärung abgegeben. Darin wird hervorgehoben,, daß die DDR konsequent die Grundsätze des Völkerrechts verwirklicht. Seit Mai 1945 wurden 12 825 Personen wegen von ihnen während der Zeit des Faschismus begangener Kriegs-verbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit von Gerichten der DDR rechtskräftig verurteilt. Darüber hinaus hat die DDR zur Sicherung einer völkerrechtsgemäßen Verfolgung und Bestrafung dieser Verbrechen auch anderen Staaten umfangreiche Rechtshilfe gewährt. * Beim Obersten Gericht wurde eine Arbeitsgruppe „Schuld“ gebildet, der neben Richtern und wissenschaftlichen Mitarbeitern des Obersten Gerichts Rechtswissenschaftler und Psychologen angehören. Die Arbeitsgruppe untersucht, wie sich die Regelung der Schuld im neuen StGB in der Praxis durchgesetzt hat und welche Probleme dabei aufgetreten sind. Ihre Arbeitsergebnisse sollen der für das I. Quartal 1973 vorgesehenen Plenartagung des Obersten Gerichts zu Problemen der Schuld dienen. Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit folgenden Komplexen : gesellschaftliche Grundlagen der Verantwortung und Schuld in der DDR; Freiheit und Verantwortung; die Schuldgrundsätze des neuen, sozialistischen Strafrechts; Probleme, die mit der gesetzlichen Neuregelung beim Vorsatz (Abgrenzung des bedingten Vorsatzes zur bewußten Leichtfertigkeit) und bei der Fahrlässigkeit (Bedingungen, die die strafrechtliche Relevanz unbewußter Pflichtverletzungen ausmachen) aufgetreten sind. Im einzelnen geht es dabei um folgende Fragen: Welche Konsequenzen hat der Entscheidungsbegriff auch in methodischer Hinsicht für die Schuldprüfung? Begriff der Pflichten, insbesondere von Berufspflichten; Problem der Gleichwertigkeit der Pflichten (§9 StGB). Kriterien für „verantwortungslose Gleichgültigkeit“ (§ 8 Abs. 2 StGB). Kriterien für objektive Unmöglichkeit, persönliches Versagen, persönliches Unvermögen (§10 StGB). Problem der Prüfung des „verletzten Gesetzes“ (§ 15 Abs. 3 StGB). Kriterien der Schulderschwerung. Kriterien der Schuldminderung. Berücksichtigung der Jugendlichkeit bei der Bewertung der Schuld. Die Arbeitsgruppe ist daran interessiert, die in der Praxis der Gerichte, Staatsanwälte, Ermittlungsorgane und Rechtsanwälte zu diesen Komplexen auftretenden Fragen kennenzulernen. Sie nimmt Hinweise und Anregungei! entgegen. * Der Konsultativrat für LPG-Recht beim 1. Zivilsenat des Obersten Gerichts behandelte in seiner Sitzung vom 8. Januar 1971 eine Vorlage von Mitarbeitern der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin zur Konzipierung der Abschnitte „LPG- und Bodenrecht“ im Lehrbuch „Sozialistische Rechtspflege“. In der Diskussion wurde allgemein anerkannt, daß die Rechtsprechung einen wirksamen Beitrag zur Durchsetzung des LPG-Rechts leisten kann und daß ihre Bedeutung weiterhin wachsen wird. Die enge Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Organen und den Räten für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft sowie die richtige Eingliederung der Rechtsprechung in das Gesamtsystem der staatlichen Leitung wurden als wichtige Voraussetzungen angesehen, um die Wirkung der Rechtsprechung in diesem Bereich zu erhöhen. Die Probleme des Umfangs der gerichtlichen Zuständigkeit für die Lösung von Streitigkeiten zwischen den Genossenschaften und ihren Mitgliedern sowie der gerichtlichen Überprüfung von Beschlüssen genossenschaftlicher Organe sollen an Hand von Erfahrungen aus der Praxis erneut untersucht werden. Dieser Aufgabe wird sich eine Arbeitsgruppe widmen, der Vertreter des Obersten Gerichts, von Bezirks- und Kreisgerichten, von Räten für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft sowie Wissenschaftler angehören. Ferner wird sich der Konsultativrat im Jahre 1971 noch mit der Rechtsstellung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften im ökonomischen System, mit der Verteilung des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens bei Scheidung von Genossenschaftsbauern sowie mit dem System der materiellen und disziplinarischen Verantwortlichkeit der LPG-Mitglie-der befassen. * Am 12. März 1971 fand beim Senat für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts eine Arbeitsberatung mit den Vorsitzenden der Senate für Arbeitsrechtssachen der Bezirksgerichte statt. Im Mittelpunkt standen die Aufgaben der Arbeitsrechtsprechung bei der politischen Vorbereitung des VIII. Parteitages der SED. Hierzu wurden Schlußfolgerungen aus der 14. und 15. Tagung des Zentralkomitees der SED, Ergebnisse einer analytischen Einschätzung der Wirksamkeit des GBA in der Rechtsprechung und gestützt auf eine Revision im iS SÄ 209;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 209 (NJ DDR 1971, S. 209) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 209 (NJ DDR 1971, S. 209)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Inforraationsbedarfs-kompiezen mid der richtigen Bewertung der Informationen. Grundanforderungen an den Einsatz aller? - zur Erarbeitung und Verdichtung von Ersthinweisen, Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräfte, Mittel und Methoden bearbeitet. Die Funlction der entspricht in bezug auf die einzelnen Banden der Funlction des für die Bandenbelcämpfung insgesamt. Mit der Bearbeitung der sind vor allem die aufgabenbezogene Bestimmung, Vorgabe Übermittlung des Informationsbedarfs, insbesondere auf der Grundlage analytischer Arbeit bei der Realisierung operativer Prozesse, die Schaffung, Qualifizierung und der konkrete Einsatz operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft die Wahrnehmung ihrer Rechte entsprechend den Bestimmungen dieser Anweisung gesichert. Dem Verhafteten ist zu gewährleisten: die Wahrnehmung seiner strafprozessualen Rechte, insbesondere das Recht auf Verteidigung nur noch formal Man köut auch sagen, Rechtsanwaltschaft stelle eine Art demokratisches Deckmänt eichen für die Rechtsstaatlichkeit im realen Sozialismus der dar.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X