Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 208

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 208 (NJ DDR 1971, S. 208); Werktätigen am Arbeitsplatz und zu Hause zu erfassen und die erzieherische Einflußnahme zu koordinieren. Hauptabteilungsleiter Bergmann (Ministerium des Innern) legte dar, daß die Möglichkeiten der Standesämter, die Entwicklung harmonischer und stabiler Ehebeziehungen zu steuern, begrenzt seien. Ihre Anstrengungen seien darauf gerichtet, das die Eheschließung vorbereitende Gespräch mit den Partnern und den Akt der Trauung selbst inhaltlich zu vertiefen. Frau Jung (Sekretär des DFD-Bundesvorstandes) kritisierte die rückläufige Entwicklung sozialistischer Familienfeiern. Es seien gemeinsame Anstrengungen der örtlichen Räte und der Betriebe notwendig, um den hierzu bestehenden Bestimmungen gesellschaftliche Wirksamkeit zu verleihen. Zu einigen im Bericht des Verfassungs- und Rechtsausschusses aufgeworfenen Problemen der Rechtsanwendung äußerten sich insbesondere Generalstaatsanwalt Dr. Streit, Staatssekretär Dr. Ranke, Hauptabteilungsleiter Bergmann und Studienrat Funke (Ministerium für Volksbildung). Es wurde die Notwendigkeit unterstrichen, den Erziehungsberechtigten bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen der minderjährigen Kinder in den Fällen stärker zu unterstützen, in denen der andere Elternteil seine Zahlungspflicht durch häufigen Arbeitsstellenwechsel zu umgehen sucht. Dazu müßten die Betriebe ihre Verantwortung für die Durchsetzung der 2. DB zur VO über die Pfändung von Arbeitseinkommen vom 12. Oktober 1965 (GBl. II S. 757) gewissenhafter wahrnehmen. Ferner werde wie Staatssekretär Dr. Ranke sagte geprüft, auf welche Weise und durch welches staatliche Organ der Erziehungsberechtigte noch schneller bei der Ermittlung von Arbeitsstelle und Aufenthaltsort des Unterhaltsverpflichteten, der sich seiner Zahlungspflicht entzieht, unterstützt werden kann. Auf die von Abg. Frau G i e ß n e r erwähnte uneinheitliche Anwendung des § 27 FGB eingehend, legte Staatssekretär Dr. Ranke dar, daß das Organ der Jugendhilfe die Eltern bei der Herbeiführung einer im Interesse des Kindes liegenden Umgangsregelung wirksamer unterstützen müßte. Die Konzeption des § 27 FGB sei richtig; es bestehe keine Veranlassung zu einer Änderung dieser Rechtsnorm. Studienrat Funke stimmte dieser Auffassung zu und teilte mit, daß der Zentrale Jugendhilfeausschuß zur Zeit prüfe, ob eine Richtlinie zur einheitlichen Anwendung und wirksameren Durchsetzung des § 27 FGB erlassen werden soll. In der weiteren Diskussion wurden Erfordernisse und Möglichkeiten der Erhöhung der Wirksamkeit des Zivilrechts, insbesondere des Wohnungsmietrechts, bei der Entwicklung sozialistischer Verhaltensweisen erörtert. Uber die Ergebnisse der auf diesem Gebiet tätig gewordenen Arbeitsgruppe des Verfassungs- und Rechtsausschusses berichtete die Abg. Frau Walther (NDPD-Fraktion). Sie wies darauf hin, daß es notwendig sei, dem kontinuierlichen Anstieg der Mietrückstände und der Zahl der Mietschuldner insbesondere durch die örtlichen Staatsorgane im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für die Entwicklung des sozialistischen Lebens in den Städten und Gemeinden wirksam zu begegnen. Dabei gelte es, auch die politisch-moralischen Potenzen der Betriebe für die Entwicklung sozialistischer Beziehungen der Bürger im Wohnbereich zu erschließen. Die gesellschaftliche Relevanz des Anwachsens der Mietschulden ergebe sich insbesondere daraus, daß es sich nicht selten um Bürger handelt, die wegen ihrer Arbeitsleistungen im Betrieb Achtung genießen, im Wohnbereich aber aus Disziplinlosigkeit und Egoismus selbstverständliche Alltagsverbindlichkeiten verletzen. Es habe sich gezeigt, daß die erzieherische Auseinandersetzung mit solchen Mietschuldnem in den Arbeitskollektiven sehr wirkungsvoll ist. Prof. Dr. Mühlmann (Sektion Rechtswissenschaft an der Karl-Marx-Universität Leipzig), den der Verfassungs- und Rechtsausschuß um eine gutachtliche Stellungnahme zu den im Bericht aufgeworfenen Problemen des Wohnungsmietrechts gebeten hatte, betonte, daß der Mißbrauch des Wissens um soziale Geborgenheit durch eine Anzahl von Bürgern nicht nur volkswirtschaftliche Konsequenzen hat, sondern sich wegen der darin zum Ausdruck kommenden Grundhaltung insgesamt negativ auswirkt. Die Wirksamkeit des Zivilrechts müsse daran gemessen werden, inwieweit durch seine Anwendung sozialistische Wohnbedingungen gefördert und Rechtsverletzungen zurückgedrängt werden. Dafür gebe es drei Möglichkeiten: 1. Die Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte für die Entwicklung sozialistischer Wohnbedingungen müsse die zivilrechtsgemäße Gestaltung der Nutzungsverhältnisse an Wohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen einschließlich der zwischenmenschlichen Beziehungen mit einbeziehen. Die verschiedentlich noch anzutreffende Auffassung, daß die zur Verwaltung des Wohnfonds erforderliche Anwendung des Zivilrechts allein Sache der Kommunalen Wohnungsverwaltung sei, müsse überwunden werden. 2. Die Anwendung des Zivilrechts könne erhöht werden, wenn sie aus der Sphäre des Privaten herausgehoben wird und einen wichtigen Platz in der Arbeit der Ausschüsse der Nationalen Front in den Wohnberei-chen einnimmt. Die Wirksamkeit der Organe der Nationalen Front, insbesondere bei der Unterstützung der Hausgemeinschaften, solle sich nicht in erster Linie auf die Überwindung einzelner Mietrechtsverletzungen richten, sondern müsse sich auf die Überwindung fehlerhafter Grundhaltungen der Bürger erstrecken, die in Mietrechtsverletzungen ihren Ausdruck finden. 3. Die örtlichen Organe müßten gewährleisten, daß die Kommunalen Wohnungsverwaltungen das Mietrecht richtig und konsequent anwenden, und zwar sowohl in bezug auf die Pflichten des Mieters als auch auf ihre eigenen Vermieterpflichten. Hier lägen große Reserven für die Entwicklung der Mieterinitiative und die Festigung der Mieterdisziplin. * In seinen Schlußbemerkungen hob Abg. Prof. Dr. Weichelt hervor, daß die Beratung des Verfassungsund Rechtsausschusses gezeigt habe, welche Möglichkeiten und Potenzen in der sozialistischen Gesellschaftsordnung vorhanden sind, um die staatliche und gesellschaftliche Verantwortung auf dem Gebiet der Familienbeziehungen und der Beziehungen in den Wohngebieten wirksamer als bisher wahrzunehmen. Die zahlreichen Hinweise und Empfehlungen seien als erster Schritt zu einer engen Gemeinschaftsarbeit der zuständigen staatlichen Organe, insbesondere zu einer einheitlichen staatlichen Leitung der Familienpolitik zu betrachten. ' Abschließend konnte eingeschätzt werden, daß die fruchtbare Diskussion auf der Grundlage des Berichtes des Verfassungs- und Rechtsausschusses ein wirkungsvoller Beitrag zur politischen Vorbereitung des VIII. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands war. 208;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 208 (NJ DDR 1971, S. 208) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 208 (NJ DDR 1971, S. 208)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen. Die Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der und der anderen Organe des für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte zur Bearbeitung Operativer Vorgänge. Die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung Zielstellung und Anwendungsbereiche von Maßnahmen der Zersetzung Formen, Mittel und Methoden der Arbeit unseres Ministeriums und der Sicherheitsorgane anderer sozialisti-. scher Länder zu erlangen. Wir müssen mit davon ausgehen und können die Augen nicht davor verschließen, daß es dem Gegner nicht gelang, seine Pläne, Absichten und Maßnahmen zu realisieren. Diese Ergebnisse dürfen jedoch nicht zur Selbstzufriedenheit oder gar zu Fehleinschätzungen hinsichtlich des Standes und der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit getroffen werden können. Im folgenden werde ich einige wesentliche, für alle operativen Diensteinheiten und Linien verbindliche Qualitätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen aller operativen Diensteinheiten und damit auch aller Kreisdienststellen. Sie sind also nicht nur unter dem Aspekt der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befämgüöl der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter hat zieigpigbhg und differenziert vorrangig im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen.

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