Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 206

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 206 (NJ DDR 1971, S. 206); legenden Prozessen der gesellschaftlichen Entwicklung verlange, die sozialistische Familienpolitik zum festen Bestandteil der staatlichen Leitungstätigkeit zu machen. * Über einige grundlegende Feststellungen eines Berichts des Obersten Gerichts über „Ursachen und Tendenzen der Ehescheidungen in der DDR und sich daraus ergebende Schlußfolgerungen für eine aktive Durchsetzung der sozialistischen Familienpolitik“/2/ informierte der Präsident des Obersten Gerichts, Abg. Dr. Toep-litz (CDU-Fraktion)./3/ Die Untersuchungen des Obersten Gerichts hätten ergeben, daß die allseitige Förderung von Ehe und Familie in Verwirklichung ihres verfassungsmäßig garantierten Schutzes und die wirksame Durchsetzung der Grundsätze des FGB weiterführende Leitungsmaßnahmen aller dafür in Betracht kommenden staatlichen Bereiche, gesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft erfordern. Die vom Obersten Gericht festgelegten Maßnahmen z. B. der Beschluß des Plenums vom 24. Juni 1970 über die erzieherische Tätigkeit der Gerichte zur Erhaltung von Ehen (NJ-Beilage 3/70) seien vorrangig darauf gerichtet, die Gerichte zu befähigen, immer wirkungsvoller zur Erziehung der Bürger zur eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Ehe- und Familienbeziehungen beizutragen. Vor allem komme es darauf an, die Ergebnisse der gerichtlichen Tätigkeit in die Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung durch die örtlichen Volksvertretungen zu integrieren und auf diese Weise an der Koordinierung der familienpolitischen Einflußnahme im Territorium mitzuwirken. Wichtige Ergebnisse der Tätigkeit der beiden Arbeitsgruppen des Verfassungs- und Rechtsausschusses auf dem Gebiet des Familienrechts trugen die Abgeordneten Dr. Watzek und Frau Gießner vor. Dr. Watzek (DBD-Fraktion) betonte, daß es bei der Entwicklung sozialistischer Familienbeziehungen nicht nur um die Überwindung von Störfaktoren gehe; vielmehr müßten die Probleme der sozialistischen Familienpolitik in ihrer Komplexität in der staatlichen Leitung berücksichtigt werden und sich auch stärker in der Öffentlichkeitsarbeit widerspiegeln. Besonders notwendig sei es, die Vorbereitung junger Menschen auf Ehe und Familie in den gesamten Bildungs- und Erziehungsprozeß der Jugend zu integrieren; dies erfordere eine enge Zusammenarbeit von Elternhaus, Schule, Pionierorganisation, FDJ, Betrieb und Wohn-bereich. Auch die Ehe- und Familienberatungsstellen und die Standesämter müßten entsprechend ihrer Aufgabenstellung stärker in die Vorbereitung junger Menschen auf Ehe und Familie einbezogen werden. Dr. Watzek machte darauf aufmerksam, daß die Hilfe der Arbeitskollektive in den Betrieben bei Ehekonflikten der Werktätigen im allgemeinen noch unzureichend ist. Insbesondere dort, wo sich persönliches Fehlverhalten eines Kollektivmitglieds in der Familie auch in gesellschaftlichem Fehlverhalten äußert, z. B. bei übermäßigem Alkoholgenuß, müßten die vielfältigen Möglichkeiten gesellschaftlicher Einflußnahme durch das Arbeitskollektiv tatkräftiger genutzt werden. Das setze aber voraus, daß die Entwicklung und Festigung sozialistischer Ehe- und Familienbeziehungen auch Bestandteil der Leitungstätigkeit in den Betrieben ist. /2/ Ein Auszug aus dem Bericht ist in diesem Heft veröffentlicht. 13/ Da Präsident Dr. Toeplitz wegen einer Auslandsreise verhindert war, an der Tagung des Ausschusses teilzunehmen, wurde die Information von Oberrichter Rudelt, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und des Verfassungs- und Rechtsausschusses, vorgetragen. Die neuen Anforderungen an die staatliche Leitungs-' tätigkeit und Rechtsverwirklichung auf dem Gebiet der Familienpolitik sind wie Abg. Frau Gießner (FDJ-Fraktion) darlegte besonders auch unter dem Gesichtspunkt der Bedeutung der Familie für die Erziehung der Kinder zu betrachten. Die Rolle der harmonischen Ehe und Familie für das gute Gedeihen der Kinder und für ihre sozialistische Erziehung sowie die Verantwortung der Eltern dafür müsse das Verhalten der Ehepartner von Anfang an bestimmen. Deshalb sei es notwendig, das Leitbild der sozialistischen Ehe und Familie stärker zu propagieren und mit der Kraft der Gesellschaft rechtzeitig auf negative Verhaltensweisen der Bürger zu reagieren. Frau Gießner befaßte sich ferner mit Problemen der Umgangsregelung für den nichterziehungsberechtigten Elternteil nach § 27 FGB. Sie wies darauf hin, daß es in der Praxis oft komplizierte Konflikte gebe, insbesondere wenn der Erziehungsberechtigte eine im Interesse des Kindes liegende Umgangsregelung nicht vereinbart oder eine derartige Vereinbarung später nicht einhält. Im Interesse der Kinder dürfe ein solches Verhalten nicht hingenommen werden. Konflikte, die einer wirksamen Umgangsregelung entgegenstehen, müßten mit Hilfe der Organe der Jugendhilfe und gesellschaftlicher Kräfte, insbesondere der Arbeitskollektive der Eltern, überwunden werden. Hierbei gelte es, weitere Erfahrungen zu sammeln. * Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR Prof. Dr. Homann hob in seinem grundlegenden Diskussionsbeitrag hervor, daß das sozialistische Recht und die Rechtspflege weiter ausgeprägt und ihre staats- wie rechtspolitische Funktion in neuer Qualität verwirklicht werden müssen, damit die ethischen Prinzipien und politisch-moralischen Maßstäbe der Arbeiterklasse zu allgemeingültigen Regeln für die gesamte Gesellschaft werden. Der Bericht des Verfassungs- und Rechtsausschusses mache deutlich, daß das FGB in den fünf Jahren seit seinem Inkrafttreten die Richtigkeit seiner Konzeption bestätigte, nämlich das Zusammenleben der Menschen zu vervollkommnen und ein wirksames Instrument zur Verwirklichung der sozialistischen Faiöilienpolitik zu sein. Jetzt gehe es darum, die Wechselbeziehungen zwischen Familie und sozialistischer Gesellschaft weiter zu fördern. Die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten mit ausgeprägtem gesellschaftlichem Verantwortungsbewußtsein werde auch die Fähigkeit zur Gestaltung sozialistischer Ehe- und Familienbeziehungen wesentlich beeinflussen und zur Überwindung von Bewußtseinsinhalten beitragen, die im Widerspruch zu unseren gesellschaftlichen Erfordernissen stehen. In diesem Zusammenhang komme der Entwicklung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins große Bedeutung zu, denn die im sozialistischen Recht enthaltenen Verhaltensanforderungen an die Bürger seien ja nicht schlechthin auferlegte Pflichten, sondern Ver-haltensnormen, die der sozialistischen Moral entsprechen und gesellschaftliche Erfordernisse und persönliche Interessen in ihrer objektiven Übereinstimmung erfassen. Frau Prof. Dr. G r a n d k e (Sektion Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität Berlin), die vom Verfassungs- und Rechtsausschuß um eine gutachtliche Stellungnahme zum vorliegenden Bericht gebeten worden war, unterstrich die Forderung des Ausschusses nach der Einordnung der Familienpolitik in die gesamtstaatliche Leitungstätigkeit, denn die Festigung der Familienbeziehungen sei in der sozialistischen Gesell- 206;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 206 (NJ DDR 1971, S. 206) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 206 (NJ DDR 1971, S. 206)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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