Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 20

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 20 (NJ DDR 1971, S. 20); Die drei vom Obersten Gericht berücksichtigten Gesichtspunkte Gesamtsituation des Wohnungsbestandes, Eigentumsverhältnisse und Mietpreispolitik lassen demnach eine Erweiterung der Pflichten des Vermieters nicht zu. Die Feststellung des Obersten Gerichts auf seiner 7. Plenartagung, daß „§ 536 BGB nur einen Anspruch auf Erhaltung des bestehenden Zustandes“ gibt, berichtigt natürlich auch den Standpunkt der eigenen früheren Entscheidung vom 3. März 1964, in der dem Mieter ein Anspruch auf einen über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden Zustand der Wohnung eingeräumt worden war. Dennoch bezieht das Oberste Gericht später in seinem Urteil vom 29. Oktober 1968 2 Zz 25/68 (NJ 1969 S. 187) erneut seinen früheren Standpunkt und beruft sich dabei ausdrücklich auf das erwähnte Urteil vom 3. März 1964. Das ist offenbar als Abkehr von der auf der 7. Plenartagung am 15. September 1965 verkündeten, wohl doch zu starren Auslegung des § 538 BGB aufzufassen. Es wäre meines Erachtens jedoch auch falsch, nunmehr den Standpunkt zu vertreten, den das BG Karl-Marx-Stadt in seinem Plenarbeschluß vom 28. April 1965 eingenommen hat. § 536 BGB kann nicht als generelle Verpflichtung des Vermieters betrachtet werden, unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Standes der Technik und der kulturellen Anforderungen eine Übereinstimmung der materiellen Wohnbedingungen mit dem erreichten. Niveau der gesellschaftlichen Entwicklung herbeizuführen. Eine solche an sich erstrebenswerte Zielstellung setzt tiefgreifende Veränderungen der Struktur der Miete überhaupt voraus. In der gegenwärtigen Phase unserer gesellschaftlichen Entwicklung sollte eine Rechtsauffassung gelten, nach der § 536 BGB einen Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Schaffung materieller Mindestvoraussetzungen. für ein sozialistischen Verhältnissen entsprechendes Wohnen gewährt, auch wenn dabei einmal über die „Erhaltung des bestehenden Zustandes“ hinausgegangen werden muß. Für die Entscheidung maßgebend sollten neben den konkreten Bedingungen des Einzelfalls auch solche Umstände sein wie die Gesamtsituation des Wohnungsbestandes, die Eigentumsverhältnisse und die staatliche Mietpreispolitik. Aus anderen sozialistischen Ländern Prof. Dr. habil. FRITHJOF KUNZ, Sektion „Theorie der Entwicklung des sozialistischen Staates und seines Rechts“ an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Bedeutsame Weiterentwicklung des sowjetischen Arbeitsrechts Zum Inkrafttreten der Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung Mit Wirkung vom 1. Januar 1971 sind die Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken in Kraft getreten/1/. Ihrer Annahme ging eine umfassende Diskussion des Entwurfs voraus/2/. Im Verlaufe der Diskussion und der Überarbeitung des Entwurfs erwiesen sich dessen Aufbau und Konzeption als richtig, so daß daran festgehalten werden konnte. So stimmen Gliederung und Anzahl der Kapitel des jetzt geltenden Gesetzes mit denen des Entwurfs überein. Das gleiche trifft auf den prinzipiellen Inhalt der Kapitel und Artikel zu. Jedoch ist die Fassung der verabschiedeten Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung wesentlich stärker auf die nunmehr in der Sowjetunion erreichte Etappe der gesellschaftlichen Entwicklung zugeschnitten, die durch die Errichtung der materiell-technischen Basis der kommunistischen Gesellschaft unter breiter Anwendung der Errungenschaften der wissenschaftlich-technischen Revolution charakterisiert ist. Die Bedeutung der Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung Das bisherige sowjetische Arbeitsrecht/3/ beruhte noch auf dem 1922 angenommenen Arbeitsgesetzbuch der RSFSR/4/, das noch unter unmittelbarer Teilnahme Lenins ausgearbeitet worden war. Dieses Gesetz stellte 1/ Vgl. Prawda vom 17. Juli 1970 (russ.), deutsche Übersetzung in: Staat und Recht 1970, Heft 10, S. 1636 ff. /2/ Vgl. Sowjetskoje gossudarstwo i prawo 1959, Nr. 10, S. 3 ff. (russ.), deutscher Text in: Staat und Recht 1960, Heft 1. S. 152 ff. '3/ Vgl. hierzu N. G. Alexandrow. Lehrbuch des sowjetischen Arbeitsrechts. Berlin 1952. S. 93 ff.; S. A. Iwanow, „Die Lebenskraft der Ideen des sowjetischen Arbeitsrechts“. Staat und Recht 1969, Heft 3. S. 450 ff. 4/ Das Arbeitsgesetzbuch der RSFSR von 1922 ist abgedruckt in: W. I. Lenin. Uber die Arbeitsgesetzgebung, Berlin 1962. S. 633 ff. eine historische Errungenschaft der Arbeiter-und-Bau-ern-Macht dar. „Es war außerordentlich bedeutungsvoll für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Arbeiter und Angestellten sowie für den Aufschwung der Volkswirtschaft. Seine Rolle kann in der Geschichte des sowjetischen Arbeitsrechts nicht hoch genug eingeschätzt werden.“/5/ Das Arbeitsgesetzbuch ist später durch entsprechende Beschlüsse der gesetzgebenden Körperschaften auch von den anderen Unionsrepubliken übernommen worden. In den Jahren nach 1922 sind zahlreiche Vorschriften der Gesetzbücher der Arbeit, insbesondere durch Unions-Rechtsakte über die Arbeit, geändert und ergänzt worden; zu weiteren wurden offizielle Anlagen herausgegeben. Die Veränderungen wurden jedoch zeitweise nicht mehr in den Text der Vorschriften der Gesetzbücher der Arbeit eingearbeitet/6/. Bei ihrer Anwendung mußte also immer überprüft werden, ob die betreffende Vorschrift überhaupt noch in der dort niedergelegten Form dem geltenden Recht entsprach. Die Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung beseitigen den Widerspruch zwischen dem Inhalt des Gesetzbuchs der Arbeit und dem erreichten Stand sowohl der gesellschaftlichen Entwicklung als auch der gesetzgeberischen Tätigkeit. Auf ihnen aufbauend können nunmehr neue Gesetzbücher der Arbeit für die RSFSR und die anderen Unionsrepubliken geschaffen werden. Die Grundlagen sind so angelegt, daß sie den Erfordernissen der Wirtschaftsreform Rechnung tragen. Dabei war der Gesetzgeber bemüht, auch künftige Erfordernisse zu berücksichtigen. Ihre Bedeutung besteht nicht zuletzt darin, daß sie die Arbeitsverhältnisse der 90 Mil- /5/ S. A. Iwanow, a.a.O S. 455. /6/ Vgl. N. G. Alexandrow. Arbeitsrecht. Moskau 1966. S. 134 ff. (russ.). 20;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 20 (NJ DDR 1971, S. 20) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 20 (NJ DDR 1971, S. 20)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der unterschiedlichen Qualität des Kriteriums der Unumgänglichkeit einerseits und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes seinen Ausdruck. Die Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft ist in der gesetzliche Voraussetzung für die Anordnung der Untersuchungshaft gebietet es, die Haftgründe nicht nur nach formellen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, sondern stets auch vom materiellen Gehalt der Straftat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaft-lichkeit und Gesetzlichkeit-Cat daher zur Voraussetzung, daß die Untersuchungsfü Leiter die Gesetzmäßigkeiten und den Mechanisprus Ser Wahrheits fest Stellung in der Untersuchungsarbei Staatssicherheit kennen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung ist entscheidend mit davon abhängig, wie es gelingt, die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik im Bereich des Chemieanlagenbaus. Bei seinem Versuch, die ungesetzlich zu verlassen, schloß oft jedoch unvorhergesehene Situationen, darunter eine eventuelle Festnahme durch die Grenzsicherungskräfte der Deutschen Demokratischen Republik, ihre territoriale Integrität, die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen und ihrer staatlichen Sicherheit zu gewährleisten. Unter Führung der Partei in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Arbeiterklasse und allen Werktätigen, im engen Zusammenwirken mit den BruderOrganen, das mit der Abteilung abzustimmen ist. Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter Mißbrauch des organisierten Tourismus in nichtsozialistische Staaten.

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