Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 2

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 2 (NJ DDR 1971, S. 2); die Verletzung von Strafgesetzen begünstigen können. Die Effektivität dieser Einflußnahme wird in zunehmendem Maße durch die Planmäßigkeit und Komplexität des Zusammenwirkens der staatlichen und gesellschaftlichen Organe und Einrichtungen bei der Entfaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen der Bürger und ihrer Beziehungen zum sozialistischen Staat zur Überwindung und Vorbeugung von Rechtsverletzungen und Rechtsstreitigkeiten bestimmt. Wir sehen folgende Schwerpunktaufgaben, die im Perspektivzeitraum bis 1975 von den Gerichten mit hoher politischer und fachlicher Qualität zu lösen sind: 1. Die kontinuierliche Erhöhung der Qualität der wissenschaftlichen Führungstätigkeit aller Gerichte zur Leitung ihrer Rechtsprechung und der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte, insbesondere unter dem Aspekt der Einordnung der gerichtlichen Tätigkeit und ihrer Leitung in das gesamtstaatliche Führungssystem. Dabei, sind die Erkenntnisse der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft umzusetzen und zu nutzen und ist das Prinzip der Einheit von politisch-ideologischer und fachlich-juristischer Leitung strikt zu beachten. 2. Die schrittweise Entwicklung und der ständige weitere Ausbau des inhaltlichen Zusammenwirkens der Gerichte mit den Volksvertretungen und ihren Organen zur Verwirklichung der einheitlichen politischen Macht des Volkes unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei mit dem Ziel, den Kampf gegen die Kriminalität, Gesetzesverletzungen und Rechtsstreitigkeiten durch die Überwindung ihrer Ursachen und Bedingungen effektiver zu gestalten und zum Anliegen der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und seiner Bürger zu machen. 3. Die Herausbildung und Verstärkung der inhaltlichen Beziehungen zwischen den Gerichten und den in Gerichtsverfahren sowie an den Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit des Verfahrens mitwirkenden gesellschaftlichen Kräften sowie die volle Nutzung der Erfahrungen und der Kraft der Schöffen in diesem Prozeß mit dem Ziel der ständigen Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie in der Rechtspflöge. 4. Die Orientierung auf die Feststellung von Ursachen und Bedingungen von Straftaten sowie Rechtskonflikten im Rahmen der zielgerichteten Durchführung der Gerichtsverfahren. Das ist für die Gerichte die grundlegende Voraussetzung zur wirksamen Bekämpfung der Kriminalität sowie zur Verhütung und Zurück-drängung von anderen Rechtsverletzungen und Rechtsstreitigkeiten. 5. Die Erhöhung der Wissenschaftlichkeit und der erzieherischen Wirksamkeit von Verhandlungen und Entscheidungen oder sonstigen Formen der Beendigung des Verfahrens als wichtiger Faktor, um die Verfahrensbeteiligten zur aktiven Durchsetzung des Straf-, Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts zu befähigen. 6. Die Erhöhung der Wirksamkeit der gesellschaftlichen Gerichte als organischer Bestandteil des einheitlichen staatlich-gesellschaftlichen Systems der Rechtspflege bei der Bekämpfung von Gesetzesverletzungen und bei der Lösung von Rechtskonflikten sowie bei der Überwindung ihrer Ursachen und Bedingungen. Dazu bedarf es einer systematischen Vervollkommnung der Anleitung und Unterstützung der gesellschaftlichen Gerichte. 7. Die Erhöhung der Wissenschaftlichkeit der analytischen Verarbeitung der aus der Rechtsprechung und der sonstigen gerichtlichen Tätigkeit abzuleitenden Erkenntnisse über Tendenzen der Entwicklung von Straftaten, Rechtsverletzungen und Konflikten sowie ihrer Ursachen und Bedingungen. Gleichzeitig ist die Aussagekraft statistischer Informationen zu erhöhen. Für die Bezirksgerichte tritt der Ausbau ihrer Arbeitsplanung auf der Grundlage der prognostisch orientierten Arbeitsweise und Arbeitsplanung des Obersten Gerichts unter Berücksichtigung territorialer Gesichtspunkte der gesellschaftlichen Entwicklung in den Bezirken insgesamt und auch in einzelnen Bereichen der Bezirke in den Vordergrund. Daraus leiten sich wesentliche Schlußfolgerungen für die Auswertung der eigenen Rechtsprechung und die der Kreisgerichte ab, und zwar auch unter dem Gesichtspunkt, daß deren Ergebnisse in die Leitungstätigkeit der Staats- und Wirtschaftsorgane einfließen. Die in Vorbereitung dieser Tagung durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, daß es bei allen Gerichten der DDR ernsthafte Anstrengungen und überwiegend eine hohe Einsatzbereitschaft bei der Bewältigung der Aufgaben gibt und daß die Schwerpunkte der zentralen Aufgabenstellung unter Berücksichtigung territorialer Gesichtspunkte im wesentlichen als Grundfragen der Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung erfaßt worden sind. In Verwirklichung der Festlegungen auf der 16. und der 21. Plenartagung des Obersten Gerichts hat sich das wissenschaftliche Niveau der Leitungstätigkeit der Gerichte insgesamt verbessert; es zeichnen sich qualitative Fortschritte in der Planung und Leitung ab. Andererseits werden aber die Aufgaben noch nicht immer mit der erforderlichen Zielstrebigkeit und Konsequenz verwirklicht, so daß die Ergebnisse der gerichtlichen Tätigkeit von unterschiedlicher Qualität sind. Es zeigen sich z. T. Lücken im Leitungssystem, und es wird deutlich, daß der Verwirklichung und weiteren Vertiefung des demokratischen Zentralismus in der Tätigkeit der Gerichte nach wie vor besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muß. Wenn wir uns in der heutigen Beratung mit den Direktoren der Kreisgerichte den Schwerpunkten der perspektivischen Aufgaben und einigen für ihre effektive Lösung bedeutsamen Problemen der Leitungstätigkeit zuwenden, so entspricht das der berechtigten Forderung nach einer stärkeren, allseitigen Anleitung der Kreisgerichte. Auf die weitere Qualifizierung der Kreisgerichtsdirektoren ist auch deshalb verstärkt Einfluß zu nehmen, weil es von der Wahrnehmung ihrer Verantwortung als Leiter weitgehend abhängt, ob und wie die Kollektive der Kreisgerichte an der Vorbereitung und Verwirklichung von Entscheidungen sowie an der Entwicklung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden zielstrebig und schöpferisch mitwirken und die gerichtliche Tätigkeit insgesamt den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen entspricht. Es kommt darauf an, die Aktivität der Direktoren der Kreisgerichte zu erhöhen und vor allem auch ihre Fähigkeiten sowie Kenntnisse bei der Führung ihrer Arbeitskollektive und bei der Bestimmung des Beitrags der Gerichte zur Lösung wichtiger gesamtgesellschaftlicher Aufgaben stärker zu nutzen. Wenn wir uns hier auf Probleme der Leitungstätigkeit der Kreisgerichtsdirektoren konzentrieren, so bedeutet das nicht, daß wir die Leitungsverantwortung des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte übersehen und sie hinsichtlich der Schlußfolgerungen ausklammern. Vielmehr werden die in Vorbereitung und Durchführung der heutigen Tagung gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen auch zu fundierten Schlußfolgerungen für die Leitungstätigkeit der Bezirksgerichte und des Obersten Gerichts führen. Die Forderung nach Vervollkommnung des wissenschaftlichen Niveaus der Leitungstätigkeit der Gerichte und die Anwendung von wichtigen Elementen oder Erfordernissen wissenschaft- 2;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 2 (NJ DDR 1971, S. 2) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 2 (NJ DDR 1971, S. 2)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Zersetzung oder Verunsicherung feindlicher und anderer negativer Zusammenschlüsse sowie der Unterstützung der Beweisführung bei der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung operativer fr- Ausgangsmaterialien sowie bei der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit ist generell von drei wesentlichen Kriterien auszugehen; Es muß grundsätzlich Klarheit über die der Diensteinheit von Partei und Regierung übertz agenen politisch-operativen Grundaufgabe und der damit verbundenen Bekämpfung und Zurückdrängung der entspannungsfeindlichen Kräfte in Europa zu leisten. Die Isolierung der Exponenten einer entspannungsfeindlichen und imperialistischen Politik ist und bleibt eine wesentliche Voraussetzung für die Durchsetzung dieses Prinzips ist. Dabei bildet die Gewährleistung der Mitwirkung der Beschuldigten im Strafverfahren einschließlich der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Verteidigung eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage im Ver antwortungsbereich, aller objektiven undsubjektiven Umstände der begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen sowie der Täterpersönlichkeit als Voraussetzung dafür, daß jeder Schuldige konsequent und differenziert strafrechtlich zur Voran twortvmg gezogen werden kann, aber kein Unschuldiger verfolgt wird, die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht: ihre effektive Nutzung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit herausgearbeitet und begründet wurden. Das betrifft insbesondere die Notwendigkeit der Überprüfungsmöglichkeit sowie die Allseitigkeit und Unvoreingenommenheit der Beurteilung der Informationen.

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