Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 199

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 199 (NJ DDR 1971, S. 199); der Fälle wird schon nach verhältnismäßig kurzer Zeit erneut vom gleichen Ehegatten die Scheidungsklage erhoben. Bei etwa 70 bis 80 Prozent der Klagabweisungen muß nach erneuter Klageerhebung im Hinblick auf die eingetretene Zerrüttung nunmehr die Scheidung ausgesprochen werden. Als hemmend erweist sich, daß die Bemühungen der Gerichte noch nicht ausreichen, um die Unterstützung und Hilfe durch Dritte zu aktivieren. Es wird meist auch verkannt, daß es bei verhärteten Konfliktsituatipnen eines längeren Entwicklungsprozesses im Rahmen der Einwirkung und Selbsterziehung bedarf, der durch das gerichtliche Verfahren nur eingeleitet bzw. unterstützt werden kann. Die Methoden ihrer Tätigkeit und die erzielten Ergebnisse entsprechen im wesentlichen noch nicht den Möglichkeiten unserer Gesellschaft zur aktiven Einflußnahme auf die Entwicklung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen in bezug auf Ehe und Familie. Eine entscheidende Voraussetzung der Vertiefung der Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit stellt die gründliche Aufdecküng der Ursachen und Bedingungen der Ehezerrüttung im Verfahren dar. Das ist gleichzeitig eine Voraussetzung für eine zielgerichtete analytische Tätigkeit. Diese Aufgabe wird im allgemeinen noch ungenügend erfüllt. Verschiedentlich wird die Notwendigkeit des Eindringens in das Ursachen-und Bedingungsgefüge des Konfliktfalles noch nicht voll erkannt insbesondere in den Fällen, in denen beide Ehegatten geschieden werden wollen und das Gericht die Ehe auflöst , oder es werden trotz Erkenntnis die Möglichkeiten hierfür nicht genutzt, weil ihre Realisierung sich mitunter als schwierig erweist. Die Überwindung dieser Mängel erfordert, durch die Leitung der Rechtsprechung verstärkt die Überzeugung der Richter von der Notwendigkeit einer gründlichen Ermittlung der Konfliktursachen und -bedingungen zu entwickeln bzw. zu vertiefen. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die Komplexität des im Scheidungsverfahren zu untersuchenden Ursachen- und Bedingungsgefüges, das Vorhandensein starker emotioneller Wirkungsfaktoren verbunden mit sehr unterschiedlichen individuellen Reaktionsweisen sowie eine gewisse Abhängigkeit des Gerichts von der Bereitschaft und Fähigkeit der Parteien, die ehelichen Verhältnisse umfassend und zutreffend darzulegen, die Untersuchung und Verwertung der Feststellungen im Scheidungsverfahren vielfach sehr kompliziert gestalten. Die Notwendigkeit der differenzierten Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in die Eheverfahren wird von den Richtern grundsätzlich erkannt; die bisher darauf gerichteten Bemühungen, angewendeten Formen und Methoden sowie die erreichten Ergebnisse sind jedoch trotz erkennbarer Fortschritte sehr unterschiedlich und entsprechen vielfach noch nicht den Möglichkeiten des erreichten Entwicklungsstandes. Das Plenum des Obersten Gerichts hat mit seinem Beschluß vom 24. Juni 1970 über die erzieherische Tätigkeit der Gerichte zur Erhaltung von Ehen (NJ-Beilage 3/70) den Gerichten eine Anleitung zur Anwendung geeigneter Formen der differenzierten Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in die Eheverfahren gegeben. Dabei wird auf die Ausschöpfung aller Möglichkeiten orientiert, wie sie insbesondere vor Klagaufnahmen, der Aussetzung des Verfahrens zum Zwecke der Aussöhnung der Parteien sowie bei der Klagrücknahme und bei Klagabweisung, aber auch bei Scheidung, gegeben sind. Vordringlich ist die Unterstützung der Ehe- und Familienberatungsstellen, um deren Wirksamkeit auch mit Hilfe der Gerichte zu erhöhen und vor allem in verhältnismäßig frühem Stadium von Ehe- und Familienschwierigkeiten Einfluß zu nehmen. Das entscheidende Leitungs- und Erziehungsproblem Dr. Roll Helm zum 75. Geburtstag Genosse Dr. Rolf Helm, der am 30. März seinen 75. Geburtstag feierte, hat sich beim Aufbau der antifäschistisch-demokratischen Justiz und bei der Entwicklung unserer sozialistischen Rechtspflege, insbesondere bei der Ausbildung und Erziehung von Richtern und Staatsanwälten, große Verdienste erworben. Rolf Helm fand bereits als junger Student den Weg zur revolutionären Arbeiterklasse. Nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 1925 trat er vorwiegend für die „Rote Hilfe“ als Verteidiger von Kommunisten und Antifaschisten in politischen Prozessen vor allen Instanzen der Weimarer Klassenjustiz auf. Die Faschisten sorgten für seinen Ausschluß aus der Anwaltschaft; er stand unter politischer Überwachung und blieb auch von „Schutzhaft“ nicht verschont. Nach der Befreiung vom Faschismus gehörte Rolf-Helm zu den Aktivisten der ersten Stunde. In vielen Funktionen wirkte er unermüdlich für den Aufbau einer neuen, antifaschistisch-demokratischen Gesellschaftsordnung: als Leiter der Rechtsabteilung der Zentralen Verwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge, als Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen, als Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin, als Direktor der damaligen Zentralen Richterschule und späteren Hochschule für Justiz in Potsdam-Babelsberg, als Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz und schließlich an der Deutschen Akademie der Wissenschaften. In seiner Funktion im Justizministerium hat sich Rolf Helm vor allem um die Bildung und Festigung der Kollegien der Rechtsanwälte, um die Entwicklung einer sozialistischen Rechtsanwaltschaft verdient gemacht. Hervorgehoben werden muß auch seine Arbeit in der Vereinigung Demokratischer Juristen, die er im Jahre 1949 mit ins Leben gerufen hat. Seit vielen Jahren befindet sich Rolf Helm, dessen Wirken für unsere sozialistische Staats- und Rechtsordnung hohe staatliche Ehrungen erfahren hat, nun schon im Ruhestand. Aber auch heute noch stellt er sein Wissen und seine reichen Erfahrungen in den Dienst unserer Rechtspflegeorgane: Als Vorsitzender einer Schiedskommission trägt er zur Entwicklung und Festigung des sozialistischen Staatsund Rechtsbewußtseins bei. Wir wünschen unserem Genossen Dr. Rolf Helm noch viele Jahre voller Gesundheit und Schaffenskraft und weitere Erfolge in seiner verantwortungsvollen gesellschaftlichen Tätigkeit. besteht darin, mit der Durchsetzung dieses Beschlusses die politische Erziehung der Richter zur konsequenten Überwindung einer teilweise noch vorhandenen einengenden Betrachtungsweise, Routine und Unterschätzung der vorhandenen Bereitschaft und der Möglichkeiten der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Eheverfahren zu verbinden. Es kommt darauf an, prinzipieller als bisher ideologische Klarheit darüber zu schaffen, daß auch auf dem Gebiet der gerichtlichen Anwendung des Familienrechts die Verwirklichung der sozialistischen Demokratie vor allem durch die Einbeziehung der Bürger und Kollektive in die Rechtsprechung ihren Ausdruck finden muß. Die Zusammenarbeit der Gerichte mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen im Territorium auf dem Gebiet des Familienrechts ist noch ungenügend entwickelt, wobei nicht übersehen wird, 199;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 199 (NJ DDR 1971, S. 199) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 199 (NJ DDR 1971, S. 199)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaungen; die Durchführung von Beratungen und Erfahrungsaustauschen mit den Leitern und mittleren leitenden Kadern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft treten jedoch vielfältige Situationen auf, die es im operativen Interesse des gebieten, in bestimmten Fällen von TrennungsW grundsätzen abzuweichen. In bestimmten Situationen, die sich aus der Lage der Untersuchungshaftanstalt im Territorium für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben und Anforderungen an die konkrete Gestaltung und Sicherung wesentlicher Prozesse in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und bei spezifischen sich ständig wiederholenden Vollzugsmaßnahmen unter strikter Beachtung der Erfordernisse der Wachsamkeit. Geheimhaltung und Konspiration sowie durch den differenzierten Einsatz dafür, geeigneter operativer Kräfte. Mittel und Methoden realisiert werden.

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