Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 197

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 197 (NJ DDR 1971, S. 197); 4. Durch gezielte Maßnahmen und konkrete Aufgabenstellungen muß gesichert werden, daß die Staatsorgane, Vereinigungen Volkseigener Betriebe, Kombinate und Betriebe, Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen der Förderung sozialistischer Familienbeziehungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bei der Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen, der gezielten Einflußnahme auf das Freizeitverhalten der Menschen und deren Freizeitgestaltung und der Entwicklung des sozialistischen Lebens in den Kollektiven und Gemeinschaften der Bürger im Rahmen ihrer Möglichkeiten mehr Beachtung schenken. 5. Im Interesse der Sicherung des erforderlichen wissenschaftlichen Vorlaufs und der wissenschaftlichen Erforschung der ökonomischen, politischen, kulturellen uiid sozialen Wirkungsfaktoren für die Entwicklung stabiler und harmonischer Familienbeziehungen ist es notwendig, die Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Familienpolitik und -entwicklung den Erfordernissen der interdisziplinären Forschungsarbeit entsprechend zu entwickeln. Schlußfolgerungen auf dem Gebiet des Zivilrechts Soweit Fragen des Zivilrechts Gegenstand der Untersuchungen des Ausschusses waren, ist es dort vor al- lem notwendig, die entsprechenden Rechtsvorschriften konsequent zu verwirklichen, für ihre strikte Einhaltung Sorge zu tragen und die Wirksamkeit unseres sozialistischen Rechtssystems insgesamt zu erhöhen. 1. Um den Mietrückständen und Mietschulden wirk-' samer zu begegnen, sollten entsprechende Regelungen getroffen werden, die die Zahlungsmoral auf diesem Gebiet erhöhen. 2. Die örtlichen Staatsorgane müssen im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für die Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen im Territorium gemeinsam mit den Betrieben und den Ausschüssen der Nationalen Front systematischer und komplexer auf die Herausbildung sozialistischer zwischenmenschlicher Beziehungen in den Kollektiven und Wohngemeinschaften der Bürger Einfluß nehmen und entsprechend der konkreten örtlichen Situation dazu geeignete Maßnahmen einleiten. 3. Die Erfordernisse der Einbeziehung der Gemeinschaften der Bürger in den Häusern und Wohngebieten in die Verwaltung des gesellschaftlichen Wohnungsfonds und seine effektive Nutzung machen es notwendig, daß die örtlichen Räte ihre Verantwortung für die Anleitung und Kontrolle der Kommunalen Wohnungsverwaltung voll wahrnehmen. (Zwischenüberschriften von der Redaktion) Ursachen und Tendenzen der Ehescheidungen sowie Schlußfolgerungen für die Durchsetzung der sozialistischen Familienpolitik Aus einem Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts I. Das gesellschaftliche Problem der Ehescheidung Die Durchführung der Verfassung der DDR, die Ehe und Familie unter den Schutz des Staates stellt, verlangt die allseitige Förderung gesunder, harmonischer und dauerhafter Ehe- und Familienbeziehungen. Mit den hierfür durch die sozialistische Gesellschaft geschaffenen Voraussetzungen stehen im allgemeinen solche tiefgreifenden Störungen der Ehe im Widerspruch, die zu deren Gefährdung oder gär zum Scheitern und als dessen notwendige Konsequenz zur Auflösung führen. Gescheiterte Ehen sind mit vielfältigen persönlichen und gesellschaftlichen Problemen verbunden. Zu einem großen Teil bringt die Auflösung der Ehe eine starke Belastung für die Ehegatten selbst und vor allem für ihre Kinder mit sich. Das verlangt die ständige Entwicklung der Verantwortung aller gesellschaftlichen Bereiche und der Ehegatten selbst für die gesunde und dauerhafte Gestaltung von Ehe und Familie. Die Anleitung für die Tätigkeit der Organe der Staatsmacht, der gesellschaftlichen Organisationen und Kollektive sowie der Bürger wird durch das Familiengesetzbuch gegeben, indem es nicht nur für die Lösung des Konfliktfalles Festlegungen trifft, sondern vor allem in seinen Grundsätzen aufzeigt, wie dauerhafte harmonische Familienbeziehungen gestaltet werden können. Die Bestimmung des FGB über die Ehescheidung, die sich konsequent vom Verschuldensprinzip abwendet und auf absolute Scheidungsgründe verzichtet, entspricht den gesellschaftlichen Erfordernissen und wird den Bedürfnissen des Lebens gerecht. Ihre Anwendung gewährleistet, daß Ehen, die ihre Aufgaben nicht mehr zu erfüllen vermögen, aufgelöst werden und Ehen, die ihren Sinn für die Ehegatten und die Kinder noch behalten haben, aufrechterhalten bleiben. Das Gesetz, das sich bewährt hat, bietet darüber hinaus durch seine verfahrensrechtliche Ausgestaltung den Gerichten Möglichkeiten, auf die bewußtseinsmäßige Entwicklung der Ehegatten hinsichtlich ihres Verhaltens in Ehe und Familie Einfluß zu nehmen. Bisher sind jedoch die Belange der Familie in der staatlichen und gesellschaftlichen Einflußnahme ressortmäßig und vielfach nur aus der negativen Sicht gestörter Familienbeziehungen behandelt worden. Das steht auch damit im Zusammenhang, daß ein wissenschaftlich fundiertes, alle Seiten umfassendes Leitbild der sozialistischen Ehe und Familie fehlt. Bei seiner Erarbeitung' geht es vor allem um die am positiven Vorbild orientierte Gestaltung der sozialistischen Familienbeziehungen und die gesellschaftliche Einflußnahme darauf. Gegenwärtig besteht ein aussagefähiger Überblick über die Ehescheidungen der letzten zehn Jahre, während ein solcher über die Entwicklung der Familie an sich in der DDR fehlt. Der letztgenannte Überblick erweist sich aber auch deshalb als notwendig, weil es sich nicht darum handelt, zerrüttete Ehen aufrechtzuerhalten, als vielmehr darum, was zu tun ist, um die Zerrüttung zu verhindern. Der spezifische Beitrag der Gerichte bei der Lösung der Ehekonflikte ist im wesentlichen aus der Sicht der zerrütteten oder gefährdeten Ehen bestimmt. Sowohl im Rahmen der Ursachenforschung im Einzelfall als auch bei der Feststellung der für die wirksame Lösung des Konflikts notwendigen Umstände sind den Gerichten Grenzen gesetzt. Allein die Tatsache, daß in etwa 60 Prozent aller beim. Gericht anhängigen Eheverfahren der verklagte Ehegatte ebenfalls geschieden werden will bzw. keinen Gegenantrag stellt und in den übrigen Fällen zumindest Konfliktsituationen vorliegen, beschränkt die gesellschaftliche Wirkungsmöglichkeit der Gerichte.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 197 (NJ DDR 1971, S. 197) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 197 (NJ DDR 1971, S. 197)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Bugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linie Untersuchung zu deren Durchsetzung. Im Prozeß der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Feindtätigkeit sicher und effektiv zu lösen. Die dient vor allem der Konzentration Operativer Kräfte und Mittel der Diensteinheiten Staatssicherheit auf die Sicherung der Schwerpunktbereiche und die Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte. Das politisch-operative ist unter konsequenter Durchsetzung der spezifischen Verantwortung Staatssicherheit für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Diens toinheiten der Linie und den Kreisdiens tsteilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleit-kommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transport-polizei zum rechtzeitigen Erkennen und zur wirkungsvollen Bekämpfung und Entlarvung von verdächtigen und feindlich tätigen Personen entschieden zu verstärken. Genossen! Der Einsatz des Systems muß auch stärker als bisher aut der Grundlage einer exakten Planung ein differenzierter Treffrhythmus festzulegen und zu kontrollieren. Gleichzeitig ist die Treffdisziplin verschiedener weiter zu erhöhen. Solche Erscheinungen, die vom Genossen Minister auf dem Führungsseminar gegebenen kritischen Hinweise unbedingt zu beachten: Vielfach sind die vorhandenen Einschätzungen auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit über einseitig und subjektiv gefärbt.

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